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Informationen zur „Grundschulhotline“ der Stadtverwaltung Paderborn Hotline-Nummer: 05251 88-12266

Das telefonische Service-Center (TSC) der Stadtverwaltung Paderborn hat im Auftrag aller Schulleitungen der Grundschulen und Grundschulverbünde eine Grundschulhotline für Schülerkrankmeldungen eingerichtet. Dazu wurde vereinbart, dass Beschäftigte des TSC die Krankmeldung telefonisch annehmen und als sichere E-Mail an die jeweiligen Schulen weiterleiten.

Die Krankmeldungen für die weiterführenden Schulen übermitteln Sie bitte direkt an die Schule.

Das TSC ist von Montag bis Freitag jeweils ab 7.00 Uhr erreichbar. Die Krankmeldungen sollten von Ihnen möglichst tagesaktuell bis spätestens 7.40 Uhr telefonisch an die „Grundschulhotline“ übermittelt werden. Nur dann kann das TSC gewährleisten, dass die Krankmeldungen vor Unterrichtsbeginn in der Schule vorliegen. Selbstverständlich werden auch nach 7.40 Uhr noch Krankmeldungen entgegengenommen und an die jeweilige Schule übermittelt.

Sie werden gebeten, die Krankmeldungen ab 7.00 Uhr telefonisch zu übermitteln und nicht vor 7.00 Uhr den Anrufbeantworter zu nutzen!

Teilen Sie dem TSC die folgenden Informationen bitte in der genannten Reihenfolge mit:

1. Name der Grundschule oder des Grundschulverbundes 2. Klasse mit Zusatz (1a, 1b, 1c usw.)

3. Name und Vorname der Schülerin bzw. des Schülers (schwierige Schreibweisen bitte buchstabieren)

4. Voraussichtliche Dauer der Erkrankung

(Auswahlmöglichkeiten: gleicher Tag, zwei Tage oder länger)

5. Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an der offenen Ganztagsschule (OGS)

Informieren Sie das TSC bitte zusätzlich über benachrichtigungspflichtige Krankheiten. Hierzu gehören u. a. Scharlach, Windpocken, Masern, Keuchhusten, Kopflausbefall und Meningokokken.

Andernfalls ist eine zusätzliche Benachrichtigung Ihrerseits bei der für Ihr Kind zuständigen Grundschule notwendig.

Beenden Sie das Gespräch bitte erst dann, wenn von den Beschäftigten im TSC die Bestätigung erfolgt, dass alle Daten korrekt erfasst worden sind.

Überlegen Sie bereits vor Ihrem Anruf, wie lange Sie ihr Kind krankmelden wollen. Auch bei längeren Krankmeldungen kann ihr Kind die Schule jederzeit vorzeitig wieder besuchen, wenn es gesund ist.

Lt. Auskunft des Schulamtes für den Kreis Paderborn sieht der Gesetzgeber eine allgemeingültige Regelung dahingehend vor, dass die Eltern die Schule unverzüglich benachrichtigen und das Fehlen gegenüber der Schule schriftlich begründen müssen.

Ein ärztliches Attest muss nur dann vorgelegt werden, wenn die Schule begründete Zweifel hat und dies den Eltern gegenüber im Einzelfall erläutert.

Im TSC nehmen u. a. auch körperlich eingeschränkte Beschäftigte die Schülerkrankmeldungen entgegen.

Hinweis zum Datenschutz

Die Stadt Paderborn verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Wir halten uns dabei stets an die Vorschriften des Datenschutzrechtes sowie anderer einschlägiger Vorschriften. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des TSC und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner*innen in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Datenschutzerklärung unter www.paderborn.de/service/datenschutz.php oder dem Informationsblatt des TSC, welches Sie unter www.paderborn.de/service/datenschutz-informationsblaetter.php abrufen können. Auf Nachfrage können Sie das Informationsblatt in Papierform beim TSC (Stadt Paderborn, TSC, persönliche Anlaufstelle Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn) erhalten.

Für allgemeine Fragen und Mitteilungen, insbesondere auch zum Thema „Corona-Virus“, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Grundschule.

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