Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
• Gefahren durch Kraftfahrzeuge
• Gefahren durch zu bewegende Lasten
• Verkehrszeichen und –einrichtungen werden entsprechend der vorherigen Absprachen aufgestellt. Bei gravierenden Abweichungen von den geplanten Maßnahmen ist Rücksprache mit der Dienststelle/dem Baubetriebshof zuhalten. Beschädigte Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nicht aufgestellt werden.
• Die Sicherungsmaßnahmen sind sorgfältig durchzuführen. Kommen durch unzureichende Sicherungs- maßnahmen Passanten oder Verkehrsteilnehmer zu schaden, können auch vor Ort tätige Personen haftbar gemacht werden.
• Beim Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen- und einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Bewegen auf Fahrbahnen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. An Einsatzfahrzeugen ist das Rundumlicht einzuschalten. Warnblinklicht ist keine Sicherungsmaßnahme.
• Einsatzfahrzeuge nach Möglichkeit als Sicherungsfahrzeug innerhalb der abgegrenzten Arbeitsstelle einsetzen.
• Keine Verkehrsregelungen vornehmen, dies ist der Polizei vorbehalten.
• Reihenfolge der Maßnahmen beim Auf- und Rückbau:
- Zuerst das Verkehrszeichen an der Fahrbahnseite aufstellen, auf der sich die spätere Arbeitsstelle befindet und das die ankommenden Verkehrsteilnehmer zuerst sehen sollen.
- Mit der Arbeit erst beginnen, wenn alle Verkehrszeichen und –einrichtungen aufgestellt sind.
Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.
Bei Bedarf sind sie zu reinigen oder neu zu positionieren.
- Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Das zuerst aufgestellte Verkehrszeichen ist zuletzt zu entfernen.
• Wenn sich Personen auf der Ladefläche befinden (zum Abladen von Gerätschaften für kurze Weg- strecken) sind genaue Absprachen mit dem Fahrzeugführer zu treffen; ►bei Fahrzeugstillstand:
Feststellbremse betätigen, Füße von den Pedalen, Hände vom Lenkrad und auf Anweisungen warten.
Erst nach Anweisung weiterfahren und wenn die Personen auf der Ladefläche einen sicheren Stand/Sitz eingenommen haben.
• Beim Bewegen schwerer/sperriger Lasten nicht allein arbeiten. Handgriffe miteinander absprechen und Handschuhe tragen.
• Nach dem Aufladen ist die Ladung zu sichern.
• Beobachtung des Verkehrs und Beachtung der aktuellen Gefährdungssituation.
• Auf Selbstschutz achten! Ruhe bewahren und umsichtiges Verhalten an den Tag legen.
• Absprache mit dem Verantwortlichen und/oder der Dienststelle/dem Baubetriebshof.
• Anweisungen der Polizei befolgen.
• Rettungskette einleiten: Eigensicherung – Absichern der Unfallstelle – Abwenden zusätzlicher Gefahren – Durchführung lebensrettender Maßnahmen – Notruf veranlassen
entfällt
2. Gefahren für Mensch und Umwelt
3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Telefon/Notruf:
5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe Notruf:
Datum: Unterschrift:
1. Anwendungsbereich
Betriebsanweisung
6. Instandhaltung, Entsorgung