K VB FORUM 7- 8/2020
TITELTHEMA 12
D
as NFDM bietet die Mög- lichkeit, in medizinischen Notfällen wichtige notfall- relevante Informationen von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Es besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz Persönliche Erklä- rungen (DPE), die sich getrennt von- einander und nur mit der Erlaubnis des Patienten anlegen, auslesen und aktualisieren lassen. In Not- situationen können die Notfall- daten von Ärzten und Notfallret- tungskräften auch ohne Zustim- mung des Patienten ausgelesen werden. Bevor der Arzt einen Not- falldatensatz anlegt und signiert, muss er die medizinische Notwen- digkeit überprüfen. Auch Psycho- therapeuten haben die Berechti- gung, mit der Zustimmung des Pa- tienten den NFD einzusehen.Der eMP ist die digitale Weiter- entwicklung des bundeseinheit- lichen Medikationsplans (BMP).
Mit der Einführung des eMP kön- nen Medikationsdaten und medi- kationsrelevante Daten mit Einwil- ligung des Versicherten von Ärz- ten, Zahnärzten und Apothekern auf der eGK gespeichert werden.
Diese Informationen können von allen am Medikationsprozess Be- teiligten – unter anderem auch von
Psychotherapeuten – mit dem Ein- verständnis des Versicherten ein- gesehen werden und damit zur Ver- besserung der interprofessionellen Kommunikation und der Arznei- mitteltherapiesicherheit beitragen.
Der eMP richtet sich an Versicherte, bei denen mehrere Erkrankungen vorliegen beziehungsweise die meh- rere Medikamente einnehmen und/
oder an Allergien oder Unverträg- lichkeiten leiden. Es gilt dieselbe Anspruchsregelung wie beim BMP.
Wie das NFDM ist der eMP für Ver- sicherte freiwillig.
KIM (ehemals KOM-LE, also Kom- munikation für Leistungserbringer) ermöglicht den vertraulichen, siche- ren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwi- schen den TI-Teilnehmern. Die Ein- führung erfolgt schrittweise, daher werden in diesem Sommer zunächst der eArztbrief und der Austausch von E-Mail-Nachrichten zur Verfü- gung stehen. Künftig ist KIM die einzige Möglichkeit, für den Ver- sand und Empfang von eArztbrie- fen eine Vergütung zu erhalten. Ab Januar 2021 sind alle Arztpraxen nach dem Terminservice- und Ver- sorgungsgesetz (TSVG) verpflich- tet, die elektronische Arbeitsunfä- higkeitsbescheinigung (eAU) über
die TI an die Krankenkassen zu senden. Ein weiterer Ausbau, unter anderem um die KV-Abrech- nung, eDokumentationen und DA- LE-UV soll folgen.
Technische Voraussetzungen:
eHealth-Konnektor, eHBA G2 Die Grundvoraussetzung für die Nutzung der neuen Anwendungen ist der E-Health-Konnektor. Der bisherige Konnektor muss hierfür nicht ausgetauscht werden, ein Software-Update genügt.
Daneben wird zur Signatur von NFD und eArztbrief mittels quali- fizierter elektronischer Signatur (QES) ein elektronischer Heil- berufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt. Die Landes- ärzte- beziehungsweise Landes- psychotherapeutenkammer sind für den Bestellprozess zuständig.
Weitere Informationen zu den neuen TI-Anwendungen finden Sie unter www.kvb.de/ti.
Nina Kösel (KVB)
Mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) startete 2018 die erste Anwendung mit Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). In diesem Sommer folgt nun der Ausbau mit den ersten medizinischen Anwendungen.
Konkret sind das das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und der sektorenübergreifende Kommunikationsdienst
„Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM).
NEUE ANWENDUNGEN IN DER
TELEMATIKINFRASTRUKTUR
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Ergänzende Informationen zu den neuen TI-Anwendungen
KIM NFDM eMP
Details eArztbrief
sichere, Ende-zu-Ende- verschlüsselte Übermittlung medizinischer Informationen geprüfte Identität des Absenders QES
Alle KIM-Anwender sind im zentralen Adressbuch auffindbar.
E-Mail-Nachrichten mit Anhang
Spätere Anwendungen:
eAU
KV-Abrechnung eDokumentationen DALE-UV
NFD enthält notfallrelevante medizinische Infos:
Angaben zum Patienten Diagnosen
Medikation
Allergien/Unverträglichkeiten sonstige Hinweise
Kontaktdaten, zum Beispiel von behandelnden Ärzten oder Benach- richtigungskontakt im Notfall DPE enthält Hinweise auf den Aufbewahrungsort von:
Organspendeausweis Patientenverfügung Vorsorgevollmacht
eMP enthält:
Patientenstammdaten
Angaben zur Medikation (verordne- te Arzneimittel, Selbstmedikation, eventuell in der Vergangenheit ein- genommene Arzneimittel und Infor- mationen zur Anwendung) medikationsrelevante Daten (Aller-
gien/Unverträglichkeiten, medizini- sche Individualparameter des Versi- cherten wie Alter, Gewicht oder Kreatininwert)
Hinweise und Infos zum ärztlichen Informationsaustausch
Der eMP bildet die Datengrundlage für den BMP.
Technische Vor- aussetzungen
E-Health-Konnektor SMC-B Karte
Stationäres Kartenterminal (KT) eHBA G2
Praxisverwaltungssystem (PVS) mit zertifizierter KIM-(E-Mail-)Funk- tionalität. Alternativ:
Standard-E-Mail-Programm Vertrag mit durch gematik
zugelassenem KIM-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail-) Adresse vergibt
E-Health-Konnektor SMC-B Karte stationäres KT
(eventuell zusätzliches KT im Sprechzimmer) eHBA G2 PVS-Modul NFDM
E-Health-Konnektor SMC-B Karte stationäres KT
(eventuell zusätzliches KT im Sprechzimmer) eHBA
PVS-Modul eMP Arzneimittel-Datenbank
Finanzierung (Erstattungs- pauschalen)
Betriebskostenpauschale:
23,40 Euro pro Quartal je Praxis Einrichtungspauschale für KIM:
einmalig 100,- Euro je Praxis
NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS: 530,- Euro einmalig je Praxis Zusätzliches KT für NFDM und eMP: 535,- Euro je KT (Anspruch auf ein
zusätzliches KT je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt)
Zusatzpauschale NFDM/eMP: 60,- Euro je angefangene 625 Betriebs- stättenfälle – befristet bis 30. September 2020
Zuschlag auf die bereits im Rahmen der TI-Erstausstattung gezahlten Betriebskosten: 4,50 Euro pro Quartal je Praxis
Vergütung Kostenpauschalen: 28 Cent für den Versand (GOP 86900), 27 Cent für den Empfang (GOP 86901) je Arzt- brief. Für beide Pauschalen gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt.
Strukturförderpauschale zusätzlich zu jedem versendeten Arztbrief:
1 EBM-Punkt, 10,99 Cent (GOP 01660) auf drei Jahre begrenzt
Anlage NFD: 80 Punkte, 2020:
8,79 Euro (GOP 01640) Überprüfung und Aktualisierung
NFD: 4 Punkte, 2020: 0,44 Euro (GOP 01641)
Löschen NFD: 1 Punkt, 2020: 0,11 Euro (GOP 01642)
Die bisher angesetzten GOPen für die Vergütung der Erstellung und der Aktualisierung des Medikationsplans gelten auch weiterhin.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Arzneimittel/
Medikationsplan.