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SIGMA-GRUPPE. Offenlegungsbericht gemäss Art. 431 ff. CRR und Art. 29c BankV. 1 Offenlegungsbericht per

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SIGMA-GRUPPE

Offenlegungsbericht 2020

gemäss Art. 431 ff. CRR und Art. 29c BankV

(2)

1. Rechtliche Grundlage 4

2. Allgemeine Grundsätze 4

2.1. Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten (Artikel 431 CRR) 4 2.2. Nicht wesentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse 4

oder vertrauliche Informationen (Artikel 432 CRR)

2.3. Häufigkeit und Mittel der Offenlegung (Artikel 433 und 434 CRR) 5

3. Technische Kriterien für Transparenz und Offenlegung 6 3.1. Risikomanagementziele und -politik (Artikel 435 CRR) 6 3.1.1. Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Abs 1 lit. e) 7

3.1.2. Konzise Risikoerklärung (Absatz 1 lit. f) 8

3.1.3. Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten 10 Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen (Absatz 2 lit. a)

3.1.4. Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und 10 deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung (Absatz 2 lit. b und c)

3.1.5. Risikoausschuss (Absatz 2 lit. d) 12

3.1.6. Informationsfluss an das Leitungsorgan (Absatz 2 lit. e) 12

3.2. Anwendungsbereich (Artikel 436 CRR) 12

3.3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR) 12

3.4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR) 13

3.4.1. Ansatz, nach dem die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilt wird (lit. a) 13 3.4.2. Abzugs- und Korrekturposten und Beschränkungen der Anwendung (lit. b) 13

3.4.3. Eigenmittelanforderung (lit. c-f) 14

3.5. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR) 14

3.5.1. Methodik, nach der internes Kapital und Obergrenzen für 14 Gegenparteiausfallsrisikopositionen zugewiesen werden (lit. a)

3.5.2. Vorschriften zur Besicherung und zur Bildung von Kreditreserven (lit. b) 15 3.5.3. Vorschriften in Bezug auf Positionen mit Korrelationsrisiken (lit. c) 15 3.5.4. Höhe des Sicherheitsbetrages, den das Institut bei einer Herabstufung 15

seiner Bonität nachschiessen müsste (lit. d)

3.5.5. Marktwerte, Netting und Anrechnung von Sicherheiten (lit. e) 16

3.5.6. Messgrösse für den Risikopositionswert (lit. f) 16

3.5.7. Verteilung aktueller Ausfallrisikopositionen (lit. g) 16

3.5.8. Nominalbetrag von Kreditderivatgeschäften (lit. h) 16

3.5.9. Alpha-Schätzung (lit. i) 16

3.6. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR) 16

3.7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441) 16

3.8. Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR) 17

3.8.1. Definition «überfällig» und «wertgemindert» (lit. a) 17

3.8.2. Methoden zur Bestimmung von spezifischen und allgemeinen 17 Kreditrisikoanpassungen (lit. b)

3.8.3. Risikopositionen nach Aufrechnung und vor Kreditrisikominderung per 31.12.2020 (lit. c) 18 3.8.4. Gliederung der Forderungsklassen nach geographischer Verteilung 18

zum 31.12.2020 (Forderungswert nach EWB und Netting) (lit. d)

3.8.5. Gliederung der Forderungsklassen nach Wirtschaftszweigen zum 19 31.12.2020 (Forderungswert nach EWB und Netting) (lit. e)

INHALT

(3)

3.8.6. Gliederung der Forderungsklassen nach Restlaufzeiten zum 31.12.2020 19 (Forderung nach WB und Netting) (lit. f)

3.8.7. Notleidende und überfällige Risikopositionen sowie spezifische 20 Kreditrisikoanpassungen, gegliedert nach wesentlichen Wirtschaftszweigen

und Forderungsklassen zum 31.12.2020 (lit. g)

3.8.8. Notleidende und überfällige Risikopositionen sowie spezifische Kreditrisiko- 20 anpassungen gegliedert nach geographischer Verteilung zum 31.12.2020 (lit. h)

3.9. Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR) 21

3.10. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR) 21

3.10.1. Namen der benannten ECAI (lit. a) 21

3.10.2. Risikopositionsklassen, für die eine ECAI in Anspruch genommen wird (lit. b) 21 3.10.3. Verfahren zur Übertragung von Bonitätsbeurteilungen von Emittenten und 21

Emissionen auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuches sind (lit. c)

3.10.4. Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen (lit. d) 21 3.10.5. Zuordnung von Risikopositionswerten zu Bonitätsstufen bzw. Risikogewichten 22

gemäss Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR per 31.12.2020 (lit. e)

3.11. Marktrisiko (Artikel 445 CRR) 23

3.12. Operationelles Risiko (Artikel 446 CRR) 23

3.13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Artikel 447 CRR) 23 3.14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenden Positionen (Artikel 448 CRR) 23 3.15. Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449 CRR) 23

3.16. Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR) 24

3.16.1. Festlegung der Vergütungspolitik (Abs 1 lit. a) 24

3.16.2. Die Verbindung zwischen Vergütung und Erfolg (Abs 1 lit. b-f) 24 3.16.3. Zusammengefasste quantitative Angaben zu den Vergütungen (Abs 1 lit. g und h) 25

3.16.4. High earners (Abs 1 lit. i) 25

3.17. Verschuldung (Artikel 451 CRR) 26

3.17.1. Verschuldungsquote, Aufschlüsselung der Gesamtrisikopositionsmessgrösse 26 sowie ausgebuchte Treuhandpositionen (lit. a-c)

3.17.2. Verfahren zur Überwachung des Risikos einer übermässigen Verschuldung (lit. d) 26 3.18. Anwendung des IRB-Ansatzes auf Kreditrisiken (Artikel 452 CRR) 26 3.19. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453 CRR) 26 3.19.1. Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und ausserbilanzielle Netting (lit. a) 26 3.19.2. Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten (lit. b) 28 3.19.3. Wichtigste Arten von Sicherheiten (Besicherter Forderungswert) (lit. c) 28 3.19.4. Wichtigste Arten von Garantiegebern und Kreditderivatgegenparteien und 29

deren Kreditwürdigkeit (Besicherter Forderungswert) (lit. d)

3.19.5. Markt- und Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der 29 Kreditrisikominderung (Besicherter Forderungswert) (lit. e)

3.19.6. Kreditrisikominderung nach Forderungsklassen (lit. f und g) 29 3.20. Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (Artikel 454 CRR) 29 3.21. Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (Artikel 455 CRR) 29 3.22. Offenlegung der Kapitalrendite (Artikel 90 CRD IV) 29

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1 Rechtliche Grundlage

Das vorliegende Dokument dient zur Abdeckung der Erfordernisse gemäss der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV).

Des Weiteren dient der Bericht der Erfüllung der Offenlegungspflichten nach Artikel 29 c Bankenverordnung (BankV) in Verbindung mit der zugehörigen FMA-Wegleitung 2017/23.

2 Allgemeine Grundsätze

2.1. Anwendungsbereich der Offenlegungspflichten (Artikel 431 CRR)

Die Institute haben die in Teil 8 Titel II CRR genannten Informationen vorbehaltlich der Bestimmung des Artikels 432 CRR offenzulegen. Dabei haben sie formell festzulegen, wie sie ihren in diesem Teil festgelegten Offenlegungspflichten nachkommen wollen und über welche Verfahren sie verfügen, anhand deren sie die Angemessenheit ihrer Angaben beurteilen können. Dazu zählt auch die Überprüfung der Angaben selbst und der Häufigkeit ihrer Veröffentlichung. Die Institute haben ferner über Verfahren zu verfügen, mit deren Hilfe sie bewerten können, ob ihre Angaben den Marktteilnehmern ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils vermitteln.

2.2. Nicht wesentliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen (Artikel 432 CRR)

Gemäss Artikel 432 Abs. 1 CRR dürfen Institute von der Offenlegung einer oder mehrerer der in Titel II genannten Informationen absehen, wenn diese nicht als wesentlich anzusehen sind, es sei denn, es handelt sich um eine Offenlegung nach den Artikeln 435 Absatz 2 Buchstabe c, 437 und 450 CRR. Bei der Offenle- gung gelten Informationen als wesentlich, wenn ihre Auslassung oder fehlerhafte Angabe die Einschätzung oder Entscheidung eines Benutzers, der sich bei wirtschaftlichen Entscheidungen auf diese Informationen stützt, ändern oder beeinflussen könnte.

Gemäss Artikel 432 Abs. 2 CRR dürfen Institute ausserdem von der Offenlegung einer oder mehrerer Informationen absehen, wenn diese als Geschäftsgeheim- nis oder als vertraulich einzustufen sind, es sei denn, es handelt sich um Offenlegungen nach den Artikeln 437 und 450 CRR. Informationen gelten als Geschäftsgeheimnis, wenn ihre Offenlegung die Wettbewerbsposition des Insti- tuts schwächen würde. Dazu können Informationen über Produkte oder Systeme zählen, die – wenn sie Konkurrenten bekanntgemacht würden – den Wert der einschlägigen Investitionen des Instituts mindern würden. Informationen gelten als vertraulich, wenn das Institut gegenüber Kunden oder anderen Vertragspart- nern bezüglich dieser Informationen zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Gemäss Artikel 432 Absatz 3 CRR weist das Institut in den Ausnahmefällen nach Artikel 432 Abs. 2 bei der Offenlegung darauf hin, dass bestimmte Informationsbestand- teile nicht veröffentlicht wurden.

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2.3. Häufigkeit und Mittel der Offenlegung (Artikel 433 und 434 CRR)

Gemäss Artikel 433 CRR haben die Institute die erforderlichen Angaben mindes- tens einmal jährlich zu veröffentlichen. Zudem haben die Institute die Notwendigkeit einer häufigeren Offenlegung der Angaben zu prüfen. Hierzu schreibt die EBA Schwellenwerte vor, über welchen ein Institut die Notwendig- keit einer häufigeren Offenlegung bestimmter Informationen «insbesondere»

prüfen soll. Werden diese bestimmten Informationen nicht häufiger als jährlich offengelegt, ist dies in der jährlichen Offenlegung zu begründen. Die oben genannten Schwellenwerte sind wie folgt:

• Das Institut ist eines der drei grössten Institute in seinem Herkunftsmitglied- staat.

• Die konsolidierte Bilanzsumme des Instituts übersteigt 30 Milliarden Euro.

• Die Gesamtaktiva des Instituts übersteigen durchschnittlich über vier Jahre hinweg 20 % des durchschnittlichen BIP des Herkunftsmitgliedstaat im 4-Jahres-Durchschnitt.

• Die konsolidierten Risikopositionen des Instituts gemäss Artikel 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 übersteigen 200 Milliarden Euro oder eine entsprechende Summe in Fremdwährung unter Ansatz des von der Europäi- schen Zentralbank veröffentlichten Referenzwechselkurses, der zum Abschluss des Geschäftsjahres gültig ist.

• Das Institut wurde von den zuständigen Behörden nach der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1222/2014 und etwaigen späteren Änderungen als global systemrelevantes Institut (G-SRI) oder in Anwendung von Artikel 131 Absatz 3 der Richtlinie 2013/36/EU als anderes system-relevantes Institut (A-SRI) eingestuft, wie in den EBA-Leitlinien 2014/10 festgelegt.

Die SIGMA-GRUPPE erfüllt keines der oben genannten Kriterien. Auch die Analyse der einschlägigen Merkmale der Geschäfte der SIGMA-GRUPPE im Sinne von Artikel 433 CRR (Umfang und Spektrum der Tätigkeiten, Präsenz in verschiede- nen Ländern, Engagement in unterschiedlichen Finanzbranchen, Tätigkeit auf internationalen Finanzmärkten und Beteiligung an Zahlungs-, Abrechnungs- und Clearingsystemen) legt derzeit keine Notwendigkeit für eine unterjährige Offenlegung nahe.

Die Offenlegung erfolgt einmal jährlich bis spätestens zum 31. Mai und zwar zum Stichtag 31. Dezember, jeweils in Verbindung mit dem konsolidierten Jahresab- schluss. Der Bericht wird auf der Homepage der SIGMA KREDITBANK AG (www.

sigma.li) veröffentlicht und steht dort zum freien Download zur Verfügung.

Das vorliegende Dokument ist im Sinne des Artikels 424 Absatz 2 CRR eine Ergänzung zum konsolidierten Jahresabschluss. Bereits im Jahresabschluss veröffentlichte Inhalte werden hier nicht mehr angeführt. Es wird in diesen Fällen auf das entsprechende Kapitel im Jahresabschluss verwiesen.

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3 Technische Kriterien für Transparenz und Offenlegung 3.1. Risikomanagementziele und -politik (Artikel 435 CRR)

Die Risikostrategie der SIGMA-GRUPPE basiert auf den Geschäftsstrategien der SIGMA KREDITBANK AG (nachfolgend SKB genannt) und der SIGMA Bank AG (nachfolgend SB genannt) und ist in den entsprechenden Risikodokumenten der beiden Banken geregelt. Die Geschäftsstrategie beschreibt die langfristige und strategische Vision und Leitlinie der Gruppe. Die Risikostrategie der SIGMA- GRUPPE leitet sich davon ab und definiert die wesentlichen Vorgaben für das Risikomanagement und das Risikocontrolling. Dadurch bildet die Risikostrategie die Grundlage für einen bankenweit einheitlichen Umgang mit Risiken sowie die jederzeitige Sicherstellung der ausreichenden Risikotragfähigkeit der beiden Banken als Einzelinstitute sowie der Gruppe als Ganzes.

Ziel des Risikomanagements auf Stufe SIGMA GRUPPE ist es, Risiken effektiv zu identifizieren, zu bewerten, zu messen, zu aggregieren und zu steuern sowie die verschiedenen Geschäftsbereiche der SKB und der SB mit ausreichend Eigenka- pital zu unterlegen. Risiken und Kapital werden mithilfe eines Rahmenwerks von Grundsätzen, Organisationsstrukturen sowie Mess- und Überwachungsprozes- sen gesteuert, die eng an den Tätigkeiten der Unternehmens- und Geschäftsbereiche ausgerichtet sind.

Die Kernaufgaben des Risikomanagements obliegen der Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat überwacht regelmässig die Risiko- und Kapitalprofile.

Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der SKB und der SB unter- scheiden sich die Risikomanagement-Prozesse der beiden Banken voneinander.

Sowohl die SKB als auch die SB haben das Risikomanagement detailliert in internen Dokumenten geregelt. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmo- delle bestehen nur vereinzelte Gruppenweisungen.

Die Betrachtung einzelner Risiken ist im Sinne der Proportionalität von der Komplexität und vom Risikogehalt der getätigten Geschäfte abhängig. Es werden insbesondere jene Risiken in der Risikostrategie berücksichtigt, die sich aus wesentlichen Geschäftsaktivitäten ergeben. Die als unwesentlich einzustufen- den Risiken werden keiner ausgeprägten Risikostrategie unterworfen. Das Risikohandbuch der SB und die Risikopolitik der SKB (nachfolgend gemeinsam das Risikohandbuch) setzen sich prinzipiell aus der risikoartenübergreifenden Gesamtstrategie für das Risikomanagement, dem Risikotragfähigkeitskonzept und den einzelnen Teilstrategien für Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisi- ken, Operationelle Risiken und sonstige Risiken zusammen.

Zur Umsetzung des Risikohandbuches hat die SIGMA-GRUPPE Arbeitsanweisun- gen erstellt, die konkrete Handlungsvorschriften für die Mitarbeiter der beiden Banken festlegen.

Das Risikohandbuch der SIGMA-GRUPPE wird jährlich abgestimmt bzw. nach der jährlichen Budgetierung und der Mittelfristplanung erstellt. Für die regelmäs- sige Aktualisierung des Risikohandbuches der SIGMA-GRUPPE ist der Verwaltungsrat der SKB verantwortlich.

Das Risikohandbuch der SIGMA-GRUPPE ist zumindest jährlich, bei Bedarf auch unterjährig, durch das Risikocontrolling auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Jede Neufassung wie auch wesentliche Änderun-

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gen des Risikohandbuches sind vom Verwaltungsrat zu prüfen und zu genehmigen. Die Gesamtgeschäftsleitung der SKB ist für alle Risikobereiche der Gruppe verantwortlich. Sie wird regelmässig über den Risikomanager gesamt- haft informiert und alle Risikobeschlüsse werden ebenfalls in gemeinsamer Abstimmung getroffen.

3.1.1. Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren (Abs 1 lit. e)

Die Risikopolitik und -ziele der SIGMA-GRUPPE stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie der beiden Banken.

Die folgenden festgelegten Grundsätze und Prinzipien stützen dabei die Risiko- kultur:

• Ein Verständnis der risikopolitischen Grundsätze ist die Basis eines einheit- lichen Risikobewusstseins und einer einheitlichen Risikokultur. Die Geschäftsleiter der beiden Banken sind daher verpflichtet, die risikopoliti- schen Grundsätze einzuhalten und ihre Entscheidungen gemäss den vorgegebenen Leitlinien zu treffen.

• Die beiden Banken übernehmen nur Risiken in solchen Geschäftsfeldern und Märkten, für die eine entsprechende Expertise existiert. Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in neuen Geschäftsfeldern oder der Vertrieb neuer Produkte geht mit der Analyse der damit verbundenen Risiken und der Eignung der vorhandenen Methoden, Instrumente und Prozesse zum Management der Risiken einher.

• Die risikopolitische Grundhaltung ist risikoadäquat d.h. grundsätzlich sollte jedes Geschäft, durch das die beiden Banken bewusst Risiken übernehmen, im Rahmen der Betrachtung der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einen dem Risiko entsprechenden Deckungsbeitrag erwirtschaften.

• Konzentrationsrisiken sind derart zu begrenzen, dass keine für die SIGMA- GRUPPE existenzbedrohenden Risiken übernommen werden.

• Markt- und Marktfolgebereiche verfügen über ein gemeinsames Risikover- ständnis, wobei das Risiko-Ertragsprofil der übernommenen Risiken den gemeinsamen Nenner bildet.

• Die SIGMA-GRUPPE konzentriert sich bei der Risikosteuerung ihres Kredit- portfolios sowohl auf die Abdeckung von erwarteten und unerwarteten Verlusten, welche über die Margen in den Geschäften jedenfalls abgedeckt werden.

Der implementierte ILAAP und ICAAP orientiert sich bei beiden Banken an der jeweiligen Geschäftsstrategie, der strategischen Planung, am Risikoprofil und an der Risikostrategie.

Durch die Identifikation der wesentlichen Risiken in der Risikoinventur, der Risikoquantifizierung und aggregation, der Ermittlung der Risikotragfähigkeit, durch die Kapitalallokation und Limitierung, sowie der Durchführung von Stress- tests und Ableitung von Massnahmen wird die jederzeit ausreichende Deckung der eingegangenen Risiken durch adäquate Risikodeckungsmassen nachgewie- sen und auch für die Zukunft sichergestellt. Somit werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein umfassendes Risikomanagement abgedeckt. Die jeweili- gen Risikomanagementverfahren befinden sich auf dem aktuellsten Stand und werden laufend verbessert und weiterentwickelt. Sie sind dem Risikoprofil und der Strategie der SIGMA-GRUPPE angemessen. Der Hauptfokus liegt auf dem Kreditrisiko-, Zinsrisiko-, Liquiditätsrisikomanagement sowie dem ICAAP-Verfah-

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ren, die eine optimale Identifizierung, Kontrolle und Steuerung sämtlicher Risiken ermöglichen.

Die Risikostrategie gibt den Rahmen für den Umgang mit Risiken vor, sowie die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und der zugrundeliegenden Bestandteile wie Ratings, Sicherheitenanrechnung und Limitierung. Die beiden Banken haben eine den Besonderheiten ihres jeweiligen Geschäftsmodells und der zugehörigen Geschäftsstrategie entsprechende Risikostrategie erstellt. Die Risikostrategie wird zumindest jährlich, bei Bedarf auch unterjährig auf ihre Aktualität und ihre Angemessenheit hin übergeprüft und angepasst.

Auf Basis der angeführten Risikokultur erachtet der Verwaltungsrat der SIGMA KREDITBANK AG die eingerichteten Risikomanagementsysteme dem Profil und der Strategie der Gruppe als angemessen.

3.1.2. Konzise Risikoerklärung (Absatz 1 lit. f)

Die beiden Banken lassen sich in ihren Aktivitäten vom Grundsatz leiten, Risiken nur in dem Masse einzugehen, wie dies zur Erreichung ihrer geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist. Die damit verbundenen Risiken werden gesamthaft, unter Anwendung von Grundsätzen für das Risikomanagement, durch die Gestaltung der Organisationsstruktur und der Geschäftsprozesse gesteuert.

Qualitative Ziele sind die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit. Die wesentlichen Ziele sind die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung über alle materiellen Risiken hinweg sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Liquidi- tät über wirksame Steuerungsmassnahmen und einen angemessenen Liquiditätspuffer.

Als Ausgangsbasis der Risikostrategie dienen die nachfolgenden relevanten Risikokategorien:

SIGMA KREDITBANK AG

Die SKB ist ausschliesslich im Konsumkreditgeschäft tätig. Für die SKB ist das wesentlichste Geschäftsrisiko das Kreditrisiko. Aufgrund des Geschäftsmodells der SKB werden alle operativen Erträge direkt oder indirekt durch das kontrol- lierte Eingehen von Kreditrisiken und die umfassende und konsequente Bewirtschaftung dieser Risiken erzielt. Dem Kreditrisiko begegnet die Bank durch strenge Vergabe-Richtlinien sowie durch ein eigenes Risikoüberwachungs- System. Bei der Vergabe kommt ein sogenanntes KO-System zur Anwendung, d.h. es werden nur Kreditgesuche bewilligt, bei denen alle Kriterien gemäss Richtlinien vollständig erfüllt sind. In der Gesamtmenge dürfen die Ausfallwerte den kalkulierten Rahmen nicht übersteigen. Aus diesem Grund ist der Einzelfall für die SKB, die sich im Mengengeschäft bewegt, wirtschaftlich unbedeutend.

Das Kreditrisiko ist im Produktpreis berücksichtigt und durch die ausreichende Delkredere-Bildung unmittelbar nach der Kreditauszahlung abgesichert.

Die Risikoplanung basiert auf einer rollenden 3-Jahresplanung sowie diversen periodischen Risikoverlaufs-Statistiken. Die Planung wird basierend auf einer Mengen- und Risikoentwicklung geführt (durchschnittliche Anzahl neue Kredit- geschäfte, Rückflüsse, Mahnstatistik etc.). Die laufende Überwachung der Mengen- und Risikoentwicklung erfolgt durch monatliche EDV-Auswertungen und wird mit den langjährigen, historischen Daten abgeglichen und beurteilt.

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Es ist die Aufgabe des Risikomanagements, die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Risiken zu identifizieren und zu überwachen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden unterschiedliche Methoden und Instrumente der Messung, Steuerung und Überwachung eingesetzt. Diese werden regelmässig überprüft und angepasst. Die Aufgabe des Risikomanagements werden vom zuständigen Risikomanager wahrgenommen. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt im Kompetenzbereich des Verwaltungsrates und die Geschäftsleitung ist zuständig für dessen Umsetzung. Es werden regelmässige Risikoberichte erstellt, in welchen die Risikosituation der Bank dargestellt wird.

SIGMA Bank AG

Als oberstes ökonomisches Risikolimit dient das Gesamtbankrisikolimit. Dieses ist als maximaler Anteil an den verfügbaren Risikodeckungsmassen (in %) angegeben, den die SB zur Deckung finanzieller, quantifizierbarer Risiken bereit- stellen möchte. Die Limits werden regelmässig überwacht. Damit wird sichergestellt, dass Abweichungen von der Risikostrategie rasch erkannt werden und zeitgerecht Massnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet werden können.

Die gezielte Übernahme von Risiken stellt ein wesentliches Merkmal des Bankge- schäftes dar. Da das Kerngeschäft der SB im Private-Banking, in der Vergabe von Krediten, der Entgegennahme von Einlagen und der Übernahme der Verwahr- stellenfunktion für Liechtensteinische Anlagefonds liegt, kommt der Steuerung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des operationellen Risikos eine beson- dere Bedeutung zu.

Über das Modell der «Drei Verteidigungslinien» («Three Lines of Defense», 3LoD) wirkt die SB den Risken auf drei Ebenen entgegen. Zur «ersten Verteidigungslinie»

(«1. LoD») gehören alle Unternehmensbereiche und ausgewählte Infrastruktur- funktionen, diese sind die «Risikoeigner».

Die «zweite Verteidigungslinie» («2. LoD») umfasst alle Kontrollfunktionen wie Risikosteuerung (Risk), Compliance, Recht (Legal), Personal (Human Resources), Finanzen (Finance) und Steuern (Tax).

Die «dritte Verteidigungslinie» («3. LoD») ist die interne Revision, welche die Effektivität der Kontrollen absichert. Alle drei Verteidigungslinien sind verant- wortlich für die inhaltliche Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich, um die Prinzipien des Three Lines of Defense Programms zu erfüllen.

Die SB steuert alle wesentlichen Risiken durch Risikomanagementprozesse (ICAAP). Für die wesentlichen Kapital- und Liquiditätskennziffern sowie SAG-Indikatoren werden eine angemessene Überwachung, Stresstests sowie Eskalationsprozesse etabliert. Der Sanierungsplan legt die Eskalationsabläufe zur Krisenmanagementsteuerung fest und liefert dem Risikomanager eine Aufstellung von Massnahmen, die dazu dienen, die Kapital- und Liquiditätssitua- tion im Krisenfall zu verbessern.

Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Geschäftsablaufes und stützt sich dabei auf fortgeschrittene Methoden zur Risikomessung, -überwa- chung und -steuerung. Für alle wesentlichen Risikoarten wird eine Risikomessung angestrebt, wobei die Anforderungen aus der adäquaten Risikotragfähigkeit als auch der regulatorischen Compliance sicherzustellen sind. Ein Bestandteil des Risikomanagements der SB ist ein umfassendes vierteljährliches Risikorepor- ting an den Verwaltungsrat.

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Das Risikoprofil der SB umfasst folgende als wesentlich identifizierte Risiken:

• Kreditrisiken

• Marktrisiken

• Operationelles Risiko

• Strukturelles Liquiditätsrisiko

• Sonstige Risiken (Eigenkapital-, Reputations-, makroökonomisches, strate- gisches- und Business-(Ertrags-) Risiko)

Im Zuge des Risikoreportingprozesses wird der Verwaltungsrat der SB mit steue- rungsrelevanten Informationen zu den adressierten Risikokategorien sowie der Einhaltung der gesetzten Limiten informiert. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte erfolgt eine adäquate Risikoanalyse im Rahmen des Produktein- führungsprozesses. Ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementprozesses ist eine nachhaltige Risikopolitik und -kultur. Die Risikomanagement- und – controlling-prozesse sowie Steuerungsinstrumente befinden sich auf dem aktuellen Stand und werden laufend verbessert und weiterentwickelt.

Liquiditätskennzahlen der SIGMA-GRUPPE per 31.12.2020

Liquiditätspuffer TEUR 202'005

Nettomittelabflüsse TEUR 126'312

Liquiditätsdeckungsquote 159.93 %

3.1.3. Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen (Absatz 2 lit. a)

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der SIGMA KREDITBANK AG

Name Funktion Mandate in einem

Aufsichtsorgan

William Benjamin Schlaff Präsident des VR 2

Michael Hason Vize-Präsident des VR 30

Dr. Johannes Christian Gasser* VR-Mitglied 5

René Lemmenmeier VR-Mitglied 0

Werner Leu VR-Mitglied 0

Jam Schlaff VR-Mitglied 2

Hans Stamm VR-Mitglied 5

Roman Ullmann GL-Mitglied, Vorsitz 5

Beat Joos (bis 31.12.2020) GL-Mitglied 1

Rainer Hartmann GL-Mitglied 0

*Herr Dr. Gasser ist bei zusätzlich 199 Mandaten nach Art. 180a PGR eingesetzt.

3.1.4. Strategie für die Auswahl der Mitglieder des Leitungsorgans und deren tatsächliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung (Absatz 2 lit. b und c) Die Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Verwaltungsräte der beiden Banken sowie die Leitung der internen Revision verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäss FMA-Mitteilung 2013/07, um gemeinsam in der Lage zu sein, die Tätigkeiten der Banken samt ihrer Risiken zu verstehen. Bei der Auswahl der Mitglieder von Geschäftsleitung und Verwal-

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tungsrat wird auf Diversität geachtet. Auch bei Ausscheiden eines Mitglieds aus den genannten Organen werden diese Anforderungen aufrechterhalten.

Durch fortlaufende Weiterbildungsmassnahmen verfügen sämtliche Personen über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, um gemein- sam in der Lage zu sein, die Tätigkeiten der beiden Banken und die Risiken zu verstehen.

Jedes Mitglied der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats wendet für die Erfüllung seiner Aufgaben ausreichend Zeit auf. Jedes Mitglied des Verwaltungs- rats handelt aufrichtig, integer und unvoreingenommen, um die Entscheidungen der Geschäftsleitung richtig zu beurteilen und diese wirksam zu kontrollieren.

Die beiden Banken stellen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen für die Einführung und Fortbildung der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats bereit. Die Kenntnisse und Fähigkeiten der Organmitglieder werden auf einem ausreichend hohen Stand gehalten.

Der Verwaltungsrat der jeweiligen Bank ist verantwortlich für die Durchführung der Auswahl und Beurteilung der Eignung der Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der Zusammensetzung der Geschäftsleitung als Ganzes. Bei der Neubeset- zung von Mitgliedern der Geschäftsleitung berücksichtigt der Verwaltungsrat die Beurteilungskriterien gemäss FMA-Mitteilung 2013/07.

Wird bei der Beurteilung der Eignung von Mitgliedern der Geschäftsleitung ein spezifischer Lern- und Entwicklungsbedarf festgestellt, hat eine qualifizierte Person in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einen Lern- und Entwicklungs- plan zu erarbeiten, welcher dann vom Mitglied der Geschäftsleitung entsprechend umzusetzen ist. Wird ein Mitglied der Geschäftsleitung vom Verwaltungsrat im Hinblick auf die oben erwähnten Punkte positiv beurteilt, ist davon auszugehen, dass das Mitglied über ausreichende Sachkenntnisse, Kompetenzen und Fähig- keiten verfügt.

Eignungsrichtlinien für Mitglieder des Verwaltungsrats:

Der Eigentümervertreter ist verantwortlich für die Durchführung der Auswahl und Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie der Zusammensetzung des Verwaltungsrats als Ganzes. Bei der Neubesetzung und Wiederbestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrats berücksichtigt der Eigen- tümervertreter die Beurteilungskriterien gemäss FMA-Mitteilung 2013/07.

Die Beurteilung der Zusammensetzung des Verwaltungsrats als Ganzes hat fortlaufend zu erfolgen. Bei einer Änderung des Verwaltungsrats (Ausscheidung/

Neubesetzung eines Verwaltungsratsmitglieds) hat die Beurteilung immer in schriftlich dokumentierter Form zu erfolgen. Zusätzlich sind Mitglieder des Verwaltungsrats verpflichtet, wesentliche Änderungen im Hinblick auf Informa- tionen im Anhang der FMA-Mitteilung 2013/07 dem Eigentümervertreter entsprechend mitzuteilen. Der Eigentümervertreter hat dann zu entscheiden, ob eine erneute Beurteilung der Eignung angemessen ist. Bei positivem Entscheid ist eine erneute detaillierte Beurteilung der Eignung durchzuführen. Wird bei der Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Verwaltungsrats ein spezifischer Lern- und Entwicklungsbedarf festgestellt, hat eine qualifizierte Person in Abstimmung mit dem Eigentümervertreter einen Lern- und Entwicklungsplan zu erarbeiten, welcher dann vom Mitglied des Verwaltungsrats entsprechend umzusetzen ist. Wird ein Mitglied des Verwaltungsrats vom Eigentümervertreter

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im Hinblick auf die oben erwähnten Punkte positiv beurteilt, ist davon auszuge- hen, dass das Mitglied über ausreichende Sachkenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten verfügt.

3.1.5. Risikoausschuss (Absatz 2 lit. d)

Die SIGMA-GRUPPE verfügt über einen separaten Risikoausschuss.

3.1.6. Informationsfluss an das Leitungsorgan (Absatz 2 lit. e)

Die Geschäftsleitungen der beiden Banken rapportieren regelmässig mittels definierter Kennzahlen über die Geschäftsentwicklung an die beiden Verwal- tungsräte.

Der Risikobericht der SB informiert die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat periodisch über die Entwicklung der Risikotragfähigkeit, der RAS-Kennzahlen, der Key Risk-Indikatoren und der Risikosituation der Bank und umfasst im Schwerpunkt die quantitative Darstellung der steuerungsrelevanten Informatio- nen zu den adressierten Risikokategorien. Der monatlich erstellte Bericht ist ein wichtiger Bestandteil für die Identifikation, Messung, Steuerung und Überwa- chung der Risiken und deckt alle relevanten Risikoarten ab. Bei der SKB wird der Verwaltungsrat durch Monats- und Quartalsberichte über die Entwicklung der Bank informiert.

Zudem wird bei beiden Banken der Verwaltungsrat im Rahmen der zumindest vierteljährlich stattfindenden Verwaltungsratssitzungen in Form des Risikore- porting ausführlich über die Risikosituation der Banken informiert.

3.2. Anwendungsbereich (Artikel 436 CRR)

Der Anwendungsbereich dieses Offenlegungsberichts bezieht sich auf die SIGMA- GRUPPE, vertreten durch die SIGMA KREDITBANK AG, Landstrasse 156, 9495 Triesen, Liechtenstein.

3.3. Eigenmittel (Artikel 437 CRR)

Die Eigenmittel der SIGMA-GRUPPE setzen sich per 31.12.2020 wie folgt zusammen:

Anrechenbare eigene Mittel TEUR

Anrechenbares Hartes Kernkapital (CET 1) 123'988 Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Anrechenbares Kernkapital (Tier 1) 123'988

Ergänzungskapital (Tier 2)

Total anrechenbare eigene Mittel 123'988

Die Kernkapitalquote (Tier 1 Ratio) beläuft sich zum 31.12.2020 auf 19.55 %.

(13)

3.4. Eigenmittelanforderungen (Artikel 438 CRR)

3.4.1. Ansatz, nach dem die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilt wird (lit. a)

Die Übernahme und professionelle Steuerung der mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Risiken ist eine Kernfunktion jeder Bank. Die beiden Banken der SIGMA-GRUPPE erfüllen diese Aufgabe basierend auf den jeweils gültigen Grund- sätzen. Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der SB und der SKB unterscheiden sich die Risikomanagement-Prozesse bei beiden Banken vonein- ander.

Während die SKB lediglich im Kleinkreditgeschäft tätig ist, ist die SB als Univer- salbank in Liechtenstein vornehmlich im Private- und Intermediary-Banking tätig. Ausserdem betreibt sie das Kreditgeschäft, das Geldmarkt- und Interban- ken- sowie das Handelsgeschäft und fungiert als Depotbank für Private Label Funds. Entsprechend den Geschäftsfeldern werden in den jeweiligen Weisungen und Reglementen der Banken die wichtigsten Risikoarten und deren interne Schwellenwerte definiert.

Die Kapitalplanung ist auf das Geschäftsrisiko abgestimmt. Das wesentlichste Geschäftsrisiko der SIGMA-GRUPPE ist das Kreditrisiko, gefolgt vom Marktrisiko, dem operationellem Risiko und dem Credit Valuation Adjustment.

SIGMA KREDITBANK AG

Siehe dazu die Ausführungen unter Ziffer 3.1.2.

SIGMA Bank AG

Bei der SB werden die folgenden Risiken im Rahmen der jährlich vom Verwal- tungsrat vorgegebenen Risikostrategie adressiert:

• Kreditrisiko

• Marktrisiko

• Operationelles Risiko

• Strukturelles Liquiditätsrisiko

• Sonstige wesentliche Risiken (Beteiligungsrisiko, Strategisches Risiko, Reputationsrisiko, Eigenkapitalrisiko und Business Risiko)

Die SB verfügt über Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren für die Erfassung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung der bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken und der Vergütungspolitik und -praktiken.

3.4.2. Abzugs- und Korrekturposten und Beschränkungen der Anwendung (lit. b)

Die betreffende Regelung ist für die SIGMA-GRUPPE per 31.12.2020 nicht anwendbar.

(14)

3.4.3. Eigenmittelanforderung (lit. c-f)

Kreditrisiko in TEUR Betrag Gewichtet Erfordernis

Zentralstaaten und Zentralbanken 132'698 0 0

Gebietskörperschaften 12'889 3'314 265

Multilaterale Entwicklungsbanken 22'295 1'319 106

Internationale Organisationen 4'026 0 0

Banken 175'390 40'623 3'249

Unternehmen 140'870 58'406 4'672

Retail 327'229 223'766 17'901

Immobilien besichert 125’675 43'316 3'465

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 56'935 4'555

Beteiligungspositionen 50'000 50'000 4'000

Sonstige Posten 19'338 9'819 786

Total Kreditrisiko 1'048'365 487'497 39'000

Abwicklungsrisiko 0 0

Marktrisiken 68'426 5'474

Operationelles Risiko 76'434 6'115

Fixe Gemeinkosten 0 0

CVA 1'979 158

Total erforderl. eigene Mittel 634'336 50'747

3.5. Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439 CRR)

3.5.1. Methodik, nach der internes Kapital und Obergrenzen für Gegenpartei- ausfallsrisikopositionen zugewiesen werden (lit. a)

SIGMA KREDITBANK AG

Die Kleinkreditportfolio der SKB ist per se dem Gegenparteiausfallrisiko ausgesetzt.

Auf Stufe Einzelkredit ist das Gegenparteiausfallrisiko jedoch als nicht relevant einzustufen. Die SKB hält weder derivate Finanzmarketinginstrumente noch SFT's wie z.B. Repo oder Securities Lending and Borrowing Transactions in ihren Büchern.

SIGMA Bank AG

Im Treasury-Geschäft soll grundsätzlich das Kreditrisiko minimiert werden.

Grundlage dafür ist eine eigenständige Bonitätsbeurteilung und eine daraus abgeleitete Liniensystematik sowie das laufende Beobachtungsverfahren.

Die maximale Höhe der gesamten eingeräumten Banklinien pro jeweilige wirtschaftliche Einheit wird bestimmt durch

• die Bonitätseinstufung (internes Rating) und

• die Eigenmittel.

Die Anrechnung des Gegenparteirisikos von Derivaten erfolgt auf Basis der Current Exposure Method (CEM; Marktwert, wenn positiv; + AddOn) gemäss CRR Artikel 274. Die von der Restlaufzeit des Geschäftes abhängigen AddOns stellen einen Zuschlag dar, der zukünftige Marktschwankungen abdecken soll.

(15)

Im Geschäftsjahr 2020 waren bei der SB keine wesentlichen Gegenparteiausfälle zu verzeichnen. Dies liegt darin, dass zum einen im Kundengeschäft fast ausschliesslich Kredite auf voll besicherter Basis vergeben werden und im Gegen- parteigeschäft mit Bankkontrahenten Geschäftsbeziehungen nur mit erstklassigen Banken eingegangen werden.

3.5.2. Vorschriften zur Besicherung und zur Bildung von Kreditreserven (lit. b) Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der SKB und der SB unter- scheiden sich die Methoden zur Besicherung und zur Bildung von Kreditreserven.

SIGMA KREDITBANK AG

Bei der SKB wird für die Absicherung der Ausfallrisiken ihrer Konsumkredite eine Pauschalwertberichtigung in der Höhe von 6 % vorgenommen. Wertberichtigun- gen und Rückstellungen für Ausfallrisiken werden direkt mit Forderungen (Positionsklasse «Mengengeschäft») verrechnet. Aufgrund des Mengengeschäftes der SKB erfolgt die Überwachung auf Portfolioebene. Einzelwertberichtigungen werden nicht gebucht. Die SKB unterscheidet somit nicht zwischen überfälligen und wertgeminderten Forderungspositionen, sondern weist sämtliche Positionen als wertgemindert, also abzüglich der Pauschalwertberichtigung, aus.

SIGMA Bank AG

Im Treasury-Geschäft soll grundsätzlich das Kreditrisiko minimiert werden.

Grundlage dafür ist eine eigenständige Bonitätsbeurteilung und eine daraus abgeleitete Liniensystematik sowie das laufende Beobachtungsverfahren.

Risikoreduzierende Massnahmen (Netting und erhaltene Sicherheiten) ergeben sich auf Basis von bilateralen Verträgen bspw. ISDA Agreement – Credit Support Annex, Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte – Besicherungsanhang, Global Master Repurchase Agreement, Rahmenvertrag für Echte Pensionsge- schäfte, Global Master Securities Lending Agreement, Rahmenvertrag für Wertpapierleihe. Wenn die Summe der Marktwerte der OTC Derivate einer Gegen- partei positiv ist, besteht ein Wiedereindeckungsrisiko. Es wird eine tägliche Bewertung der Derivate durchgeführt. Die Anpassung der Sicherheiten an die aktuellen Marktwerte wird täglich mit den Vertragspartnern abgestimmt und durchgeführt. Als Sicherheiten für OTC Derivate werden Cash-Sicherheiten und entsprechend belehnbare Depotwerte akzeptiert. Die wechselseitige Nachschuss- pflicht auf täglicher Basis gewährleistet eine vollständige Besicherung und daher werden keine weiteren Reserven gebildet.

3.5.3. Vorschriften in Bezug auf Positionen mit Korrelationsrisiken (lit. c) In Bezug auf das Gegenparteiausfallrisiko werden keine Korrelationsrisiken gerechnet.

3.5.4. Höhe des Sicherheitsbetrages, den das Institut bei einer Herabstufung seiner Bonität nachschiessen müsste (lit. d)

Bei der SB ist in den bestehenden Besicherungsverträgen keine Ratingabhängig- keit für Independent Amount, Threshold oder Minimum Transfer Amount enthalten. Daher gibt es bei einer Ratingverschlechterung keine zusätzliche Nachschussverpflichtung.

(16)

3.5.5. Marktwerte, Netting und Anrechnung von Sicherheiten (lit. e) Für die SKB ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Die SB erhält die Marktwerte einerseits täglich von ihrer jeweiligen Gegenpartei.

Diese werden dann vom Handel über Bloomberg kontrolliert. Das Netting erfolgt seitens der Gegenpartei, und die Anrechnung von Sicherheiten erfolgt ebenso auf täglicher Basis über die Kreditabteilung (betrifft OTC-Derivate von Kunden).

3.5.6. Messgrösse für den Risikopositionswert (lit. f)

Die Forderungswerte werden nach der Standardmethode gem. CRR Artikel 276 berechnet.

3.5.7. Verteilung aktueller Ausfallrisikopositionen (lit. g) Für die SKB ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Bei der SB werden allfällige Derivate im Bankenbuch in erster Linie für Hedging von Kunden- oder Bankbuchpositionen verwendet, was über Mikro- oder Makro- Hedges abgewickelt wird. Makro-Hedges werden primär verwendet, um kurzfristige Opportunitäten zu nutzen oder um mehrere kleine Positionen gebün- delt abzusichern. Derivate Handelsgeschäfte mit Retail- und Unternehmenskunden, die die Absicht haben, ihre eigene Risikoposition zu gestalten, die im Sinne eines Mikro- oder Makro-Hedges geschlossen werden, sind als Derivatgeschäfte aus Vermittlertätigkeit anzusehen.

3.5.8. Nominalbetrag von Kreditderivatgeschäften (lit. h) Die SIGMA-GRUPPE hat keinen Bestand an Kreditderivaten.

3.5.9. Alpha-Schätzung (lit. i)

Die betreffende Regelung ist für die SIGMA-GRUPPE per 31.12.2020 nicht anwendbar.

3.6. Kapitalpuffer (Artikel 440 CRR)

Die Offenlegung ist nicht erforderlich, da der Artikel nicht anwendbar ist.

3.7. Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441)

Die SIGMA-GRUPPE ist nicht als global systemrelevante Bankengruppe einzu- stufen.

(17)

3.8. Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442 CRR)

3.8.1. Definition «überfällig» und «wertgemindert» (lit. a)

Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der SKB und der SB unter- scheiden sich die Methoden zur Definition von überfälligen und wertgeminderten Kreditpositionen.

SIGMA KREDITBANK AG

Bei der SKB wird ein Kredit als überfällig bezeichnet, der aufgrund eines dem Kreditnehmer zuzurechnenden Verzugs von mindestens drei Monatsraten gekündigt und gesamthaft zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt wird, unabhängig des weiteren Verlaufs im Rahmen der vor- oder gerichtlichen Beitrei- bung. Wie unter Ziffer 3.5.2 ausgeführt verfolgt die SKB eine Pauschalwertberichtigung zur Bildung von Kreditreserven. Aufgrund des bei Kreditauszahlung gebildeten Delkredere werden sämtliche Forderungspositio- nen als wertgemindert ausgewiesen.

SIGMA Bank AG

Bei der SB werden Kredite als überfällig bezeichnet, deren Zahlungen auf Zinsen und/oder Kapital seit mindestens einem Tag ausständig bzw. deren zugesagte Rahmen seit mindestens einem Tag überschritten sind. Als ausgefallen (wertge- mindert) werden alle Kredite gesehen, die der Forderungsklasse «Ausgefallene Positionen» gemäss Art. 127 CRR zuzurechnen sind.

3.8.2. Methoden zur Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen (lit. b)

Für die SKB verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziffer 3.5.2.

Bei der SB werden gefährdete Forderungen auf Einzelkreditbasis bewertet und für die Wertminderung werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Wertmin- derung stellt die Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem voraussichtlich zu erzielenden Verwertungserlös allfälliger Sicherheiten dar. Die Einzelwertberichtigungen werden direkt von der entsprechenden Aktivposition in Abzug gebracht.

Wird eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich eingestuft, so erfolgt die direkte Ausbuchung der Forderung unter Auflösung der entsprechenden Wertberichtigung.

(18)

3.8.3. Risikopositionen nach Aufrechnung und vor Kreditrisikominderung per 31.12.2020 (lit. c)

Kreditengagements in TEUR Nettowert der Risiko-

positionen am Ende des Berichtszeitraums

Durchschnitt Nettowert der Risikopisitionen im Verlauf des Berichtzeitraums

Zentralstaaten und Zentralbanken 132'697 155'641

Gebietskörperschaften 12'889 12'716

Offentlichen Stellen 0

Multilaterale Entwicklungsbanken 22'295 21'056

Internationale Organisationen 4'026 4'239

Banken 175'390 271'741

Unternehmen 140'870 138'994

Retail 327'229 327'645

Immobilien besichert 125'675 107'709

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 33'329

Beteiligungspositionen 50'000 49'560

Sonstige Posten 19'338 15'773

Total Kreditrisiko 1'048'366 1'138'403

3.8.4. Gliederung der Forderungsklassen nach geographischer Verteilung zum 31.12.2020 (Forderungswert nach EWB und Netting) (lit. d)

Kreditengagements in TEUR Liechtenstein Schweiz Österreich Deutschland Sonstige

Länder Gesamt

Zentralstaaten und Zentralbanken 57'545 65'410 9'742 132'697

Gebietskörperschaften 2'428 10'462 12'889

Multilaterale Entwicklungsbanken 6'594 15'701 22'295

Internationale Organisationen 4'026 4'026

Banken 668 84'700 22'616 55'982 11'424 175'390

Unternehmen 53'817 10'770 18'009 12'461 45'813 140'870

Retail 3'932 11'363 2'307 297'478 12'149 327'229

Immobilien besichert 64'203 26'544 26'909 8'019 125'674

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 0 37'957

Beteiligungspositionen 50'000 0 50'000

Sonstige Posten 19'218 120 19'338

Total Kreditrisiko 141'838 190'923 135'250 462'900 117'455 1'048'366

(19)

3.8.5. Gliederung der Forderungsklassen nach Wirtschaftszweigen zum 31.12.2020 (Forderungswert nach EWB und Netting) (lit. e)

Kreditengagements in TEUR Grundstück- und

Wohnungswesen Finanzwesen Erbringung

von sonstigen Dienstleistungen

Gesamt

Zentralstaaten und Zentralbanken 132'697 132'697

Gebietskörperschaften 12'889 12'889

Multilaterale Entwicklungsbanken 22'295 22'295

Internationale Organisationen 4'026 4'026

Banken 175'390 175'390

Unternehmen 140'870 140'870

Retail 327'229 327'229

Immobilien besichert 125'674 125'674

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 37'957

Beteiligungspositionen 50'000 50'000

Sonstige Posten 19'338 19'338

Total Kreditrisiko 125'674 922'691 1'048'366

3.8.6. Gliederung der Forderungsklassen nach Restlaufzeiten zum 31.12.2020 (Forderung nach WB und Netting) (lit. f)

Kreditengagements in TEUR Auf

Anforderung < = 1 Jahr > 1 Jahr

<= 5 Jahre > 5 Jahre Keine angegebene Laufzeit

Gesamt

Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 12'041 0 120'656 132'697

Gebietskörperschaften 0 4'881 8'008 0 0 12'889

Multilaterale Entwicklungsbanken 0 15'290 7'005 0 0 22'295

Internationale Organisationen 0 0 4'026 0 0 4'026

Banken 0 105'716 11'215 14 58'445 175'390

Unternehmen 35'662 13'780 38'868 1'793 50'767 140'870

Retail 16'120 181'717 102'396 8'990 18'006 327'229

Immobilien besichert 96'965 3'174 11'023 14'514 0 125'674

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 0 0 0 0 37'957

Beteiligungspositionen 0 50'000 0 0 0 50'000

Sonstige Posten 0 0 120 0 19'218 19'338

Total Kreditrisiko 186'703 374'558 194'702 25'311 267'093 1'048'366

(20)

3.8.7. Notleidende und überfällige Risikopositionen sowie spezifische Kreditrisikoanpassungen gegliedert nach wesentlichen Wirtschaftszweigen und Forderungsklassen zum 31.12.2020 (lit. g)

Kreditengagements in TEUR Bruttobuchwerte der Spezifische Kreditrisiko- anpassung

Allgemeine Kreditrisiko-

anpassung

Kumulierte Abschreibun- gen

Aufwand für Kreditrisiko- anpassungen im Berichts- zeitraum

Nettowerte ausgefallenen

Risiko- positionen

nicht ausgefallenen

Risiko- positionen

Grundstück- und Wohnungswesen 941 94 847

Finanzwesen 38'400 443 37'957

Total 39'341 537 38'804

Kreditengagements in TEUR Bruttobuchwerte der Spezifische Kreditrisiko- anpassung

Allgemeine Kreditrisiko-

anpassung

Kumulierte Abschreibun- gen

Aufwand für Kreditrisiko- anpassungen im Berichts- zeitraum

Nettowerte ausgefallenen

Risiko- positionen

nicht ausgefallenen

Risiko- positionen

Retail 38'400 443 37'957

Immobilien besichert 941 94 847

Total 39'341 537 38'804

3.8.8. Notleidende und überfällige Risikopositionen sowie spezifische Kreditrisikoanpassungen gegliedert nach geographischer Verteilung zum 31.12.2020 (lit. h)

Kreditengagements in TEUR Bruttobuchwerte der Spezifische Kreditrisiko- anpassung

Allgemeine Kreditrisiko-

anpassung

Kumulierte Abschreibun- gen

Aufwand für Kreditrisiko- anpassungen im Berichts- zeitraum

Nettowerte ausgefallenen

Risiko- positionen

nicht ausgefallenen

Risiko- positionen

Liechtenstein 531 31 501

Schweiz 130 130 0

Österreich 425 79 346

Deutschland 37'957 0 37'957

Sonstige 298 298 0

Total 39'341 537 38'804

(21)

3.9. Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443 CRR)

Per 31.12.2020 sind alle Vermögenswerte unbelastet. Für die SB gilt dies mit der Ausnahme der im Geschäftsbericht unter Punkt 3.12 ausgewiesenen, als Sicher- heit für das Derivatgeschäft sicherungsübereigneten Vermögensgegenstände.

Für die SKB gilt dies mit der Ausnahme der im Geschäftsbericht gemäss der Tabelle Aufwendungen für nachrangige Darlehen gemäss Art. 24e Ziff. 6.2a BankV ausgewiesenen, als Sicherheit abgetretenen Verbraucherdarlehensforderungen zur Sicherstellung eigener Verbindlichkeiten aus Finanzierungen.

3.10. Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444 CRR)

3.10.1. Namen der benannten ECAI (lit. a)

Für die SKB ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Die SB hat unabhängig von der Forderungsklasse die Ratingagenturen Standard

& Poor‘s und Moody’s benannt.

3.10.2. Risikopositionsklassen, für die eine ECAI in Anspruch genommen wird (lit. b)

Für die SKB ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Bei der SB ist die Bonitätsbeurteilung der benannten Ratingagenturen Standard

& Poor‘s und Moody’s auf keine Forderungsklassen eingeschränkt.

3.10.3. Verfahren zur Übertragung von Bonitätsbeurteilungen von Emittenten und Emissionen auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuches sind (lit. c) In der SIGMA-GRUPPE wendet nur die SB externe Ratings gem. Artikel 139 CRR an.

3.10.4. Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen (lit. d) Für die SKB ist diese Bestimmung nicht anwendbar.

Die SB hält sich an die von der EBA veröffentlichte Standardzuordnung.

(22)

3.10.5. Zuordnung von Risikopositionswerten zu Bonitätsstufen bzw. Risikogewichten gemäss Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR per 31.12.2020 (lit. e)

Kreditengagements in TEUR Risikogewicht Gesamt Davon

ohne Rating

0 % 20 % 35 % 50 % 75 % 100 % 150 % Sonstige Abgezogen

Zentralstaaten und Zentralbanken 132'697 132'697

Gebietskörperschaften 10'436 2'453 12'889

Multilaterale Entwicklungsbanken 15'701 6'594 22'295

Internationale Organisationen 4'026 4'026

Banken 156'907 18'483 175'390

Unternehmen 10'325 15'699 114'476 371 140'870

Retail 299'681 27'548 327'229

Immobilien besichert 113'077 11'034 1'563 125'674

Ausgefallene Risikopositionen 37'957 37'957

Beteiligungspositionen 50'000 50'000

Sonstige Posten 9'519 9'819 19'338

Total Kreditrisiko 161'943 184'262 113'077 47'669 299'681 203'406 38'328 0 0 1'048'366

(23)

3.11. Marktrisiko (Artikel 445 CRR)

Weder die SKB noch die SB unterhalten ein Handelsbuch.

Bei der SB werden zur Bewertung der Marktrisiken im Bankenbuch keine internen Modelle verwendet. Die Marktrisiken werden nach dem Standardansatz berech- net. Handels- und Derivategeschäfte werden mit erstklassigen Gegenparteien abgewickelt. Die Handelsaktivitäten der SB sind ausschliesslich kundeninduziert.

Zum Stichtag 31.12.2020 belief sich das gewichtete Marktrisiko auf TEUR 68'426.

Daraus resultiert ein Eigenkapitalerfordernis von TEUR 5'474.

3.12. Operationelles Risiko (Artikel 446 CRR)

Das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz gemäss Artikel 315 und 316 berechnet. Zum Stichtag 31.12.2020 belief sich das gewichtete operationelle Risiko der SIGMA-GRUPPE auf TEUR 76'434. Das daraus resultie- rende Eigenmittelerfordernis beläuft sich auf TEUR 6'115.

3.13. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Artikel 447 CRR)

Die SIGMA KREDITBANK AG hält 100 Prozent der Aktien der SIGMA Bank AG.

Die SIGMA Bank AG hält keine Beteiligungen.

3.14. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenden Positionen (Artikel 448 CRR)

Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der SKB und der SB ist das Zinsänderungsrisiko nicht gleich bedeutend.

Bei der SKB wird das Zinsänderungsrisiko derzeit als gering eingestuft. Die SKB refinanziert sich durch verschiedene Fremdfinanzierungen. Die Finanzierung bei der Citibank wird durch den Einsatz eines SPV’s abgewickelt. Sobald für diese Finanzierung, welche an den EURIBOR gebunden ist, der zu zahlende Zins (EURIBOR 1-Monatssatz plus 1.75 %) eine Schwelle von 3 % übersteigen sollte, wird die SKB Massnahmen ergreifen und mittels möglicher Absicherungsge- schäfte entsprechend entgegenwirken.

Bei der SB erfolgt die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos monatlich. Die Fällig- keitsstruktur des Aktiv- und Passivgeschäftes ist weitgehend kongruent. Das Zinsänderungsrisiko kann somit als unwesentlich betrachtet werden. Das Zinsri- siko berechnet die Bank auf der Basis angenommener Zinsänderungsszenarien von 100 und 200 Basispunkten. Die Auswirkungen auf die Eigenmittel der Bank sind marginal.

3.15. Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449 CRR)

Die SIGMA-GRUPPE verfügt über keine Verbriefungspositionen.

(24)

3.16. Vergütungspolitik (Artikel 450 CRR)

3.16.1. Festlegung der Vergütungspolitik (Abs 1 lit. a)

Die Vergütungspolitik der SIGMA-GRUPPE steht mit den Geschäftsstrategien, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Gruppe im Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergü- tungspolitik der SIGMA-GRUPPE als serviceintensiver, kunden- und mitarbeiterpartnerschaftlich orientiertem Arbeitgeber soll zum einen die Bindung qualifizierter Mitarbeitenden an die Institute zur dauerhaften Umset- zung der Wachstumsstrategie unterstützen und zum anderen die Leistungsbereitschaft der Mitarbeitenden nachhaltig steigern bzw. auf hohem Niveau erhalten. Das Vergütungsmanagement im Rahmen des Personalma- nagements der beiden Banken erfolgt durch die jeweilige Geschäftsleitung bzw.

gegenüber der Geschäftsleitung durch den Verwaltungsrat. Der Überblick über die gezahlten Löhne sowie Organbezüge kann dem konsolidierten Geschäftsbe- richt entnommen werden.

3.16.2. Die Verbindung zwischen Vergütung und Erfolg (Abs 1 lit. b-f) SIGMA KREDITBANK AG

Die Vergütung aller Mitarbeitenden der SKB setzt sich aus der festen und einer möglichen variablen Vergütung zusammen. Die feste Komponente hat in einem angemessenen Verhältnis zur variablen Komponente zu stehen und ist insbe- sondere so zu bemessen, dass auch ganz auf die Zahlung einer variablen Komponente verzichtet werden kann.

Weder das Management noch die Mitarbeitenden der Bank haben einen Rechts- anspruch auf variable Vergütungsbestandteile. Ausserordentliche Vergütungen werden bei positivem Geschäftsgang und nach Ermessen des Verwaltungsrates im Sinne einer Anerkennung für die erbrachten Leistungen gewährt.

Im Rahmen der Budgetierung für das Folgejahr prüft die Geschäftsleitung, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung eingeplant werden kann und unter- breitet dem Verwaltungsrat einen entsprechenden Vorschlag. Dabei berücksichtigt sie den Geschäftsverlauf, insbesondere die Profitabilität aufgrund der Produktion, der Kreditausfälle und der Kostenentwicklung, jedoch auch andere Kriterien wie Rückmeldungen von Geschäftspartnern, Kommentare der Aufsichtsbehörde sowie der Revisionsstelle und nicht zuletzt auch die Reputa- tion im Markt.

Der Verwaltungsrat prüft den Vorschlag der Geschäftsleitung im Rahmen der Budgetbesprechung an der letzten Sitzung des Jahres und entscheidet über die Ausrichtung einer variablen Vergütung.

Der variable Bestandteil darf 100 % der festen jährlichen Vergütung für jede einzelne Person nicht überschreiten.

(25)

SIGMA Bank AG

Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems:

Eine Leitlinie der Vergütungssystematik ist, dass sich die Vergütung am externen Markt (Mitbewerber im Banken- und Finanzdienstleistungssektor am liechten- steinischen Arbeitsmarkt) zu orientieren hat. Weitere Kriterien für die Festlegung der Vergütung sind insbesondere die Funktion, die fachliche und persönliche Qualifikation, die (einschlägige) Erfahrung und auch die Ergebnisse interner Vergleiche.

Vergütungssystem Geschäftsleitung:

Die Gesamtbezüge der Geschäftsleitungsmitglieder setzen sich aus einem fixen Grundgehalt und sonstigen Bezügen (z.B. Sachbezug) zusammen. Die Geschäfts- leiter bezogen im Geschäftsjahr 2020 erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütungen. Für die Beurteilung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Geschäftsleiterbezüge werden bei Bedarf externe Vergleiche herangezogen.

Mitarbeiterkategorie mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil:

Die Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts auswirken, entsprechen den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) Nr. 604/2014. Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil bezogen im Geschäftsjahr 2020 erfolgs- oder leistungsabhängige Vergütungen. Für die Beurteilung der Angemessenheit und Marktüblichkeit der Bezüge werden bei Bedarf externe Vergleiche herangezogen.

3.16.3. Zusammengefasste quantitative Angaben zu den Vergütungen (Abs 1 lit. g und h)

Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Gesamtvergütungen an die Geschäfts- leitung auf TEUR 1'441 und liegt TEUR 22 unter der Gesamtvergütung für das Jahr 2019. Die Gesamtvergütungen an den Verwaltungsrat beliefen sich auf TEUR 331.

3.16.4. High earners (Abs 1 lit. i)

In der SIGMA-GRUPPE sind keine Personen beschäftigt, deren Vergütung im Geschäftsjahr 2020 1 Mio. EUR oder mehr betragen hat.

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