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Jens Bullerjahn

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Landtag von Sachsen-Anhalt, 18. September 2014

TOP 1

Thema: a) Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes für die Jahre 2015/2016

b) Entwurf eines Gesetzes über die

Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

c) Tilgungsplan für die in den Jahren 2010 und 2011 aufgenommenen Nettokredite

Redebeitrag von Finanzminister

Jens Bullerjahn

Sperrfrist: Redebeginn

Es gilt das gesprochene Wort

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Meine Damen und Herren,

auf Maurice Stans, einen amerikanischen Finanz-Politiker unter Eisenhower, geht das Zitat zurück, dass das Aufstellen eines Budgets die Kunst sei, Enttäuschungen gleichmäßig zu verteilen. Diese Erkenntnis ist mindestens genauso alt wie die Tatsache, dass der Staat nie genug Geld haben wird, um alle Wünsche und Begehrlichkeiten zu erfüllen. Schließlich – und das ist eine weitere Binsenweisheit der Finanzpolitik – wurden früher die öffentlichen Haushalte meistens in den guten Jahren ruiniert.

Aber da drängt sich sofort die Frage auf: Haben wir in Europa und in der Welt derzeit gute Jahre? Wir sind uns sicher einig: Nein! Im Gegenteil!

Noch nie gab es in der Nachkriegszeit um uns herum so ernste, ja bedrohliche militärische Konflikte wie gegenwärtig: Krisen in der Ukraine, im Nahen Osten, in Afrika. Diese Nachrichten sind für uns alle alarmierend. Vor allem zuerst wegen der damit verbundenen menschlichen Tragödien.

Wir in Sachsen-Anhalt können diese Konflikte der Welt nicht lösen. Aber natürlich stellen sich die Bürgerinnen und Bürger auch hier die Frage, welche Auswirkungen haben diese Krisen auf uns in Sachsen-Anhalt, auf ihr persönliches Leben? Zumal die Folgen der Finanzkrise in Europa noch immer nicht überwunden sind. Hohe Arbeitslosigkeit – gerade in der jungen Generation - und tiefe soziale Einschnitte führen zu einer politischen Instabilität in etlichen Ländern, wie jüngst der Rücktritt der französischen Regierung zeigte. Deutschland spielt in vielen politischen Belangen eine positive Sonderrolle, das verstellt manchmal auch den Blick auf eigene Zukunfts-Aufgaben.

Wir in Sachsen-Anhalt müssen nach wie vor Hausaufgaben erledigen: Wappnen vor Konflikten von außen, Vorsorge für konjunkturelle Schwächephasen in Deutschland,

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die kommen werden. Sowie die Vorbereitung auf die finanzpolitische Normalität 2020.

Keine neue Aufgabe, denn schon seit Jahren verfolgen wir in den Finanzplanungen der Landesregierung diese Überlegungen. Ja, Schuldenabbau, Vorsorgen für Lasten, die auf uns zukommen können und werden sowie hohe Investitionen in nachhaltige Projekte sind Bestandteile moderner und langfristiger Finanzpolitik!

Meine Damen und Herren,

20 Milliarden Euro Schulden in Sachsen-Anhalt bei einem mittelfristig konstanten Haushalt von 10 Milliarden Euro sind eine schwere politische Hypothek. Alle im Landtag vertretenden Parteien tragen dafür Verantwortung! Stark steigende Zinsen für alte und - von manchen gewollt neue Schulden – würden unsere finanziellen Spielräume auf Grund unserer jetzigen Lasten bis 2020 dramatisch einschränken.

Anrede,

und deshalb ist es richtig, dass wir 2012 in die Tilgung unserer Schulden einsteigen und seitdem kontinuierlich diese abbauen. Ja – mit kleinen, aber dafür

kontinuierlichen Schritten. Diese Tilgung muss für uns und unsere politischen Nachfolger ebenso Normalität werden, nicht Ausnahme sein.

Und deshalb ist es wichtig, dass wir eine Steuer-Schwankungsreserve – einfacher gesagt eine Rücklage – aktuell von gut 170 Millionen Euro angespart haben. Mit dem weiteren Anwachsen dieser Reserve wird es möglich sein, künftig konjunkturbedingte Steuerausfälle ohne neue Kredite auszugleichen, auch wenn die Schuldenbremse dies noch zulassen würde. Aber wer bei 20 Milliarden Euro Schulden auch nur an neue Kredite denkt – der hat nichts aus der Vergangenheit gelernt. Er hat entweder keinen finanzpolitischen Sachverstand oder handelt grob fahrlässig!

Ja - und deshalb ist es auch weitsichtig, dass wir Vorsorge für - heute schon

bekannte - zukünftige Pensionslasten treffen, um unsere finanziellen Spielräume zu erhalten. Derzeit sind im Pensionsfonds mehr als 400 Millionen Euro – damit können wir uns im bundesdeutschen Vergleich heute schon sehen lassen.

Meine Damen und Herren,

es ist noch gar nicht so lange her, da hätte man diese Eckpfeiler einer soliden

Haushaltspolitik nicht in erster Linie mit Sachsen-Anhalt in Verbindung gebracht. Es ist für uns ein Erfolg, dass seit 2006 nur in zwei Jahren – 2010 und 2011 – neue

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Schulden aufgenommen werden mussten. Die Folgen der Finanzkrise zeigten, welche Aufgaben noch vor uns standen.

Heute können wir im Stabilitätsrat in Berlin gut bestehen. Bei den wesentlichen finanzpolitischen Kennziffern zeigen sich spürbare Verbesserungen.

Das strukturelle Defizit von etwa 660 Millionen Euro in 2010 wurde inzwischen abgebaut, der Haushalt strukturell ausgeglichen. Und - wir verbuchen seit zwei Jahren Überschüsse! Ganz nebenbei; seit zwei Jahren können wir gegenüber dem Bund auch eine vollständige zweckentsprechende Verwendung der erhaltenen Solidarpaktmittel nachweisen.

Mit den Haushaltsabschlüssen 2012 und 2013, dem Haushalts-Plan 2014 und dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 haben wir auch die Grundlagen

geschaffen für die weitere jährliche Gewährung der Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Mio. Euro. Das sind immerhin 400 Millionen Euro bis 2019, die wir in Sachsen-Anhalt als einziges Konsolidierungsland vollständig an die Kommunen weitergeben. An der Finanzierung der Hilfen ist die gesamte Ländergemeinschaft beteiligt. Auch daraus erwächst Verantwortung für solide Finanzpolitik!

Anrede,

die heutige Vorlage des Doppelhaushaltes 2015/16 – das möchte ich betonen – sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2014 bis 2018 haben aber weder etwas mit

„Wohlfühl-Haushalt“ noch mit „eitel Sonnenschein“ zu tun!

Sie sind Ergebnis eines Gesamtkonzeptes:

1. Einfahren einer oft umstrittenen Rendite bei Strukturveränderungen in Verwaltung und bei Personalanpassungen,

2. offensive, ebenfalls oft kritisch begleitete Umschuldungs- und Zinsstrategien bei gleichzeitiger Nutzung guter konjunkturbedingter Steuermehreinnahmen für die Haushaltssanierung, und…

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3. Investieren in langfristige, abgestimmte Schwerpunktbereiche wie Wirtschaft, Forschung, Bildung und Infrastruktur und damit das Setzen

wachstumspolitischer Impulse.

Anrede,

rückblickend zeigt sich, dass Sachsen-Anhalt seit der Wende mehrere Etappen in der Finanzpolitik durchlaufen hat.

Die erste Etappe, die Zeit zwischen 1990 und 2000, könnte man mit der Überschrift

„Prinzip Hoffnung und gewaltige Strukturumbrüche“ versehen. Wir haben damals alle gedacht, dass uns hohe, aber eben auch kreditfinanzierte Investitionen voranbringen.

Das ist grundsätzlich auch geschehen. Aber Investitionen, nicht vorangebrachte Strukturanpassungen, hohe Sozialausgaben und stetig sinkende Einwohnerzahlen bei gleichzeitig defizitären Haushalten haben einen riesigen Schuldenberg

hinterlassen.

Mit der Schuldenfinanzierung stand Sachsen-Anhalt nicht allein.

Aber die Verschuldung – schon in den ersten Jahren nach der Wende – war bei uns wesentlich höher als in den anderen neuen Ländern.

Heute – 20 Jahre später – muss man sich schon fragen: Hätten wir diese hohen Investitionen und die durchaus gute wirtschaftliche Entwicklung nicht auch mit weniger Schulden erreichen können?

In der zweiten Etappe stand die „Suche nach dem richtigen Weg“ im Vordergrund. So möchte ich die Zeit von der Jahrtausendwende bis 2009 beschreiben.

Wir hatten einen Schuldenberg von rund 20 Milliarden Euro, ich habe es bereits gesagt. Wir mussten 2006 noch über 900 Millionen Euro an Zinsen ausgeben. Die Planungen der nachfolgenden Jahre gingen sogar von Zinszahlungen von mehr als einer Milliarde Euro aus.

Auf der anderen Seite erhielten wir über den Solidarpakt in 2006 noch über 1,6 Milliarden Euro. Und wussten schon damals, dass es 2015 noch 796 Millionen Euro und 2020 Null Euro sein werden. Und wir wussten auch schon, dass dieser jährliche

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Rückgang und die enormen Einwohnerverluste im besten Falle durch Steuermehr- Einnahmen ausgeglichen werden könnten. Deshalb steht der Umfang des

Gesamthaushaltes seit Jahren relativ konstant bei 10 Milliarden Euro. Und das bei gleichzeitiger jährlicher Entwertung durch Inflation. Ein Effekt, der in politischen Diskussionen und medialer Berichterstattung oft unterschätzt oder verkannt wird.

Hohe Verschuldung, immense Zinszahlungen, globale Minderausgaben, etliche Haushaltssperren und dazu ein erheblicher Rückgang bei investiven

Sonderzuweisungen von EU und Bund – die Entwicklung wurde immer schwieriger.

Die Erkenntnis war schon bitter, dass Sachsen-Anhalt dadurch Gefahr lief, seine finanziellen Spielräume und damit seine politischen Gestaltungsfreiheiten allmählich zu verlieren.

Aber dieses Gestalten war es doch gerade, was uns nach der Wende politisch so angetrieben hat. Viele von uns – so auch ich – sind vor 25 Jahren in die Politik

gegangen. Für mich gab es damals und gibt es noch heute zwei zentrale Anliegen in der Politik: das erste Anliegen ist politische und persönliche Freiheit, und das zweite die Möglichkeit der aktiven Gestaltung der Zukunft!

Anrede,

es war klar: Wenn wir uns in Sachsen-Anhalt diese Freiheit zum politischen Gestalten erhalten wollten, musste umgesteuert werden.

Das Umsteuern war in vielen Bereichen nötig. Es ging um grundsätzliche, strukturelle Veränderungen, um längerfristige Planungen, um konzeptionelle Überlegungen auch und gerade bei Investitionen in Wirtschaft, Bildung, Sozialstaat und Infrastruktur.

Dieses Umsteuern musste aber ohne neue Schulden und mit dem Aufbau von Vorsorgelementen geschafft werden.

2004 veröffentlichte ich dazu mein Papier „Sachsen-Anhalt 2020“. Darin beschrieb ich aus ganz persönlicher Sicht die Herausforderungen, vor denen unser Land in den nächsten Jahren stand. Gleichzeitig habe ich Lösungsansätze vorgeschlagen. Nötig war eine offene Diskussion über Aufgaben und mögliche Lösungen, an der sich viele beteiligten.

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Vieles ist seitdem geschehen, eine Menge ist vorzuweisen.

Ich möchte hier stichpunktartig einige wichtige Veränderungen nennen:

Die Zahl der Landkreise wurde von 37 auf 11 und die der Kommunen von 1290 auf 236 sowie die Zahl der Finanzämter von 21 auf 14 reduziert. Dabei wird die

Oberfinanzdirektion aufgelöst.

Wir reduzieren die Zahl der Justizvollzugsanstalten bis 2020 von 8 auf 3 Einrichtungen, die dann aber modernsten Standards entsprechen.

Die nächste Stufe der Polizeistrukturveränderungen wird gerade umgesetzt und die Verhandlungen mit den Theater-Trägern über Strukturveränderungen sind abgeschlossen.

Ebenso die Veränderungen in den Stiftungsstrukturen und bei der Bündelung der Landesbeteiligungen.

Der Einstieg in eine offene und nach vorn gerichtete Diskussion über Hochschulstrukturen ist erfolgt. Gleiches gilt für Strukturfragen in und rund um die Unikliniken Sachsen-Anhalts.

Allen diesen Strukturveränderungen liegt zugrunde, dass wir von einer Bevölkerung von über 3 Millionen zur Wende auf eine Einwohnerzahl von 2 Millionen zulaufen – in welchem Zeithorizont auch immer. Durch diesen Rückgang verlieren wir im

Landeshaushalt jährlich etwa 50 Millionen Euro, in zehn Jahren also 500 Millionen, in zwanzig Jahren eine Milliarde Euro!

Der Bevölkerungsrückgang trifft unmittelbar auch die Kommunen – zum Beispiel in ihren Schulen. Und weder das Land noch die Kommunen haben das Geld, diese Veränderungen bei ihren Strukturen unberücksichtigt zu lassen!

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Dies gilt erst recht für die Personalentwicklung. 1990 gab es etwa 115.000

Landesbedienstete, 2006 waren es noch 65.000 und aktuell sind es 52.000. 2020 sollen es etwa 46.000 sein. Erst dann sind wir annähernd beim Durchschnitt der deutschen Länder angekommen.

10.000 Beschäftigte weniger entlasten den Haushalt um rund 600 Millionen Euro.

Jetzt kann sich jeder selbst ausrechnen, was es für den Haushalt bedeuten würde, gebe es keine Personalanpassung an die Einwohnerzahl und die rückläufigen Zuweisungen von Bund und EU.

Warum fällt es uns eigentlich so schwer, diese objektiven Entwicklungen zumindest zur Kenntnis zu nehmen?

Anrede,

durch die beschriebenen Strukturveränderungen und die günstige Zinsentwicklung haben wir eine Rendite von jährlich etwa 500 Mio. Euro (400 Zinsen/ 100 Strukturen) gesichert! Wir haben also sehr viel erreicht!

Diese jährliche Rendite über mehrere Wahlperioden hinweg belegt: Die langfristigen Konzepte gehen auf und zahlen sich aus! Denn trotz allem wird die öffentliche

Daseinsvorsorge in Sachsen-Anhalt auf hohem Niveau abgesichert. Und das ohne neue Schulden – mit Tilgung und Vorsorge und trotzdem Investitionen auf hohem Niveau.

Bei Fortführung der Strukturveränderungen, die dann 2020 abgeschlossen sind, werden wir also nicht nur die Schuldenbremse einhalten, sondern auch in der

finanzpolitischen Normalität durchaus bestehen können – eine wichtige Feststellung für die Politik in Sachsen-Anhalt!

Anrede,

die beschriebenen Strukturveränderungen waren kein kurzer Kraftakt. Sie waren über acht Jahre harte gemeinsame politische Arbeit und mehr als acht Jahre zum Teil leidenschaftliche Auseinandersetzungen.

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Ich weiß, dass viele Menschen die Entscheidungen kritisieren oder gar ablehnen.

Aber es hilft nichts, zu den schwierigen Strukturveränderungen gab und gibt es aus meiner Sicht keine vernünftige Alternative.

In meiner ersten Haushaltsrede in dieser Wahlperiode unter dem Titel „Freiheit statt Schuldenspirale“ habe ich darauf hingewiesen, welche Chancen Sachsen-Anhalt hat.

Ich habe aber auch darauf verwiesen, welche Risiken bestehen, wenn wir uns zurücklehnen und nötige Strukturveränderungen nicht anpacken oder nicht zu Ende bringen.

Die bereits erwähnte „Suche nach dem richtigen Weg“ betraf nicht nur Sachsen- Anhalt, sondern auch die anderen Länder und selbst den Bund. Diese Suche wurde begleitet von hitzigen politischen Debatten um solide Finanzen, um Sozialstaatsfragen, um Investitionsprogramme oder um Bildungsstrategien. Dieses Ringen um Lösungen gab es zum Beispiel auch innerhalb der Föderalismuskommission II von 2006 bis 2009.

Damals schon wurde die Frage aufgeworfen, ob jene Länder, die sich – zu Recht oder zu Unrecht unterstellt - weniger als andere bei der Sanierung ihrer Haushalte anstrengen, auch noch belohnt werden sollten. Eine Debatte, die bis heute nicht nur anhält, sondern sich auch noch verschärft hat.

Wir haben uns damals – mit dem Wissen um solche Fragen – letztlich darauf verständigt, klare Regeln für die Kreditaufnahme für Bund und Länder festzulegen.

Das war die Geburt der Schuldenbremse!

Für mich eine der wichtigsten finanzpolitischen Entscheidungen für Deutschland, ja für Europa! Und das war übrigens vor der Finanzkrise. Ja liebe Kolleginnen und Kollegen, bis heute sind die Schuldenbremse und der Fiskalpakt aber umstritten. Wir fragen also heute beim „Haushalt aufstellen“ nicht mehr, wie hoch sind denn unsere geplanten Investitionen oder unser Haushaltsdefizit, um dann auf dieser Grundlage die Höhe der Nettoneuverschuldung ganz selbstverständlich festzulegen. Es gilt:

neue Schulden sind in konjunkturell normalen Zeiten tabu – und danach richten sich die Ausgaben! Und das wird Normalität!

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Dies ist die dritte Etappe der Finanzpolitik in Sachsen-Anhalt, die noch bis 2020 andauern wird: „Der Weg zur finanzpolitischen Normalität“.

Die Eckpfeiler auf diesem Weg stehen. Keine Schulden mehr, sondern tilgen. Und wir kommen Schritt für Schritt voran, um Sachsen-Anhalt auch ohne Sonderhilfen der EU und des Bundes noch attraktiver zu machen.

So erhalten wir uns die Spielräume, um weiter auf hohem Niveau investieren zu können, vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung. Das ist der beste Beitrag, um die Arbeitslosigkeit spürbar zu senken. Denn trotz dem baldigen

Unterschreiten der 10 Prozent-Hürde bei der Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt wird es Regionen und viele Langzeitarbeitslose geben, denen weiter geholfen werden muss.

Diese Spielräume erlauben uns auch, Sachsen-Anhalt weiter als Bildungs- und Kulturland zu profilieren, was doch gemeinsames Ziel aller Parteien im Landtag ist.

Und diese Spielräume gestatten uns letztendlich, unsere hohen Standards bei der Kinderbetreuung und bei Sozialeistungen zu halten und auszubauen – gerade unter dem zunehmenden Qualitätsanspruch.

Und trotzdem halten wir die Schuldenbremse ein. Selbst die – aus meiner Sicht - widersprüchliche PWC-Studie vom August hat dies bestätigt, vorausgesetzt wir halten konsequent an unserem Konsolidierungskurs fest.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie sieht der Weg zur finanzpolitischen Normalität bis 2020 aus – in Zahlen und Fakten? Und was finden Sie dazu in unserem Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/16 und der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2018?

Lassen Sie mich dies an einigen Punkten veranschaulichen:

1. Wir tilgen 75 Millionen Euro in 2015, in 2016 schon 100 Millionen Euro. Im Vollzug - bei Überschüssen - könnten das jedes Jahr noch 25 Millionen Euro mehr werden. Wir wollen die Tilgungsraten jährlich um 25 Millionen Euro steigern, bis dann nach 2020 225 Millionen Euro erreicht sind. Das ist mit Blick auf unsere

Gesamtschuldenlast von gut 20 Milliarden Euro etwa ein Prozent Tilgung. Diese Tilgungsrate kennen viele aus ihren Hauskrediten.

Erst dann halten wir die Pro-Kopf-Verschuldung stabil und senken unsere Gesamtverschuldung zu diesem Zeitpunkt auf unter 19 Milliarden Euro. Danach

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wollen wir den Schuldenberg in jeder Wahl-Periode um rund eine Milliarde Euro abbauen. Das ist eine langfristige, aber lohnende Aufgabe. Nur bei sinkenden Gesamtschulden können wir bei wieder steigenden Zinsen mit unseren derzeitigen Planungen für Zinsausgaben von 550 bis 600 Millionen Euro in 2020 auskommen.

2. Die Steuerschwankungsreserve ist wie erwähnt mit 170 Millionen Euro gefüllt. Laut Haushaltsentwurf sollen 2015 und 2016 jeweils 15 Millionen Euro hinzukommen. Ich hoffe auf jeweils 10 Millionen Euro mehr, auf die wir uns bei den Haushaltsberatungen verständigen sollten.

Und da die Haushaltsüberschüsse der nächsten Jahre, ebenso wie 2013 und 2014, bei gleichbleibender Konjunktur im Vollzug teilweise der Rücklage zufließen, rechne ich für 2016 mit 300 Millionen Euro und 2020 mit 500 Millionen Euro in der

Schwankungsreserve. Da auch die Kommunen über das FAG bei einer

Konjunkturschwäche an der Rücklage partizipieren werden, sollten wir bis 2025 eine Reserve von 700 bis 800 Millionen Euro anstreben.

3. Der Pensionsfonds hat derzeit ein Volumen von gut 400 Millionen Euro. In den kommenden zwei Jahren sollen ihm jeweils etwa 80 Mio. € zugeführt werden.

Damit sichern wir ab, dass wir ab etwa 2030 sämtliche Pensionszahlungen der

Beamtinnen und Beamten, die nach 2006 eingestellt worden sind, über diesen Fonds und nicht aus den jeweils aktuellen Haushalten begleichen können! Der

Pensionsfonds wird dann mehr als 3 Milliarden Euro umfassen.

4. Die Personalausgaben für das aktive Personal versuchen wir konstant zu halten. So sind für 2015/16 jeweils rund 2,3 Milliarden Euro veranschlagt. Damit planen wir auch in 2020. Steigen werden aber die Ausgaben für die Versorgung von geplanten 200 Millionen Euro im Doppelhaushalt auf dann 300 Millionen Euro im Jahre 2020. Ganz nebenbei und oft nicht bemerkt: Wir haben im Doppel-Haushalt eine Position von rund 430 Millionen Euro jährlich, die wir bis 2020 festschreiben. Ich rede hier über die Sonder- und Zusatzrenten – bekannt auch als AAüG. Das sind Gelder, die später für landeseigene Investitionen eingesetzt werden können.

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Zurück zum PEK. Hinter all unseren Planungen steht eine Personalzahl von etwa 20 Bediensteten auf 1000 Einwohner in 2015/16, erreichen wollen wir 18 auf 1000 - Ende 2020 (jeweils ohne Hochschulen). Einberechnet sind dabei auch Neuein- stellungen in den nächsten beiden Jahren von jeweils über 700.

2020 planen wir dann sogar mit etwa 1000 Neueinstellungen in den Landesdienst pro Jahr. Danach muss eine kontinuierliche Personalquote festgelegt werden – für die gesamte Landesverwaltung und für jeden politischen Bereich. Dann gilt:

Ausscheiden aus dem Landesdienst bedeutet automatisch Neueinstellung!

5. Die Kommunen unseres Landes bekommen über das Finanzausgleichs- Gesetz 2015 insgesamt 1,482 Milliarden Euro, 2016 etwa 1,46 Milliarden Euro. Wir halten am System FAG fest, das aufgabenbezogen, konjunkturunabhängig und damit krisenfest ist. Klar ist, dass wir bei den Berechnungen der Zuweisungen zum Beispiel den Vergleich zu anderen Ländern anstellen (Benchmark) oder auch die Einnahmen der Kommunen berücksichtigen müssen.

Wir sind beim FAG auf Anregungen der Kommunen eingegangen. Im Vergleich zu den bisherigen Planungen werden wir die FAG-Zuweisungen 2015 um gut 37 Mio.

Euro und 2016 um etwa 49 Mio. Euro erhöhen. Bei der Einbringung des neuen FAG morgen gehe ich ausführlich auf die Änderungen ein.

Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Wir können nicht alle Forderungen erfüllen, denn auch die Kommunen müssen ihren Anteil zur Konsolidierungs-Partnerschaft leisten.

Nach der November-Steuerschätzung werde ich Vorschläge unterbreiten, wie wir die im Vergleich zur ursprünglichen Planung höheren Ausgaben für das überarbeitete FAG finanzieren können. Eine Finanzierungsquelle übrigens scheidet bereits aus;

der Ausgleichsstock ist schon jetzt überzeichnet…

Ich möchte daran erinnern, dass die Kommunen neben den Zuweisungen über das FAG auch von den STARK-Programmen (Stark II: jährlich 60 Mio. €/ Stark III: jährlich etwa 100 Mio. €/ Stark IV: jährlich 10 Mio. € in 2015/16) sowie der verstetigten

Investitionspauschale in Höhe von 125 Mio. Euro jährlich erheblich profitieren.

Das alles geht erheblich über das eigentliche FAG hinaus!

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6. Die investiven Drittmittel von EU und Bund belaufen sich (ohne Fluthilfen) auf knapp 600 Millionen Euro in 2015 und auf knapp 640 Millionen Euro in 2016. Wir haben sämtliche Drittmittel kofinanziert. Es geht kein Euro verloren.

Darüber hinaus haben wir – gemeinsam mit den Ressorts – die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 neu programmiert. Auch da werden wir kontinuierlich in den uns wichtigen Bereichen weiter investieren. Im Herbst erwarten wir aus Brüssel die Bestätigung unserer Vorschläge.

7. Für Investitionen stellen wir in den kommenden beiden Jahren jeweils 1,3 Milliarden Euro bereit. Unsere Investitions-Quote beläuft sich 2015 auf

vergleichsweise gute 13,4 Prozent, 2016 werden es 13,3% sein – jeweils ohne Flutmittel. Die kommen noch dazu. In den nächsten beiden Jahren

werden für die Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Juni 2013 insgesamt fast 1,1 Milliarden Euro bereitgestellt.

Darüber hinaus werden mit dem Entwurf des DHH auch im Bereich des Hochwasserschutzes die notwendigen haushalterischen

Voraussetzungen geschaffen. Wir gehen derzeit von einem Finanzbedarf von knapp 680 Mio. € für den Zeitraum bis 2020 aus. Die Hochwasserschutz-Konzeption wird derzeit im MLU überarbeitet und soll bis zum Herbst vorgelegt werden.

Mit einer Investitionsoffensive wollen wir bis 2020 die wichtigsten Bauprojekte im Lande abschließen. Dazu zählen die Justizvollzugsanstalt Halle, die Polizeidirektion Magdeburg – unsere beiden größten Projekte. Weiterhin die Schlosskirche

Wittenberg, das Geistes- und Sozialwissenschaftliche Zentrum der MLU sowie das Herzzentrum in Magdeburg oder auch die Landesschule Pforta.

Allein im Doppelhaushalt 2015/16 stellen wir für Bau-Investitionen alles in allem über 420 Mio. Euro bereit!

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Das Landesdatennetz wird bis 2020 modernisiert. Ans Netz werden dann nicht nur die gesamte Verwaltung, sondern auch alle Schulen des Landes über eine „Schul- Cloud“ angeschlossen, die Investitionen umfassen etwa 245 Mio. €.

8. Für wichtige Leistungsgesetze und Zuweisungen stellen wir über 1 Milliarde Euro bereit. Größter Posten sind die Mittel für die Sozialhilfe: 659 Millionen Euro in 2015 und sogar 695 Millionen Euro in 2016. Dazu kommen zum Beispiel noch die Regionalisierungsmittel beim MLV in Höhe von über 340 Millionen Euro! Zu den Leistungsgesetzen zählt auch das KiFÖG mit einem Umfang von 255 Mio. € in 2015 und 275 Mio. Euro in 2016. Die Zuweisungen des Landes für die Hochschulen belaufen sich auf 329 Mio. € in 2015 und 333 Mio. Euro in 2016. Für hochschulnahe Investitionen – damit gemeint sind zum Beispiel die Finanzierung von Großgeräten oder die Profilbildung in einzelnen Hochschulen – sind in den kommenden zwei Jahren jeweils 5 Millionen Euro fest veranschlagt. Sie sind Teil des Bafög- Kompromisses.

Offen ist noch die inhaltliche Ausgestaltung weiterer 10 Millionen Euro aus dem Kompromiss – dazu gibt es erste Vorschläge des Wissenschaftsministeriums. Zur Finanzierung werde ich nach der November-Steuerschätzung Vorschläge

unterbreiten. All diese Mittel werden permanent auf ihre Effizienz geprüft und sie sind auch Gegenstand der Beratungen zur Neuordnung der Bund-Länder-

Finanzbeziehungen.

9. Für Sachkosten werden jährlich knapp 340 Millionen Euro ausgegeben. Nach der Erneuerung des Landesdaten-Netzes kann dieses Geld noch effizienter

eingesetzt werden. Und – natürlich soll es dabei bleiben, dass es keine allgemeine GMA geben wird, außer im Bereich Personal.

Soweit der Blick auf den Doppelhaushalt. Ich habe kurz versucht, die zehn Milliarden Euro aufzuschlüsseln, ohne sie zu sehr mit Zahlen und Titelgruppen zu erschlagen.

Dafür ist Zeit in den Ausschüssen. Mein Dank gilt Staatssekretär Michael Richter und meiner Haushaltsabteilung für die bisher geleistete Arbeit! Ich erwarte angeregte, faire, sachorientierte und kritische Beratungen!

Anrede,

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uns stehen auch bundesweit finanzpolitisch spannende Zeiten bevor. Wir beraten den aktuellen Doppelhaushalt in einer Zeit, in der sich die finanzpolitischen Spielregeln in Deutschland allmählich, dafür umso nachhaltiger ändern. Diese gravierenden Änderungen betreffen uns als Regierung und natürlich auch den Landtag, also Sie - jeden einzelnen Abgeordneten!

Und deshalb ist für jeden von uns – egal in welcher politischen Verantwortung – höchst wichtig, was da in Berlin beraten wird. Die Zeitungen spekulieren ja schon täglich darüber, in welchem Ausmaß sich das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ändern könnte. Dabei gibt es einige Trends in Deutschland zu beachten, auf die PROGNOS in ihrem Zukunftsatlas 2013 hingewiesen haben:

 Das Nord-Süd-Gefälle der Zukunftsfähigkeit verschärft sich,

 Zukunftsrisiken und schrumpfende Räume nehmen auch in Westdeutschland zu,

 Zunehmende Problemlagen auch in Städten,

 Positive Entwicklungen in ostdeutschen Großstädten,

 Notwendigkeit verschiedener Politiken für unterschiedliche Räume.

Grundsätzlich werden diese bundesweiten Debatten dominiert von der Neuordnung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen.

Ich bin wie Sie wissen gemeinsam mit meinem Staatssekretär Jörg Felgner seit geraumer Zeit an diesen Beratungen und deren Vorbereitungen beteiligt. Aus meiner Sicht sind für Sachsen-Anhalt vier Schwerpunkte besonders wichtig.

Fangen wir mit dem „Blick nach hinten“ an: Es muss eine Regelung für die Altschulden gefunden werden.

Hier ist der Unterschied zwischen den Bundesländern eklatant. Manche Länder werden ohne Hilfe von außen die Schuldenbremse 2020 nicht einhalten können.

Dies trifft vor allem auf Bremen und das Saarland zu, während Bayern und Sachsen praktisch schon jetzt die Auflagen erfüllen.

Für eine Altschuldenregelung gibt es verschiedene Modelle, auf die ich jetzt aber im Einzelnen nicht eingehen kann. Vorstellbar ist, dass Teile der Alt-Schulden der Länder in der Hand des Bundes zusammen geführt werden. Es wird dann aber unter

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Beteiligung des Stabilitätsrates einen verbindlichen Tilgungsplan für die Länder geben, die diese Hilfe nutzen wollen. Dieser Fonds muss allen Bundesländern offen stehen. So könnte Sachsen-Anhalt seine Schulden schneller tilgen.

Jetzt der „Blick auf die aktuelle Situation“: Da zeichnet sich die stärkere Beteiligung des Bundes bei den Sozialausgaben (Stichwort Eingliederungshilfe oder Kosten der Unterkunft) bzw. Sozial-Gesetzen ab, auch da würde Sachsen-Anhalt erheblich profitieren. Wir reden allein bei der Eingliederungshilfe von mehr als 100 Millionen Euro jährlich!

Und der „Blick nach vorn“: Aus der Investitionsförderung Ost (Soli) und dem Korb II sowie den Entflechtungsmitteln sollen Hilfen und Förderungen für Wirtschaft und Forschung in strukturschwachen Regionen werden – egal ob in West oder Ost, in Nord oder Süd.

Zusätzlich streiten wir uns über eine Anpassung der willkürlich festgelegten

unterproportionalen Steuerkraft der Kommunen in Höhe von nur 64 Prozent und über eine Berücksichtigung demografischer Probleme.

Von jeder dieser diskutierten Regelungen würde Sachsen-Anhalt erheblich

profitieren. Und wir reden dabei über einen größeren dreistelligen Millionenbetrag – dauerhaft! Was aber am Ende wirklich beschlossen wird, ist derzeit noch völlig offen.

Gerade deshalb müssen wir unsere Probleme zuerst allein lösen und nicht auf die Hilfe des Bundes und der anderen Länder warten.

Denn eines ist klar: Die Solidarität der Länder untereinander hört beim Thema Geld schnell auf. Und alle Länder – selbst die Geberländer – haben beim Länderfinanzausgleich ihre ganz eigenen Forderungen, die uns nicht helfen werden.

Dabei geht es nicht darum, dass der Länderfinanzausgleich grundsätzlich in Frage gestellt wird – strittig sind die zukünftige Höhe und Struktur. In dieser Situation wird der Stabilitätsrat in Berlin künftig eine viel größere Rolle spielen.

Die entscheidenden Punkte sind:

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Überwachung, Controlling, und - jetzt bitte nicht den Kopf schütteln – sogar Sanktionen für Länder, die getroffene Vereinbarungen nicht einhalten!

Übrigens - bei unseren Konsolidierungshilfen, die wir für Stark II verwenden, wird dieses System bereits erprobt. Nichteinhaltung der Vorgaben hieße jetzt schon mindestens einjährigen Verlust der Konsolidierungshilfen!

Anrede,

der Stabilitätsrat wird klare Regeln aufstellen und diese durch mehrstufige Verfahren durchsetzen. Die derzeitigen Vorschläge gehen dabei bis hin zu Klagerechten des Stabilitätsrates und spürbaren, finanziellen Sanktionen.

Anders formuliert – wer die Hilfen anderer nutzt, ist verpflichtet, Rechenschaft über sein Ausgabeverhalten abzulegen. Bei Verstößen wird es Sanktionen geben oder die Hilfe von außen wird ganz eingestellt.

Zwei konkrete Beispiele zeigen, wie es bisher war:

Der bis vor zwei Jahren noch rechnerisch unvollständige Nachweis der Verwendung der erhaltenen Solidarpaktmittel in Sachsen-Anhalt hatte keine Konsequenzen. Die Mittel flossen trotzdem weiter.

Wir haben Berichte geschrieben und die allgemeinen Umstände – irgendwo war immer Krise oder flossen Zahlungen nicht periodengerecht zu – als Entschuldigung angeführt.

2. Beispiel: Die Sanierungsverfahren des Stabilitätsrates in Berlin, denen sich u.a.

Bremen und das Saarland – im Übrigen mit offenem Ausgang – unterziehen müssen, haben derzeit auch nur das Berichtswesen intensiviert. Diese Berichte sind öffentlich und regelmäßige Kritik des Stabilitätsrates an den landespolitischen Versäumnissen war unangenehm und führte zu einer gewissen Einsicht, so auch bei uns in Sachsen- Anhalt. Aber echte Sanktionen gibt es eben nicht – bisher.

Um es deutlich zu sagen – das wird sich ändern. Große Teile der

Ländergemeinschaft und auch der Bund werden ohne weitere Einflussmöglichkeiten auf die Haushalte der betreffenden Länder keine neuen Hilfen mehr gewähren. Die Bringschuld wird nicht mehr in immer neuen Berichten bestehen.

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Man mag das kritisieren, aber nach Jahrzehnten Erfahrung in der deutschen Politik und der Erwartungshaltung an die öffentlichen Finanzen sowie nach den

Erfahrungen aus der Finanzkrise halte ich dies für richtig! Es geht darum, dass der Staat sich so verhält wie jeder vernünftige Kaufmann.

Wir müssen zeigen, dass wir unseren Haushalt nachhaltig in Ordnung gebracht bzw.

die notwendigen Schritte dazu eingeleitet haben und weiter umsetzen werden!

Dabei zeigt sich in den Gesprächen, dass jenseits der Schlagzeilen auch die Geberländer anerkennen, dass es unterschiedliche Ausgangsbedingungen gerade auch im Osten gegeben hat. Dass zum Beispiel die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den Ländern eine große Herausforderung ist.

Wir können das aber nur erfolgreich und nachhaltig einbringen, wenn wir deutlich machen, dass wir bereits aus eigener Kraft darauf reagiert haben. Das Personalentwicklungskonzept, die Entschuldung der Kommunen mit STARK II und IV, dazu STARK III als größtes Bildungsinvestitionsprogramm in die Zukunft; das alles sind Maßnahmen, die in Deutschland positiv wahrgenommen werden.

Anrede,

zusätzliche Ausgaben, ein „nice to have“ werden aber nicht anerkannt. Die

Forderung der Gemeinschaft von Bund und Ländern ist ganz klar: Man muss sich die Ausgaben – erst recht zusätzliche - leisten können!

Und wenn wir finanziell weiterhin dauerhaft auf eigenen Füßen stehen, ohne

zusätzliche Sonderhilfen von außen, dann - liebe Kolleginnen und Kollegen – dann kann und darf uns auch keiner bei der Mittelverteilung reinreden. Keiner aus

München, keiner aus Berlin, kein Bundesminister und auch kein Stabilitätsrat. Genau das ist unser finanzpolitischer Anspruch.

Die Dinge werden hier in Magdeburg entschieden und nirgendwo anders! Und das soll so bleiben!

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Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt hat sich die Landes-Regierung eindeutig entschieden, weiter Ausgabenstrukturen zu schaffen, die dauerhaft bezahlbar sind.

Wir haben gegenüber Bund und den anderen Ländern immer wieder deutlich

gemacht, dass wir die notwendigen Reformen verstetigen wollen und – und jetzt darf ich das Wort doch noch einmal benutzen – die Schuldenbremse ab 2020 bei

normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einhalten werden.

Anrede, wir werden uns, wenn wir unseren finanzpolitischen Weg weiter gehen, künftig ganz andere Diskussionen leisten können, ja leisten müssen. Und das ist ein neues, sehr reizvolles Herangehen an die Politik insgesamt in Sachsen-Anhalt. Wir werden uns dann nicht mehr darüber streiten, ob und in welcher Höhe wir tilgen, Vorsorge betreiben, wie hoch die Investitionsquote, oder die grundsätzliche Personalausstattung im Landesdienst ist. Denn all diese Dinge sind ja langfristig beschlossen!

Und wir werden uns viel weniger über nötige Struktur-Anpassungen unterhalten müssen, denn diese sind umgesetzt und wirken im Haushalt.

Der Rahmen, die Eckwerte des Haushaltes für die nächsten Jahre, die Spielräume sind gesetzt.

Dies bedeutet für die Politik in Sachsen-Anhalt, dass es nicht mehr dauernd um Grundsatzdebatten über das Erreichen von bestimmten Quantitäten geht.

Dies geschieht dann vornehmlich zu Beginn einer Wahlperiode. Nein, es geht dann vor allem um qualitative Fragen des Geldausgebens. Was wollen wir mit dem dann vorhersehbaren Geld bewirken und erfolgreich für Sachsen-Anhalt umsetzen – und zwar in allen Politikbereichen.

Das hat sehr konkrete Auswirkungen auf die Finanzpolitik. Ich habe bereits gesagt, gestaltende Finanzpolitik soll langfristige Spielräume für eigene politische

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Entscheidungen erhalten oder schaffen, dabei für Generationen-Gerechtigkeit sorgen und Wachstumspolitik unterstützen und vorantreiben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Finanzpolitik zieht sich dann aus dem Tagesgeschäft mehr und mehr zurück. Sie überwacht die Eckpunkte dieser langfristigen Planungen, controlled gemeinsam mit der Staatskanzlei die festgelegten politischen Ziele. Sie schafft dabei immer mehr Raum und Verlässlichkeit für mittel- und langfristige Konzepte. Sie schafft aber auch – das wird immer wieder nötig sein - Spielräume für die schnelle akute Hilfe. Dies ist gewollt: Politik wird dadurch strategischer und konzeptioneller. Da geht es auch um Überlegungen für die nächsten 30 Jahre. So erübrigt sich die kurzfristige Steuerung über Haushaltssperren oder globale Minderausgaben.

Politik mit konkreten, abrechenbaren Zielen ist aber auch transparenter und besser im Vollzug zu kontrollieren, und daran müsste das Parlament ein großes Interesse haben.

Wenn die Exekutive besser zu kontrollieren ist, dann spielt auch das Parlament eine ganz andere Rolle. Es muss aber auch verstärkt die gestalterischen Möglichkeiten annehmen, und nicht allzu oft der verlängerte Arm von Interessenverbänden, Betroffenen, Begünstigten oder den Medien sein. Gestalterische Diskussionen um das Einzelne müssen aber immer das Ganze berücksichtigen.

Abgeordnete werden sich mit Ministerien – bildhaft gesprochen – nicht mehr über die Zahl der Bleistifte streiten. Stattdessen wird es um Konzepte der Ministerien oder auch des Parlaments gehen, mit denen man dann konkrete Zielvereinbarungen abschließt, die sich im Haushalt wiederfinden.

Und wenn die Ziele nicht erreicht werden, kann und wird es in der Diskussion zu anderen Entscheidungen oder zu Umschichtungen kommen.

Ein weiterer Grundsatz wird eine große Rolle spielen; Haushalte werden weniger Titel haben. Damit werden sie deutlich übersichtlicher. Und sie werden einen strikteren Gender-Ansatz verfolgen. Übrigens wird dann auch der

Landesrechnungshof eine offene, gestalterische Rolle spielen können und auch müssen. Das Budgetrecht des Parlaments wird auf eine qualitativ neue Stufe gehoben.

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Anrede,

größere Transparenz und besseres Controlling schaffen auch neue Möglichkeiten für die Bürgerbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger können viel besser ermessen, ob ihr Steuergeld gut angelegt ist, ob die Politik auch erreicht, was sie ankündigt.

Das war jetzt kein Blick in die Glaskugel. Diese Politik-Konzepte werden zum Beispiel in Österreich - getragen von allen Fraktionen - schon seit einigen Jahren erfolgreich praktiziert. Ebenso in Skandinavien!

Ich werde in den nächsten Monaten dazu Vorschläge unter-breiten. Ich weiß, dass 2015 schon viele an den Wahlkampf denken. Aber vielleicht gelingt uns trotzdem gemeinsam ein weiterer großer Schritt in der Finanzpolitik in Sachsen-Anhalt.

Ich möchte mit Ihnen noch 2015 die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit nach der Wahl 2016 erstmals im Parlament eine MiPla diskutiert und beschlossen wird, die dann die Grundlage für die Haushaltsaufstellung in der gesamten

Legislaturperiode bildet.

Anrede,

einen ersten Schritt in diese Richtung gehen wir mit dem neu geschaffenen finanzpolitischen Informations-System Sachsen-Anhalt, kurz isa. Wir wollen erreichen, dass Ihnen, dem Parlament, der Landesverwaltung und bald auch Bürgerinnen und Bürgern in gut aufbereiteter Form alle erhobenen und

gespeicherten Daten zu den drei großen Themen Finanzpolitik, Haushalt und Personal zur Verfügung gestellt werden. Ich habe und werde die Fraktionen, das Kabinett und die Öffentlichkeit über isa unterrichten und werde dies kontinuierlich fortführen. Bitte nutzen Sie unser Angebot und verbessern sie isa mit Ihren Anregungen! Wenn ich gleich meine

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Ausführungen schließe, dann finden Sie im Intranet des Landtags den aktivierten Link zum isa.

Meine Damen und Herren,

wir haben in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreicht. Und ich bin der festen Überzeugung, dass wir auch die Weichen für die kommenden Jahre richtig gestellt haben. Auch wenn manchmal die Wogen der Erregung etwas hoch schlugen und es für mich persönlich auch nicht immer einfach war.

Eine nachhaltige Finanzpolitik, die den Blick aufs ganze Land erfordert, ist eben keine einmalige Aktion, sie muss auf Dauer ausgerichtet sein.

Und deshalb sind gesunde Haushalte nicht die Idee sturer Finanzminister, wie Kritiker vielleicht meinen, sondern die Voraussetzung für Wohlstand und soziale Sicherheit.

Mit Blick auf Sachsen-Anhalt füge ich hinzu: Solide Haushalte sind die Voraussetzung dafür, um auch weiterhin eigene landespolitische Schwerpunkte zu setzen und immer wieder in den anstehenden Verhandlungen mit dem Bund und den anderen Ländern selbstbewusst aufzutreten. Noch einmal: Vieles ist dabei schon erreicht worden – von uns gemeinsam!

Ich bin und bleibe optimistisch, dass wir die Aufgaben in den nächsten Jahren erfolgreich meistern.

Dies wird uns gelingen, wenn wir die Gestaltung der Zukunft Sachsen-Anhalts immer wieder an die erste Stelle rücken.

Ich denke, dass das Bewusstsein für die anstehenden Herausforderungen bei allen Unterschieden im Detail bei allen – Opposition wie Koalition – vorhanden ist.

Wie gesagt: Für die aktive Gestaltung von Zukunft sind viele von uns, so auch ich, vor 25 Jahren in die Politik gegangen. An diesem Grundkonsens sollten wir weiter festhalten.

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Wir haben alle – ob Abgeordneter oder Minister – eine Gesamtverantwortung für Sachsen-Anhalt!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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