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Bekomme ich eine Praktikumsbescheinigung? Wenn ich weitere Fragen habe? Wie bin ich während des Praktikums versichert? Erforderliche Bewerbungsunterlagen: In welchen Bereichen sind Praktika möglich? PRAKTIKUM

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Academic year: 2022

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In welchen Bereichen sind Praktika möglich?

Auf der Internetseite der Stadt Bottrop finden Sie eine Übersicht aller Einsatzstellen, die grundsätzlich Plätze für das Schulpraktikum bzw. für sonstige Praktika anbieten.

Erforderliche

Bewerbungsunterlagen:

• Anschreiben

• Tabellarischer Lebenslauf

• Kopie des letzten Schulzeugnisses

(bei Studierenden: Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis über das Pflichtpraktikum)

Wenn ich weitere Fragen habe?

… dann wenden Sie sich an:

Nicole Jordan

Fachbereich Personal und Organisation Ernst-Wilczok-Platz 1

46236 Bottrop

Telefon: 0 20 41- 70 4297 Fax: 0 20 41- 70 54297

E-Mail: nicole.jordan@bottrop.de oder unter

www.bottrop.de

(in der Suchfunktion geben Sie bitte den Begriff

„Praktikum“ ein)

Stand: Juni 2019

Wie bin ich während

des Praktikums versichert?

Schülerpraktikanten/innen sind über die Schule versichert.

Alle anderen Praktikanten/innen sind über die Stadt Bottrop unfall- und haftpflichtversichert.

Bekomme ich eine

Praktikumsbescheinigung?

Praktikumsbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.

S t a d t v e r w a l t u n g B o t t r o p

PRAKT IKUM

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Aufgrund der großen Nachfrage nach Praktikumsplätzen empfiehlt es sich, sich frühzeitig bei den Fachdienststel- len nach Einsatzmöglichkeiten zu erkundigen. Auch für die weitere Bearbeitung wird eine Vorlaufzeit benötigt, sodass schriftliche Bewerbungen spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn einzureichen sind.

Wie geht es weiter?

Sofern das Praktikum ermöglicht werden kann, erhalten Sie eine schriftliche Zusage. Mit der Zusage wird Ihnen mitgeteilt, welche weiteren Unterlagen eingereicht wer- den müssen.

Sollten Sie das Praktikum – aus welchen Gründen auch immer – nicht antreten können bzw. wollen, informie- ren Sie den Fachbereich Personal und Organisation bitte umgehend, damit der Platz noch anderweitig vergeben werden kann.

Wie sind meine Arbeitszeiten?

Der Gesetzgeber sieht im Jugendarbeitsschutzgesetz vor, dass Kinder (bis zu 15 Jahren) max. 7 Stunden täglich (35 Stunden wöchentlich) und Jugendliche (15-17Jahre) max.

8 Stunden täglich (40 Stunden wöchentlich) beschäftigt werden dürfen. Sofern die Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, sind für beide Gruppen 60 Minuten Mittagspause vorgesehen.

Bei Volljährigen hängt die Arbeitszeit von der Art des Praktikums ab, ggf. werden die Arbeitszeiten auch durch den Besuch der Universität, der Bildungseinrichtung etc.

begrenzt.

Die Arbeitszeiten in den einzelnen Einsatzbereichen variieren und werden mit Ihnen abgesprochen. Derzeit beträgt die Arbeitszeit bei der Stadt Bottrop im Bereich der Praktikanten max. 39 Stunden wöchentlich.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin?

Falls Sie erkrankt sind, melden Sie sich bitte selbst oder durch eine vertraute Person (z. B. Mutter oder Vater) telefo- nisch umgehend bis 8.30 Uhr im Einsatzbereich telefonisch ab. Spätestens ab dem 4. Erkrankungstag ist ein ärztliches Attest über die Dauer der Erkrankung vorzulegen.

Sobald Sie wieder Ihre Arbeit aufnehmen, teilen Sie dieses bitte Ihrer Praxisanleitung mit.

Welche Regeln muss ich beachten?

Regeln für eine gute Zusammenarbeit:

1. Die Handynutzung während der Arbeitszeit ist nur in dringenden Fällen erlaubt und soll auf ein Mindest- maß beschränkt sein. Der Ton ist auszustellen.

2. Die dienstlichen Telefone werden ausschließlich für dienstliche Belange genutzt. Bei dringenden privaten Belangen muss die Nutzung vorher mit der Praxisan- leitung abgesprochen werden.

3. Die Internetzugänge werden ausschließlich zu dienstlichen Zwecken genutzt.

4. In allen städtischen Gebäuden und Einrichtungen gilt ein Rauchverbot.

5. Kleider machen Leute! Bitte achten Sie auf einen angemessenen Kleidungsstil.

6. Die Stadt Bottrop legt Wert auf einen freundlichen und höflichen Umgangston gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Vorgesetzten.

Wie bewerbe ich mich?

Wenn Sie ein Schülerpraktikum bei der Stadt Bottrop absolvieren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld über- legen, welche Aufgaben Sie im Hinblick auf Ihren späteren Berufswunsch interessieren, in welcher Fachdienststelle Sie am liebsten Ihr Praktikum machen möchten und sich auch eine Alternative überlegen. Hierdurch setzen Sie sich zum einen schon mit den unterschiedlichen Praktikums- möglichkeiten bei der Stadt Bottrop auseinander und zum anderen haben Sie die Möglichkeit, Ihr Praktikum nach Interessensgebiet auszuwählen. Dann erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Ansprechpartnerinnen bzw. An- sprechpartner zunächst telefonisch, ob Sie Ihr Praktikum dort absolvieren können.

Inwieweit eine kurze schriftliche Bewerbung gewünscht wird, klären Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen in den Fachdienststellen.

Eine Übersicht der Fachdienststellen, die Schulprakti- kumsstellen anbieten, finden Sie im Internet auf der Ausbildungs seite oder erhalten Sie im Fachbereich Per- sonal und Organisation. (Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Flyers).

Sollten Sie sich für eine Praktikumsstelle im Rahmen eines Studiums, einer Berufsausbildung oder Umschulungs- maßnahme interessieren, klären Sie bitte zunächst mit der in Frage kommenden Fachdienststelle, ob zu dem gewünschten Zeitpunkt eine Einsatzmöglichkeit besteht.

Sofern Ihnen ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit kurzem Lebenslauf an die Fachdienststelle, in der Sie das Prakti- kum absolvieren können.

Aus dem Anschreiben sollte bereits Folgendes hervor gehen:

• Zeitraum für das Praktikum

• Dauer des Praktikums

• Stundenumfang des Praktikums

(Voll- oder Teilzeit, ggf. nur einzelne Tage)

• Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder um ein freiwilliges Praktikum handelt (bei Pflicht praktika sind entsprechende Nachweise beizufügen)

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