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BA Auf und Rueckbau

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Academic year: 2022

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Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

• Gefahren durch Kraftfahrzeuge

• Gefahren durch zu bewegende Lasten

• Verkehrszeichen und –einrichtungen werden entsprechend der vorherigen Absprachen aufgestellt. Bei gravierenden Abweichungen von den geplanten Maßnahmen ist Rücksprache mit der Dienststelle/dem Baubetriebshof zuhalten. Beschädigte Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nicht aufgestellt werden.

• Die Sicherungsmaßnahmen sind sorgfältig durchzuführen. Kommen durch unzureichende Sicherungs- maßnahmen Passanten oder Verkehrsteilnehmer zu schaden, können auch vor Ort tätige Personen haftbar gemacht werden.

• Beim Auf- und Rückbau von Verkehrszeichen- und einrichtungen ist darauf zu achten, dass das Bewegen auf Fahrbahnen auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt ist. An Einsatzfahrzeugen ist das Rundumlicht einzuschalten. Warnblinklicht ist keine Sicherungsmaßnahme.

• Einsatzfahrzeuge nach Möglichkeit als Sicherungsfahrzeug innerhalb der abgegrenzten Arbeitsstelle einsetzen.

• Keine Verkehrsregelungen vornehmen, dies ist der Polizei vorbehalten.

• Reihenfolge der Maßnahmen beim Auf- und Rückbau:

- Zuerst das Verkehrszeichen an der Fahrbahnseite aufstellen, auf der sich die spätere Arbeitsstelle befindet und das die ankommenden Verkehrsteilnehmer zuerst sehen sollen.

- Mit der Arbeit erst beginnen, wenn alle Verkehrszeichen und –einrichtungen aufgestellt sind.

Alle Verkehrszeichen und -einrichtungen müssen für die Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.

Bei Bedarf sind sie zu reinigen oder neu zu positionieren.

- Der Abbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Das zuerst aufgestellte Verkehrszeichen ist zuletzt zu entfernen.

• Wenn sich Personen auf der Ladefläche befinden (zum Abladen von Gerätschaften für kurze Weg- strecken) sind genaue Absprachen mit dem Fahrzeugführer zu treffen; bei Fahrzeugstillstand:

Feststellbremse betätigen, Füße von den Pedalen, Hände vom Lenkrad und auf Anweisungen warten.

Erst nach Anweisung weiterfahren und wenn die Personen auf der Ladefläche einen sicheren Stand/Sitz eingenommen haben.

• Beim Bewegen schwerer/sperriger Lasten nicht allein arbeiten. Handgriffe miteinander absprechen und Handschuhe tragen.

Nach dem Aufladen ist die Ladung zu sichern.

Beobachtung des Verkehrs und Beachtung der aktuellen Gefährdungssituation.

Auf Selbstschutz achten! Ruhe bewahren und umsichtiges Verhalten an den Tag legen.

Absprache mit dem Verantwortlichen und/oder der Dienststelle/dem Baubetriebshof.

Anweisungen der Polizei befolgen.

• Rettungskette einleiten: Eigensicherung – Absichern der Unfallstelle – Abwenden zusätzlicher Gefahren – Durchführung lebensrettender Maßnahmen – Notruf veranlassen

entfällt

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

4. Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall Telefon/Notruf:

5. Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe Notruf:

Datum: Unterschrift:

1. Anwendungsbereich

Betriebsanweisung

6. Instandhaltung, Entsorgung

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