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INTERPELLATION Andreas Zappalà betr. Deckungsgrad der Pensionskasse

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10-14.618

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INTERPELLATION Andreas Zappalà betr. Deckungsgrad der Pensionskasse Wortlaut:

„Die negativen Entwicklungen an den Börsen und internationalen Finanzmärkten tangieren leider auch die finanzielle Situation der Pensionskassen. Erst kürzlich hat Regierungsrätin Herzog eingeräumt, dass sich der Deckungsgrad der Pensionskasse Basel-Stadt um 95 % bewege. Wie wir wissen, müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden, wenn der De- ckungsgrad unter 95 % fällt.

Erst vor Kurzem musste der Einwohnerrat namhafte Beträge für die Sanierung der Pensi- onskasse sprechen. Sollte die Pensionskasse der Gemeinde Riehen erneut eine Unterde- ckung in obigem Ausmass aufweisen, so ist die Gemeinde Riehen verpflichtet, bereits nach kurzer Zeit wiederum Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.

Ich ersuche den Gemeinderat, nachstehende Fragen zu beantworten.

1. Wie hoch ist der aktuelle Deckungsgrad der Pensionskasse der Gemeinde Riehen?

2. Wie gedenkt der Gemeinderat, die Unterdeckung zu stoppen?

3. Hat er Gemeinderat eine Strategie entwickelt oder ist eine solche in Bearbeitung oder in Planung, damit die immer wiederkehrenden Probleme mit der Unterdeckung der Pensionskasse endgültig gelöst werden können und die Gemeinde Riehen nicht regelmässig zu teuren Sanierungsmassnahmen verpflichtet ist?

Ich danke dem Gemeinderat bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.“

Eingegangen: 22. September 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. September 2011

Reg. Nr. 1.3.1.11 10-14.618.1

Interpellation Andreas Zappalà zum Deckungsgrad der Pensionskasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Der Gemeinderat verfolgt die Entwicklung an den Finanzanlagemärkten ebenfalls mit Sorge und hat Verständnis für die Überlegungen des Interpellanten. Für den Deckungsgrad des Vorsorgewerks ist jedoch einzig der jeweilige Stand per Jahresabschluss 31. Dezember massgeblich. Trotzdem ist es sicher richtig, sich bereits zum heutigen Zeitpunkt Gedanken darüber zu machen, wie mit einem allfälligen finanziellen Rückschlag aufgrund der Situation an der Anlagemärkten umgegangen werden kann.

Die einzelnen Fragen beantwortet der Gemeinderat wie folgt:

1. Wie hoch ist der aktuelle Deckungsgrad der Pensionskasse der Gemeinde Riehen?

Die Aussagefähigkeit des aktuellen (unterjährigen) Deckungsgrades ist gering. Der De- ckungsgrad wird nach den massgeblichen Rechnungslegungsvorschriften jeweils per Jah- resabschluss 31.12. berechnet und ausgewiesen. Unter dem Jahr - u.a. weil eben kein Ab- schluss vorliegt - sind dagegen stets nur Schätzungen möglich.

Nach einer mit aller Vorsicht zu geniessenden Schätzung der PKBS dürfte der Deckungs- grad für das Vorsorgewerk der Gemeinde Riehen per 31. August 2011 aufgrund der bis dann erzielten Performance von -2.4% bei knapp 92% gelegen haben. Zum Vergleich: Per 31. Dezember 2010 lag der Deckungsgrad noch bei 96.9%, mit einer Performance im Jahr 2010 von +4.1%.

2. Wie gedenkt der Gemeinderat, die Unterdeckung zu stoppen?

Für das Ergreifen von konkreten Massnahmen ist es zum heutigen Zeitpunkt zu früh, da die massgebenden Zahlen noch nicht bekannt sind. Aus Sicht des Gemeinderats ist deshalb folgendes Vorgehen angezeigt:

Zunächst muss das Ergebnis des Jahresabschlusses 2011 abgewartet werden. Dieses Er- gebnis ist mit dem laufenden Sanierungskonzept abzustimmen. Je nach Grösse der neuen Unterdeckung sind zusätzliche Massnahmen zu prüfen. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeinde Riehen - im Gegensatz zum Kanton - derzeit in einer laufenden Sanierung steht.

Zusätzliche Sanierungsmassnahmen sind damit nicht bereits dann erforderlich, wenn der Deckungsgrad unter 95% fällt, sondern erst dann, wenn aufgrund des Umfangs der neuen Unterdeckung davon auszugehen ist, dass mit den laufenden Sanierungsmassnahmen das Sanierungsziel ausser Reichweite erscheint. In diesem Fall muss über die Anpassung des laufenden Sanierungskonzepts entschieden werden, wobei sich u.a. und als mildeste Mass- nahme die Erhöhung der ursprünglich angenommenen Laufzeit der Sanierung anbietet (bis

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Seite 2 max. 10 Jahre). Ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Massnahmen erforderlich sind, kann im heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

2. Hat der Gemeinderat eine Strategie entwickelt oder ist eine solche in Bearbeitung oder in Planung, damit die immer wiederkehrenden Probleme der Unterdeckung der Pensions- kasse endgültig gelöst werden können und die Gemeinde Riehen nicht regelmässig zu weiteren Sanierungsmassnahmen verpflichtet ist?

Die Vorsorgelösung der Gemeinde wird zurzeit von der Paritätischen Kommission Pensi- onskasse überprüft. Die Paritätische Kommission Pensionskasse ist dabei konkret damit beauftragt, die Auswirkungen eines Primatwechsels sowohl von der versicherungstechni- schen als auch von der sozialpartnerschaftlichen Seite her zu überprüfen.

Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Einnahmen des Vorsorgewerks der Gemeinde Riehen aus drei Quellen kommen: Beiträge und Einlagen der Versicherten, Bei- träge und Einlagen der Arbeitgeberin sowie der Ertrag auf dem Vorsorgevermögen. Es gibt keine weiteren Einnahmenmöglichkeiten. Extreme Situationen, bei welchen die Abweichung zwischen den erwarteten und den tatsächlich an den Anlagemärkten erzielten Erträgen aus- sergewöhnlich hoch ist, führen damit bei jeder Vorsorgelösung unabwendbar zu zusätzli- chem Finanzierungs- bzw. Sanierungsbedarf. Wir haben diese Situation letztmals 2008 er- lebt und erleben sie jetzt wieder. Derartige Probleme sind bei einer Vorsorgelösung mit Ka- pitaldeckungsverfahren - und so ist das schweizerische Modell der 2. Säule bekanntlich or- ganisiert - systemimmanent und können damit nicht zum Voraus gelöst werden.

Riehen, 27. September 2011

Gemeinderat Riehen

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