Vortrag
derPolizei- und Militärdirektion
an denRegierungsrat des Kantons Bern zu Händen des Grossen Rates
betreffendLotteriefonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2009
1. Gegenstand
Der von Swisslos im Jahre 2009 an den Kanton Bern überwiesene Gewinnanteil betrug 53 615 500 Franken. Aus diesen Mitteln wurden der Sportfonds mit 13 403 875 Franken (25%
des Reingewinnanteils) und der Fonds für kulturelle Aktionen mit 5 861 550 Franken (10% des Reingewinnanteils) gespeist, wovon 500 000 Franken zweckgebunden waren für Schlechtwet- terentschädigungen für kulturelle Freilichtveranstaltungen.
Ende 2009 belief sich der Kontostand des Lotteriefonds auf 86 749 714 Franken, was dem Bruttobestand entspricht. Unter Berücksichtigung der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 36 624 706 Franken resultierte ein Nettobestand von 54 468 247 Franken.
Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Sonderstatutsgesetzes wurde dem Bernjurassischen Rat 2009 ein Finanzrahmen in der Höhe von 1 709 537 Franken (5,3% der Einnahmen abzüglich Speisung Sportfonds und Fonds für kulturelle Aktionen sowie wiederkehrende Beiträge) zu- gewiesen, was dem Anteil des Berner Jura an der Gesamtbevölkerung des Kanton entspricht.
Die Berichterstattung zum Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates wurde auf 2009 der Berichterstattung des Gesamtfonds angepasst. Der Finanzrahmen des Bernjurassischen Ra- tes wird nun wie ein Unterfonds des Lotteriefonds dargestellt. Per Ende 2009 wies der Finanz- rahmen des Bernjurassischen Rates einen Bruttobestand von 4 348 916 Franken aus. Nach Abzug der offenen Verpflichtungen in der Höhe von 2 842 393 Franken verblieb ein Nettobe- stand von 1 506 523 Franken.
Die Ausgaben bewegen sich grundsätzlich im Rahmen der Vorjahre. Der grosse Sprung im Bereich Kultur ist auf die Auszahlung der Beiträge für das Robert Waiser-Zentrum (CHF 4.68 Mio.) und an das Historische Museum für den Erweiterungsbau Kubus/Titan (CHF 3.5 Mio.) zurückzuführen.
Der Lotteriefonds ist im Januar 2010 von der kantonalen Finanzkontrolle revidiert worden. Der Revisionsbericht vom 9. Februar 2010 bestätigt die Richtigkeit der vorgelegten Jahresrech- nung.
2. Rechtsgrundlagen
- Artikel 39 des Lotteriegesetzes vom 4. Mai 1993 (BSG 935.52)
3. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, dem beiliegenden Beschlussentwurf zuzustimmen und die Jahresrechnung 2009 des Lotterie- fonds zu genehmigen.
Bern, 4. März 2010>y Mit freundlichen Grüssen DER POLIZEI- UND MILITÄRDIREKTOR
Hans-Jürg Käser Regierungspräsident
Beilagen:
- Beschlussentwurf - Jahresrechnung 2009
- Übersicht über den Finanzrahmen des Bernjurassischen Rates 2009
- Übersicht über die offenen Verpflichtungen nach Verwendungszweck per 31.12.2009
- Bericht der Finanzkontrolle vom 10. Februar 2010 über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 des Lotteriefonds
- Statistik eingegangener und bearbeiteter Gesuche
Sachbearbeiter: Dominique Clémençon, Leiter Lotteriefonds, Tel. 3 48 14