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Archiv "Fortbildungsnachweis: Pflicht für Klinikärzte" (24.09.2010)

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A 1778 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 38

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24. September 2010 Bis 31. Dezember 2010 müssen Fachärzte an Krankenhäusern ihren ärztlichen Direktoren den gesetz- lich vorgeschriebenen Nachweis über die Erfüllung der Fortbil- dungspflicht (§ 137 SGB V) in den vergangenen fünf Jahren vorlegen.

Die Nachweisfrist gilt für alle Fach- ärzte, die in dieser Funktion seit dem 1. Januar 2006 ohne größere Unterbrechungen an Krankenhäu- sern tätig gewesen sind. Haben sie ihre Facharzttätigkeit später aufge- nommen, ist der erste Arbeitstag für den Beginn des Fünfjahreszeit- raums maßgeblich. Von den erfor- derlichen 250 Fortbildungspunkten müssen die Ärztinnen und Ärzte 150 über fachspezifische Fortbil- dungen erworben haben.

Nach den Ausführungsbestim- mungen des Gemeinsamen Bundes- ausschusses sind die ärztlichen Krankenhausdirektoren für die Überwachung und Dokumentation der Fortbildungsverpflichtung der in ihren Häusern tätigen Fachärzte verantwortlich. In den nach § 137 SGB V vorzulegenden Qualitätsbe- richten ist anzugeben, in welchem Umfang die Fortbildungspflichten am Krankenhaus erfüllt wurden. TG FORTBILDUNGSNACHWEIS

Pflicht für Klinikärzte

Die Hoffnungen auf einen besseren Schutz vor Infektionen mit dem Immunschwächevirus (HIV) durch Mikrobizide haben einen Dämpfer be- kommen: Einer in Afrika vorgenommenen Lang- zeitstudie zufolge schützt das Vaginalgel PRO 2000 (Naphthalin-2-Sulfonat-Polymer) sexuell aktive Frauen über 18 Jahre nicht vor einer Übertragung des Aidserregers. Wie Dr. Sheena Mc Cormick (UK Medical research Council, Lon- don) am Montag der Internetausgabe von „The Lancet“ berichtete, wurde das Gel von mehr als 9 300 Frauen in zwei unterschiedlichen Kon- zentrationen (0,5 und zwei Prozent) gegenüber Placebo geprüft. Die Frauen wurden zwölf, 24, 40 und 52 Wochen nach Testbeginn in 13 Klini- ken in Südafrika, Tansania, Uganda und Sambia auf ihren HIV-Status untersucht.

Obwohl das Mikrobizid in Tierversuchen er- folgreich war, wurde der Studienarm mit der

2%igen Lösung im Februar 2008 von einer unabhängigen Kommission mit der Begrün- dung geschlossen, dass wahrscheinlich nur wenige Frauen vom Gebrauch des Vaginalgels profitieren werden. Die Untersuchungen mit der 0,5%igen Lösung gegenüber Placebo wur- den aber weitergeführt.

Das Vaginalgel erwies sich zwar als ge- sundheitlich unbedenklich, am Studienende aber wies die Schutzrate zwischen der Verum- und der Kontrollgruppe nur geringe Unter- schiede auf, obwohl 89 Prozent der Frauen den regelmäßigen Gebrauch vor dem Ge- schlechtsverkehr bestätigten.

Die HIV-Inzidenz je 100 Frauenjahre betrug bei Abbruch des Studienarms der 2%igen Lösung für alle Teilnehmerinnen: 4,7 für die 2%ige Lösung, 3,9 für die 0,5%ige Lösung und 3,9 für Placebo. Bei Studienende hatte

sich der Parameter wie folgt verändert: 4,5 für die 0,5%ige Lösung und 4,3 für Placebo (Hazard Ratio 1,05, 95%-Konfidenzintervall 0,82 bis 1,34 und p = 0,71).

Seit zwei Jahrzehnten wird intensiv an der Entwicklung von Mikrobiziden geforscht. Da sie von Frauen auch ohne Wissen ihres Partners verwendet werden können, bietet ein Vaginal- gel ihnen die Möglichkeit, ihre sexuelle Ge- sundheit auch in Situationen zu kontrollieren, in denen sie nicht in der Lage sind, die Ver- wendung eines Kondoms zu verlangen.

Erst im Juli hatte die bei der Weltaids - konferenz in Wien vorgestellte CAPRISA- 004-Studie optimistische Reaktionen über die Zukunft von Mikrobiziden ausgelöst. Ersten Tests zufolge reduzierte ein tenofovirhaltiges Vaginalgel das Risiko der HIV-Infektion um

circa 39 Prozent. zyl

NEUE MIKROBIZIDSTUDIE ENTTÄUSCHT

Die Deutsche Apotheker- und Ärz- tebank (Apobank) verklagt wegen der seit Beginn der Finanzkrise ein- getretenen hohen Verluste auf Anla- gen in verbrieften Krediten ihren gesamten früheren Vorstand. Wer- ner Albert Schuster, zuständig für Personal, Informatik und Organisa- tion und einziges aus dem früheren Vorstand verbliebenes Mitglied, er- hält die Kündigung. Das hat der Aufsichtsrat der Bank am 17. Sep- tember beschlossen.

Nach Angaben vom Juni 2010 hat die Bank der Heilberufe seit 2007 insgesamt 1,1 Milliarden Euro auf sogenannte strukturierte Fi- nanzprodukte abschreiben müssen, APOBANK

Klage gegen den Exvorstand

davon 800 Millionen Euro endgültig. Für 2009 hatte die Bank erstmals in ihrer Geschichte einen Verlust ausgewiesen. Der Auf- sichtsrat hatte eine Anwalts- kanzlei beauftragt, mögli- che Verfehlungen von Vor- ständen zu prüfen. Auf de- ren Gutachten stützt er die Entscheidung, nach dem früheren „Risikovorstand“

Günther Herion nun auch den früheren Vorstandsspre- cher Günter Preuß sowie die ehe- maligen Vorstandsmitglieder Claus Harald Wilsing und Gerhard K. Gir- ner auf Schadensersatz zu verkla- gen. Die Genossenschaftsbank ge- hört mehr als 100 000 Ärzten, Apo- thekern, Zahn- und Tierärzten. Der neue Sprecher des Vorstands, Her- bert Pfennig, hat den verlustreichen Ausflug der Bank an den Kapital- markt für beendet erklärt. Die Apo- bank will sich wieder auf ihr Kern- geschäft konzentrieren. Im ersten Halbjahr 2010 hat das Institut bei einer Bilanzsumme von 42,7 Milli- arden Euro 25 Millionen Euro Jah- resüberschuss nach Steuern erwirt-

schaftet. Stü.

Foto: Jardai/modusphoto

A K T U E L L

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