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5. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 27. bis 29. April 2017 in Wittenberg

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5. Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 3/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 27. bis 29. April 2017 in Wittenberg

Einbringung des Kollektenplanes 2018

Am 30.11.2016 hat der Kollektenausschuss getagt und den beiliegenden Entwurf des Kollektenplanes für das Jahr 2018 beschlossen, der nun der Landessynode zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Darin stehen 65 Plätze zur Verfügung, 56 Anträge sind eingegangen. Daneben wurden wieder 12 Kollekten für die Kirchengemeinden und sechs Kollekten für die Kirchenkreise eingeplant. Ebenso wurde den Vereinbarungen mit den Bünden, der EKD, VELKD, UEK (Stiftung KiBa) und Brot für die Welt (EWDE) entsprochen (6).

So ergeben sich insgesamt 80 mögliche Kollektenempfänger.

Um auch 2018 möglichst viele Anträge berücksichtigen zu können, wurden einzelne Kollektenplätze mit sachlich ähnlichen Projekten doppelt belegt. Dieses Verfahren hat sich in den letzten Jahren bewährt.

Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kollektenausschusses vom 16.02.2016 können pro Jahr ein bis zwei Anträge für regionale Projekte in den Kollektenplan aufgenommen werden. Für das Jahr 2018 wurden insgesamt fünf Anträge für regionale Projekte gestellt. Der Kollektenausschuss entschied sich nach eingehender Beratung, folgende drei nicht zu berücksichtigen:

a) Pfeiffersche Stiftungen Magdeburg – Kinderhospizarbeit – (Vom Ausschuss als sehr förderungswürdig eingestuft. Allerdings können

Kinderhospize i.d.R. leicht Geld akquirieren, weshalb sich der Ausschuss nach eingehender Diskussion dagegen entschied.) b) Sozialwerk Meiningen – Projekte Floßbau- u. fahrt auf der Werra; Ausflug in

das Indoor-Spiele Paradies nach Emleben (sind antragsberechtigt bei bejm; außerdem stehen andere Fördermittel zur Verfügung)

c) Ev. Stadtmission Erfurt – Projekte „Cafe des Herzens“ und „Restaurant des Herzen“ (i.d.R. stellen alle Stadtmissionen in der EKM einen gemeinsamen Antrag, der dann aufgeteilt wird. Eine

Abweichung von diesem Agreement bedarf vorher der Klärung).

Ansonsten konnten alle Anträge Berücksichtigung finden und wurden in den Kollektenplan 2018 aufgenommen.

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