• Keine Ergebnisse gefunden

Uebersicht-neue-TI-Anwendungen-2020

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Uebersicht-neue-TI-Anwendungen-2020"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Neue TI-Anwendungen

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Notfalldatenmanagement (NFDM) Elektronischer Medikationsplan (eMP) Verfügbarkeit je nach Anbieter seit Sommer 2020

Zunächst steht der Versand und Empfang von eArztbriefen und E-Mail-Nachrichten zur Verfügung. Der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen (KK) wird ab 2021 möglich sein.

je nach Anbieter seit Sommer 2020 je nach Anbieter seit Sommer 2020

Verpflichtung für Praxen

Ja, da der Versand der eAU über KIM an die

KK ab 1. Oktober 2021 Pflicht wird. Ja, für Vertragsärzte seit Inkrafttreten des

Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG). Ja, für Vertragsärzte gemäß Paragraf 29a BMV-Ä.

Details E-Mail-Nachrichten mit Anhang eArztbrief

  sichere Ende-zu-Ende- verschlüsselte Übermittlung medizinischer Informationen   geprüfte Identität des Absenders   qualifizierte elektronische Signatur (QES)   Alle KIM-Anwender sind im

zentralen Adressbuch auffindbar.

Anwendungen 2021:

eAU

  Versand an KK ab 1. Oktober 2021   Ab 2022 müssen KK Online-Einsicht für

Arbeitgeber ermöglichen.

spätere Anwendungen   KV-Abrechnung   eDokumentationen   DALE-UV

Notfalldatensatz (NFD)

enthält notfallrelevante medizinische Infos   Angaben zum Patienten

  Diagnosen   Medikation

  Allergien/Unverträglichkeiten   sonstige Hinweise

  Kontaktdaten, zum Beispiel von behandelnden Ärzten oder Benach- richtigungskontakt im Notfall

Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort von

  Organspendeausweis   Patientenverfügung   Vorsorgevollmacht

eMP enthält

  Patientenstammdaten

  Angaben zur Medikation (verordnete Arzneimittel, Selbstmedikation, eventu- ell in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel und Informationen zur Anwendung)

  medikationsrelevante Daten (Allergien/

Unverträglichkeiten, medizinische Indi- vidualparameter des Versicherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert)   Hinweise und Infos zum ärztlichen

Informationsaustausch

Aus den Daten des eMP kann ein BMP erstellt werden.

Technische Voraussetzungen

  TI-Grundausstattung   E-Health-Konnektor-Update   eHBA G2

  Praxisverwaltungssystem (PVS) Modul KIM   Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter, der eine

KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt

  TI-Grundausstattung   E-Health-Konnektor-Update   eHBA G2

  PVS-Modul NFDM

  eventuell zusätzliches stationäres KT im Sprechzimmer

  TI-Grundausstattung   Arzneimittel-Datenbank   E-Health-Konnektor-Update   eHBA

  PVS-Modul eMP

  eventuell zusätzliches stationäres KT im Sprechzimmer

(2)

Stand: Juni 2021 Gestaltung: KVB Kommunikation

Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Notfalldatenmanagement (NFDM) Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Finanzierung (Erstattungs- pauschalen)

  Betriebskostenpauschale:

23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte   Einrichtungspauschale für KIM:

einmalig 100,- Euro je Betriebsstätte

  NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 530,- Euro einmalig je Betriebsstätte   zusätzliches KT für NFDM/eMP: 595,- Euro je KT (Anspruch auf ein

zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in definierten Quartalen)

  Zuschlag auf die laufende Betriebskostenpauschale:

4,50 Euro pro Quartal je Betriebsstätte

Auszahlung (Erstattungs- pauschalen)

Fördervoraussetzung: technische Voraus- setzungen für KIM in Praxis/Betriebsstätten geschaffen

  Der Nachweis erfolgt automatisch über die eingereichte Abrechnungsdatei.

  Die Auszahlung erfolgt mit der Rest- zahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

  Details siehe Rundschreiben

„TI: Finanzierung E-Health-Konnektor und neue TI-Anwendungen“

Fördervoraussetzung: E-Health-Konnektor mit NFDM/eMP-Funktionalität

  Der Nachweis erfolgt automatisch über die eingereichte Abrechnungsdatei.

  Die Auszahlung erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

  Details siehe Rundschreiben „TI: Finanzierung E-Health-Konnektor und neue TI-Anwendungen“

Vergütung   Kostenpauschalen: 28 Cent für den Ver- sand (GOP 86900), 27 Cent für den Emp- fang (GOP 86901) je eArztbrief. Für beide Pauschalen gilt ein gemeinsamer Höchst- wert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.

  Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale:

1 EBM-Punkt (GOP 01660) auf drei Jahre begrenzt

  Anlage NFD:

80 EBM-Punkte (GOP 01640)   bis zum 20. Oktober 2021 verdoppelt

auf 160 EBM-Punkte (gemäß PDSG)   Überprüfung und Aktualisierung NFD:

4 EBM-Punkte (GOP 01641)   Löschen NFD:

1 EBM-Punkt (GOP 01642)

  Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung der Erstellung und der Aktualisierung des Medikationsplans gelten auch weiterhin.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Arzneimittel/Medikationsplan.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Teilnehmer:  Katrin Knur (Fachbereich Umwelt und Grün, Klimaschutzmanagerin der Stadt Bottrop).  Mitarbeiter aus

  Update des Konnektors mindestens auf den E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV3), für die Komfortsignatur mindes- tens ein weiteres Update (Updatestufe PTV4/PTV4+,

Auch Psychotherapeuten können die eMP-Daten auslesen und für die Behandlung nutzen, allerdings kann der eMP von ihnen nicht aktualisiert und bearbeitet werden?. Wer ist zum

Die Pauschalen werden gemeinsam für eMP und NFDM ausge- zahlt, auch wenn nur eine Anwendung eingerichtet

Diese Abrechnung war bisher nur den Fachärzten für Nervenheilkunde sowie den Fach- ärzten für Neurologie und Psychiatrie (eine Zulassung) vorbehalten, während die Ärzte

Neben der Industrie stellt auch die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit den KVen mit kv.dox einen eigenen KIM-Dienst für ihre Mitglieder zur Verfügung.. KIM

  NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 530,- Euro einmalig je Praxis   Zusätzliches KT für NFDM und eMP: 535,- Euro je KT (Anspruch auf ein. zusätzliches KT je angefangene

Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid für das Quartal 3/2020 oder 4/2020 ausgewiesen..