• Keine Ergebnisse gefunden

GESAMTEINNAHMEN 1.183.338.741 €

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "GESAMTEINNAHMEN 1.183.338.741 €"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Einnahmen des gesamten städtischen Haushalts im Haushaltsjahr 2021

Wichtige Einnahmepositionen im Gesamthaushalt

Gewerbesteuer (brutto) 174.800.000 €

Grundsteuer A und B 55.672.300 €

Einkommens- und Umsatzsteueranteile 205.650.000 €

Schlüsselzuweisung 172.000.000 €

Erstattungen der Sozial- und Jugendhilfe 42.633.235 €

Steuern und

steuerähnliche Einnahmen 437.362.300 €

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionszuschüsse),

Kostenerstattungen 449.512.409 €

Konzessions- abgaben 16.634.628 €

Einnahmen aus Verwaltung und

Betrieb 81.434.984 € Gewinnanteile von

wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen

6.738.724 € Zuweisungen und

Zuschüsse für Investitionen 45.609.515 € Einnahmen aus

Krediten und inneren Darlehen

37.990.100 € Sonstiges

108.056.081 €

GESAMTEINNAHMEN 1.183.338.741 €

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht

In seinem neusten Bericht 2 mit Empfehlungen an die Schweiz für eine bessere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zeigt sich der UN-Kinderrechtsausschuss besorgt, über die

Neben bestimmten Formen von Ineffi zienzen (z.B. Angebot ohne adäquate Nachfrage) ist es vor allem auch der eingeschränkte Finanzierungsspielraum der öff entlichen Hand, der den

Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer bislang im Kantonseigentum gehörenden Liegenschaft in Laufen stellen sich mittlerweile Fragen nach der Effizienz und somit auch nach

2 StPO eingestellt worden - verkündete der Vorsitzende sodann den Beschluss, dass die Verfahren 101 Ds 406 Js 1368/12 und 101 Ds 406 Js 7895/12 zur gemeinsamen Verhandlung

Das dynamische Kompressionssystem (DKS) ist ein Behandlungsgerät, das bei einer versicherten Person mit einer angeborenen Hühnerbrust an Stelle einer Operation oder

Mit Bescheid vom 11.07.2016, Zl/Habil 02/583/2015/16, hat das Rektorat der Universität Wien Herrn José Luis Romero auf Grund des Beschlusses der vom Senat

[r]