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Nicht jede Familie verfügt aber über die erforderlichen Installationen

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I 014/2004 ERZ 24. März 2004 48C

Interpellation

0973 Bornoz Flück, La Heutte (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.02.2004

Zukunft der Schülerbeurteilung?

Ganz nach dem Vorbild gewisser europäischer Länder, die vor einigen Jahren ihre Währungen frei schwanken liessen und auf bessere Zeiten warteten, vermittelt die ERZ heute den Eindruck, sie habe mit der Einführung des neuen Schülerbeurteilungssystems eine Flaschenpost ins Meer geworfen, ohne sich gross darum zu kümmern, an welchem Ufer diese letztlich stranden werde.

Beim Vollzug zählt man fast so viele Systeme wie es Schulen gibt. In einigen Familien bedeutet dies, dass es pro Kind praktisch ein System gibt. Je nach Methode, die manchmal auf zumindest originellen mathematischen Formeln beruhen (z.B. Addierung der Prozente, die bei den grundlegenden Lernzielen erreicht wurden, mit den Prozenten bei den erweiterten Lernzielen), braucht man praktisch ein EDV-System (wie z.B. Excel), wenn man die Resultate seiner Kinder nachvollziehen will. Nicht jede Familie verfügt aber über die erforderlichen Installationen.

Es ist auch festzustellen, dass die neue Bedeutung, die den Noten beigemessen wird, von den Eltern nicht immer richtig verstanden wird und dass viele eher verunsichert waren, als sie den Semesterbericht erhalten haben. Wurde hier nicht eher ein elitäres System eingeführt? Auch die Lektüre des Semesterberichts erweist sich als mühsam, vor allem was die Verhaltensbeurteilung betrifft.

Wenn man eine bessere Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern will, so ist dieses Vorgehen dafür sicher nicht geeignet.

Es wäre daher gut zu wissen, ob sich die ERZ bewusst ist, dass allgemein Unzufriedenheit herrscht, und ob sie es in Betracht zieht, diese Situation zu überprüfen.

Der Regierungsrat wird somit um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum hat man bei der Einführung der neuen Schülerbeurteilung auf flankierende Massnahmen verzichtet? Diese wären nötig, um einerseits das System zwischen den Schulen zu harmonisieren und andererseits um es transparenter zu machen, indem z.B. den Lehrkräften mehr Mittel gegeben würden, damit sie die Eltern über die neue Bedeutung der Noten informieren könnten.

2. Hat die Erziehungsdirektion die Absicht, nach einem Semester eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen? Wenn ja, wann? Wenn nicht, warum nicht?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 12.02.2004

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Antwort des Regierungsrates

Die auf den heutigen Prinzipien beruhende Beurteilung der schulischen Leistungen wurde am 1. August 1996 eingeführt. Der Erziehungsdirektor hat — auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen sowie der qualitativen und quantitativen Beurteilungen — eine Arbeitsgruppe mit der Revision der Verfahren beauftragt. Das Ergebnis dieser Arbeit, die den gemachten Bemerkungen und Anliegen Rechnung trägt, hat zur Erarbeitung der Direktionsverordnung vom 7. Mai 2002 über Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule (DVBS) geführt. Diese Direktionsverordnung war insbesondere in den Schulen bereits mehr als ein Jahr vor ihrer Inkraftsetzung im August 2003 bekannt.

Die Lehrkräfte wurden beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, das die durch die Verordnung zulässigen und von einer zur anderen Schule variierenden Nuancen präzisiert.

Die Erziehungsdirektion hat dafür den Schulen erlaubt, Unterrichtsstunden (höchstens drei Tage bis Juli 2005) einzusetzen, um die neuen Verfahren zu diskutieren und umzusetzen, vorausgesetzt, dass ähnlich viel Zeit ausserhalb des Unterrichts dafür eingesetzt wird. Der den Schulen zur Verfügung stehende Handlungsspielraum betrifft nur die Wahl der Information der Eltern bezüglich der Ergebnisse ihres Kindes im Laufe des Semesters.

Bisher bestand unter den Lehrkräften eine unterschiedliche Praxis. Die Revision der Schülerbeurteilung erfordert von den Lehrkräften, dass sie ihre Praxis innerhalb der Schuleinrichtung harmonisieren. Die Rahmenbedingungen sind für den ganzen Kanton gleich, da die zu wählende Art der Elterninformation während des Semesters begrenzt ist:

Den Schulen stehen Noten, verschlüsselte Beurteilungen oder Kommentare zur Verfügung.

Die Schulen sind verpflichtet, die Eltern über die Beurteilungsgrundsätze sowie über die durch die neuen Verfahren bedingten Änderungen zu informieren. Die Erziehungsdirektion hat dazu eine Informationsbroschüre für Eltern herausgegeben. Diese Broschüre steht in zehn Sprachen zur Verfügung. Der Regierungsrat erachtet diese Informationspflicht als Chance für die Schulen, damit diese ihre Praxis harmonisieren und die Partner entsprechend informieren können.

Die heftigen Reaktionen seitens der Lehrkräfte, der Eltern und der Wirtschaft werden die Erziehungsdirektion veranlassen, die neuen Beurteilungsverfahren zu vereinfachen. Die Vereinfachungen betreffen namentlich die Definition der Lernziele sowie andere Anpassungen auf Grund der sprachlichen Besonderheiten in den einzelnen Sprachregionen des Kantons.

1. Die Erziehungsdirektion hat einige flankierende Massnahmen vorgesehen:

• Die Weiterbildung erfolgte nach dem Prinzip der so genannten Multiplikatoren. Jede Schule hat eine Vertretung abdelegiert, die eine spezifische Ausbildung zu den neuen Verfahren und deren Einführung an den Schulen absolviert hat. Im deutschsprachigen Kantonsteil waren diese Vertretungen Schulleiterinnen, Schulleiter oder Lehrkräfte. Im französischsprachigen Kantonsteil gab es eine komplette Ausbildung für die Mitglieder des Lehrkörpers sowie eine verkürzte Ausbildung für die Schulleiterinnen und Schulleiter. Die Kursinhalte wurden auf Grund der Praxis festgelegt. Weiter haben so genannte Referenzgruppen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Verfahren beantwortet.

Die Multiplikatoren haben die neuen Verfahren pro Kollegium umgesetzt, da es erforderlich ist, dass die neue Beurteilungspraxis zu einer Debatte zwischen den Lehrkräften führt, um letztlich eine Harmonisierung bei der Beurteilungspraxis zu erreichen.

• Die Informations- und Arbeitsunterlagen, die im Rahmen der Weiterbildung berücksichtigt wurden, waren bereits vor der Inkraftsetzung der DVBS bekannt. Es handelt sich dabei um folgende Unterlagen: Kommentar zur DVBS, Konzept und Leitsätze zur Erarbeitung der Vereinbarungen zur Beurteilung an den Schulen, Handbuch für Lehrkräfte: Elterngespräche – Einladung und Protokollblatt, Handbuch zur Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler und Modelle der

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Selbstbeurteilung, Handreichung für Lehrkräfte zur Anwendung der individuellen Lernziele (ILZ), Beurteilungsdossier – Beurteilungsberichte für die Primarstufe und die Sekundarstufe I, Bericht und Protokoll bezüglich Übertritt vom 6. ins 7.

Schuljahr, Beurteilungsbericht für den Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) an der Primarstufe und an der Sekundarstufe I, Informationen für Eltern (in den zehn häufigsten Sprachen).

Im französischsprachigen Kantonsteil wurde ein Vademecum zu den neuen Beurteilungsverfahren erarbeitet und an die Lehrkräfte verteilt. Weiter wurden dem Lehrköper Vorschläge für grundlegende und erweiterte Lernziele in allen obligatorischen Fächern zur Verfügung gestellt.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die flankierenden Massnahmen dieser Neuerung ausreichend waren, da sie eine angemessene Weiterbildung mit spezifischen Unterlagen garantieren und da eine Informationsbroschüre für die Eltern ausgearbeitet wurde. Die detailliertere Elterninformation liegt im Verantwortungsbereich der Schulen. Es stimmt, dass die Bedeutung der Noten auf Grund der Definition von grundlegenden und erweiterten Lernzielen kompliziert ist.

2. Die Erziehungsdirektion hat bereits angekündigt, dass sie die neuen Verfahren vereinfachen wird. Diese Vereinfachungen sollten wahrscheinlich ab dem Schuljahr 2004/05 umgesetzt werden können.

An den Grossen Rat

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