Neue TI-Anwendungen
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Notfalldatenmanagement (NFDM) Elektronischer Medikationsplan (eMP) Verfügbarkeit je nach Anbieter seit Sommer 2020
Zunächst steht der Versand und Empfang von eArztbriefen und E-Mail-Nachrichten zur Verfügung. Der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen (KK) wird ab 2021 möglich sein.
je nach Anbieter seit Sommer 2020 je nach Anbieter seit Sommer 2020
Verpflichtung für Praxen
Ja, da der Versand der eAU über KIM an die
KK ab 1. Oktober 2021 Pflicht wird. Ja, für Vertragsärzte seit Inkrafttreten des
Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG). Ja, für Vertragsärzte gemäß Paragraf 29a BMV-Ä.
Details E-Mail-Nachrichten mit Anhang eArztbrief
sichere Ende-zu-Ende- verschlüsselte Übermittlung medizinischer Informationen geprüfte Identität des Absenders qualifizierte elektronische Signatur (QES) Alle KIM-Anwender sind im
zentralen Adressbuch auffindbar.
Anwendungen 2021:
eAU
Versand an KK ab 1. Oktober 2021 Ab 2022 müssen KK Online-Einsicht für
Arbeitgeber ermöglichen.
spätere Anwendungen KV-Abrechnung eDokumentationen DALE-UV
Notfalldatensatz (NFD)
enthält notfallrelevante medizinische Infos Angaben zum Patienten
Diagnosen Medikation
Allergien/Unverträglichkeiten sonstige Hinweise
Kontaktdaten, zum Beispiel von behandelnden Ärzten oder Benach- richtigungskontakt im Notfall
Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort von
Organspendeausweis Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
eMP enthält
Patientenstammdaten
Angaben zur Medikation (verordnete Arzneimittel, Selbstmedikation, eventu- ell in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel und Informationen zur Anwendung)
medikationsrelevante Daten (Allergien/
Unverträglichkeiten, medizinische Indi- vidualparameter des Versicherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert) Hinweise und Infos zum ärztlichen
Informationsaustausch
Aus den Daten des eMP kann ein BMP erstellt werden.
Technische Voraussetzungen
TI-Grundausstattung E-Health-Konnektor-Update eHBA G2
Praxisverwaltungssystem (PVS) Modul KIM Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter, der eine
KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
TI-Grundausstattung E-Health-Konnektor-Update eHBA G2
PVS-Modul NFDM
eventuell zusätzliches stationäres KT im Sprechzimmer
TI-Grundausstattung Arzneimittel-Datenbank E-Health-Konnektor-Update eHBA
PVS-Modul eMP
eventuell zusätzliches stationäres KT im Sprechzimmer
Stand: Juni 2021 Gestaltung: KVB Kommunikation
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) Notfalldatenmanagement (NFDM) Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Finanzierung (Erstattungs- pauschalen)
Betriebskostenpauschale:
23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte Einrichtungspauschale für KIM:
einmalig 100,- Euro je Betriebsstätte
NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 530,- Euro einmalig je Betriebsstätte zusätzliches KT für NFDM/eMP: 595,- Euro je KT (Anspruch auf ein
zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt in definierten Quartalen)
Zuschlag auf die laufende Betriebskostenpauschale:
4,50 Euro pro Quartal je Betriebsstätte
Auszahlung (Erstattungs- pauschalen)
Fördervoraussetzung: technische Voraus- setzungen für KIM in Praxis/Betriebsstätten geschaffen
Der Nachweis erfolgt automatisch über die eingereichte Abrechnungsdatei.
Die Auszahlung erfolgt mit der Rest- zahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.
Details siehe Rundschreiben
„TI: Finanzierung E-Health-Konnektor und neue TI-Anwendungen“
Fördervoraussetzung: E-Health-Konnektor mit NFDM/eMP-Funktionalität
Der Nachweis erfolgt automatisch über die eingereichte Abrechnungsdatei.
Die Auszahlung erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.
Details siehe Rundschreiben „TI: Finanzierung E-Health-Konnektor und neue TI-Anwendungen“
Vergütung Kostenpauschalen: 28 Cent für den Ver- sand (GOP 86900), 27 Cent für den Emp- fang (GOP 86901) je eArztbrief. Für beide Pauschalen gilt ein gemeinsamer Höchst- wert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale:
1 EBM-Punkt (GOP 01660) auf drei Jahre begrenzt
Anlage NFD:
80 EBM-Punkte (GOP 01640) bis zum 20. Oktober 2021 verdoppelt
auf 160 EBM-Punkte (gemäß PDSG) Überprüfung und Aktualisierung NFD:
4 EBM-Punkte (GOP 01641) Löschen NFD:
1 EBM-Punkt (GOP 01642)
Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung der Erstellung und der Aktualisierung des Medikationsplans gelten auch weiterhin.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Arzneimittel/Medikationsplan.