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P 216/2002 POM 5. März 2003 46C Postulat

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P 216/2002 POM 5. März 2003 46C

Postulat

0578 Kaufmann, Bern (SP)

Weitere Unterschriften: 41 Eingereicht am: 18.11.2002

Abschaffung des kantonalen Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz und der Übergabe der Militärausgaben an den Bund

Der Regierungsrat wird beauftragt:

Die teilweise oder ganze Aufhebung des kantonalen Amtes für Militär und Bevölkerungs- schutz in der jetzigen Form zu prüfen und mit dem Bund Verhandlungen aufzunehmen, damit die kantonalen Militärausgaben im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und der neuen Aufgabenverteilung künftig vom Bund übernommen werden.

Begründung

Die kantonalen Militärausgaben belaufen sich gemäss Voranschlag 2003 auf rund 20 Millionen Franken, netto 9 Millionen Franken. Diese Summe war scheinbar im Rahmen der SAR-Diskussionen kein Thema, obschon angesichts der laufenden Armeereform vermutet werden kann, dass hier ein weiteres ansehnliches Sparpotential steckt.

Zudem stellt sich die Frage, warum im Rahmen der Neuordnung von Finanzausgleich und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht die Aufgaben der Landesverteidi- gung und Bevölkerungssicherheit an den Bund abgegeben werden sollten, da dieser die Oberhoheit in diesem Bereich innehat.

Die Debatte um die Zukunft der kantonalen Militärverwaltung und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss jetzt geführt werden. Sie kann dazu führen, dass künftig auch mit Militärausgaben bei Bund und Kantonen noch effizienter umgegangen wird und unsinnige Doppelspurigkeiten vermieden werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 22.11.2002

Antwort des Regierungsrates:

Die wirtschaftliche und effiziente Aufgabenerfüllung innerhalb der kantonalen Verwaltung ist auch ein Anliegen des Regierungsrates. Die Kernaufgaben des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) sind in einem Bereich angesiedelt, der in den letzten 10 Jahren laufend starken Veränderungen ausgesetzt war. Die bereits bisher vollzogenen und die aufgrund neuester Entwicklungen in die Wege geleiteten Strukturanpassungen haben resp.

werden dazu führen, dass Aufgaben, Mittel und Strukturen in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen.

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Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das AMB ein sehr junges, soeben erst neu geschaffenes Amt innerhalb der Polizei- und Militärdirektion (POM) ist. Die heutigen Strukturen sind das Ergebnis mehrerer Ämterzusammenlegungen. Das frühere Amt für Zivilschutz wurde 1993/94 mit der Zentralstelle für Katastrophenhilfe und Gesamtverteidi- gung zum Amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (ABK) zusammengelegt. Im Rahmen des Legislatursanierungsprogramms LSP wurde der Polizei- und Militärdirektion unter anderem der Auftrag erteilt, das ABK und das Amt für Militärverwaltung und Betriebe (AMVB) zu einem neuen Amt mit dem Arbeitstitel „Amt für öffentliche Sicherheit“ zusam- menzuführen. Dabei sollte den neuen Gegebenheiten im Militär und Zivilschutzbereich sowie der Doktrin auf koordinierten Einsatz aller Einsatzmittel Rechnung getragen werden.

Durch die Schaffung schlanker Strukturen wurde ein Sparpotential von CHF 7,1 Mio.

anvisiert, was einem Aufwand/Ertragssaldo von CHF 11,566 Mio. im Budget 2002 des AMB (hervorgegangen per 1.1.2001 aus der Fusion von ABK und AMVB) entspricht. Im Rahmen des Projektes SIAM wurde diese Vorgabe umgesetzt.

Der zunehmende Spardruck verhalf einer proaktiven Strategie zum Durchbruch: Die künftigen Entwicklungen in Armee und Bevölkerungsschutz wurden bei der Festlegung der Aufgaben und Strukturen vorweggenommen. Das neu geschaffene Amt für Militär- und Bevölkerungsschutz (AMB) konzentrierte sich von Anfang an auf die dem Kanton zugewie- senen Kernaufgaben. Im Rahmen der Umstrukturierung wurden das kantonale Zeughaus sowie das Beschaffungswesen an das Eidgenössische Zeughaus abgetreten ( Projekt SYBERZ) und der Automobildienst mit jenem der Kantonspolizei zusammengelegt (

Projekt NOUGA). Bei den verbleibenden Bereichen wurde durch eine kompromisslose Integrationsstrategie eine optimale Synergienutzung angestrebt, so dass allfällige Doppel- spurigkeiten gar nicht erst entstehen konnten.

Einzelne Aufgaben wurden ausgelagert, so die Abnahme von Privatschutzräumen und die interkantonalen und interdirektionalen Sekretariatsführungen. Ein weiteres Sparpotential von CHF 1,7 Mio. wurde mit der Abschaffung der nebenamtlichen Sektionschefs auf den 31.12.2001 und der Konzentration der hauptamtlichen Sektionschefs auf 6 dezentrale Standorte erschlossen.

Gestützt auf Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Katastrophenereignissen der letzten 5 Jahre wurden dem AMB aber auch neue Aufgaben übertragen, ohne dass deswegen der Personalbestand wesentlich aufgestockt wurde. Im Verbund mit der Evangelisch reformier- ten Landeskirche des Kantons Bern wurde das Modul Notfallseelsorge aufgebaut. Zudem haben sich die VOL und die POM darauf verständigt, dass die Aufgaben der wirtschaftli- chen Landesversorgung künftig im AMB wahrgenommen werden.

Das AMB umfasst heute 4 Abteilungen mit total 91 Mitarbeitenden (aufgeteilt auf die im Rahmen des Projektes SIAM bewilligten 86 Vollzeitstellen). Vor der Ämterzusammenlegung belief sich der Personalbestand von ABK und AMVB zusammen auf 183,2 Stellen (31.12.1998). Im gleichen Zeitraum verursachten die beiden Ämter einen Nettoaufwand von 16 Millionen Franken, (AMVB 9 Millionen Franken, ABK 7 Millionen Franken.) Im Vergleich dazu belief sich der Nettoaufwand des AMB für das Jahr 2001 noch auf CHF 8,9 Millionen Franken. Die Restrukturierung dieses kantonalen Aufgabenbereichs war mit dem Abbau von rund 50 Stellen verbunden, die restlichen Angestellten wurden vom Bund übernom- men. Die erzielten Einsparungen bewegen sich heute knapp unter 10 Millionen Franken und es darf festgestellt werden, dass die Einsparungsvorgabe von CHF 7,1 Millionen Franken mit weiteren Sparanstrengungen massiv übertroffen wurde.

Eine vollständige oder auch nur teilweise Abschaffung des AMB, respektive die Rückdele- gation von Aufgaben an den Bund stehen im Widerspruch zur soeben neu ausgehandelten Aufgabenteilung Bund-Kantone. Einzelne kantonale Aufgaben sind in der Bundesverfas- sung verankert, so zum Beispiel die Veranlagung und das Inkasso des Wehrpflichtersatzes (BV; Art. 59 Abs. 3). Im neuen Militärgesetz, welches voraussichtlich auf den 1.1.2004 in Kraft tritt, sind einzelne Aufgaben klar dem Kanton zugewiesen. So sind die Durchführung der Orientierungstage, die Bearbeitung von Dienstverschiebungsgesuchen und die Durch- führung der Entlassungen auch in Zukunft kantonale Aufgaben. Im Rekrutierungszentrum Sumiswald ist das AMB mit einem kantonalen Mitarbeiter (dessen Gehalt grösstenteils vom Bund zurückerstattet wird) präsent und vertritt die bernischen Interessen bei der Einteilung

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von Armee- und Zivilschutzpflichtigen. Der Ruf nach erneuten Verhandlungen über eine vollständige Rückdelegation dieser Vollzugsaufgaben und die Infragestellung der neu ausgehandelten Aufgabenteilung dürfte generell auf wenig Verständnis stossen. Der Bund hat insgesamt 26 kantonale Ansprechpartner und ein bernischer Alleingang hätte wenig Chancen auf Erfolg, insbesondere nachdem sich die Kantone im Rahmen der Armeereform für eine kantonale Militärverwaltung eingesetzt hatten.

Die finanziellen Auswirkungen der ausgehandelten Aufgabenteilung Bund-Kanton sind im Bereich von Armee und Bevölkerungsschutz aus einer gesamtheitlichen Optik zu beurtei- len. Der Verzicht auf kantonale Truppen ist erfolgt und die Spezialkommission NFA des Nationalrates hat auf Bundesebene den Antrag eingebracht, Art. 60 Abs. 2 BV ersatzlos zu streichen und damit die verfassungsmässige Grundlage für die kantonale Militärhoheit aufzuheben. Diesem Ansinnen stellt sich der Regierungsrat nicht entgegen.

Mit dem Übergang des Bevölkerungsschutzes und damit auch des Zivilschutzes in die Verantwortlichkeit der Kantone bricht auch in diesem Bereich ein neues Kapitel an. Im Rahmen des Projekts „ZIBE“ wird der bernische Zivilschutz neu organisiert. Die Bestände werden von heute rund 40'000 auf 14’000 Schutzdienstpflichtige reduziert. Dabei können weitere Kosteneinsparungen zugunsten des Kantons und der Gemeinden realisiert werden.

Bis zum 1.1.2005 soll im Kanton Bern ein schlanker aber einsatzbereiter und leistungsfähi- gen Zivilschutz mit neuen Strukturen verfügbar sein.

Nachdem der Grosse Rat die Umsetzung der SAR-Massnahme betreffend das kantonale Sportamt angenommen hat, ergeben sich daraus bereits wieder neue Veränderungen für das AMB. Die Kernaufgaben des Sportamtes werden in eine neu zu schaffende Abteilung des AMB überführt. Die Hauptanliegen des Sportes sollen trotz Personal- und Ressour- cenabbau auch künftig mit hoher Intensität verfolgt werden, so dass kein substanzieller Qualitätsverlust aus dieser Strukturbereinigung resultiert. Diese erneute Fusion, der Zusammenschluss von AMB und Sportamt zum neuen Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (ABSM, Arbeitstitel), fordert von den Betroffenen grosse Anpassungsfähigkeit und bringt für das AMB insgesamt einen Mehraufwand mit sich. Erneut werden im Rahmen dieser Fusion mögliche Synergien ausgeschöpft und Strukturen mit einer kritischen Min- destgrösse gestrafft.

Der Regierungsrat kommt gestützt auf die oben dargelegte Entwicklung und unter Berück- sichtigung der aufgrund der grossrätlichen Beschlüsse bereits wieder anstehenden Fusi- ons- und Reorganisationsarbeiten zum Schluss, dass zum heutigen Zeitpunkt kein unmit- telbarer Handlungsbedarf besteht. Die dem Kanton noch verbleibenden Aufgaben - in ihrer Mehrzahl heute sowohl mengen- als auch kostenmässig ausserhalb des vom Bund zuge- wiesenen Militärbereiches - müssen auch in Zukunft durch das AMB erfüllt werden.

Antrag: Ablehnung

An der Grossen Rat

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