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Interpellation Andreas Zappalà betreffend Ausfall BVB-Kurse

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Sitzung des Einwohnerrats vom 30. Oktober 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Axioma: 2477 Nr. 18-22.616.02

Interpellation Andreas Zappalà betreffend Ausfall BVB-Kurse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Ausfall von Buskursen ist dem zuständigen Gemeinderat bereits im Sommer auf- gefallen, darum hat die Verwaltung entsprechende Abklärungen vorgenommen. Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) haben daraufhin alle Ausfälle offengelegt. Aufgrund von Personalmangel und vereinzelt aufgrund von Fahrzeugmangel können nicht alle Leistungen erbracht werden. Die BVB rekrutieren aus diesem Grund intensiv Fahrper- sonal und hoffen, dass bis Ende Jahr der Personalbestand wieder so hoch ist, dass keine Kurse mehr ausfallen. Betroffen von den Ausfällen sind alle Buslinien der BVB ausser der Linie 32, da diese im Auftrag der BVB durch die Margarethen Bus AG be- trieben wird.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Über welchen Kenntnisstand verfügt der Gemeinderat in Bezug auf die von den Ausfällen betroffenen Linien und den Umfang der Ausfälle?

Dem Gemeinderat ist bekannt, dass es aufgrund von Personalmangel und in einem Fall auf der Kleinbuslinie aufgrund von Fahrzeugmangel zu Kursausfällen kam. Auf den Linien 35/45 fielen gemäss BVB bei täglich rund 30 Kursen im letzten halben Jahr 5 Kurse aus. Auf der Linie 34 waren es bei täglich rund 80 Kursen im letzten halben Jahr rund 40. Für die von einem Kursausfall betroffenen Kunden ist aber jeder einzel- ne Ausfall ärgerlich.

2. Welche Möglichkeiten hat der Gemeinderat, beim Regierungsrat oder bei den BVB direkt die vollumfängliche Erfüllung des Leistungsauftrags einzufordern?

Mittels Leistungsvereinbarung verpflichtet sich die Leistungserbringerin, die definierte Leistung zu erbringen. Der Leistungen sind also vertraglich eingefordert. Selbstver- ständlich werden die Ausfälle dazu führen, dass die Gemeinde die Vergütung anteil- mässig reduziert, da die Leistung nicht vollumfänglich erbracht wurde.

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Seite 2 3. Sieht der Gemeinderat Möglichkeiten, durch eigene Massnahmen eine Ver- schlechterung des ÖV-Angebots für die Riehener Nutzerinnen und Nutzer zu vermeiden?

Dass der ÖV-Betreiber eine bestellte und von ihm auch angebotene Leistung nicht erbringen kann, ist eine Ausnahmesituation und ärgerlich. Der Gemeinderat hat aber keinen direkten Einfluss auf die Personalpolitik der BVB.

4. Wird die Bedienung des Riehener ÖV-Netzes durch die BVB im Lastenausgleich berücksichtigt und wenn ja, wie hoch ist dieser Anteil?

Die Gemeinde Riehen trägt die Kosten für das Ruftaxiangebot vollumfänglich. Die Ortsbuslinien 35 und 45 sowie der Linienast zwischen Bettingerstrasse und Rotengra- ben der Linie 32 werden hälftig vom Kanton und der Gemeinde getragen. Alle anderen Linien werden vollumfänglich durch den Kanton finanziert.

5. Sieht die FILA2-Vereinbarung Kompensationsmöglichkeiten vor, wenn ein Partner seiner Leistungspflicht nicht nachkommt?

FILA2 regelt nur die Kostenverteilung zwischen Kanton und Gemeinde für die einzel- nen ÖV-Angebote. Kompensationsmöglichkeiten müssten in der Leistungsvereinba- rung, welche direkt mit den BVB abgeschlossen wird, festgehalten werden. Die Kosten für die ausgefallenen Kurse auf den Ortsbuslinien 35, 45 sowie der Linie 32 werden von der Gemeinde nicht bezahlt.

6. Welche Möglichkeiten stehen der Gemeinde Riehen sonst noch zur Verfügung, die Verletzung der Leistungspflicht zu ahnden resp. die Erfüllung mit Nachdruck zu verlangen?

Die BVB sind bemüht, das Personalproblem so rasch wie möglich zu lösen. Der Ge- meinde stehen keine weiteren Möglichkeiten zur Verfügung.

Riehen, 29. Oktober 2019

Gemeinderat Riehen

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