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RS-200902-TI-Neue-Anwendungen-Finanzierung

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de

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Vorstand

Ihr Ansprechpartner:

KVB-Servicetelefonie Telematikinfrastruktur Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 06 10

E-Mail: TI@kvb.de

02.09.2020

Telematikinfrastruktur (TI): Finanzierung E-Health-Konnektor und neue TI-Anwendungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Ausbau der TI treibt der Gesetzgeber die digitale Vernetzung aller Beteiligter im Gesundheitswesen weiter voran. Mit der Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP), einer Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), können Medikationsdaten und medikationsrelevante Daten mit der Einwilligung des Versicherten von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden. Das Notfalldatenma- nagement (NFDM) ermöglicht in medizinischen Notfällen, wichtige notfallrelevante Daten von der eGK abzurufen. Zudem vernetzt der TI-Kommunikationsdienst „Kommunikation im Medi- zinwesen“ (KIM) Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Krankenkassen und weitere Akteure im Gesundheitswesen durch den vertraulichen und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten. Künftig müssen Ärzte / Psychotherapeuten die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend über KIM an die Krankenkassen versenden.

Seit diesem Sommer stehen nun die technischen Voraussetzungen für die genannten Anwen- dungen und Dienste zur Verfügung. Diese können Sie unseren Themenseiten unter

www.kvb.de/ti sowie der Juli/August-Ausgabe unseres Mitgliedermagazins KVB FORUM ent- nehmen. In unseren NFDM/eMP- und KIM-FAQ-Dokumenten auf der genannten Webseite er- fahren Sie unter anderem, wer das NFDM, den eMP und KIM nutzen kann. Auf den Themensei- ten finden Sie zudem weitere Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

In diesem Schreiben möchten wir Sie über die Finanzierung der Anwendungen und die Auszahlungsprozesse der KVB informieren.

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Erstattungspauschalen

Folgende Pauschalen werden nach den Vorgaben der Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä) für die Bereitstellung der Anwendungen NFDM und/oder eMP erstattet:

- NFDM/eMP-Updates für Konnektor (E-Health-Konnektor-Update) und Praxisverwal- tungssystem (PVS): 530,- Euro einmalig je Betriebsstätte

- Zusätzliches Kartenterminal (KT) für NFDM und eMP: 535,- Euro je KT (Anspruch auf ein zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem

Arzt-Patienten-Kontakt)

- Zusatzpauschale NFDM/eMP: 60,- Euro je angefangene 625 Betriebsstättenfälle (befris- tet bis 30. September 2020)

- Zuschlag auf die laufenden Betriebskosten: 4,50 Euro pro Quartal je Betriebsstätte

Die genannten Pauschalen gelten für die beiden Fachanwendungen eMP und NFDM zusam- men und werden daher gemeinsam für eMP und NFDM ausgezahlt. Eine Doppelauszahlung findet nicht statt.

Zur Erstattung der KIM-Anschlusskosten erhalten Sie:

- einmalig eine Einrichtungspauschale von 100,- Euro je Betriebsstätte - Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte

Fördervoraussetzung und Auszahlungsprozess

Die NFDM/eMP-Erstattungspauschalen erhalten Sie, wenn Sie einen E-Health-Konnektor vorhalten, der die Funktionalitäten für NFDM und eMP bereitstellt. Bitte teilen Sie uns dies durch den einmaligen Ansatz der folgenden Pseudo-GOP im Quartal 3/2020 oder 4/2020 in Ihrer Ab- rechnung mit:

Pseudo-GOP 99016A - Nachweis Fördervoraussetzungen NFDM/eMP

Die Pseudo-GOP können Sie einmalig auf einem beliebigen Abrechnungsschein Ihrer Quar- talsabrechnung zufügen (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“), die Anlage eines gesonderten Ab- rechnungsscheines für diese GOP ist nicht notwendig. Die Pseudo-GOP kann für jede BSNR angesetzt werden, die mit dem E-Health-Konnektor verbunden ist. Das Einreichen von Rech- nungen ist nicht erforderlich. Die Anspruchsberechtigung für die KTs und die Zusatzpauschale wird von uns im folgenden Prozess automatisch ermittelt. Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid für das Quartal 3/2020 oder 4/2020 ausgewiesen.

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Der E-Health-Konnektor ist durch die Bereitstellung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), mit der neben dem Notfalldatensatz (NFD) elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) und die eAU unterzeichnet werden, auch eine wesentliche (Förder-)Voraussetzung für KIM. Die Finan- zierung des E-Health-Konnektors wird bereits über die NFDM/eMP-Erstattungspauschalen ab- gedeckt. Die Einrichtungspauschale für KIM erhalten Sie, wenn Sie sich an KIM angeschlos- sen und die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen haben. Bitte teilen Sie uns dies ebenfalls durch den einmaligen Ansatz der folgenden Pseudo-GOP im Quartal 3/2020 oder 4/2020 in Ihrer Abrechnung mit:

Pseudo-GOP 99016B - Nachweis Fördervoraussetzungen KIM

Die Pseudo-GOP können Sie einmalig auf einem beliebigen Abrechnungsschein Ihrer Quar- talsabrechnung zufügen (KVDT-Feldkennung 5001 „GNR“), die Anlage eines gesonderten Abrechnungsscheines ist auch für diese GOP nicht erforderlich.

Wie bei NFDM/eMP erfolgt die Auszahlung der Pauschale mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid für das Quartal 3/2020 oder 4/2020 ausgewiesen. Die Betriebskostenpau- schale für den Kommunikationsdienst wird Ihnen automatisch ab dem Quartal 2/2020 als Er- gänzung zu den allgemeinen TI-Betriebskosten ausgezahlt, auch wenn Sie KIM erst zu einem späteren Zeitpunkt einrichten.

Der Einsatz der Pseudo-GOPen 99016A und 99016B ist eine Übergangslösung. Ab dem Quar- tal 1/2021 wird ein vollautomatischer unbürokratischer Auszahlungsprozess etabliert, bei dem automatisch durch Ihr PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung nachgewiesen wird, ohne dass Sie uns aktiv einen Nachweis in Form einer Pseudo-GOP sen- den müssen.

Vergütung Notfalldatenmanagement (NFDM)

Zur Vergütung der Anlage, Aktualisierung und des Löschens des Notfalldatensatzes (NFD) wurde der EBM bereits im Jahr 2018 um folgende GOPen erweitert:

GOP 01640 - Anlage des NFD: EBM-Bewertung 80 Punkte (2020: 8,79 Euro)

Die GOP 01640 ist einmal im Krankheitsfall von Vertragsärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie über umfassende Informationen zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen bzw. notfallrelevante Informationen zur Person verfügen und kann nur berechnet werden, wenn noch kein NFD auf der eGK existiert.

GOP 01641 - Überprüfung und Aktualisierung des NFD: 4 Punkte (2020: 0,44 Euro)

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Die GOP 01641 wird einmal im Behandlungsfall als Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt automatisch durch die KVB hinzugefügt.

GOP 01642 - Löschen des NFD: 1 Punkt (2020: 0,11 Euro)

Die GOP 01642 kann einmal im Behandlungsfall berechnet werden, sofern der Patient die Löschung der vorhandenen NFD wünscht.

Hinweis: Die Anlage und Aktualisierung des Datensatzes Persönliche Erklärung (DPE) wird nicht gesondert vergütet.

Vergütung elektronischer Medikationsplan (eMP)

Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung des Erstellens und Aktualisierens des Medi- kationsplans gelten auch weiterhin.

Vergütung Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Über die Pauschalen zur Finanzierung des eArztbriefes hatten wir Sie bereits in dem Rund- schreiben „Neugestaltung Vergütung elektronischer und nicht-elektronischer Kommunikation“

vom 28. Mai 2020 informiert. Dieses finden Sie unter www.kvb.de/ti unter der Überschrift

„Mitteilungen und Publikationen“ in den KVB-Serviceschreiben.

Ausführliche Informationen rund um das Thema TI inklusive einer Übersicht der neuen Anwen- dungen und einer aktuellen Meldung zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der TI-Störung finden Sie auch unter www.kvb.de/ti und den zugehörigen Themenseiten.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Servicetelefonie „Telematikinfrastruktur“

unter der Rufnummer 0 89 / 5 70 93 - 4 06 10.

Freundliche Grüße

Dr. Krombholz Dr. Schmelz Dr. Ritter-Rupp

Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes 2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Referenzen

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