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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2015-338

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Postulat von Georges Thüring, SVP-Fraktion: Braucht es die Stelle "Liegenschaftsverkehr" noch?

Autor/in: Georges Thüring

Mitunterzeichnet von: --

Eingereicht am: 10. September 2015

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Per 1. April 2013 wurde das bisherige Amt für Liegenschaftsverkehr in das Hochbauamt integriert.

Dort wurde der Geschäftsbereich "Immobilienverwaltung" gebildet, wobei der Unterbereich "Immobi- lienverkehr" von drei Mitarbeitenden betreut wird.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf einer bislang im Kantonseigentum gehörenden Liegenschaft in Laufen stellen sich mittlerweile Fragen nach der Effizienz und somit auch nach der Daseinsberechti- gung dieser kantonalen Stelle.

Mit dem Verkauf der Liegenschaft "Maiersackerweg 17, Laufen, Parzelle 1081" wurde eine externe Immobilienfirma beauftragt. Das Vorgehen der beauftragten Firma und die von ihr erstellte Verkaufs- dokumentation erwiesen sich als mangelhaft. Der Grundbuch-Auszug, der über Dienstbarkeiten und Grundlasten, Vor- und Anmerkungen sowie über Grundpfandrechte verbindlich Auskunft gibt, konnte nicht beigebracht werden. Aufgrund dieser doch irritierenden Details stellt sich die Frage, ob die letztlich verantwortliche Bau- und Umweltschutzdirektion ihre Aufgaben im Bereich der Verwaltung der im Kantonsbesitz befindlichen Immobilien tatsächlich im Griff hat.

Ich ersuche den Regierungsrat,

– zu prüfen, ob im Rahmen der allgemeinen Sparanstrengungen die Aufgaben der "Immoblienver- waltung" nicht externen, professionell arbeitenden Firmen übertragen werden könnten um die drei Stellen einzusparen.

– abzuklären wie viele im Kantonseigentum befindliche Objekte gegenwärtig ungenutzt sind und/oder zum Verkauf stehen? In diesem Zusammenhang verweise ich auf die seit einiger Zeit leer stehenden und ungenutzten Gebäude in Waldenburg und Laufen (ehemalige Bezirks- gerichte), sowie die ehemaligen Bezirksschreibereien.

– Dem Landrat ein Nutzungskonzept der leer stehenden Liegenschaften im Kantonsbesitz zu unterbreiten.

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