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2. Beschlüsse ://: Die von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen am 14. Juni 2017 beschlosse

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2. Beschlüsse

://: Die von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen am 14. Juni 2017

beschlossene Mutation „Parzelle 452“ zum Bau- und Strassenlinienplan Bündtenmatt wird gestützt auf § 2 Raumplanungs- und Baugesetz mit nachstehender Änderung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Änderung

Gestützt auf § 31 Abs. 5 RBG wird folgende vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderung genehmigt:

Die Gewässerbaulinie wird beidseits bis an die Parzellengrenze mit einem Abstand von 1.50 m zur Uferschutzzone weitergezogen.

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