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Archiv "Gesundheits-Apps: Rasante Entwicklung" (06.08.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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6. August 2012 A 1543

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r. Smartphone“, „Fragen Sie Ihre App oder Ihren Apothe- ker“, „App statt Arzt“ – Überschrif- ten wie diese in den Medien ver- deutlichen, dass Apps im Gesund- heitsbereich zunehmend ein Thema sind. Es gibt mobile Applikationen für Patienten, Ärzte und andere me- dizinische Dienstleister, für Prä - vention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge. Die Palette reicht von einfachen Anwendungen wie dem Pillenalarm zur Erinnerung an die Medikamenteneinnahme bis hin zu Apps mit komplexen Funktionen wie dem Abruf von Patientenda- ten bei der Visite am Krankenbett.

Welche Rolle mobile Health-Apps künftig für die Versorgung spielen können, erörterten Experten bei der

Fachtagung Telemed 2012 in Berlin (www.telemed-berlin.de).

Circa 15 000 Apps sind derzeit in der Medizin-Rubrik des App Store im Internet erhältlich. Wurden ge- sundheitsbezogene mobile Apps zu- nächst vorwiegend von Nutzern im privaten Bereich, etwa zu The- men wie Fitness, Ernährung oder Entspannung, nachgefragt, steigt in- zwischen der Bedarf an professio- nellen Anwendungen: Einer kürz- lich durchgeführten Befragung des Online-Dienstleisters DocCheck zu- folge sind bereits drei Viertel der Ärzte mit mobilen Geräten wie Smartphones, Tablet-PCs oder E-Books ausgestattet, und 59 Pro- zent der Ärzte nutzen Apps aus dem Medizin- und Healthcare-Bereich*.

„Apps auf dem Smartphone oder auf Tablet-PCs ermöglichen eine intuitive Bedienung, sie haben eine spielerische Komponente, re- duzieren Komplexität und sind der missing link am point of care, weil die Daten mobil sind“, erläuterte Beatrix Reiß vom ZTG – Zentrum für Telematik im Gesundheitswe- sen. „Sie bieten außerdem die Mög- lichkeit, den Kontakt zwischen Arzt und Patient zu verbessern und den Zeitpunkt der ärztlichen Interventi- on optimal zu steuern.“ Allerdings sei dazu eine Einbettung in teleme- dizinische Settings beziehungswei- se in die geplante Telematikinfra- struktur notwendig.

Für Patienten gibt es laut Reiß zahlreiche Vorteile: Apps bieten die Möglichkeit einer stärkeren Einbe- ziehung des Patienten in den Ver- sorgungsprozess sowie der Parti - zipation und des Austausches in Communitys. Sie lassen sich für das individuelle Unterstützungs- und Wissensmanagement einsetzen (Beispiel: Diabetes- oder Schmerz- Tagebuch).

Allerdings gibt es auch Grauzo- nen und Hürden, die den Einsatz im medizinischen Kontext erschweren.

So fällt mitunter die Abgrenzung schwer, wann eine mobile An - wendung unter die Regularien des Medizinproduktegesetzes fällt und wie dessen Erfordernisse zu berück- sichtigen sind (DÄ, Heft 22–23/

2012). Auch kann die Nutzung pri- vater Geräte im Krankenhaus pro- blematisch werden – Stichwort

„bring your own device“ –, wenn eine Vernetzung mit dem Kranken- hausnetzwerk stattfindet. Hier müs- se das Krankenhaus sicherstellen, dass keine schadhafte Software ins Prototyp der mo-

bilen App von My- Rehab, einem Trai- nings- und Thera- piesystem für die

Rehabilitation

Foto: Fraunhofer FOKUS, Adlershof

*Online-Befragung von Dezember 2011 bis Januar 2012, n = 638 Personen aus medizinischen Fach- kreisen, ein Drittel davon Ärzte und Zahnärzte, http://load.doccheck.com („Dr. Mobile im Zu- kunftstest“)

GESUNDHEITS-APPS

Rasante Entwicklung

Mobile Lösungen bieten in der Versorgung sowohl für Patienten als auch für Ärzte ein großes Anwendungspotenzial. Allerdings wirft der praktische Einsatz noch Fragen auf.

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6. August 2012 Netz gerate, meinte Dr. jur. Oliver

Pramann, Weiß Kanzlei 34, Hanno- ver, und verwies auf damit verbun- dene Haftungsfragen. Ein weiterer Aspekt sind mögliche Hygienepro- bleme (DÄ, Heft 14/2012). Hinzu kommen je nach Einsatzbereich der Applikation Fragen des Datenschut- zes und der Datensicherheit, wenn etwa personenbezogene medizini- sche Daten ausgetauscht oder in ei- ner Cloud-Umgebung gespeichert werden. „Die Ziele einer App müs- sen für den medizinischen Kontext transparent sein“, forderte daher Reiß. Denn das medizinische Inter- esse könne auch mit kommerziellen Geschäftsinteressen kollidieren.

Weiterhin gebe es Unsicherheiten beispielsweise bei der Frage von Standards und Bedienoberflächen.

Bewertung von Health-Apps Vor diesem Hintergrund arbeitet das ZTG an einer Bewertungsplatt- form für Health-Apps, die einen systematischen Überblick über die Angebotsvielfalt ermöglichen und Transparenz für die Anwender schaffen soll. Kriterien des „App- Check“ sind unter anderem Funk- tionen, Einsatzbereich, Qualität und Nutzen sowie Aspekte wie Sicher- heit, Usability, Geschäftsmodell etc.

Die Plattform soll im September verfügbar sein.

Dr. Michael John, Fraunhofer FIRST, berichtete von einem teleme- dizinisch assistierten Trainings- und Therapiesystem für die Rehabilitati- on, das gemeinsam mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin entwi- ckelt und ab Januar 2013 getestet wird. „Die poststationäre längerfris- tige ambulante Nachsorge ist oft un- zureichend. Das System ,MyRehab‘

soll den Menschen wieder zur Be- wegung motivieren und die korrek- te Ausführung von Therapieübun- gen nach einem Krankenhausauf- enthalt unterstützen“, erläuterte John.

Gleichzeitig hält der Therapeut aus der Klinik länger Kontakt zum Pa- tienten und kann bei ungünstigen Entwicklungen eingreifen. Derzeit beschränkt sich das System auf die Messung und Überprüfung der Arm- aktivität. In der stationären Variante werden eine Webcam, ein Computer, ein Fernsehbildschirm und körperna-

iPhone-App zur Erfassung des Notfallprotokolls für den Rettungs- dienst

he Sensoren zur Erfassung von Vital- parametern benötigt. Bei der Ausfüh- rung der Übung zeichnet die Kamera den Bewegungsablauf auf, der Com- puter analysiert die Daten, integriert sie mit den Sensordaten und ver- gleicht das Ergebnis mit einem zuvor erstellten biomechanischen Compu- termodell (www.first.fraunhofer.de/

home/projekte/myrehab). In der mo- bilen Variante erfassen

ebenfalls mehrere – zum Beispiel in einem Brust- gurt oder in einem Trai- ningsgerät wie einer Hantel angebrachte – Sensoren die Vital- und Bewegungsdaten.

Per Funk werden diese Da- ten an ein Smartphone über- tragen, das den Bewegungsab- lauf mit der therapeutisch vor- gegebenen Idealbewegung ab- gleicht. Der Patient erhält so- wohl seine Übungs auf träge wie auch akustisches und visuelles Feedback per Handy.

Auch im Rettungsdienst können Apps eine wertvolle Unterstützung sein. Von einer iPhone-App zur Erfassung ei- nes standardisierten elektro - nischen Notfalleinsatzproto- kolls berichtete Oliver Heinze vom Zentrum für Informati- ons- und Medizintechnik des Uni- versitätsklinikums Heidelberg. Bei ihren Einsätzen verwenden Notärz- te und Mitarbeiter des Rettungs- dienstes ein Notfallprotokoll, in dem sie die Situation, Maßnahmen vor Ort, den Transportverlauf in die Klinik sowie eventuelle bekannte Vorerkrankungen und Vormedika- tionen des Patienten dokumentieren.

Derzeit geschieht dies auf standar - disierten Papierprotokollen nach dem MIND3-Standard (Minimaler Notfalldatensatz). Die STENO-App (Standardisiertes Elektronisches Not- fallprotokoll) unterstützt eine intui- tive Datenerfassung der Pflichtfel- der, ist als XML-Repräsentation verfügbar und in klinische Informa- tionssysteme integrierbar. Anders als bisherige elektronische Lösun- gen benötigt sie zudem kein Back - end, das heißt, keinen Datenbank- server mit Informationssystem in einer Rettungsleitstelle oder einem Uniklinikum, um die Notfalldaten

vor Ankunft des Patienten in der Klinik verfügbar zu machen.

Wie sich das Handy als universel- les E-Health-Terminal bei der Ver- sorgung chronisch Kranker einsetzen lässt, demonstrierten Jürgen Morak und Markus Falgenhauer vom AIT Austrian Institute of Technology, Graz, am Beispiel des ELICARD- Systems. Das System wird seit drei

Jahren am Krankenhaus der Elisa- bethinen in Linz routinemäßig zur

Unterstützung der Therapie von Herzinsuffizienzpatienten genutzt.

Es umfasst als wesentliche Kom- ponenten eine mobilfunkbasier- te Datenerfassung durch den

Patienten, eine automatische Grenzwertüberwachung in der

Datenzentrale sowie die Be- nachrichtigung des Arztes bei

einem Abweichen von be- stimmten Grenzwerten.

Zur Vereinfachung der Da- tenerfassung wurde ein Ansatz basierend auf der „Near Field Communication“-Technologie (NFC) entwickelt. Dazu hat man ein Nokia-Handy so mo- difiziert, dass es Messdaten aus Sensoren einlesen und weitere, nicht elektronisch messbare Daten aufzeichnen kann, indem lediglich die ent- sprechenden NFC-fähigen Messge- räte (Waage und Blutdruckmessge- rät) beziehungsweise Symbole auf einer speziellen Symboltafel berührt werden. Diese enthält mit RFID- Tags verbundene Symbole, die eine intuitive Interaktion (wie etwa Ab- fragen zum Wohlbefinden und zur Medikation) durch Annäherung des Mobiltelefons ermöglichen. Der Pa- tient startet die Datenerfassung durch das bloße Berühren seiner ID- Karte. Letztere dient gleichzeitig zur Identifikation und eindeutigen Zu- ordnung der Daten zum Datensatz des Patienten.

In der Routine erfolgreich Ähnlich funktioniert der E-Health- Service „Diabmemory“, den das AIT für Diabetiker entwickelt hat.

Hierbei messen die Patienten Blut- zucker, Blutdruck und Gewicht, das Mobiltelefon sammelt die Daten von den Geräten und überträgt sie verschlüsselt an eine zentrale Da-

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6. August 2012 A 1545 tenbank. Die Ärzte rufen die Daten

über eine übersichtliche Webappli- kation ab. Abweichungen vom The- rapieplan werden rasch sichtbar, Feedback-Nachrichten und Thera- pieanpassungen können sie den Pa- tienten direkt auf das Handy über- mitteln. Das Telemonitoringpro- gramm setzt die Versicherungsan- stalt für Eisenbahnen und Bergbau laut Morak bereits seit zwei Jahren erfolgreich zur Betreuung ihrer Ver- sicherten ein.

Kontextbezogene Infos

Darüber hinaus arbeitet das AIT auch an mobilen Lösungen für me- dizinische Fachkräfte, die diese kontext- und rollenbezogenen In- formationen zur Verfügung stellen.

Auch dabei spielen kontaktlose RFID-Karten zur Identifikation der Beteiligten eine Rolle, etwa wenn ein Tablet-PC im Altenheim von mehreren Personen genutzt wird.

So könnte ein Arzt nach der Anmel- dung dort auf andere Inhalte zugrei- fen als eine Pflegekraft. Treffen Pfleger und Patient beispielsweise am Tablet-PC aufeinander, könnten automatisiert bestimmte Daten wie die Flüssigkeitszufuhr angezeigt wer- den. „Hier sind künftig viele Ein- satzmöglichkeiten etwa in der mo- bilen Betreuung, der Rehabilitation oder im Case Management denk- bar“, meinte Falgenhauer.

Die großen Potenziale mobiler Apps im medizinischen Umfeld können sich jedoch nur entfalten, so das Fazit der Experten, wenn die Anwendungen in professionelle IT- Systeme integriert sind und wenn sie die direkte Kommunikation zwi- schen Ärzten beziehungsweise me- dizinischen Fachkräften und Pa- tienten unterstützen. „Smartphones etablieren sich in atemberauben- der Geschwindigkeit als universelle Plattform für telemedizinische Be- handlung und Prävention. Gleich- zeitig zeigen neue Studien, dass Technologie allein nicht ausreicht:

Zentrale Wirkfaktoren sind indivi- duelle Kommunikation und persön- liche Zielvereinbarungen“, betonte etwa Dr. med. Stephan Schug, Ge- schäftsführer der Deutschen Gesell- schaft für Gesundheitstelematik.

Heike E. Krüger-Brand

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rreichbarkeit, Mobilität und die damit verbundene Flexibi- lität haben im privaten wie dienstli- chen Umfeld einen hohen Stellen- wert. Smartphones und Tablet-PCs unterstützen dies durch ihr Design und ihre Funktionalität wie kaum ein anderes technisches Gerät. Sie prägen den modernen „Lifestyle“

und sind ständige Begleiter. Ihre Anwendungsfelder reichen weit über die persönliche Kommunikation hin - aus und umfassen zum Beispiel Navigation, Unterhaltung und Infor- mation (1). Mit der Änderung des Arbeitsverhaltens, das heute weni- ger trennscharf den „Feierabend“

vom „Arbeitstag“ unterscheidet, ver- mischen sich auch der private und dienst liche Gebrauch der Mobilge- räte. Häufig sind hierfür praktische Gründe ausschlaggebend. Das An- gebot an professionellen Anwen- dungen für die Geräte macht den Zugang einfacher und lässt die Pro- blematik der Daten(un)sicherheit zugunsten des Komforts und der schnelleren Aufgabenbewältigung bei dieser Vermischung verblassen.

Die Folge ist, dass zunehmend pri- vate Geräte mitgebracht und dienst- lich genutzt werden. Das unter dem Schlagwort „Bring Your Own De - vice“ (BYOD) zusammengefasste Phänomen betrifft immer häufiger auch medizinische Einrichtungen.

Prinzipiell bedarf der Einsatz pri- vater Endgeräte im Betrieb des Ar- beitgebers dessen Erlaubnis. Setzt der Arbeitnehmer ohne Einwilligung des Arbeitgebers sein mobiles End- gerät zu betrieblichen Zwecken ein, kann Gefahr für die Sicherheit des Betriebs drohen. Für den Arbeitneh-

mer kann dies wiederum zu arbeits- rechtlichen Konsequenzen führen.

Schließlich sind Schäden möglich, die auf den Einsatz des Endgeräts zurückführbar sein können. Bei un- erlaubter Datenspeicherung dienstli- cher Information auf dem privaten Endgerät sind Verstöße gegen den Schutz des Betriebsgeheimnisses denkbar, die durchaus in mehrere rechtliche Dimensionen reichen. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer birgt

„Bring Your Own Device“ daher Problempotenzial in unterschiedli- chen Rechtsbereichen wie Daten- schutz- und Arbeitsrecht, Medizin- produkterecht (CE-Zulassung), Zi- vilrecht (Eigentum, Kosten bei Ver- lust), Wettbewerbsrecht, aber auch Lizenzrecht und sogar Strafrecht (2).

Erlaubnis des Arbeitgebers erforderlich

Vor diesem Hintergrund sollte jeder Arbeitgeber den Einsatz mo biler Endgeräte in seinem Betrieb prä- ventiv regeln (3, 4). Der Inhalt einer solchen Regelung kann sich sowohl auf die Nutzung privater Endgeräte in einer medizinischen Einrichtung als auch auf die Nutzung betriebli- cher Endgeräte im Privatbereich er- strecken (5). Die jeweiligen Details der Nutzung sollten vertraglich be- stimmt werden, wobei diese Ab- sprachen den Arbeitnehmer weder unangemessen benachteiligen noch ihn überraschen dürfen. Gerade die Nutzung eines privaten Gerätes kann nicht Gegenstand einer Ver- pflichtung sein, wenn eine vertrag- liche Regelung fehlt (6).

Spezielle Risiken im Zusammen- hang mit dem Einsatz mobiler End-

P.-L.-Reichertz-Institut für Medizinische Infor- matik, Medizinische Hochschule Hannover:

Dr. med. Albrecht, Dr. jur. Pramann Zentrum für Informa - tionsmanagement, Medizinische Hoch- schule Hannover: Weiß Kanzlei 34 Rechts - anwälte und Notare, Hannover:

Dr. jur. Pramann

MOBILE ANWENDUNGEN

Dienstliche Nutzung privater Geräte

Werden private Smartphones oder Tablet-PCs im Kran- kenhaus auch beruflich genutzt, sind bestimmte recht- liche und technische Voraussetzungen zu beachten.

Urs-Vito Albrecht , Ralf Gerhard Weiß, Oliver Pramann

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Referenzen

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