Gesamtpersonalrat Seite 1 von 1
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Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe
Bremen
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-Rundschreiben Nr. 12 vom 7. Juli 2016
Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (25.7.2013 - 2 C 12.11, 2 C 18.12 und 30.10.2013 - 2 C 16.12) haben sich die Anforderungen an eine gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerberinnen und -bewerbern verändert. Bereits in 2014 hatte die Senatorin für Finanzen erste Hinweise zu den Urteilen mit ihrem
Rundschreiben Nr. 04/2014 gegeben.
Zukünftig sollen persönliche Untersuchungen nur noch erfolgen, wenn sich aus einem Fragebogen Anhaltspunkte dafür ergeben. Die Senatorin für Finanzen hat in der Folge eine Vereinbarung zum Verfahren für eine persönliche Untersuchung der Beamtenbewerber_innen mit dem Gesundheitsamt Bremen getroffen, in der ein zukünftiger Ablauf beschrieben ist.
Das im anliegenden Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 6/2016
festgelegte Verfahren findet im Bereich der Vollzugsdienste sowie bei der Feuerwehr keine Anwendung. Hier ist eine besondere gesundheitliche Eignung durch die
Bewerber_innen nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Hülsmeier Vorsitzende Anlage