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Bayern steht in der Verantwortung ein Atommülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 10. Oktober 2019 PM-082-19/LFG

Klimaschutz Energie

Bayern steht in der Verantwortung ein Atom- mülllager zu suchen und diese Suche muss transparent und offen erfolgen!

Ministerpräsident Markus Söder stellte im Sommer 2019 das Standortauswahlgesetz von 2017 in Frage: "In Bayern macht ein Atommülllager keinen Sinn“! Doch die Ergeb- nisse der geologischen Voruntersuchungen werden erst 2020 vorliegen!

Der BUND Naturschutz befürwortet eine transparente und wissenschaftsbasierte Suche in Bayern in geeigneten Gesteinsarten wie Ton, Kristallin und Salz, aber kritisiert massiv die aktuelle Art und Weise des Vorgehens.

„Die Erben des Atomstaates Bayern stehen in der Verantwortung, denn ein großer Teil des deutschen Atommülls wurde und wird in Bayern produziert. Die Bayerische Staatsregierung muss sich der Su- che nach einem möglichst sicheren Lager für ihren tödlichen Atom- müll konstruktiv anschließen! Dass Ministerpräsident Söder sich hier nun aus der Verantwortung davonstehlen will, ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel“, so Richard Mergner, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V.

„BUND Naturschutz in Bayern und BUND Baden-Württemberg stellen sich der großen Aufgabe einer öffentlichen Diskussion des Problems.

Wir laden zu einem Workshop am 27.10.2019 nach Ulm ein. Die Situ- ation ist zutiefst erschütternd. Wir haben immer vor den tödlichen Ge- fahren der Atomenergie gewarnt. Die Bayerische Staatsregierung hat diese immer wieder in unverantwortlicher Art und Weise verharmlost.

Und nun müssen wir Atomenergiegegner die konstruktive Diskussion über die möglichst sichere Lagerung des Atommülls geradezu erzwin- gen. Das ist doch geradezu Staatsversagen in Bayern!“ so Edo Günther,

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

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Nürnberg, 10. Oktober 2019 PM-082-19/LFG

Klimaschutz Energie Sprecher des bundesweiten BUND Arbeitskreises Atomenergie und

Strahlenschutz.

Für Atomkraftwerk Gundremmingen Block C bei Günzburg hatte der BUND Naturschutz in einer Petition in 2017 technische Sicherheits- mängel dargelegt, die ein sofortiges Abschalten Ende 2017 begründet hätten. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag hatten dies abgelehnt und lassen dort weiterhin bis Ende 2021 tödli- chen Atommüll produzieren. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

Atomkraftwerk Isar 2 bei Landshut hätte nach dem Atomgesetz von 2001 circa Mitte 2020 abgeschaltet werden müssen. Die Bayerische Staatsregierung hatte sich in 2018 aktiv für einen Strommengen-Deal eingesetzt, damit dieses Atomkraftwerk noch bis Ende 2022 tödlichen Atommüll produzieren kann. Aus Sicht des BUND Naturschutz völlig unverantwortlich!

In seiner Sitzung vom 13. Juli hat sich der Landesbeirat des BUND Natur- schutz, als höchstes Entscheidungsgremium des Verbandes zwischen seinen Landesdelegiertenversammlungen, intensiv mit den Fragen der Atommülllagersuche auseinandergesetzt. Klaus Brunsmeier, im Vor- stand des Bundesverbandes BUND und Mitglied im vom Bundestag ein- gesetzten Nationalen Begleitgremium, berichtete zum aktuellen Stand der Atommülllagersuche. Trotz berechtigter Kritik am aktuellen Stand- ortsuchgesetz fordern der BUND und sein Landesverband BUND Natur- schutz in Bayern e.V. die Unterstützung eines partizipativen, wissen- schaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahrens zur vergleichenden Suche eines Standortes mit der bestmög- lichen Sicherheit für ein Atommülllager in Deutschland – und dies auch in Bayern!

Pressekontakt für Rückfragen:

Dr. Herbert Barthel, Referent für Energie und Klimaschutz BUND Naturschutz in Bayern e.V.

Tel.: 0151-5048-9963

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Nürnberg, 10. Oktober 2019 PM-082-19/LFG

Klimaschutz Energie Anlage 1

Kritische Fragen des Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) zur Verbesserung des Suchprozesses gemäß „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Ab- fälle“ (Standortauswahlgesetz - StandAG)

Es bleibt weiterhin unklar, unter welchen Bedingungen der hochradioaktive Müll bis zur Einlagerung in ein tiefengeologi- sches Lager möglichst sicher zwischengelagert werden kann.

Gleiches gilt für die Frage was mit schwach- und mittelradioakti- vem Atommüll passiert (zum Beispiel Atommüll aus dem Lager Asse, aus der Urananreicherung, aus dem Abriss vom Atomkraft- werken). Der BUND fordert hier Klarheit und ein eigenes Such- verfahren.

Der BUND fordert eine Festschreibung des Atomausstieges im Grundgesetz und damit eine endgültige Beendigung des Atom- zeitalters in Deutschland.

Suchprozess – Phase 1:

Eingrenzung der Teilgebiete und Standorte für die übertägige Erkun- dung

Schritt 1: Eingrenzung der Teilgebiete

• Der bisherige geringe Kenntnisstand über geologische Eigenschaf- ten einiger Regionen Deutschlands im Vergleich mit dem jahre- lang „untersuchten“ Standort Gorleben färbt die „weiße Land- karte“ mit dunklen Flecken vor.

• Der BUND geht davon aus, dass der politisch motivierte und wis- senschaftlich nicht haltbare Standort Gorleben an dieser Stelle aus dem Verfahren ausscheidet und nicht im Zwischenbericht wiederauftaucht.

• Die Veröffentlichung geologischer Daten, als Grundlage der Aus- wahl von Regionen, könnte am Eigentumsrecht scheitern. Der BUND fordert Transparenz und eine gesetzliche Regelung (Geo- datengesetz).

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Nürnberg, 10. Oktober 2019 PM-082-19/LFG

Klimaschutz Energie

• Laut Gesetz darf kein Standort allein auf Grund fehlender Daten ausgeschlossen werden und gegebenenfalls muss es Nachprü- fungen geben. Der BUND fordert hier Umsetzung.

• Das neue Suchverfahren sollte frühzeitig Öffentlichkeit und Be- troffene einbinden. Reine Informationsveranstaltungen sind un- zureichend. Ein echter Dialog und Mitsprache fehlen.

Schritt 2: Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen

• Erst in diesem Verfahrensschritt soll ein Gremium zur regionalen

„Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingesetzt werden. Dies könnte be- deuten, dass dann unter Zeitnot und ohne Mitbestimmungs- rechte deutschlandweit Betroffene den Zwischenbericht kom- mentieren sollen?

• Schon jetzt zeigt sich leider, dass Vertreter der Politik Gebiets- schutz durchsetzen wollen. Der BUND fordert, dass alle in Frage kommenden Gesteinsformen in allen Bundesländern Teil der Un- tersuchung bleiben müssen.

Schritt 3: Auswahl von Standorten zur übertägigen Erkundung

• Nach Abschluss der ersten Phase besteht bis dato keine Möglich- keit das bisherige Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen. Der BUND fordert, dass nach jeder Phase Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, um Betroffenen sofort zu ermöglichen, ihre Rechte geltend zu machen.

• Regionalkonferenzen sollen die erste Anlaufstelle für die Be- troffenen bieten. Bis dato ist noch wenig über dieses Gremium bekannt. Um Betroffenen in den Regionalkonferenzen eine Stimme zu geben, fordert der BUND eine ernstgemeinte und um- fangreiche Beteiligung.

• Der „Rat der Regionen“ verfügt über kein gesetzlich festgeschrie- benes Nachprüfrecht. Der BUND fordert dies.

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Nürnberg, 10. Oktober 2019 PM-082-19/LFG

Klimaschutz Energie Suchprozess Phase 2:

Standorte für die untertägige Erkundung werden ausgewählt

• Der Standort Gorleben kann weiterhin Teil des Auswahlverfah- rens bleiben. Der BUND stellt fest, dass in einem fairen Verfah- ren Gorleben nicht mehr Teil der übertägig zu erkundenden Standorte sein kann.

• Das Verfahren geht in Phase 2 in die entscheidende Phase. Politi- sche Frage: Gilt der Atomausstieg noch? Der BUND fordert die Absicherung des Atomausstiegs im Grundgesetz!

• Werden die Regionalkonferenzen als zentrales Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung ernst genommen - oder haben sie keine Rechte das Verfahren wirklich zu beeinflussen?

• Der Bundestag entscheidet letztendlich über die untertägig zu erkundenden Standorte. Damit ist die Entscheidung an die politi- schen Mehrheitsverhältnisse gekoppelt. Es besteht die Gefahr ei- ner politischen Einflussnahme auf die Entscheidung. Welchen Einfluss hat das vorangegangene Verfahren?

Suchprozess Phase 3:

Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird ausgewählt

• Hält die Bundesregierung an ihren Plänen fest, am ausgewählten Standort vor der endgültigen Genehmigung des Endlagers ein

„Eingangslager“ für mindestens 500 Castoren zu bauen?

• Unklar ist weiterhin ob der schwach- und mittelradioaktive Atommüll am gleichen Standort gelagert werden soll. Der BUND fordert Klarheit und fordert ein eigenes Suchverfahren für diesen schwach- und mittelradioaktiven Atommüll.

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