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Dezember 2018 beschlossene Mutation «Feldgehölz Sunnefeld» zum Zonenplan Siedlung gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt

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Genehmigung von Gemeindebeschlüssen Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung:

− die von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 12. Dezember 2018 beschlossene Mutation «Feldgehölz Sunnefeld» zum Zonenplan Siedlung gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Erwägung:

Der Gemeinderat wird beauftragt, im Sinne der Erwägungen

Vernetzungsmassnahmen auf der heutigen Parzelle Nr. 1005 im Rahmen des noch nicht abgeschlossenen Baubewilligungsverfahrens und gestützt auf Art. 18 Abs 1ter NHG und § 14 NLG zu veranlassen und zu sichern.

− die von der Einwohnergemeindeversammlung Langenbruck am 19. Juni 2019 beschlossene Mutation «Pumptrack» zu den Zonenvorschriften Siedlung gestützt auf

§ 2 Raumplanungs- und Baugesetz im Sinne der Erwägung mit einer Änderung genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

Änderung:

Gestützt auf § 31 Absatz 5 RBG wird folgende, vom Gemeinderat beantragte geringfügige Änderung genehmigt:

Ergänzung der Formulierung «…sowie weitere Sport- und Freizeitnutzungen …» zu Art. 53 Absatz 2 Zonenreglement Siedlung mit «…sowie weitere untergeordnete Sport- und Freizeitnutzungen …».

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