• Keine Ergebnisse gefunden

Lernförderung INFORMATIONEN

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Lernförderung INFORMATIONEN"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Lernförderung

INFORMATIONEN

Kinder sowie Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch soge- nannte „Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“.

Hierzu zählt auch eine kurzfristig erforderliche und geeignete Lernförderung, die die bereits vorhandenen schulischen Angebote ergänzt („außerschulische Lernförderung“).

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die

» eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,

» keine Ausbildungsvergütung erhalten

und • anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), oder • anspruchsberechtigt nach dem SGB XII (Sozialhilfe),

oder • Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), (in Kombination mit Kindergeld), oder • Bezieher des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG),

oder • Bezieher von Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungengesetz (AsylbLG), sind.

Wann wird diese Leistung gewährt?

Wenn die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele (das sind in der Regel nicht aus- reichende Leistungen in den jeweiligen Schulfächern) voraussichtlich nicht erreicht werden und schulisch organisierte Förderangebote für eine Verbesserung nicht ausreichen, kann eine außerschulische Lernförde- rung zur Erreichung des Klassenzieles bzw. eines Schulabschlusses gewährt werden.

Was kann übernommen werden?

Die angemessenen Kosten einer geeigneten außerschulischen Lernförderung können übernommen werden.

Wie erfolgt die Leistungsgewährung?

Die Leistung kann individuell für jedes Kind bei der zuständigen Stelle beantragt werden:

• für Empfänger von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG):

Bürgerbüro/Wohngeldstelle der Stadt Bottrop Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr erforderlich:

• für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II: Jobcenter Arbeit für Bottrop

• für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII, für Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG Sozialamt der Stadt Bottrop

Die Notwendigkeit und der Umfang der Förderung muss für alle Anspruchsberechtigten vom Fachlehrer bestätigt werden.

Bei den zuvor genannten Stellen sowie an den Schulen erhalten Sie die entsprechenden (Antrags-) Formulare.

Sie erhalten nach Prüfung des Antrages einen Gutschein über die erforderliche Stundenzahl, mit dem dann die Nachhilfe in Anspruch genommen werden kann.

Anmerkung:

Die Durchführung des Nachhilfeunterrichts sollte schul- und schülernah erfolgen.

Sprechen Sie hierzu die Lehrerin bzw. den Lehrer Ihres Kindes an.

Weitere Infos, insbesondere Antragsvordrucke, finden Sie auch im Internet unter:

www.bottrop.de/bildungspaket

Stand 01.08.2021

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dysfunktionale Perfektionisten haben einerseits überzogen hohe, oft leider vollkommen unrealistische Ansprüche und Erwartungen an sich selbst, fürchten sich andererseits aber

meisten für ihre Krankheit, sie kön- nen jedoch selber nicht mehr aufhö- ren, sich ständig mit den Themen Essen, Nahrung, Figur und Ausse- hen zu beschäftigen.. Sozialer Rück- zug

Wer sich, seine Familie, seine Volksgruppe oder sein Land dauerhaft dazu verdammt sieht, auf der Verliererstraße des globalen Wettbewerbs geparkt zu sein, wird durch

Die Studierenden erlernen selbstständiges Arbeiten, analytisches Denken, Team- und Kooperationsfähigkeit, Selbstlernkompetenz und den Transfer zwischen Theorie und

Ohne diese Bescheinigung kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden?. Ich bestätige die Richtigkeit der

Die schlechte Nachricht ist: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Kinder sich über schmerzhafte und schambesetzte Themen (explizit) beschweren. Wenn es um Diskriminierung

Weil heute immer mehr Menschen im Internet einkaufen, wird man solche Orte in Zukunft weniger oder vielleicht auch gar nicht mehr benö- tigen?. Das hat gravierende Folgen für

Es wird bestätigt, dass ergänzende angemessene Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen