Online-Teilnahme unter
https://www.youtube.com/c/EvangelischerKirchenbezirkMühlacker Teilnahme in der Waldenserhalle unter den dann gültigen Corona-Regeln.
Bitte bringen Sie Ihre Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer) mit, diese werden am Eingang gesammelt.
Evangelische Kirchengemeinde Pinache-Serres
Amtliche Bekanntmachungen
Schulverband „Heckengäu“
Am Dienstag, 12. Oktober 2021, um 19.00 Uhr, findet im Bür- gersaal Wiernsheim (Dreilindenweg 3) eine Sitzung der Ver- bandsversammlung des Schulverbandes "Heckengäu" statt.
Tagesordnung öffentlich:
1. Vandalismus Frühjahr 2021 - Unterrichtung der Verbands- versammlung über die Schäden und Maßnahmen sowie deren Regulierung
2. Corona-Pandemie – Informationen zu aktuellen Beschaf- fungen
3. Bündnis inklusive Beschulung – Informationen über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen
4. Spendenannahme 5. Verschiedenes
Gezeichnet: Karlheinz Oehler, Verbandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Wiernsheim
Satzung der Gemeinde Wiernsheim über den Bebauungs- plan und die örtlichen Bauvorschriften
„Hinter den Gärten, im Bild – 1. Ergänzung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat am 15.09.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Hinter den Gärten, im Bild – 1. Ergänzung“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als jeweils selbständige Satzung nach § 10 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der jeweils geltenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hin- ter den Gärten, im Bild – 1. Ergänzung“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist aus dem nachfolgend nachricht- lich abgedruckten Abgrenzungsplan ersichtlich. Das Plange- biet umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 36, 39/1, 39/3, 39/4, 39/5 und 5704 der Gemarkung Wiernsheim. Maßgebend ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 09.06.2021, geändert am 30.06.2021.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung (ohne Umweltbericht, da das Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt wird) sowie der zusammenfassenden Erklä- rung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus Wiernsheim, Marktplatz 1, 75446 Wiernsheim während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Chorgemeinschaft Serres/Iptingen/Großglattbach
1. gemeinsame Chorprobe
Dienstag, den 5. Oktober 2021, um 19:30 Uhr Vereinsheim Vereinsgemeinschaft Serres - Anschließend gemütliches Beisammensein - Hierzu laden wir alle Sänger, Wieder- und Neueinsteiger
der Gesamtgemeinde Wiernsheim recht herzlich ein !
Waldenser- Museumsstüble
Am Sonntag, 3. Oktober 2021,
von 14 Uhr bis 17 Uhr
ist unser Museumsstüble geöffnet.
Unser neues Sonderthema:
„Die Pfarrer*innen in den vergangenen
300 Jahren“
Herzliche Einladung!
Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske und halten Abstand.
Evangelische Kirchengemeinde Pinache und Serres Freundeskreis der Waldenser
Bitte beachten Sie, dass zu Zeiten der Corona-Pandemie vorab telefonisch eine Anmeldung erforderlich ist (07044/23- 171) und während des Aufenthalts im Rathaus eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen und die geltenden Hygienevor- schriften einzuhalten sind.
Die Einsichtnahme kann auch über die Internetseite der Ge- meinde unter https://www.wiernsheim.de/rathaus/neuigkeiten/
aktuellesamtl-bekanntmachungen/
erfolgen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögens- nachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungs- pflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie in- nerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf Grund der Gemeindeordnung erlassen wurden) beim Zustande- kommen dieser Satzung wird, mit Ausnahme der Verlet- zung von Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Gemeindeordnung un- beachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jah- res nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zu- stande gekommen.
Wiernsheim, den 23.09.2021 Karl-Heinz Oehler, Bürgermeister
Die Gemeindeverwaltung informiert
Herzlichen Dank an alle Helfer/innen der Bundes- tagswahl am 26.09.2021. Am vergangenen Sonntag wurde in der Gemeinde Wiernsheim im Rahmen der Bundestagswahl abgestimmt. Mit einer sehr erfreu- lichen Wahlbeteiligung von 83,04 % Prozent und vielen ehrenamtlich Helfenden war es ein gelunge- ner Wahlsonntag. Wir danken hiermit allen Helferin- nen und Helfern für die Unterstützung! Unser Dank geht auch an die Vereinsgemeinschaft in Serres, die das Vereinsheim wieder als Wahllokal zur Verfügung stellte.
Gemeindeverwaltung Wiernsheim – Hauptamt
IMPRESSUM Herausgeber:
Gemeinde Wiernsheim
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Karlheinz Oehler, 75446 Wiernsheim, Marktplatz 1, oder sein Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot
INFORMATIONEN Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2,
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Tel.: 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de Internet: www.gsvertrieb.de Anzeigenverkauf:
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Sprechzeiten
Rathaus Wiernsheim Tel. 07044 23-0
Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr außerdem Montagnachmittag 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Gemeindebücherei
Montag 16.00 Uhr - 18.30 Uhr
Donnerstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
15.00 Uhr - 18.00 Uhr Notrufe
Polizei 110
Polizeiposten Niefern-Öschelbronn 07233 3399 Deutsches Rotes Kreuz
Rettungsdienst, Notarztwagen 112
Krankenwagen 19222
Feuerwehr 112
Feuerwehrkommandant 0151 64970209
Feuerwehr Wiernsheim 0151 14447516
Feuerwehr Pinache 0171 6228791
Feuerwehr Serres 07044 7803
Feuerwehr Iptingen 0160 95722453
Feuerwehrhaus Wiernsheim 07044 901390 Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversor- gungsengpässen ist
Herr Uwe Schaber, Tel. 0172 7341436, oder sein Stell- vertreter, Herr Uwe Meier, Tel. 0172 7627523, zuständig.
Zuständigkeitsliste der bevollmächtigten Bezirksschorn- steinfegermeister Wiernsheim, Serres und Iptingen:
Manfred Mumm, Scheffelstr. 26, 75446 Wiernsheim, Tel. 07044 9168655, Fax: 07044 916857
Pinache:
Jens Rosenberger, Buchenweg 42, 75228 Ispringen, Tel. 07231 4297060, Fax: 07231 4297061, Mobil: 0160 90936056, Mail: info@rosenfeger.de
Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Tel. 07231 3080
Sprechzeiten
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 - 14.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.V.
in Mönsheim, Lehmgrube 1/1
Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8:30 – 14:00 Uhr
Tel: 07044 905080, E-Mail: info@diakonie-heckengaeu.de Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeant- worter.
Bürgermeisteramt Wiernsheim
Vorwahl 07044
Zentrale (8)* 230
Bürgermeister, Vorzimmer (1)* 23-171 u. 23-172
Hauptamt (6)* 23-122
Ordnungsamt 23-136
Meldeamt (2)* 23-155
Standesamt/Sozialamt (5)* 23-135
Gemeindekasse (7)* 23-175
Steuerabteilung 23-133
Bauamt (4)* 23-142
Bauanträge (3)* 23-164
Bauhof 23-144
Wassermeister 23-140
* Ziffer für direkte Weitervermittlung während der elektro- nischen Ansage
Die E-Mail-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter www.wiernsheim.
de nachfragen.
Elektroschrott-Abgabe:
jeden Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr, zusätzlich
jeden 1. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr auf dem Bauhof Wiernsheim
- keine Kühlschränke, Leuchtmittel, Farben -
Mehrzweckhallen:
"Lindenhalle" Wiernsheim 0172 7441140
"Waldenserhalle" Pinache 07041 84950
"Kreuzbachhalle" Iptingen 9096636
Bürgersaal Wiernsheim 82137340
Klärwerk Iptingen 5287
Klärwerk Großglattbach 07042 98190
Feuerwehr 112
Revierförster Hailer 07044 48110
Kindergärten:
Wiernsheim, Lindenstr. 38/1 916220
Serres 7799
Iptingen 5311
Heckengäuschule Wiernsheim, Sekretariat 07044 915816 Bürgermeisteramt Wiernsheim
- Hauptamt -
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
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Informationen rund um das Thema PP��eeggeeuunnddBBaarrrriieerreeffrreeiihheeiitt �nden Sie in unserem Online-Ratgeber.
Seit September haben P�egebedürftige und Senioren die Möglichkeit, eine Auffrischungsimpfung mit einem mmRRNNAA--IImmppffssttooffffggeeggeennCCoovviidd--1199 zu erhalten. Dies dient der AAuuffrreecchhtteerrhhaalttuunngg eines ausreichenden IImmppffsscchhuuttzzeess. Über Wichtiges zum Ablauf informiert der Verbund P�egehilfe:
In Impfzentren sowie über mobile Impfteams , ohne Termin Bei niedergelassenen Ärzten, sofern diese Drittimpfungen anbieten In P�egeheimen vor Ort
Bei Betriebsärzten
Wo erhalte ich die dritte Impfung?
Wer erhält ein drittes Impfangebot?
P�egebedürftige, die in Einrichtungen oder in ihrer eigenen Häuslichkeit leben Immungeschwächte Personen
Höchstbetagte (ab 80 Jahren) und Personen ab 60 Jahren, frühestens nach 6 Monaten P�egekräfte und Beschäftigte in ähnlichen Einrichtung auf eigenen Wunsch
P�egende Angehörige, die diesen Kriterien entsprechen, andernfalls ist eine dritte Impfung vorerst nicht notwendig Personen, die bereits mit einem Vektor-Impfstoff vollständig geimpft wurden oder Genesene, die einfach geimpft sind
Was muss beachtet werden?
Die erste Impfserie sollte vor der Auffrischungsimpfung mindestens 6 Monate zurückliegen.
Eine Testung auf Antikörper vorab ist nicht nötig, da diese allein nicht aussagekräftig sind.
Es ist ausreichend Impfstoff vorhanden, Termine werden daher einfach und ohne Priorisierung vergeben.
Die Umsetzung der Auffrischungskampagne obliegt den Bundesländern. Es kann zu Unterschieden kommen.
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Forstamt
Brennholz - lang aus dem Gemeindewald Wiernsheim
Der Forstbetrieb der Gemeinde Wiernsheim bietet Brennholz- lang (ganze Stämme am befestigten Waldweg) aus dem letzten Wintereinschlag an. Sowohl in Wiernsheim als auch in Iptingen kann nach der Sommerpause ab dem 1. Oktober das Brennholz wieder im Wald aufgearbeitet werden.
Die Holzmengen und Lagerorte können auf unserer Home- page (www.wiernsheim.de/wiernsheim/portrait/gemeindewald) eingesehen und heruntergeladen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Listen auf der Gemeindekasse abzuho- len. Die Brennholzlisten werden regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht.
Nach der Besichtigung melden sich Interessenten am besten telefonisch bei der Gemeindekasse im Rathaus Wiernsheim.
Hier wird die Verfügbarkeit der Brennholzlose geprüft und die weitere Verkaufs- und Zahlungsabwicklung besprochen.
Gemeindekasse, EG, Zimmer 002
Larissa Bentel Sabine Bischoff
07044 23-132 07044 23-175
Bentel@wiernsheim.de SabineBischoff@wiernsheim.de
Aus der Gemeindebücherei
Dunkelblum: Roman
von Eva Menasse
Auf den ersten Blick ist Dunkelblum eine Kleinstadt wie jede andere. Doch hinter der Fassade der österreichischen Ge- meinde verbirgt sich die Geschichte eines furchtbaren Ver- brechens. Ihr Wissen um das Ereignis verbindet die älteren Dunkelblumer seit Jahrzehnten, genauso wie ihr Schweigen über Tat und Täter. In den Spätsommertagen des Jahres 1989, während hinter der nahegelegenen Grenze zu Ungarn bereits Hunderte DDR-Flüchtlinge warten, trifft ein rätselhaf- ter Besucher in der Stadt ein.
Da geraten die Dinge plötzlich in Bewegung: Auf einer Wiese am Stadtrand wird ein Skelett ausgegraben und eine junge Frau verschwindet. Wie in einem Spuk tauchen Spuren des alten Verbrechens auf und konfrontieren die Dunkelblumer mit einer Vergangenheit, die sie längst für erledigt hielten.
In ihrem neuen Roman entwirft Eva Menasse ein großes Geschichtspanorama am Beispiel einer kleinen Stadt, die im- mer wieder zum Schauplatz der Weltpolitik wird, und erzählt vom Umgang der Bewohner mit einer historischen Schuld.
>Dunkelblum< ist ein schaurig-komisches Epos über die Wunden in der Landschaft und den Seelen der Menschen, die, anders als die Erinnerung, nicht vergehen.
So detailfreudig ihre Phantasie beim Ausmalen des fiktiven Biotops von Dunkelblum arbeitet und so sehr die Autorin in einem scheingemütlichen Erzählton voller Austriazismen schwelgt, um die bodenständige Gemeinheit ihrer Figuren zu illustrieren, so strikt versagt sie es sich, das zentrale Ge- schehnis, die Mordnacht, zu imaginieren. Das Massaker selbst bleibt die verschwiegene Leerstelle im Zentrum des Romans.
Altersjubilare
Wiernsheim:
03.10.2021 70 Jahre Rosemarie Lauser 07.10.2021 85 Jahre Hermann Glos 08.10.2021 70 Jahre Barbara Lindauer Pinache:
02.10.2021 80 Jahre Siegfried Bischoff
Fundamt
Am 18.09.2021 wurden Karten im Wald zwischen Mönsheim, Iptingen und Serres gefunden. Zudem am 22.09.2021 ein Pullover beim Lochmannskreuz in Wiernsheim.
Die Fundsache kann auf dem Bürgermeisteramt Wiernsheim, Zimmer 102, abgeholt werden.
Müllabfuhr
Praxisdienste
Bereitschaftsdienst der Ärzte
der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker und Niefern- Öschelbronn/Eutingen
Notfallpraxis Mühlacker
Hermann-Hesse-Str. 34, 75417 Mühlacker, Tel. 116 117 Montag bis Freitag von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr Sa, So., Feiertage von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr
Kinderärztliche Notfallpraxis Helios-Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2 – 6, 75175 Pforzheim, Tel. 116 117 Mi. 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Fr. 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert-Klinikum
Wilferdinger Straße 67, 75179 Pforzheim, Tel. 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr Mittwoch von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Freitag von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sa., So., Feiertage von 08.00 Uhr bis 24.00 Uhr Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel. 07044/905080
Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um 16.00 Uhr abgehört.
Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe
Frau Enning, Tel. 07042 15536 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte
Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über die Ruf- nummer 0621 38000816 erfragt werden.
Anlaufstelle, Hilfen in Lebenskrisen und bei Suizidgefahr tägliche Bereitschaft, Tel. 0171 8025110
Pflege & mehr
Ambulanter Pflegedienst
75223 Öschelbronn, Obere Bachstraße 6 Bürozeiten 8.00 bis 15.00 Uhr
Tel. 07233 / 944678
Im Notfall rund um die Uhr persönlich erreichbar.
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Anne Marie Rouvière-Petruzzi
Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim Telefon: 07231 308 9692
E-Mail: Anne.Marie.Rouviere.Petruzzi@enzkreis.de Homepage: www.enzkreis.de/behindertenbeauftragte
Informations-, Beratungs- und Beschwerde (IBB)-Stelle Enzkreis I Pforzheim
Sprechstunde für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige
Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16 bis 18 Uhr Terminvereinbarung per Tel.: 07231/391086 oder per E-Mail:
ibb-enkreis@pforzheim.de.
Caritasverband e.V. Pforzheim
Frühe Hilfen des Caritasverband e.V. Pforzheim für den Enz- kreis
Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/ Heil- pädagogische und Psychosoziale Begleitung.
Wir bieten Unterstützung für Familien mit Kindern unter drei Jahren.
Kontakt: 07231-128 844
E-Mail: fruehe.hilfen@caritas-pforzheim.de
Bereitschaftsdienst Tierarzt
Sa., 02. + So., 03.10.2021 Dr. Khelladi, 71665 Vaihingen 07042/ 950248
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Samstag, 02.10.2021:
Apotheke am Bergle Kleinglattbach, Schillerstr. 46, Tel. 07042-5063
Sonntag, 03.10.2021:
Sender-Apotheke Mühlacker, Hindenburgstr. 41, Tel. 07041-818030
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirchengemeinde Wiernsheim
Pfarrerin Claudia Back, Pfarrer Matthias Back Lindenstraße 17, 75446 Wiernsheim
Telefon: 0 70 44 / 72 94, Fax: 92 04 85 E-Mail: pfarramt.wiernsheim@elkw.de Pfarrbüro: Annette Schmitt
Mo., 9 – 11 Uhr, Mi., 9 – 11 Uhr, Do., 15 – 17 Uhr Wenn Sie dort klingeln, bitten wir Sie, einen Mund-Nasen- Schutz zu tragen und die Abstandsregeln einzuhalten.
Evang. Kindergarten „Regenbogen“ Wiernsheim Leitung: Martina Lehner
Mühlacker Straße 28, Telefon: 0 70 44 / 63 66 E-Mail: evang.kindergarten-wiernsheim@t-online.de Bibelwort für die Woche:
Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe.
1. Johannes 4,21
Wir laden herzlich zu unseren
Gottesdiensten und Veranstaltungen ein:
Freitag, 1. Oktober
16.00 Uhr: Probe für die 1. Konfirmation in der Mauritius- kirche
20.00 Uhr: Posaunenchor-Probe im Gemeindehaus Samstag, 2. Oktober
10.00 Uhr: Konfirmationsgottesdienst der 1. Gruppe (Pfr. Back)
Konfirmiert werden: David Golderer, Fiona Kraft, Hanna Malthaner, Sophia Meeh und John Titze
16.00 Uhr: Probe für die 2. Konfirmation in der Mauritius- kirche
18. Sonntag nach Trinitatis, 3. Oktober
10.00 Uhr: Konfirmationsgottesdienst der 2. Gruppe (Pfr. Back)
Konfirmiert werden: Lorenz Jouvenal, Moritz Kuhnle, Nick Schaarschmidt, Katharina Schulze (mit Taufe) und Levin Schwarz
11.11 Uhr: Kindergottesdienst im Garten des Evang. Kin- dergartens
11.30 Uhr: „Kirche dreht am Rad“, Abfahrt Waldenserkirche Pinache
14.00 Uhr: Süddeutsche Gemeinschaft im Gemeindehaus Montag, 4. Oktober
9.30 – 11.00 Uhr: Eltern-Kind-Gruppe „Die Arche“ im Ge- meindehaus, Kinder bis drei Jahre, Ansprechpartnerin: Anna Henzler, Tel. 01 76 / 64 63
51 44
15.00 Uhr: Frauenkreis im Gemeindehaus
19.30 Uhr: Probe des Mauri- tius-Chors im Gemeindehaus Dienstag, 5. Oktober
17.00 Uhr: Gemischte Jungschar „Arche Noah“ im Gemein- dehaus
Mittwoch, 6. Oktober
15.00 Uhr: Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Freitag, 8. Oktober
20.00 Uhr: Posaunenchor-Probe im Gemeindehaus 19. Sonntag nach Trinitatis, 10. Oktober
10.30 Uhr: Gottesdienst mit Prädikant Michael Britsch 11.11 Uhr: Kindergottesdienst im Garten des Evang. Kin- dergartens
11.30 Uhr: „Kirche dreht am Rad“, Abfahrt Mauritiuskirche Wiernsheim
Frauenkreis
Der Frauenkreis findet ab sofort wieder jeden 1. Montag im Monat von 15.00 – 17.00 Uhr im Gemeindehaus statt!
Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar?
Im Notfall entscheiden Sekunden!