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Interpellation Andreas Tereh betreffend Naturgarten in Hinter Gärten

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Sitzung des Einwohnerrats vom 26. Oktober 2016

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 14-18.681.02

Interpellation Andreas Tereh betreffend Naturgarten in Hinter Gärten

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Dass der Naturgarten im Niederholz der Zentrumsüberbauung weichen muss, war bereits bei seiner Erstellung bekannt. Der Standort im Niederholz war sehr zentral ge- legen, und er wurde wohl von vielen Besucherinnen und Besuchern sozusagen „en passant“ auf dem Weg zum Bahnhof oder zu den Geschäften bemerkt und besucht.

Der Standort im Brühl ist jedoch ähnlich ideal gelegen, da der Brühlweg eine sehr wichtige Fussverbindung vom Dorfzentrum in den Naherholungsraum Landschaftspark Wiese ist und viel begangen wird. Ob der neue Garten nun tatsächlich weniger be- sucht wird, lässt sich nicht belegen, da weder am alten noch am neuen Standort Be- sucherzählungen durchgeführt wurden. Die in diesem Jahr organisierten Feierabend- führungen im Naturgarten Brühl waren auf jeden Fall gut besucht, und erfreulicher- weise waren auch viele Bewirtschafter der umliegenden Gartenparzellen darunter.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Wie schätzt der Gemeinderat das Verhältnis zwischen ökologischem und päda- gogischem Wert des ehemaligen Naturgartens im Niederholz ein?

Sowohl der neue als auch der alte Naturgarten waren primär als Schaugarten ange- legt und nicht als Trittsteinbiotop. Insofern ist der pädagogische Wert sicher höher einzustufen als der ökologische. Kommt hinzu, dass im Garten Niederholz der Platz relativ eng war und diverse Anlagen wie Magerwiesen oder Wurzelstockhaufen nur auf kleiner Fläche gezeigt werden konnten. Dies vermindert deren ökologischen Wert, spielt aber für den pädagogischen Aspekt eine weniger grosse Rolle. Ein Problem im Niederholz war, dass diverse Pflanzungen wie beispielsweise die verschiedenen Wie- sentypen aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse nie richtig angewachsen sind.

Dies hat sowohl den ökologischen als den pädagogischen Wert der Anlage vermin- dert. Der ökologische Wert der Anlage dürfte im Brühl höher sein, da mehr Fläche zur Verfügung steht. Es wurden allerdings an beiden Standorten bislang keine Artenerhe- bungen durchgeführt.

2. Wie steht der Gemeinderat zur Idee einen solchen Garten in den neuen Park (Hinter Gärten) z. B. zwischen Kindergarten und Primarschule?

Der Gemeinderat hat in seiner Kreditvorlage vom Juni 2016 betreffend Freiraument- wicklung Hinter Gärten erläutert, dass der Freiraum zusammen mit der Bevölkerung

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Seite 2 und der Schule entwickelt werden soll. In der beim Einwohnerrat beantragten ersten Umsetzungsetappe soll ein Wegsystem realisiert werden, welches die Öffnung des Areals gewährleistet und das Areal in unterschiedliche Nutzungsflächen gliedert. Ne- ben einigen fixen Nutzungselementen - wie beispielsweise einer Spielwiese mit Toren oder Sitzelementen - werden aber auch Flächen unbelegt bleiben. Diese sollen nach und nach, gemäss den Bedürfnissen und Interessen der Schule und der Quartierbe- völkerung, entwickelt und genutzt werden. Das heisst, es ist eine etappierte Entwick- lung des Areals vorgesehen, welche Raum lässt für Ideen und Wünsche und sich ent- sprechend verändern kann. Bei der Entwicklung des Areals sollen die vorhandenen Naturwerte erhalten und wo möglich beispielsweise durch Neupflanzungen oder Ein- saaten erhöht werden. Die Bewirtschaftung des Freiraums durch die Gemeinde ge- schieht zudem schonend und naturnah.

Aus Sicht des Gemeinderats ist es zu früh, nun bereits einen Naturgarten fix zu planen und einzurichten. Der Ansatz soll vielmehr sein, gemeinsam mit der Schule die Be- dürfnisse zu klären und anschliessend mit den Schülerinnen und Schülern oder der Bevölkerung die Ideen umzusetzen. So ist zum Beispiel auch die Einrichtung eines Schulgartens, in dem die Kinder selber pflanzen, pflegen und ernten können denkbar, oder der Bau einer Trockenmauer oder eines Feuchtbiotops als Schulprojekt. Neue Ideen und Wünsche sollen durch eine Begleitgruppe entsprechend festgelegt werden.

3. Kann sich der Gemeinderat vorstellen, auch die Umgebung des ehemaligen Steingrubenschulhauses in die Neugestaltung miteinzubeziehen?

Für die Umgebung des Steingrubenschulhauses bezüglich Naturgarten gilt ähnliches wie für das Areal Hinter Gärten. Bei der Weiterentwicklung des Areals und seiner zu- künftigen Nutzung wird zudem die Siedlungsentwicklung im Stettenfeld eine entschei- dende Rolle spielen und die beiden Planungen sind zwingend aufeinander abzustim- men.

Auch wenn der Gemeinderat die Erstellung eines weiteren Naturgartens grundsätzlich begrüsst, ist es seiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht der richtige Ansatz, einen solchen Garten auf dem Areal Hinter Gärten oder beim ehemaligen Steingru- benschulhaus zu planen und einzurichten. Der Raum soll frei gehalten werden, um im Rahmen der geplanten Arealentwicklung auf die Bedürfnisse der Schule und der Be- völkerung eingehen zu können.

Riehen, 25. Oktober 2016

Gemeinderat Riehen

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