Arzneimittel - Preisindex
errechnet aus der Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung
104 9 1 105,1
104,0 1 04,2
102,7
100 0
Apr. Juli Okt. Dez. Jan. Apr. Juli Okt. Dez 1985
Jan.1984
imu B6 01 34
Quelle: GKV,WIDO 98,7 Jahresdurchschnitt 1983
Die Preise der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche- rung verordneten Arzneimittel haben sich bis November 1985 um durchschnittlich 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeit- raum erhöht. Allerdings fallen die Preiserhöhungen für ver- schiedene Indikationsgruppen recht unterschiedlich aus. Über- durchschnittliche Erhöhungen beispielsweise gab es innerhalb der zwölf Monate für Antihypertonika mit plus 5,1 Prozent und für Magen- und Darmmittel mit plus 3,1 Prozent EB/WIdO
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Aus Bund und Ländern
Bundeskanzler spricht
zu Freien Berufen
BONN. Bundeskanzler Dr.
Helmut Kohl hat die Einla- dung des Präsidenten des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Prof.
J. F. Volrad Deneke, ange- nommen, vor dem Bundes- kongreß im September dieses Jahres zu sprechen.
Bereits am 29. April 1982 hatte Kohl vor dem BFB- Bundeskongreß in Bonn noch in seiner damaligen Eigenschaft als Opposi- tionsführer ein vielbeach- tetes Referat gehalten.
Bei einem Gespräch des BFB-Präsidiums im Bun- deskanzleramt (am 24. Ja- nuar 1986) betonte der Kanzler, die Belange der Freien Berufe und Selb- ständigen würden im Wahlprogramm der CDU
„angemessen" berück- sichtigt.
Kohl erklärte gegenüber dem Freiberufler-Bundes- verband, daß für ihn in der nächsten Legislaturperi- ode „eine umfassende Steuerreform mit einem Absenken der Steuersätze vordringlich" sei. Auch mit den Freien Berufen müsse über steuerpolitische Fra- gen gesprochen werden;
dazu zähle die steuerliche Behandlung von Vorsorge- aufwendungen der Selb- ständigen für Alter und Krankheit.
Zur Frage der von der SPD geforderten Einbeziehung der Freien Berufe in die Gewerbesteuer sagte der Kanzler, hierfür gäbe es keine parlamentarische Mehrheit. Zudem gehöre das Thema „Gewerbesteu- er" in den Gesamtzusam- menhang des Gemeindefi- nanzsystems, dessen gele- gentlich diskutierte Neu- gestaltung aus seiner Sicht kein vorrangiges Problem darstelle. EB
Selbstzahler nicht schröpfen!
KÖLN. Mit Inkrafttreten der neuen Bundespflegesatz- verordnung sind die Zu- schläge bei der Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmers gegenüber früher ermäßigt worden. So belaufen sich seit 1. Januar die Mindest- zuschläge bei der Wahl des Einbettzimmers auf 30 Prozent (früher: 35 Pro- zent), zehn Prozent bei Zweibettzimmern (15 Pro- zent früher) und 15 Pro- zent bei Einbettzimmern in solchen Krankenhäusern, die Zweibettzimmer als Regelleistung anbieten (früher 35 Prozent Zu- schlag).
Der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) erinnert daran, daß der Verordnungsgeber diese Abgaben vor allem deswegen herabgesetzt habe, um den privat versi- cherten Krankenhausbe- nutzer und Selbstzahler nicht über Gebühr zur Subventionierung des all- gemeinen Pflegesatzes heranzuziehen. Den 3100 Krankenhäusern in der
Bundesrepublik stünden durch die geänderte Rechtslage 200 Millionen DM zusätzlich zur Verfü- gung, schätzt der Verband.
Die Krankenhäuser sollten die Selbstzahler daran par- tizipieren lassen — entwe- der durch Senkung der tat- sächlich verlangten Zu- schläge oder durch gezielte Verbesserungen im Wahl- leistungsangebot. Eine Rei- he von Kliniken seien be- reit, die Wahlleistungsprei- se zu senken. EB
Begrenzte Reform
BONN. Zu den vordring- lichen Aufgaben der näch- sten Jahre gehört die Re- form des Gesundheitswe- sens „mit dem Ziel der Be- grenzung der Lohnneben- kosten", verlautete nach einem Meinungsaustausch zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Ge- schäftsführendem Bun- desvorstand der Mittel- standsvereinigung der CDU/CSU. Zwei weitere, ausdrücklich erwähnte Re- formaufgaben sind die Steuerreform („umfas- send") und schließlich die Rentenreform. NJ
Bund plant bereits Erfahrungsbericht
BONN. Bereits wenige Ta- ge nach Inkrafttreten der neuen Bundespflegesatz- verordnung (am 1. Januar 1986) hat das Kranken- hausreferat des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Sozialordnung mit Vorar- beiten des bis Ende 1988 von der Bundesregierung erbetenen Erfahrungsbe- richtes über die Auswir- kungen und die Anwen- dungspraxis der Bundes- pflegesatzverordnung vom 21. August 1985 begonnen.
Die Berichterstattungs- pflicht des Bundes fußt auf einen Beschluß des Bun- deskabinetts vom 7. Mai 1985.
Der Leiter des Kranken- hausreferates im Bundes- arbeitsministerium, Regie- rungsdirektor Dr. jur. Ru- dolf J. Vollmer, hat Mitte Januar einigen Spitzenver- bänden der Krankenkas- sen und des Krankenhaus- wesens einen fünf Seiten umfassenden Gliederungs- aufriß unterbreitet, nach dem die Erfahrungen über sämtliche Problemkomple- xe der Pflegesatzverord- nung gesammelt und do- kumentiert werden sollen.
Inzwischen haben die Krankenhaus- und Pflege- satzreferenten der Sozial- ministerien der Länder ge- genüber dem Bundesar- beitsministerium einige Vorbehalte zu dem beab- sichtigten Erfahrungsbe- richt '88 vorgebracht. Ins- besondere bezweifeln die Länderreferenten, ob be- reits nach dreijähriger An- wendungspraxis der Bun- despflegesatzverordnung ausreichende und reprä- sentative Erfahrungen ver- meldet werden können.
Erst im Laufe des Budget- jahres 1987 kämen die we- sentlichen Neuregelungen voll zum Tragen, und erst zu
einem späteren Zeit- punkt seien Auswirkungen
überblickbar. HC Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 9 vom 26. Februar 1986 (19) 519