Sicherheit in der Realbrandausbildung Dipl.-Ing. Stephan Burkhardt
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
• Teil 1 Allgemeine Anforderungen
• Teil 2 Gasbetriebene Garstellungsgeräte
• Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlagen
• Teil 4 Feuerwehr-Übungshäuser
DIN 14 097 Brandübungsanlagen (BUEA) Teil 1 Allgemeine Anforderungen
• Feste oder mobile bauliche Anlage
• Schulung von Feuerwehrangehörigen im Gebrauch von Geräten und Persönlicher Schutzausrüstung
• Schulung vom richtigen Einsatz von Löschmitteln und der Einsatztaktik
DIN 14 097 Brandübungsanlagen (BUEA) Teil 1 Allgemeine Anforderungen
• Betriebsanweisung erstellen und
Unterweisung der Ausbildungskräfte und der Übungsteilnehmer
• Ausbildungskräfte müssen in den Übungsablauf und die besonderen
Gefahren der BUEA eingewiesen sein
DIN 14 097 Brandübungsanlagen (BUEA) Teil1 Allgemeine Anforderungen
• Mindestens 2 Ausbildungskräfte
• Sanitätsgerät für rettungsdienstliche Maßnahmen muss vorliegen
• Vor erstmaliger Inbetriebnahme: Abnahme durch befähigte Person, danach Wartung und regelmäßige Kontrolle
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte
• Verwendete Werkstoffe und Brandobjekte müssen gegen Wärmebeanspruchung
ausreichend beständig sein (keine gefährlichen Pyrolyseprodukte)
• Gasanlage muss den geltenden Normen
entsprechen
(TRF-/TRG-Reihe)
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte
• Explosionsschutz durch Gassensoren (mindestens 2 pro Übungsraum)
• Bei 20 % UEG Einschalten der Be-und Entlüftungsanlage
• Bei 35 % UEG Abschaltung aller Darstellungsgeräte
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 2 Gasbetriebene Darstellungsgeräte
• Beim Einsatz anderer Darstellungsmittel (z.B. künstlicher Rauch) muss deren
Verträglichkeit und Funktionsfähigkeit mit den gasbetriebenen Darstellungsgeräten und den dazugehörigen Sicherheits-
einrichtungen sichergestellt sein
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage
• Sie dient insbesondere dazu, bei ihrem Betrieb das rechtzeitige Erkennen einer
Rauchgasdurchzündung und das in diesen Fällen richtige Verhalten der
Feuerwehrangehörigen zur Vermeidung von Verletzungen zu üben
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage
• Brandräume dürfen nur im Erdgeschoss betrieben werden
• Im Brandraum mindestens eine
selbsttätige Druckentlastungsvorrichtung
• Die Rettungsweglänge darf maximal 5 m betragen
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage
• Zum Zünden der
Brandstellen dürfen keine flüssigen
Brandbeschleuniger verwendet werden
• Die Türen müssen
durch eingewiesenes Personal besetzt
sein und sollen eindeutig gekenn- zeichnet sein
DIN 14 097 Brandübungsanlagen
Teil 3 Holzbefeuerte Brandübungsanlage
• Während des Übungsbetriebes dürfen sich im Umkreis von 5 m um die Türen außerhalb des Brandraumes keine Personen ohne persönliche Schutzausrüstung (einschließlich
Preßluftatmer) aufhalten. Der Bereich ist zu kennzeichnen.
AK Realbrandausbildung der AGBF und des LFV NRW
• 2001: Regel zur Anforderung an die Qualifikation von Ausbildern in
Rauchdurchzündungsanlagen (RDA) veröffentlicht
• 2008: wieder aktiviert
AK Realbrandausbildung AGBF und LFV NRW
• Einheitliche Qualifizierung zum Ausbilder für alle Anlagentypen
• Theoretische und praktische Ausbildung in vorgegebenem Rahmen
Mitglieder : Feuerwehren in NRW, die die verschiedenen Anlagentypen betreiben, weiterhin Mitarbeit durch das Institut der
Feuerwehr NRW und die Unfallkasse NRW
Auswahl des Anlagentyps
• Auswahl des Anlagentyps in Abhängigkeit vom Lernziel
• Was soll den Lehrgangsteilnehmern vermittelt werden?
• Kein Anlagentyp kann alles
(Rauchdurchzündungsanlage ist keine
Übungen in Abbruchhäusern
• Keine Personen (z.B. Jugendfeuerwehr- angehörige) als Verletztendarsteller
verwenden
• Nur eine kleine Brandstelle
• Keine brennbaren Flüssigkeiten verwenden !!!
• Jeder Übungs-
teilnehmer ist mit notwendiger,
geeigneter PSA ausgerüstet
(Flammschutzhaube, Hollandtuch,
Schutzanzug, Helm,
PSA bei der Real- brandausbildung
• Kein TH-Visier >
kann schmelzen
PSA bei der Real- brandausbildung
PSA bei der Real- brandausbildung
• Zusatz-Hilfsmittel für die Logistik
(z.B. Ponchos)
Preßluftatmer für die Realbrandausbildung
• Papier des AFKzV „Hinweise für den Umgang mit Preßluftatmern der
Feuerwehren nach thermischer Belastung“
• Preßluftatmer, die in Brandübungsanlagen eingesetzt werden, dürfen nicht mehr im Einsatzdienst eingesetzt werden
• Gilt über die „Innenministerschiene“!
Telemetrie während der Übung
• Überwachung von Puls und Herzschlagfrequenz
• Festlegung von Grenzwerten
• Konsequenzen bei Überschreitung der Grenzwerte müssen durch den
Dienstherrn festgelegt werden
Notfall und Erste Hilfe
• Notfallversorgung und Erste Hilfe vor Ort muss sichergestellt sein!
• Erste-Hilfe-Ausbildung, erweiterte EH-
Ausbildung, Rettungssanitäter oder sogar Rettungsassistent vor Ort ?
• Material (Wasser zum Kühlen, Burn-Pack, Rettungswagen)?
Weitere Sicherheitsaspekte Klassische Arbeitssicherheit
• In der Anlage keine
scharfen Kanten an den Einbauten
• Absturzmöglichkeiten vermeiden
• Überdachung der Geräteablage als Nässeschutz
• Vermeidung von Stolpergefahren innerhalb und außerhalb der Anlage
(Bodenbelag)
Anforderungen an die Teilnehmer
• G 26.3 tauglich, Gesund am Übungstag
• Einweisung vor Übungsbeginn
• Genug Flüssigkeit vor Übungsbeginn zu sich genommen
• Bei Problemen in der Anlage Übung
Anforderung an den Ausbilder
• Desto weniger technische Sicherheit in der Anlage vorhanden ist, desto wichtiger ist der Ausbilder (in einer holzbefeuerten
Anlage kann das Feuer nicht einfach ausgeschaltet werden)
• Anlage wird vor Ort von der Feuerwehr nach Kurzeinweisung alleine betrieben
Unfälle bei der Realbrandausbildung
• Tödlicher Unfall 2004 in Lübeck bei Übung in Abbruchhaus
• Ausbilder wurde tödlich verletzt
• Hat sich nicht an vorgegebenen Übungsablauf gehalten
Fragen, Hinweise, Anregungen?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!