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Ä N D E R U N G S M I T T E I L U N G

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Academic year: 2022

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7. Wahlperiode

Finanzausschuss Telefon: 0385 525 1540

Fax: 0385 525 1545

E-Mail: finanzausschuss@landtag-mv.de

Ä N D E R U N G S M I T T E I L U N G

zur bisherigen 101. Sitzung des Finanzausschusses am Donnerstag, dem 14. Januar 2021, 13:00 Uhr,

in Schwerin, Schloss, Plenarsaal

Die bisherige 101. Sitzung am 14. Januar 2021 wird zu 102. Sitzung.

Dr. Gunter Jess Vorsitzender

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 10. Dezember 2020 7. Wahlperiode

Finanzausschuss

M I T T E I L U N G (Lesefassung)

Die 102. Sitzung des Finanzausschusses

findet am Donnerstag, dem 14. Januar 2021, 13:00 Uhr, in Schwerin, Schloss, Plenarsaal statt.

EINZIGER PUNKT DER TAGESORDNUNG

Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern

- Drucksache 7/5440 -

Dr. Gunter Jess Vorsitzender

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Sachverständigenkatalog

1. Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Personal- und Betriebsräte des Landes Mecklenburg-Vorpommern

2. dbb – beamtenbund und tarifunion 3. Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern

4. Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e. V.

5. DGB Bezirk Nord

6. Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg

7. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern

8. Deutsche Justiz-Gewerkschaft Mecklenburg-Vorpommern

9. Richterbund Mecklenburg-Vorpommern

10. Kommunaler Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.

11. Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Landesbezirk Mecklenburg-Vorpommern 12. Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren

Mecklenburg-Vorpommern

13. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

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Fragenkatalog

1. Wie ist Ihre Gesamtbewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes der Landesre- gierung?

2. Welche Änderungen oder Ergänzungen schlagen Sie vor?

3. Sind die vorgesehenen Maßnahmen aus Ihrer Sicht geeignet, die Wettbewerbs- fähigkeit des öffentlichen Dienstes Mecklenburg-Vorpommerns im Länderver- gleich zu erhöhen?

4. Wie bewerten Sie die vorgesehene Regelanfrage zur Zuverlässigkeitsprüfung in Artikel 4 Nummer 4 des Gesetzentwurfes?

5. Inwieweit steht aus Ihrer Sicht die Regelung in der Tradition des sogenannten Radikalenerlasses in den westdeutschen Ländern?

6. Wie bewerten Sie eine mögliche Ausdehnung der Regelanfrage auf weitere Gruppen - mithin alle Beamtinnen und Beamten beziehungsweise auf die Tarif- beschäftigten des Landes?

7. Vorbemerkung zu Artikel 4 Nummer 4 des Gesetzentwurfes:

Der Leiter der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums für Inneres und Eu- ropa des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat zur vorgesehenen Regelanfrage für künftige Beamte (Artikel 4, neuer § 12a Landesbeamtengesetz) ausgeführt, dass „mit niedrigen Trefferquoten zu rechnen“ ist (vgl. SVZ vom 23.11.2020).

Halten Sie die vorgesehene Regelung vor dem Hintergrund dieser Erwartungs- haltung aus den Reihen der Landesverwaltung für angemessen und sinnvoll?

8. Vorbemerkung zu Artikel 4 Nummer 17 Buchstabe c des Gesetzentwurfes:

Bisher ist die Regelung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamten durch Erlass geregelt. Nun soll eine gesetzliche Grundlage eingeführt werden.

Wie viele Fälle konkreter Bedrohung von Polizeivollzugsbeamten auf Grund der bisherigen Ausgestaltung der Kennzeichnungspflicht sind Ihnen bekannt?

9. Vorbemerkung zu Artikel 7 Nummer 3 des Gesetzentwurfes:

Zukünftig sollen die disziplinarrechtlichen Befugnisse für die leitenden Verwal- tungsbeamten nicht mehr durch die Amtsvorsteher, sondern durch die zustän- dige Rechtsaufsichtsbehörde wahrgenommen werden.

a) Welche Probleme konkret haben sich in wie vielen Ämtern mit dem bisherigen Verfahren gezeigt?

b) Wäre eine disziplinarrechtliche Schulung der Amtsvorsteher eine mögliche und realistische Alternative?

10. Wie bewerten Sie in Ihren jeweiligen Vertretungsbereichen die Veränderungen in Hinblick auf die Gewährung und die Höhe von Zulagen?

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11. Wie beurteilen Sie die Änderungen im Besoldungsrecht generell?

12. Wie schätzen Sie die Situation bei R-Besoldungen in höheren Erfahrungsstufen ein?

13. Wie effektiv schätzen Sie die Regelungen zum Personalgewinnungszuschlag ein?

14. Wie stehen Sie zu einem „Regionalzuschlag“?

15. Halten Sie eine zeitlich unbegrenzte Heraufsetzung der Höchstaltersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand für sinnvoll?

16. Halten Sie eine Regelanfrage zur Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im ehemals höheren Justizdienst für sinnvoll oder gar geboten?

17. Haben Sie juristische Bedenken hinsichtlich der Einführung einer Regelanfrage zur Verfassungstreue?

18. Gibt es aus Ihrer Sicht Verbesserungsvorschläge oder Klarstellungsbedarfe für den vorliegenden Gesetzentwurf?

19. Inwieweit sehen Sie den ehemals mittleren gehobenen Dienst bezüglich der Besoldungsneuordnung ausreichend berücksichtigt?

20. Gibt es Bereiche die zwingend hätten berücksichtigt werden müssen?

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