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Gentechnikgesetzentwurf weiterhin unzureichend

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lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 16.01.2008 PM 003-08/LFGS Gentechnik

Gentechnikgesetzentwurf weiterhin unzureichend

„Ohne Gentechnik“- Kennzeichnung muss nachgebessert werden

Der Bund Naturschutz kritisiert, dass der aktuell vorgelegte

Gentechnikgesetzentwurf, der nächste Woche im Verbraucherausschuss des Bundestags und am 24. Januar 2008 in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll, eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Bayern und Deutschland nicht sicherstellen kann. Bayern ist durch seine

kleinräumige Landwirtschaft besonders betroffen, wenn Gentechnikanbau sich verbreitet. „Eine Abstandsregelung von 150 Meter zu Feldern mit

gentechnisch verändertem Maisreichen reicht nicht aus.“, so Hubert Weiger, BN Landesvorsitzender. „Auch die vorgelegte „ohne Gentechnik-

Kennzeichnung“ ermöglicht in der jetzigen Form noch zu wenig Wahlfreiheit bei tierischen Lebensmitteln.“, so Weiger weiter.

Während gentechnisch veränderte pflanzliche Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, wissen bei tierischen Lebensmitteln, wie Fleisch, Wurst, Milch, Käse oder Eiern bisher nur die Bauern, ob sie gentechnisch

veränderte Futtermittel eingesetzt haben. Die Verbraucher erfahren dies an der Ladentheke bisher nicht, außer bei Bio-Lebensmitteln- und in Bayern bei einigen wenigen konventionellen Molkereien im Allgäuer Grünlandgebiet und Metzgerinitiativen im Raum Mittelfranken. Diese Lücke im EU-Kennzeich- nungsrecht will die Koalition mit der „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung schließen. In der vorgesehenen Form bietet der Entwurf jedoch kaum eine Verbesserung zu der bereits vorliegenden Verordnung aus dem Jahr 1998 für die „ohne Gentechnik“ Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Hürden der VO aus 1998 waren so hoch gesetzt, dass sie kaum angewendet wurde.

Sie schreibt vor, dass Lebensmittel nur dann als gentechnikfrei

gekennzeichnet werden dürfen, wenn keinerlei gentechnisch verändert Futtermittel und u.a. auch keine Enzyme oder Zusatzstoffe, die mit Hilfe gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt wurden, verwendet wurden.

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Die Nachvollziehbarkeit für Verarbeiter, ob bei der Herstellung der

Zusatzstoffe Gentechnik im Spiel war, ist jedoch schwierig, da die Hersteller von Zusatzstoffen und Enzymen nicht verpflichtet sind, offenzulegen, ob ihre Hilfsstoffe mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen erzeugt wurden oder nicht. Dies ändert auch der jetzt diskutierte Gesetzesvorschlag nicht.

Deshalb schlägt der BN vor, eine Verordnung zu erlassen, die sich auf den Einsatz nicht gentechnisch veränderter Pflanzen in der Fütterung und damit in erster Linie auf nicht verarbeitete tierische Lebensmittel bezieht (Fleisch, Milch, Eier).

Weiger: „Das ist für die Unternehmen praktikabel und es trifft die Verbraucherwünsche, die Gentechnik auf dem Acker, sei es hier oder in anderen Kontinenten, ablehnen“. Der BN fordert deswegen

Landwirtschaftsminister Horst Seehofer und SPD Verhandlungsführer Ulrich Kelber auf, „die Vorlage an dieser Stelle nachzubessern.“

Im Herbst hat der BN gemeinsam mit dem Fürther Metzgerhandwerk bereits eine Initiative für ein transparentes Erzeugermodell in der Schweinemast unter Verzicht auf gentechnisch verändertes Futter gestartet und als einen wichtigen Schritt gewertet, um neue Risiken in der Lebensmittelproduktion zu vermeiden..

„Der nächste gesetzgeberische Schritt muss allerdings sein, auf

europäischer Ebene die Kennzeichnungspflicht für tierische Lebensmittel, wie Fleisch, Wurst, Milch, Käse oder Eier voranzubringen. Dann muss auf dem Produkt stehen, dass gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert wurden“, so Weiger.

Gentechnikgesetz unzureichend

Der BN spricht sich weiterhin gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erleichterungen bei der Erforschung und Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen aus. Es drohen rechtsfreie Räume, wenn bestimmte gentechnische Veränderungen an Pflanzen als sicher eingestuft werden, und dann keiner gesetzlichen Regelung mehr unterliegen. Das vereinfachte Verfahren bei Freisetzungen ist abzulehnen. Der BN bemängelt auch, dass unklar sei, ob Pflanzen für den Anbau als nachwachsende Rohstoffe im Standortregister gemeldet werden müssen. Zudem ist ein Großteil der Schadensfälle durch die Regelungen des GenTG nicht abgedeckt, die Kosten der „Koexistenz“ sollen die tragen, die Gentechnik nicht anwenden wollen.

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Für Rückfragen:

Marion Ruppaner, BN Referentin für Landwirtschaft ,Tel. 0911/81 87 8-20 E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

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