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Satzung über die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2020

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Academic year: 2022

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Beschluss des Gemeinderats am 13.05.2020, öffentliche Bekanntmachung 18.05.2020, Inkrafttreten 19.05.2020

Satzung über die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2020

Aufgrund der §§ 8 Absatz 1 und 14 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden Württem- berg in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Ge- meinderat der Stadt Ostfildern am 13.05.2020 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zusätzliche Öffnungszeiten

Im Jahr 2020 dürfen Verkaufsstellen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg in den jeweiligen Stadtteilen aus Anlass der aufgeführten örtlichen Feste an den folgenden Sonntagen jeweils von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein:

Ruit 05.04.2020 Ostermarkt Nellingen 28.06.2020 900-Jahrfeier Ruit 11.10.2020 Kirbe

Kemnat 18.10.2020 Kirbe Nellingen 25.10.2020 Kirbe

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Absatz 1 Ziffer 1a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Ba- den-Württemberg handelt, wer Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

§ 3 lnkrafttreten - Gültigkeitsdauer

Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; am 31.12.2020 tritt sie außer Kraft.

·

Ausgefertigt am 14.05.2020 gez. Christof Bolay, Oberbürgermeister

Hinweis: Satzungen, die trotz Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeord- nung zustande gekommen sind, gelten gemäß § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ebenso, wenn der Ober- bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf eines Jahres die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften schriftlich angezeigt worden sind.

signiert von:

mit:

Christa Barth am: 18.05.2020

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