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fakultätsvertretungen

Architektur

Studienkommission

Prüfungen aus dem 2. Abschnitt:

Nach dem neuen UniStG (Universi- tätsstudiengesetz) und das bestä- tigte uns das Ministerium, ist der erste Studienabschnitt mit den zu- geordneten Lehrveranstaltungen zu absolvieren, bevor man Lehrveran- staltungen aus dem zweiten Studi- enabschnitt machen kann. Damit diese Regelung nicht ganz so hart zuschlägt und manche Studenten dazu zwingt, nur ein oder zwei Lehr- veranstaltungen in einem Semester absolvieren zu können, hat das Mi- nisterium eine Gesetzesnovelle ver- anlaßt und den §80 (2) UniStG ein- geführt, der es uns nun ermöglicht, Lehrveranstaltungen zu nennen, an

Bauingenieur

denen man trotzdem teilnehmen kann, auch wenn man den ersten Abschnitt noch nicht eingereicht hat.

Die Studienkommission Architektl1r hat nun in ihrer Sitzung vom Dezem- ber beschlossen, daß die folgenden Prüfungen des zweiten Abschnitts auch vor Einreichung des ersten abgelegt werden können:

Entwerfen 2

(Voraussetzung:Abschluß Grundla- gen d. Gestaltung und Entwurfsse- minar)

Hochbaukonstruktionen

(Voraussetzung: Baumechanik, Tragwerkselemente, Hochbau 1) Grundlagen der Bauphysik Baudurchführung

Technischer Ausbau 1

Baukunst 2(Voraussetzung: Bau- kunst 1)

KUlturgeschichte(V0rau s Seit - zung: Kunstgeschichte, Architektur- und Kunsttheorie)

Raumgestaltung (V0 rau s set - zung: Grundlagen d. Gestaltung und Entwurfsseminar)

Zu diesem Beschluß ist die Kommis- sion gekommen, nachdem wir im Sommer eigentlich den Antrag ge- steilt hatten, sämtliche Fächer des zweiten Abschnitts freizubekom- . men, dh. völlige Freiheit im Absol-

vieren der Fächer haben wollten.

• Markus Gruber

Wer und was

Die Fakultätsvertretung ist eine Gruppe von engagierten Studieren- den, die im Rahmen der ÖH ver- sucht, die Studienbedingungen zu verbessern. Einerseits geschieht dies durch Arbeit in den Gremien der Universität. Wir sind per Gesetz mit einem Viertel aller Stimmen in jedem Beschlußgremium dieser Universi- tät vertreten und haben insofern ein gar nicht so unwichtiges Wort mit- zureden. Insbesondere sind wir so- gar mit einem Drittel aller Stimmen in der Studienkommission vertreten und entscheiden dort mit über den Studienplan. Wenn Du schon immer den Drang zum Verbessern des Bestehenden gehabt hast, so bie- ten wir Dir ein reiches Betätigungs- feld dafür. Auf der anderen Seite

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geschieht dies durch Heraus-gabe von Broschüren (z.B.

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Stundenplan). wodurch wir

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hoffentlich den Studierenden das Leben ein wenig erleichtern.

Wir haben allerdings noch mehr zu bieten:

1. Zentrale Anschlagtafel und Fak- bau Info Im Stiegenaufgang neben dem HS L hängt eine Tafel, auf der möglichst alle Vorlesungen und Prü- fungstermine bzw. der Stundenplan angeschlagen sein sollten. Zudem befindet sich neben dem Eingang zum HS Leine ebensogroße An- schlagtafel, auf der aktuelle Informa- tionen der Fakultätsvertretung (dzt.

die Übergangsbestimmungen und der neue Studienplan) angeschla- gen werden.

2. Fakultätsraum: Im dritten Stock des Zahnzubaues (Glasstiegen- haus, Technikerstr.4) befindet sich ein frei zugänglicher Aufenthalts-

und Studierraum für alle, die keinen Zeichensaalplatz haben.

3. Fakbau Homepage Unter http://

oeh.tu-graz.ac.atlbau/ findest Du alle aktuellen Informationen über uns. Du kannst uns auch über e-mail erreichen unter alex@oeh.tu- graz.ac.at

4. Fakbau Büro: Du kannst immer versuchen, uns in unserem Büro im 2.Stock des Zahnzubaues (Glas- stiegenhaus, neben dem Verkehrs- wesenzeichensaal) unter der Tele- phonnummer 873-5165 zu errei- chen. Insbesondere zu den Sprech- stundenzeiten der Fakultätsvertre- tung sind wir immer dort zu finden.

5. Sprechstunden Jeden ersten und dritten Dienstag im Monat um 19.00 im Fakbau Büro.

• Alex Pakisch

TU INFO März 1999

Referenzen

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