• Keine Ergebnisse gefunden

Uebersicht-neue-TI-Anwendungen-2021

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Uebersicht-neue-TI-Anwendungen-2021"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Neue TI-Anwendungen 2021

Elektronische Patientenakte (ePA) Elektronische

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Elektronisches Rezept (eRezept) Verfügbarkeit Bei Fragen zur technischen Verfügbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Systembetreuer/TI-Anbieter.

Verpflichtung für Praxen

Ja. Vertragsärzte und Vertragspsychothera- peuten sind seit 1. Juli 2021 gesetzlich dazu verpflichtet, die erforderliche Ausstattung für den Zugriff auf die ePA in ihren Praxen vorzuhalten. Andernfalls droht eine Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen um ein Prozent.

Auf Wunsch des Patienten sind Ärzte und Psychotherapeuten zudem zur Befüllung der ePA mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext verpflichtet (§ 341 SGB V).

Ja. Vertragsärzte sind seit 1. Oktober 2021 beziehungsweise 1. Januar 2022 (Übergangs- phase) verpflichtet, die eAU über die TI an die Krankenkassen zu senden.

Ja. Vertragsärzte sind zunächst verpflichtet für Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eRezepte auszustellen und für deren Übermittlung die TI zu nutzen. Aktuell befindet sich das eRezept weiterhin in der Testphase. Der Termin für die verpflichtende eRezept- Einführung ist noch nicht bekannt.

Details   Die ePA unterstützt Patienten dabei, Ärzten und Psychotherapeuten medi- zinisch relevante Gesundheitsdaten zur Verfügung zu stellen.

  Die Datenhoheit liegt beim Patienten, der den Zugriff auf die eAkte gezielt freigibt.

  Daten zu Befunden, Diagnosen, durch- geführten und geplanten Therapiemaß- nahmen, ebenso wie Behandlungs- berichte, Arztbriefe, eine Kopie des Not- falldatensatzes oder des elektronischen Medikationsplans sowie sonstige unter- suchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen können auf Wunsch des Patienten in der ePA gespeichert werden.

  Im Januar 2022 wurde die ePA je nach Anbieter um weitere Ausbaustufen erwei- tert. Dazu gehören unter anderem der Impfausweis und der Mutterpass.

  In weiteren Schritten wird die ePA um die eAU-Daten und eRezepte erweitert.

  Die eAU ist die digitale Form der bis- herigen papiergebundenen Arbeits- unfähigkeitsbescheinigung.

  Der elektronische Versand der eAU erfolgt mittels des TI-Kommunikations- dienstes „Kommunikation im Medizin- wesen (KIM)“.

  In der ersten Einführungsstufe sind Vertragsärzte dazu verpflichtet, die qualifiziert elektronisch signierte eAU an die Krankenkassen zu senden. Es werden weiterhin Papierbescheinigungen für den Patienten und dessen Arbeitgeber ausgedruckt. Die Bescheinigung für den Arbeitgeber leitet der Patient wie gehabt an diesen weiter.

  In der zweiten Ausbaustufe ab 1. Juli 2022 stellen die Krankenkassen den Arbeit- gebern die AU-Daten elektronisch zur Verfügung. Die Bescheinigung für den Patienten erhält dieser auch weiterhin in Papierform.

  Der bisherige vierteilige Formularsatz (Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gung“) entfällt. Stattdessen werden die Papierbescheinigungen anhand einer Formatvorlage im Praxisverwaltungs- system (PVS) erstellt und auf normales Papier ausgedruckt.

  Das eRezept ist die digitale Form der bisherigen papiergebundenen ärzt- lichen Verordnung.

  Das eRezept wird wie bisher im PVS erstellt, mittels des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) qualifiziert elektronisch signiert und an den eRezept Fachdienst in der zentralen TI übermittelt.

  Der Patient erhält die Zugangsdaten zum eRezept (sogenannter Token) in seiner eRezept-App oder per Ausdruck mit QR-Code und kann diese in jeder Apotheke einlösen.

  Das papiergebundene Rezeptformular Muster 16 wird zunächst weiterhin un- ter anderem für Hilfsmittel und die Ver- ordnung von sonstigen nach § 31 SGB V einbezogenen Produkten (etwa Verband- mittel und Teststreifen) eingesetzt.

  In weiteren Ausbaustufen werden unter anderem auch Betäubungsmittel- und T-Rezepte, Empfehlungen für nicht verschreibungspflichtige apotheken- pflichtige Arzneimittel, die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) sowie Heil- und Hilfsmittel- verordnungen digitalisiert.

(2)

Stand: Februar 2022 Gestaltung: KVB Kommunikation

Elektronische Patientenakte (ePA) Elektronische

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Elektronisches Rezept (eRezept) Technische

Voraussetzungen

  Anbindung an die TI

  Update des Konnektors mit ePA- Funktionalität (Updatestufe PTV 4, sogenannter ePA-Konnektor)

  ePA-PVS-Modul/-Update   eHBA G2 (gesetzlich vorgeschrieben

und technisch zur Signatur bestimmter Datensätze)

  Für die Zugriffsfreigabe durch den Patien- ten: ePA-App und/oder eGK mit Patien- ten-PIN (erhält der Patient von seiner Krankenkasse)

  Anbindung an die TI

  Update des Konnektors mindestens auf den E-Health-Konnektor (Updatestufe PTV3), für die Komfortsignatur mindes- tens ein weiteres Update (Updatestufe PTV4/PTV4+, sogenannter ePA-Konnektor)   Kommunikationsdienst „KIM“

  eAU-PVS-Modul/-Update   eHBA G2 für die Signatur

  Anbindung an die TI

  Update des Konnektors mit Komfort- signatur-Funktionalität (Updatestufe PTV4/PTV4+, sogenannter ePA- Konnektor)

  eRezept-PVS-Modul/-Update   eHBA G2 für die Signatur

  ein Drucker, der den Token-Ausdruck mit mindestens 300 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich)

Finanzierung (Erstattungs- pauschalen)

  ePA-Update des Konnektors:

einmalig 400 Euro je Betriebsstätte   ePA-PVS-Modul/-Update:

einmalig 150 Euro je Betriebsstätte

  Erhöhung der TI-Betriebskosten- pauschale um 4,50 Euro pro Quartal je Betriebsstätte

  KIM-Einrichtungspauschale:

einmalig 100 Euro je Betriebsstätte   Die TI-Finanzierung enthält keine zusätzli-

che Pauschale zur Kostenerstattung des eAU-PVS-Moduls/-Updates

  KIM-Betriebskostenpauschale:

23,40 Euro pro Quartal je Betriebsstätte   Die Kosten für das E-Health-Konnektor-

Update werden über die NFDM/eMP- Pauschalen finanziert.

  eRezept-PVS-Modul/-Update:

einmalig 120 Euro je Betriebsstätte

  Erhöhung der TI-Betriebskosten- pauschale um einen Euro pro Quartal je Betriebsstätte

Auszahlung (Erstattungs- pauschalen)

Die Anspruchsberechtigung wird automatisch durch das PVS mittels der eingereichten Abrechnungsdatei nachgewiesen.

Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt automatisch mit der Restzahlung und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

Vergütung   GOP 01647 – Zusatzpauschale zu den Ver- sicherten-, Grund- und Konsiliarpauscha- len sowie den Leistungen des Abschnitts 1.7 (ausgenommen in-vitro-diagnostische Leistungen) im Zusammenhang mit der ePA: 15 EBM-Punkte; 1,67 Euro   GOP 01431 – Zusatzpauschale zu den

GOPen 01430, 01435 und 01820 für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ePA: 3 EBM-Punkte; 0,33 Euro   GOP 01648 – Sektorenübergreifende Erst-

befüllung einer elektronischen Patienten- akte: 89 EBM-Punkte; 10,03 Euro

Für den Versand von AU-Bescheinigungen per Post können folgende GOPen angesetzt werden:

  GOP 40130 (0,81 Euro): für den Versand von AU-Bescheinigungen an die Kranken- kasse bei technischen Störungen, wenn kein Nachversand bis zum folgenden Werktag möglich ist und der Patient be- reits die Praxis verlassen hat.

  GOP 40131 (0,81 Euro): für den Versand der AU-Ausdrucke an den Patienten nach einem Hausbesuch.

  Derzeit ist keine zusätzliche eRezept- Vergütung geplant.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das weitere Begehren, bezogen auf künftige Äußerungen, wonach über die Anklageerhebung gar nicht sowie über eine Entscheidung des zuständigen AG über die Eröffnung des

Die Frage nach der Verknüpfung der Vergabe von EU-Mitteln an Kriterien der Rechtsstaatlichkeit ist für Polen von zentraler Bedeutung. Abzuwarten bleibt in diesem Kontext

Wir arbeiten derzeit an einem kompletten Satz einseitiger TFT-LCD- Anzeigen der neuen Generation für stationäre Fahrgastinformationen.. COMFORT

Pauschale Betriebskosten bis 2/2018 298,00 Euro pro Quartal ab 3/2018 248,00 Euro pro Quartal für Wartung Konnektor, VPN-Zugangsdienst, Kartenterminals.

Der Anspruch auf den Komplexi- tätszuschlag gilt rückwirkend auch für Praxen, die bereits die Pauschale für ihre Erstausstattung erhalten haben.. Die Auszahlung

Folgende TI-Komponenten sind für den TI-Anschluss und für das VSDM erforderlich und sollten bis Ende März bestellt werden: Konnektor, E-Health Kartenterminal,

Sie müssen sich vorab registrieren. Ohne Registrierung ist eine Datenübergabe nicht möglich. Geben Sie im rechten Bereich den Laufzeitbeginn ein. Ohne gültigen Laufzeitbeginn dürfen

Univ.-Prof. Helmut Pürerfellner Priv.-Doz. Martin Martinek Prim. Josef Aichinger DGKP Friedrich Geyrhofer, MBA.. Sehr verehrte Frau Kollegin, Sehr geehrter Herr Kollege!.. STÜHLINGER)