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Reg. Nr. 1.3.1.12 Nr. 14-18.589.03
Zweiter Bericht des Gemeinderats zum Anzug Andreas Zappalà und Kons. betreffend Rückerstattung Abfallgebühren
(überwiesen am 25. November 2015)
1. Anzug
An seiner Sitzung vom 25. November 2015 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Andreas Zappalà und Kon. betreffend Rückerstattung Abfallgebühren überwiesen:
Wortlaut:
"Die IWB haben der Gemeinde Riehen einen Betrag von rund 1,8 Millionen Franken für zu viel bezahlte Abladegebühren in der KVA Basel zurückbezahlt, welche in den Jahren 2007 - 2012 zu viel verrechnet wurden. Der rückerstattete Betrag wurde in der Jahres- rechnung 2014 den neutralen Erlösen gutgeschrieben, wodurch ein defizitäres Resultat verhindert werden konnte.
Dieses Vorgehen ist in zweifacher Hinsicht nicht sachkonform, da zum einen der Ab- schluss 2014 verfälscht resp. beschönigt wurde. Wesentlicher ist aber die Tatsache, dass die Abfallbewirtschaftung verursachergerecht finanziert werden muss. Die Argu- mentation des Gemeinderats, die gesamte Riehener Abfallbewirtschaftung sei defizitär, kann nicht gelten gelassen werden. Der Gemeinderat selbst hat in seinem Abfallkonzept aus dem Jahr 2007 festgehalten, dass der Deckungsgrad bei max. 67 % bleiben wird und dies auch als mit der eidgenössischen Gesetzesgrundlagen als vereinbar erklärt.
Bei Einführung der neuen Abfallbewirtschaftung hat der Gemeinderat die Gebühren für Abfallvignetten kurzerhand um 30 % erhöht und dies mit der Herausnahme der Kü- chenabfälle aus dem Kehricht begründet. Folgerichtig stellt § 23 der Gebührenordnung fest, für die Abfuhr des Kehrichts und des Sperrguts werden Gebühren erhoben. Die Abfuhr resp. das Sammeln von wiederverwertbaren Abfällen und von Sonderabfällen ist kostenlos. Weiter sieht § 23 vor, dass der Gemeinderat die Höhe der Gebühren auf- grund der bereitgestellten Abfallmenge und den Kosten der kommunalen Abfallbewirt- schaftung festlegt. Wenn der Gemeinderat nun die Rückerstattung der zu viel bezahlten Abfallgebühren mit der defizitären kommunalen Abfallbewirtschaftung begründet, so handelt er seinem eigenen Konzept zu wider und begründet dadurch eine ordnungswid- rige Kostenpflicht für Küchenabfälle und Sonderabfälle. Denn offenbar ist der Bereich Kehrichtabfall und Sperrgut gar nicht defizitär; die Rechnung der Abfallbewirtschaftung wird erst unter Berücksichtigung des wiederverwertbaren Abfalls (Grün, Karton und Pa- pier, Glas, etc.) defizitär.
Die Jahresrechnung 2014 wurde inzwischen genehmigt, weshalb der Einwohnerrat das
Seite 2 Vorgehen des Gemeinderats gutgeheissen hat. Aus einigen Fraktionen wurde aber Kri- tik an dieser gesetzeswidrigen Handhabung laut.
Da damit zu rechnen ist, dass auch in den Jahren 2013, 2014 und den folgenden zu hohe Gebühren an die IWB bezahlt wurden, fordern die Anzugsteller den Gemeinderat auf zu prüfen, welche Massnahmen von ihm zu treffen sind, damit inskünftig Rückzah- lungen der IWB für zu viel bezahlte Abfallgebühren nicht mehr der Jahresrechnung gut- geschrieben werden sondern an die Verursacher resp. Gebührenpflichtigen zurückbe- zahlt werden können. Insbesondere ist vor dem Hintergrund der dauerhaft tieferen Ab- ladegebühren in der KVA Basel auch zu prüfen, in welchem Umfang eine Reduktion der Koster) für die Abfallvignette gerechtfertigt erscheint.“
sig. Zappalà Andreas Näf Elisabeth
Nill Dieter Mumenthaler Christine
Liederer Daniel Wenk Daniel
2. Zweiter Bericht des Gemeinderats
Der Gemeinderat hat Ende 2016 dem Einwohnerrat einen ausführlichen Bericht zum Anzug Zappalà und Kons. betreffend Rückerstattung Abfallgebühren vorgelegt. Dieser wurde in der Sitzung vom 25. Januar 2017 im Einwohnerrat kurz diskutiert und der Anzug schliesslich mit 17:16 bei einer Enthaltung stehen gelassen. Begründet wurde der Antrag auf stehen lassen im Wesentlichen damit, dass im Hinblick auf die Erneuerung des Leistungsauftrags Mobilität und Versorgung für die Jahre 2018 bis 2021 die zuständige Sachkommission die Möglichkeit haben solle, das Thema nochmals zu diskutieren. Inzwischen wurde in der Sachkommission die Überprüfung des Abfallkonzepts im Hinblick auf die Erneuerung des Leistungsauftrags besprochen. Eine Anpassung der Abfallgebühren wurde in der Sachkommission nicht bean- tragt. Auch in der Beratung des neuen Leistungsauftrags Mobilität und Versorgung am 22.
November 2017 im Einwohnerrat wurde kein entsprechender Antrag gestellt. Der Leistungs- auftrag Mobilität und Versorgung 2018 bis 2021 wurde im Einwohnerrat schliesslich mit 34:0 bei einer Enthaltung gutgeheissen.
Der Gemeinderat beantragt deshalb, den Anzug Zappalà und Kons. betreffend Rückerstat- tung Abfallgebühren als erledigt abzuschreiben.
Riehen, 9. Januar 2018 Gemeinderat Riehen
Der Präsident: Der Generalsekretär:
Hansjörg Wilde Urs Denzler