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EEG-NOVELLE MUSS FLEXIBLE STROMERZEUGUNG AUS BESTEHENDEN BIOGAS-ANLAGEN FÖRDERN

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Energie

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EEG-NOVELLE MUSS FLEXIBLE

STROMERZEUGUNG AUS BESTEHENDEN BIOGAS-ANLAGEN FÖRDERN

BUND NATURSCHUTZ BEGRÜSST GEMEINSAME POSITIONIERUNG MIT STAATSREGIERUNG UND BAYERISCHEM BAUERNVERBAND

„Bundestag und Bundesregierung müssen bei der Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) der Nutzung von Biogas eine neue, umweltverträgli- che Richtung geben. Die bisherige Grundlaststromerzeugung von Biogasanla- gen über 24 Stunden ist nicht zukunftsfähig, ebenso muss die Abwärme zum Heizen genutzt werden. Durch Vorrang für Reststoffnutzung und eine vom BN geforderte gezielte Fruchtfolgevielfalt können auch die von der Gesellschaft kritisch bewerteten Folgen der Biogasnutzung deutlich reduziert werden.

Denn die Potentiale der Biogasenergie für eine zukunftsfähige Energiewende sind enorm, wenn sie mit zielgenauer Förderung und ökologischen Leitplanken richtig genutzt werden“, fordert Prof. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern.

„Der BUND Naturschutz begrüßt daher, dass sich die Staatsregierung und der bayerische Bauernverband anlässlich eines gemeinsamen Besichtigungster- mins an einer Biogasanlage mit dem BUND Naturschutz dafür einsetzen, dass Biogasanlagen einen höheren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten und bei der Novellierung des EEG die Chancen für eine sinnvolle Biogasnutzung weiter verbessert werden.

Hierzu muss nach Ansicht des BUND Naturschutz der bestehende Kabinettsbe- schluss der Bundesregierung zum EEG geändert werden, da sonst die Chancen für eine sinnvolle Biogasnutzung beendet wären.

„Wir fordern alle bayerischen Bundestagsabgeordneten auf, die Änderungs- vorschläge für eine sinnvolle Biogasnutzung zu unterstützen“, so BN-

Landesbeauftragter Richard Mergner. Ziel muss die Netzstabilisierung bei einer zukünftigen Vollversorgung mit erneuerbaren Energien durch „virtuelle Ersatz- kraftwerke“ aus bestehenden, dezentralen Biogasanlagen sein.

Ein wichtiges erstes Ziel muss die Flexibilisierung der Biogasnutzung sein. Wind und Sonne können große Stromlieferanten sein, aber sie erzeugen nicht immer Strom.

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In früheren Gesprächen mit dem BUND Naturschutz wurde von Seiten der Staatsregierung betont, dass auch bei 100 Prozent Ausbau der Erneuerbaren Energien, Sonne und Wind ca. 2 – 4 Wochen im Jahr nicht zur Verfügung ste- hen, in denen aus diesen Erneuerbaren Energien kein Strom kommen wird. Das heißt, die Aufgabe von Biogas wird zukünftig sein maximal 10 Prozent der elektrischen Energie zu liefern, aber große Mengen der elektrischen Leistung vorzuhalten.

Nach Berechnungen der Bayerischen Landesanstalt für Landeswirtschaft von 2012 wären dies bis zu 2500 Megawatt elektrischer Leistung, nach einer Studie des Fraunhofer- Instituts IWES in Kassel sogar bis 5500 Megawatt, was der elektrischen Leistung der vier laufenden bayerischen Atomkraftwerke ent- spricht.

Dies erfordert einen wesentlichen Umbau der heutigen Anlagen-Technik, Fahrweise und Vermarktung von Strom aus Biogas hin zur neuen Aufgabe als dezentrales Ersatzkraftwerk. Da diese Aufgabe nicht der einzelne Landwirt allein tragen kann, fordert der BUND Naturschutz hierfür die Unterstützung aus Politik und Gesellschaft.

Für neue Anlagen fordert der BUND Naturschutz die Präferenz für Reststoff- nutzung und eine verbindliche, schrittweise Ökologisierung der Biogasroh- stoffbasis.

Für Rückfragen:

Richard Mergner

BN-Landesbeauftragter - Tel. 0171-6394370

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