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Archiv "Mammographie: Kein Nutzen" (05.04.2002)

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A

A922 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 99½½Heft 14½½5. April 2002

B R I E F E

war jedoch die sich an die Anamnese anschließende körperliche Untersuchung durch die offensichtlich ei- genverantwortlich tätige Krankenschwester. Hierzu wurden bei der Patientin, welche an einer hochfloriden PCP und Osteoporose er- krankt ist, gleich mehrere Gelenke zur vermeintlichen Prüfung der Beweglichkeit endgradig(!) bewegt. Jeder Niedergelassene weiß um die Anforderungen, welche die KVen an uns stellen, bevor wir auch nur eine genehmi- gungspflichtige Leistung ab- rechnen dürfen. Um als Kas- sengutachter tätig zu werden, braucht’s hingegen nicht mal

’ne Approbation. Möglicher- weise ist ja auch das Anstif- ten zur Ausübung des ärztli- chen Berufes ohne Approba- tion eine Straftat, und es findet sich einmal ein mutiger Staatsanwalt, der gegen die Krankenkassen vorgeht.

Michael Rausch, lediglich Facharzt für Allgemeinmedizin, Markt 1, 45657 Recklinghausen

Mammographie

Zu dem Akut-Beitrag „Mammo- graphie-Screening: Konkurrenz statt Kooperation“ von Klaus Koch und Dr.

Renate Leinmüller in Heft 6/2002 und dem Medizinreport „Das ,Wie‘ spaltet die Fachwelt“ von Klaus Koch in Heft 7/2002:

Kein Nutzen

Screeningmethoden müssen treffsicher und nebenwir- kungsfrei oder nebenwir- kungsarm sein. Beide Voraus- setzungen sind bei der Mam- mographie nicht gegeben.

Auch bei optimaler Technik und Technikanwendung ist eine relevante Rate falschpo- sitiver und falschnegativer Befunde und eine nicht uner- hebliche Strahlenbelastung der Brust unvermeidbar. Die Brustdrüse ist das strahlen- empfindlichste Organ der Frau. Im Übrigen weisen mehr als 5 % der weiblichen Bevölkerung eine besondere Disposition für Brustkrebs (BRCA 1 und BRCA 2) auf.

Trägerinnen dieser Gene weisen im Vergleich zu den übrigen Frauen eine um ein Vielfaches erhöhte Strahlen- empfindlichkeit der Brust- drüse auf. Es kann also nicht überraschen, dass Mammo- graphie-Screeningprogram- me – auch solche mit hohem Qualitätsstandard – keinen Nutzen für die betroffenen Frauen bringen.

Dr. med. Helga Dieckmann, MPH, Gesellschaft für Strahlenschutz, Im Westerfelde 19, 21391 Reppenstedt

Qualitätssicherung in der Pathologie

In den meisten Beiträgen zum Screening und zur qua- litätsgesicherten Mamma- Karzinom-Behandlung ver- misse ich den Bezug zur ent- scheidenden Stufe der Dia- gnostik, dem histologischen Befund.

Wenn die Pathologie nicht qualitätsgesichert geführt wird, das heisst, dass die Präparate mindestens von zwei unabhängigen Patholo- gen überprüft werden, wird der Wert der vorangegange- nen Mammographie relati- viert und die nachfolgende Therapiestatistik vermut- lich „geschönt“ sein, da falschpositive Befunde denkbar sind, die eine höhe- re Überlebensrate zeigen würden.

Für so genannte Mammazen- tren, die die Qualitätssiche- rung in der Pathologie außer Acht lassen, empfehle ich, keinen Cent an öffentlichen Geldern zu verschwenden.

Dr. med. Peter-P. Rösner,Im Löwental 50, 45239 Essen ten, muss dann auch begrün-

den können, warum bei- spielsweise Opfer von Verge- waltigungen trotz ihrer Un- schuld dennoch ihrer menschlichen Würde be- raubt, also – angeblich – wür- delos sterben. Wer dieses Be- gründen unterlässt und trotz- dem die Würde der Opfer wenn auch nur implizit als vernichtet beschreibt, er- zeugt Sprachmüll. Es sollte daher endlich sehr genau zwischen Menschenwürde und leib-seelischer Integrität (also Unverletztheit) diffe- renziert werden. Letztere darf nur im Notfall, kann aber sehr wohl auch miss- bräuchlich angetastet wer- den. Die Menschenwürde der Mitmenschen aber ist un- verletzbar. Zerstören kann ich nur meine eigene – und dies nur durch schwere Schuld. Auch für die Men- schwürde gilt das „alles oder nichts“ – wie für das Leben.

Dr. med. Eberhard Bäßler, Hirschfelder Weg 9, 12679 Berlin

Papst Pius XII. Stellung- nahme weiter aktuell

Auf sehr eindrucksvolle Weise hat bereits Papst Pius XII. in einer seiner zahlrei- chen Ansprachen an Ärzte, hier am 24. Februar 1957 vor einer internationalen Gruppe von Ärzten in Rom (veröffentlicht in französi- schem Urtext im L’Osserva- tore Romano am 25. Febru- ar 1957, herausgegeben vom St. Lukas-Institut für Ärztli- che Anthropologie e.V., Münster, in „Grundfragen der ärztlichen Ethik“) Stel- lung genommen zur Frage der medikamentösen Ster- behilfe.

Dort heißt es in der Schluss- folgerung:

„Ist die Ausschaltung des Schmerzes und des Bewusst- seins durch narkotisierende Mittel (sofern sie durch me- dizinische Indikation erfor- derlich wird) durch Religion und Moral dem Arzt und dem Patienten (selbst beim Herannahen des Todes und wenn man voraussieht, dass

die Anwendung narkoti- scher Mittel das Leben ver- kürzen wird) erlaubt? – Die Antwort wird lauten müs- sen: Wenn es keine anderen Mittel gibt und wenn unter den gegebenen Umständen dies nicht die Erfüllung an- derer Pflichten hindert, dann ja!“

Diese Auffassung kann nach wie vor Grundlage ethisch- ärztlichen Handelns sein.

Hans Albert Berghoff-Flüel, Reuterweg 5, 59846 Sundern-Allendorf

Pflegeversicherung

Zu dem Leserbrief „Einsamer Rufer in der Wüste?“ von Dr. med.

Udo Fuchs in Heft 7/2002:

Pflegeversicherungsgut- achter-TÜV vonnöten

Wann gibt es endlich einen Pflegeversicherungsgutach- ter-TÜV? Bei zwei „Begut- achtungen“ zur Feststellung der Pflegestufe war ich per- sönlich zugegen. Beim ersten Mal als Hausarzt der Patien- tin. Der begutachtende Kol- lege kam mit Fötor alc. und Tremor zur Patientin in die Wohnung und erstellte sein Gutachten ausschließlich nach Anamnese. Auf mein Befragen, wie man denn so mit Mitte vierzig zu einer sol- chen Gutachtertätigkeit kä- me, erzählte der Kollege von seinem rückenbedingten Ausscheiden aus der frühe- ren Tätigkeit. Ein Anruf mei- nerseits bei einem mir be- kannten Kollegen in der früheren Wirkungsstätte des Gutachters ergab hingegen einen ganz anderen Grund für die Aufgabe der früheren Tätigkeit.

Bei meiner zweiten Begeg- nung der unheimlichen Art gab ich vor, Angehöriger zu sein, und täuschte medizini- sche Unwissenheit vor. Die von der AOK Recklinghau- sen veranlasste „Begutach- tung“ wurde von einer offen- sichtlich aus Osteuropa stam- menden Krankenschwester (!) durchgeführt, welche zu- dem schlecht Deutsch sprach.

Die Krönung des Ganzen

Offene Briefe

So genannte „offene Brie- fe“ werden, soweit von all- gemeinem Interesse, re- daktionell ausgewertet. Als Leserbriefe werden sie nicht publiziert. In der Ru- brik Leserbriefe erscheinen grundsätzlich nur solche Briefe, die allein für das Deutsche Ärzteblatt be-

stimmt sind.

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