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Erfolg für den Artenschutz im Eixendorfer Stausee

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 28. Mai 2020 PM 053-20/LFG

Umweltpolitik

Ausgehandelter Vergleich nach BN-Klage

Erfolg für den Artenschutz im Eixendorfer Stausee

Für die Artenvielfalt von Fischen und Muscheln im Eixendorfer Stausee setz- ten sich BUND Naturschutz (BN) und Fischereiverein Neunburg vorm Wald seit Jahren gemeinsam ein. Nachdem der BN gegen den Bescheid zum Bau einer Wasserkraftanlage an der Vorsperre im Grenzbereich der Landkreise Schwandorf und Cham im Januar 2015 geklagt hatte, kam es in der vergan- genen Woche vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu einem Vergleich. „Der BUND Naturschutz sieht die darin enthaltenen Verein- barungen als einen Erfolg für den Artenschutz im größten Stausee der Ober- pfalz“, so BN-Landesvorsitzender Richard Mergner. „Wir erwarten, dass da- mit nun eine gute Grundlage für den Erhalt der reichhaltigen Fisch- und Mu- schelfauna im See gelegt wurde.“

Demnach verpflichtet sich der Freistaat Bayern die Durchgängigkeit der Vor- sperre des Eixendorfer Stausees in der Form einer Fischschleuse innerhalb von zwei Jahren nach der Genehmigung herzustellen, so dass die Staumauer für wandernde Fischarten schon bald kein Hindernis mehr darstellt. Darüber hin- aus erklärt sich die Bayerische Landeskraftwerke GmbH als Betreiberin der neuen Wasserkraftanlage bereit, unterhalb der Vorsperre einen Ersatzlaich- platz für die Fischart Schied und weitere vorkommende Fischarten ökologisch aufzuwerten. Damit sollen die entsprechenden Auswirkungen des baulichen Eingriffs in die Vorsperre kompensiert werden.

Außerdem wurde festgelegt, dass der vorhandene Fischschutzrechen der Wasserkraftanlage ausgetauscht werden muss, um zu verhindern, dass eine erhebliche Anzahl von Fischen in der Anlage zu Schaden kommt. So darf der Abstand der einzelnen Stäbe des neuen Rechens nur noch maximal 15 mm be- tragen, so dass größere Fische nicht mehr ins Innere der Anlage gelangen kön- nen.

Hintergrund

Gegen eine Wasserkraftnutzung um jeden Preis setzten sich BUND Natur- schutz und Fischereiverein Neunburg vorm Wald gemeinsam am Eixendorfer Stausee ein. Mit der Klage gegen die Genehmigung eines Kraftwerks an der Vorsperre wollten sie dessen Auswirkungen auf den artenreichen Fischbe- stand und die vorkommenden Muschelarten deutlich verringern.

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 28. Mai 2020 PM 053-20/LFG

Umweltpolitik So sind im Eixendorfer Stausee 29 Fischarten und vier Muschelarten vom örtli-

chen Fischereiverein dokumentiert bzw. durch mehrere Gutachten nachge- wiesen worden.

Nach der Einreichung der Klage mit Sofortvollzug (Baustopp) hatte das Ver- waltungsgericht Regensburg mit seinem Beschluss vom 31. Oktober 2016 zu- nächst die Bauarbeiten für die Wasserkraftanlage am Eixendorfer Stausee nicht eingestellt.

Erst im Hauptsacheverfahren entschied das Verwaltungsgericht im Februar 2017, dass die Wasserkraftanlage an der Vorsperre des Eixendorfer Stausees auf einem rechtswidrigen Bescheid beruhe. Damit hatte es in wichtigen Punk- ten den Verbänden Recht gegeben. Doch zu diesem Zeitpunkt war die Wasser- kraftanlage schon fast fertiggestellt. Entgegen ursprünglicher Pläne hatte der Freistaat Bayern bereits zuvor den Bau einer Fischaufstiegshilfe an diesem Standort zugesagt. Nach diesem Urteil hätten die Betreiber nach einer Über- prüfung der Auswirkungen auf die Tierwelt nach Ablauf von fünf Jahren eine neue Genehmigung für die Wasserkraftanlage gebraucht.

Die Bayerische Landeskraftwerke GmbH als Betreiberin der neuen Wasser- kraftanlage und als Tochtergesellschaft des Freistaats Bayern hat anschlie- ßend einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwal- tungsgerichtshof in München gestellt. Dieser regte nun im Rahmen der münd- lichen Verhandlung einen Vergleich an, der dort am 19. Mai 2020 zwischen den Beteiligten vereinbart wurde.

Für Rückfragen:

Reinhard Scheuerlein,

Regionalreferent für die Oberpfalz Telefon 0175 462 55 98

Mail: reinhard.scheuerlein@bund-naturschutz.de

Referenzen

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