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I 012/2010 BVE 17. März 2010 BVE C
Interpellation
0440 Aellen, Tavannes (PSA)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.01.2010
Mehr Sicherheit für die Velofahrerinnen und Velofahrer zwischen Tavannes und Tramelan
Im Sommer benutzen zahlreiche Velofahrerinnen und Velofahrer die Kantonsstrasse, um von Tavannes ins Schwimmbad nach Tramelan zu fahren. An bestimmten Tageszeiten besteht auf dieser Strasse ein grosses Verkehrsaufkommen, da viele vorwiegend aus Frankreich kommende Pendler auf dieser Achse verkehren Die Velofahrerinnen und Velofahrer sind somit grossen Gefahren ausgesetzt.
Für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer könnte die Sicherheit aber verbessert werden. Im Zuge der Bodenmeliorationen sind nämlich neue befahrbare Wege entstanden. Diese könnten von den Velofahrerinnen und Velofahrern bis zum Niveauübergang Orange benutzt werden. Danach wird es etwas komplizierter, denn auf einer Länge von rund zwei Kilometern (je nach Wegvariante etwas weniger) ist die Verbindung unterbrochen.
Es geht im vorliegenden Fall nicht darum, eine geteerte Strasse zu bauen, sondern einen Weg, auf dem Mountainbikes abseits vom üblichen Verkehr problemlos fahren können.
Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Bestehen derzeit irgendwelche Projekte für den Bau von Velowegen zwischen Tavannes und Tramelan?
2. Ist der Kanton in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tavannes bereit, zuerst eine Studie und dann die Arbeiten durchzuführen, um diese schwierige Stelle zu sanieren?
3. Hat der Kanton die Möglichkeiten, diese für die Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrer nötig gewordenen Arbeiten ganz oder teilweise zu finanzieren?
Antwort des Regierungsrates
Bereits seit mehreren Jahren fördert der Kanton Bern den Veloverkehr mit konkreten Massnahmen. Die Verbesserung der Sicherheit von Velofahrerinnen und Velofahrern, die eine ständige Aufgabe ist, gehört zu den Hauptmassnahmen des Kantons, um die Velonutzung zu fördern.
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Zu Frage 1:
Nein, gestützt auf den kantonalen Richtplan Veloverkehr vom 22. Dezember 2004 besteht auf diesem Strassenabschnitt kein Massnahmenbedarf (wenig Konfliktssituationen oder verfügbare Alternativstrecke).
Zu Frage 2:
Nein, der Kanton hat die gemäss kantonalem Richtplan Veloverkehr vom 22. Dezember 2004 als notwendig erachteten Massnahmen bereits getroffen, insbesondere die Sicherung der Strecke, die das Ortsende von Tavannes mit dem Sportzentrum Orange verbindet, sowie eine spezifische Massnahme im Bereich des Weilers Moulin Brûlé, der im Velonetz noch eine Lücke darstellte.
Zu Frage 3:
Der Kanton verfügt über die nötigen Mittel, um Arbeiten zu finanzieren, die der besseren Sicherheit von Velofahrerinnen und Velofahrern auf der Strasse dienen. Was die Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrer auf dem Abschnitt Tavannes-Tramelan betrifft, konnte indessen kein dringender Handlungsbedarf festgestellt werden, weshalb der Kanton im Moment nicht vorhat, auf diesem Abschnitt den Bau eines Velowegs zu finanzieren. Gestützt auf Artikel 45 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) ist für 2012 ein neuer kantonaler Sachplan Veloverkehr vorgesehen. Die Notwendigkeit, neue Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs zwischen Tramelan und Tavannes vorzusehen, wird somit im Zuge der Planung dieses neuen Sachplans überprüft werden können.
An den Grossen Rat