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100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Verfassungsstaat Bayern

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Bayerisches Ärzteblatt 12/2018

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Zum 100. Jubiläum des Freistaats Bayern haben Ministerpräsident Dr. jur. Markus Söder und Landtagspräsidentin Ilse Aigner (beide CSU) zu mehr Optimismus aufgerufen. Bei einem Staats- akt im Nationaltheater in München würdigten beide am 7. November 2018, die historische Ent- wicklung Bayerns hin zu einem traditionellen und zugleich modernen Land. Dies solle auch für die Zukunft so bleiben.

Feierlicher Festakt

Zum musikalischen Auftakt spielte das Bayerische Staatsorchester unter Leitung von Joana Mallwitz Ludwig van Beethovens „Leonore-Ouvertüre“

Nr. 3 op. 72b. „Bayern ist irgendwie auch immer optimistisch, ein Stück weit gelassen, ein Stück weit modern, aber nicht übertrieben“, sagte Söder.

Diesen „Grundcharakter“ wolle man auch künf- tig erhalten. Aigner betonte, Bayern habe „eine ganz stabile Basis für einen sicheren Weg in eine gute Zukunft“. Sie forderte deshalb: „Stolz sein auf das Erreichte, aber auch optimistisch in die Zukunft schauen.“

Zwei Jubiläen

Nach den Festansprachen wurde das Ballett

„inter-mezzo“ zur Musik von Dimitri Schostako- witsch vom Bayerischen Junior Ballett München getanzt, begleitet vom ATTACCA Jugendorches- ter des Bayerischen Staatsorchesters. Bayern feierte mit dieser Veranstaltung gleich zwei gro- ße Jubiläen, endete doch am 7. November 1918 – nach vier Jahren Weltkrieg – die 800-jährige Herrschaft der Wittelsbacher über Bayern und der Sozialist Kurt Eisner erklärte den König für abgesetzt und rief den Freistaat Bayern aus.

Das zweite wichtige historische Datum liegt nochmals weitere 100 Jahre zurück: 1818 hatte König Max I. Joseph dem Königreich eine aus damaliger Sicht moderne Verfassung gegeben, die ein aus zwei Kammern bestehendes Parla- ment vorsah, was Impulsreferent Professor Dr.

Ferdinand Kramer, Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische Geschichte und Vergleichende Lan- desgeschichte mit besonderer Berücksichtigung der Neuzeit, ausführte.

Es folgte eine moderierte Gesprächsrunde mit vier Stipendiaten der Stiftung Maximilianeum, bevor die Bayernhymne, die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland, gesungen vom Kinderchor der Bayerischen Staatsoper, und die Europahymne (konzertant) erklangen.

Wo lagen die historischen Wurzeln, wie hat sich Bayern entwickelt und vor welchen Herausforde- rungen steht der Verfassungsstaat heute? Reden und Gesprächsrunden haben darauf Antworten gegeben.

Dagmar Nedbal (BLÄK)

MedAss-Hotline 089 4147-154

Bei Fragen rund um die Ausbildung von Me- dizinischen Fachangestellten (MFA) bietet die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) die MedAss-Hotline für Ärztinnen und Ärzte in Bayern an. Unter der Telefonnummer 089 4147-154 be- antworten Assessorin Anna-Marie Wilhelm- Mihinec, Leiterin Referat Berufsordnung II, und Dipl.-Medizinpädagogin Bettina Leffer, Abtei- lungsleiterin MFA, Fragen zu allen Aspekten der MFA-Ausbildung. Von A wie Ausbildungsvertrag bis Z wie Zwischenprüfung bietet die Hotline

kompetente Auskunft und Beratung, zum Beispiel inhaltliche und rechtliche Fragen rund um den Ausbildungsvertrag, Verkürzung bzw. Verlänge- rung der Ausbildung, Prüfungen usw.

Die Hotline ist jeden zweiten Mittwoch im Monat von 14.00 bis 15.00 Uhr erreichbar. Die Telefonate können zur Qualitätssicherung mitgeschnitten werden. Die MedAss-Hotline ermöglicht Ärztin- nen und Ärzten in Bayern den direkten Dialog mit der Fachabteilung.

Termine im ersten Halbjahr 2019 – immer von 14.00 bis 15.00 Uhr:

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9. Januar 2019

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13. Februar 2019

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13. März 2019

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10. April 2019

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8. Mai 2019

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12. Juni 2019

Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Abteilung Medizinische Assistenzberufe au- ßerhalb der MedAss-Hotline telefonisch unter 089 4147-152 jederzeit zu den üblichen Tele- fonsprechzeiten der BLÄK oder per E-Mail an medass@blaek.de für Sie erreichbar ist.

Bettina Leffer (BLÄK)

Infektionsschutzgesetz – Vollzug der Neuregelung in § 34 Abs. 10a IfSG

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epide- miologischen Überwachung wurde § 34 Abs. 10a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ergänzt, der eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impf- schutz zeitnah vor der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung vorschreibt.

Die Ergänzung bezieht sich auf die Information des Gesundheitsamtes durch die Kindertagesein- richtung, wenn der Nachweis der Impfberatung nicht erbracht worden ist.

Der Wortlaut der entsprechenden Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsminis- teriums für Familie, Arbeit und Soziales sowie eine ausführliche Information zum Vollzug der Regelung kann auf der Homepage der Bayeri- schen Landesärztekammer unter www.blaek.de

 „Beruf/Recht“  „Rechtsvorschriften“ 

„Gesetze/Verordnungen“ aufgerufen werden.

Nahmen am Festakt teil: Gesundheitsministerin Melanie Huml und Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer.

100 Jahre Freistaat Bayern und

200 Jahre Verfassungsstaat Bayern

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