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Interpellation Andreas Zappalà betreffend Topverdienersteuer-Initiative

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. August 2019

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.1 Axioma: 2390 Nr. 18-22.588.02

Interpellation Andreas Zappalà betreffend Topverdienersteuer- Initiative

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie viele Riehener Steuerpflichtige sind von der Topverdienersteuer-Initiative be- troffen?

Von der Steuererhöhung für Topverdiener sind auf Basis der Steuerperiode 2016 rund 490 Steuerpflichtige (somit rund 3,6 % aller Steuerpflichtigen) betroffen.

2. Wie hoch sind die ungefähren Steuermehrerträge, welche Riehen aufgrund der Topverdienersteuer-Initiative erhalten wird?

Wir haben die Auswirkungen der Topverdienersteuer auf Riehen näher überprüft und mit der kantonalen Steuerverwaltung plausibilisiert. Gemäss dieser vorläufigen Schät- zung können Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 0,7 bis 0,8 Mio. Franken er- wartet werden.

3. Gibt es Statistiken, Zahlen, Schätzungen oder drgl., die darüber Bescheid geben, wie hoch das Spendenaufkommen dieser von der Initiative betroffenen Steuer- pflichtigen ist? Wenn ja, so wird der Gemeinderat gebeten, diese Zahlen in der In- terpellationsantwort aufzulisten.

Nein, eine entsprechende Statistik existiert nicht. Eine Schätzung ist unzuverlässig, weil nicht alle Spenden von den Steuern abziehbar sind und ein gemeinnütziges finanzielles Engagement oft diskret erfolgt.

4. Wie hoch schätzt der Gemeinderat das Risiko einer Verlegung des Steuerdomizils

Die Steuerbelastung ist nur einer von vielen Standortfaktoren. Riehen ist auch für rei- che Leute in verschiedener Hinsicht attraktiv. Dennoch: Die Steuererhöhung für Topver- diener ist kein sehr freundliches Zeichen an jene 3,6 % Steuerzahlenden der Gemeinde, welche schon heute ca. 28 % der gesamten Einkommenssteuern aufbringen und oft auch noch Vermögenssteuern in nicht unerheblicher Höhe bezahlen. Der Gemeinderat hofft, dass sich allein aufgrund der Steuererhöhung keine Topverdiener zu einem Weg- zug verleiten lassen, auch wenn er dies natürlich nicht ausschliessen kann. Zu erinnern

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Seite 2 ist in diesem Zusammenhang immerhin an die kantonale Umsetzung der Steuervor- lage 17. Dadurch ist der Kanton Basel-Stadt gegenüber dem Umland steuerlich attrak- tiver geworden und die Gemeinde Riehen kann mit den umliegenden Agglomerations- gemeinden bezüglich Steuerbelastung sehr gut mithalten.

5. Bestehen seitens des Gemeinderats Bestrebungen, die eine Abschwächung der höheren Steuerbelastung der betroffenen Steuerpflichtigen bewirken, zumal das Riehener Stimmvolk diese Steuererhöhung nicht wollte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Der Gemeinderat ist bestrebt, dass die Riehener Gemeindefinanzen auch mit den be- reits durch den Einwohnerrat beschlossenen Steuersenkungen im Lot bleiben und je- weils eine ausgeglichene Rechnung resultiert. Im Bereich der Einkommenssteuern sieht der Gemeinderat kaum Senkungsmöglichkeiten, da der Spielraum von 10 % gegenüber der Steuerbelastung in der Stadt ausgeschöpft ist. Im Bereich der Vermögenssteuern bestünde theoretisch noch ein gewisses Senkungspotenzial. In Anbetracht des dem Einwohnerrat Anfang Juli übermittelten Standes der Finanzplanung wäre eine weitere Reduktion des Steuerfusses bei den Vermögenssteuern schwierig zu begründen. Auch eine Erhöhung der Einkommenssteuer zugunsten einer Reduktion der Vermögens- steuer erachtet der Gemeinderat nicht als angebracht.

Der Gemeinderat erhofft sich vielmehr, dass sich aus der bevorstehenden Reform von PRIMA sowie der generellen Aufgabenüberprüfung Effizienzsteigerungen und Einspa- rungsmöglichkeiten ergeben, welche das budgetierte strukturelle Defizit bei gleichblei- benden Steuerfüssen verringern respektive im besten Fall ausgleichen.

Riehen, 27. August 2019

Gemeinderat Riehen

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