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März 2017 beschlossenen Quartierplanvorschriften „Cheddite II, Teilgebiet Stadt Liestal“ sowie die Mutation „Parz

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Beschluss

://: Die vom Einwohnerrat Liestal am 29. März 2017 beschlossenen

Quartierplanvorschriften „Cheddite II, Teilgebiet Stadt Liestal“ sowie die Mutation „Parz.

Nrn. 2402 und 3227“ zum Zonenplan Siedlung werden gestützt auf § 2 RBG im Sinne der Erwägungen mit nachstehenden Ausnahmen genehmigt und damit

allgemeinverbindlich erklärt.

Ausnahmen:

Von der Genehmigung ausgenommen werden (im Quartierplanreglement rot gestrichen):

In § 7 Absatz 2 des Quartierplanreglements (Uferschutzzone) der Satzteil „sowie die Erstellung eines Uferweges“ und in § 7 Absatz 8 des Quartierplanreglements der Satzteil „und zur Erstellung eines Uferweges“.

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