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18 30. 4. 2014

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Schweizerische Ärztezeitung

Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses

Editorial 679

Neues Verjährungsrecht

FMH 682

Tarifrevision – nomen est omen

IPI 689

Braucht es wirklich ein Institut für Praxisinformatik?

Begegnung mit Alain Berset 717

«Wir wollen die Zusammenarbeit fördern»

«Zu guter Letzt» von Erhard Taverna 722

Biobanken

18

30. 4. 2014

(2)

I N H A LT

FMH

Editorial

679 Neues Verjährungsrecht Ursina Pally Hofmann Thema

681 Das Arztgeheimnis ist unantastbar Michel Matter

Der gewaltsame Tod der Genfer Sozialtherapeutin Ade- line M. hat in der Romandie und mittlerweile auch in der ganzen Schweiz den Druck auf das Arztgeheimnis erhöht.

Tariffragen

682 Tarifrevision – nomen est omen Christian Oeschger, Kerstin Schutz

Anfang April hat der erste FMH-Tarifdelegier- ten-Tag 2014 stattgefun- den. Schwerpunktthema war die laufende TAR- MED-Tarifrevision. Erfah- ren Sie, wie sich die Refe- renten der verschiedenen Interessengruppen zum bundesrätlichen Tarifein- griff geäussert haben.

684 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

686 Das KHM als Präventions-Plattform: KHM Stellungnahme

Joel Cuénoud, Pierre Klauser, Johanna Sommer-Bühler

Das Kollegium für Hausarztmedizin hat seine Aufgaben neu definiert. Es sieht drei Schwerpunktbereiche seiner Tätigkeit.

Der erste ist der hier vorgestellte Bereich der Prävention.

688 Das Institut für Praxisinformatik (IPI) IPI ist mit Mandat der FMH nun operativ Gerhard Schilling, Urs Stoffel

Die Führung im Bereich Praxisinformatik will die FMH in ärztlichen Händen wissen. Zu diesem Zweck wurde das IPI gegründet. Auch ein Geschäftsführer wurde mittler- weile bestimmt, er stellt sich im folgenden Beitrag vor.

689 Braucht es wirklich ein Institut für Praxisinformatik?

Christian Peier

Diese Frage stellt der neue Geschäftsführer des Instituts für Praxisinformatik. Und die Antwort gibt er durch eine Geschichte – sie handelt nicht von Ärzten, sondern von einem Auto …

Weitere Organisationen und Institutionen

691 Vergiftungen in der Schweiz STIZ

Hugo Kupferschmidt, Christine Rauber-Lüthy

Informationen zur Beratungstätigkeit des Schweizeri- schen Toxikologischen Informationszentrums im Jahr 2012. Wiederum waren schwere und tödliche Vergiftun- gen zu beklagen. Lesen Sie hier die detaillierten Angaben zu Häufigkeiten von Noxengruppen und Vergiftungs- schweregraden.

Briefe / Mitteilungen

695 Briefe an die SÄZ 697 Facharztprüfungen /

Mitteilungen

FMH Services

698 Seminare / Séminaires 699 Ihre Experten

700 Stellen und Praxen

Tribüne

Standpunkt

710 Stürzt der Tiers payant die Ärzte ins Verderben?

Franz Marty

Der Autor beklagt, dass ein Wechsel zum Tiers payant von Standespolitikern als Bedrohung der ärzteeigenen Datenbasis und des Taxpunktwertes bekämpft werde.

Angesichts des Strukturwandels und der elektronischen Krankengeschichte sei er jetzt aber ein einfacherer und kostengünstiger Abrechnungsmodus als der Tiers garant.

Management

713 Umgangsformen mit der Unmöglichkeit Harald Tuckermann, Johannes Rüegg-Stürm, Matthias Mitterlechner

Zweiter Beitrag unserer Reihe «Management von Spitä- lern – eine unmögliche Aufgabe?!» Nach Darstellung der Paradoxie eines Spitalmanagements in der letzten SÄZ- Ausgabe geht es nun darum, konkrete Möglichkeiten ei- nes Managements aufzuzeigen. Der Schwerpunkt liegt auf dem sog. bilateral-situativen Entscheiden.

716 Spectrum

(3)

I N H A LT

Horizonte

Begegnung mit …

717 «Wir wollen die Zusammenarbeit fördern»

Daniel Lüthi

Diesmal war für Daniel Lüthi alles anders: Sein Ge- sprächspartner konnte sich keinesfalls wie sonst üblich zwei Stunden Zeit nehmen, private Fragen waren aus- drücklich unerwünscht. Wen traf Lüthi? Alain Berset!

Das Ergebnis der immerhin 40-minütigen Begegnung lässt sich hier nachlesen.

Streiflicht

720 Questions autour des neurosciences et de leur pouvoir explicatif

Jean Martin

Wie verhalten sich Neuro-Enthusiasmus und Neuro-Skep- tizismus? Schliessen Sie sich aus? Ist ein dialektisches Ver- hältnis möglich? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Adam Gopnik in seinem Artikel «Mindless – The new neuro-skeptics». Und Jean Martin hat ihn gelesen.

Zu guter Letzt

722 Biobanken Erhard Taverna

Waren Sie schon einmal in einem Alpenréduit, in einer Besamungsstation, Saatgutbank oder gar einer Lager- stätte im arktischen Permafrost? Der Fotograf Yann Min- gard war dort – mit seiner Kamera. Seine Absicht ist es, eine meist unzugängliche, von der Öffentlichkeit abge- schirmte Welt visuell zu erfassen. Gedanken zu einer Ausstellung des Fotomuseums Winterthur.

Anna

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA

Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag

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Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

I M P R E S S U M

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Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:

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Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel

Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. J.-P. Guyot

Orthopädie: PD Dr. M. Zumstein Pädiatrie: Dr. R. Tabin

Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:

Dr. M. Kondo-Oestreicher

Prävention und Gesundheitswesen:

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Psychiatrie und Psychotherapie:

Dr. G. Ebner

Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: PD Dr. Damien Weber Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:

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I M P R E S S U M

(4)

E d i t o r i a l

F M H

679

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18 Die Revision des Verjährungsrechts steht an. Der entspre-

chende Gesetzesentwurf sieht vor, dass Forderungen, die auf- grund von Körperverletzung oder Tötung entstehen, erst nach 30 Jahren verjähren. Heute beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre, sofern die Behandlung durch einen selbständig täti- gen Arzt oder in einer Organisation erfolgte, die nicht unter ein kantonales Haftungsgesetz fällt. Die Kantone sehen für gewisse Organisationen kürzere Verjährungsfristen vor. Auch wenn das aktuelle Gesetz revidiert ist, bestehen die unter- schiedlichen kantonalen Regelungen weiterhin, so dass die angestrebte Vereinheitlichung im Verjährungsrecht nicht möglich ist. Besonders stossend ist die unterschiedliche Gesetzgebung etwa bei der Verabreichung von Medikamen- ten: Während der Arzt für einen Fehler bei der Medikation zukünftig während 30 Jahren haften soll, beträgt die Frist für den Hersteller des Medikaments lediglich 10 Jahre. Letzterer haftet nach den Regeln des Produktehaftpflichtgesetzes, die nicht angepasst werden sollen.

Zwar sieht der aktuelle Gesetzesentwurf nicht vor, die Aufbewahrungspflicht für die Krankengeschichte ebenfalls auf 30 Jahre zu verlängern. Weil aber der Arzt in einem Pro- zess beweispflichtig ist, wenn es um einen möglichen Aufklä- rungsfehler geht, muss er zukünftig die Krankengeschichten seiner Patienten bis zum Ablauf der 30-jährigen Frist auf- bewahren. Nur dann ist er genügend dokumentiert, falls die Aufklärung im Prozess zu einem Thema wird. Zudem wird jeder Versicherer, der eine Haftpflichtversicherung über 30 Jahre anbietet, die Aufbewahrungspflicht für die Kran- kengeschichte über die gesamte Verjährungsfrist vertraglich vereinbaren. Die längere Aktenaufbewahrung führt offen- sichtlich zu Mehraufwand und Mehrkosten zu Lasten der Leistungserbringer, ganz abgesehen von den technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Lesbarkeit von Daten nach so vielen Jahren.

Seitens Versicherer ist noch unklar, ob eine Versiche- rungslösung über 30 Jahre angeboten wird. Selbstredend weiss man auch nicht, was ein verlängerter Versicherungs- schutz kosten soll. Fehlen die entsprechenden Angebote oder sind sie zu teuer, kann das schwerwiegende Folgen für die Versorgung haben. Wie das Beispiel USA zeigt, ist eine Unter- versorgung wahrscheinlich, wenn es sich für Ärzte wegen zu hoher Versicherungsprämien nicht mehr lohnt, selbständig tätig zu sein. Auch die Patienten haben das Nachsehen, wenn sie von Ärzten ohne Versicherungsschutz behandelt werden, denn der Arzt haftet dann nur mit seinem Vermögen. Bei gros sen Schäden oder zahlreichen Geschädigten dürfte es zu finanziellen Ausfällen kommen, weil der Schadenersatz nicht

oder nur unvollständig bezahlt werden kann. Fehlt der Ver- sicherungsschutz, muss man den Erben von Ärzten raten, die Erbschaft auszuschlagen oder sie nur unter einem öffentli- chen Inventar anzunehmen.

Die Revision des Verjährungsrechtes wird derzeit in der Rechtskommission des Nationalrates beraten. Anlässlich eines Hearings hat sich die FMH dafür eingesetzt, dass die 30-jäh- rige Frist nicht für die ärztliche Behandlung gelten soll. Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist nur für Schäden sinn- voll, die regelmässig erst nach der 10-jährigen Verjährungs- frist auftreten; bis anhin konnten solche Geschädigte ihre Forderung nie geltend machen. Dass eine 10-jährige Verjäh- rungsfrist für diese Spätschäden die Europäische Menschen- rechtskonvention verletzt, stellte kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest. Hingegen fällt die medizinische Behandlung grundsätzlich nicht unter Spät- schäden, weil die meisten Schäden sofort nach einer Behand- lung oder in den folgenden Tagen, Wochen oder Monaten auftreten.

Dr. iur. Ursina Pally Hofmann, Rechtsanwältin, Abteilung Rechtsdienst Der Bundesrat fordert die Verbesserung des Verjährungsrechts und eine Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Perso- nenschäden. Leistungserbringer müssten fortan aus haftpflichtrechtlichen Gründen Krankengeschichten 30 Jahre lang aufbewahren. Wäre dies überhaupt praktikabel und wären solche Haftpflichtversicherungen noch bezahlbar?

Die FMH brachte einen Lösungsvorschlag für Spätschäden in die Parlamentskommission ein.

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident der FMH

Neues Verjährungsrecht

Die geplante Verjährungsfrist

von 30 Jahren ist nur für Schäden, die erwiesenermassen regelmässig

erst nach 10 Jahren auftreten, sinnvoll.

Die heutige Frist von 10 Jahren

für medizinische Behandlungen ist

ausreichend.

(5)

T h e m a

F M H

Das Arztgeheimnis ist unantastbar

Folge des Dramas um Adelines Tod in La Pâquerette:

Der Staatsrat gab am 19. März seine Absicht bekannt, für gemeingefährliche Patienten ein Gesetz zum Arztgeheimnis zu erlassen. Dieses Vorhaben ist gleich doppelt ärgerlich. Zunächst einmal gilt grundsätz- lich: Das Arztgeheimnis ist unantastbar und muss es auch bleiben. Aber auch das Vorgehen bei diesem Gesetzesentwurf ist ärgerlich. Zu keinem Zeitpunkt wurde der Ärzteverband des Kantons Genf AMG konsultiert oder auch nur informiert, etwa am 17. März, als AMG-Vertreter mit Staatsrat Mauro Poggia über eine mögliche Zusammenarbeit bei diversen gesundheitspolitischen Themen sprachen.

Und was soll man zum Schweigen sagen, das dem Verantwortlichen des medizinisch-psychiatrischen Dienstes für den Strafvollzug der Genfer Universi- tätskrankenhäuser HUG, Dr. Hans Wolff, auferlegt wurde?

Ärzteschaft und Politik verfolgen das gleiche Ziel: mehr Sicherheit zu bieten. In einem verständ- licherweise sehr emotionalen Klima möchten die Politiker jetzt den Eindruck einer vollständigen Dossierfestigkeit vermitteln – umso mehr, als diese Affäre ein Versagen der eingerichteten Verfahren auf allen Ebenen zutage gefördert hat. Überall kam es zu Fehlern, aber das Arztgeheimnis hatte nichts damit zu tun. Nirgends im Bericht des ehemaligen Staats- rats Bernard Ziegler wird dem Arztgeheimnis irgend- eine Rolle beim Tod Adelines zugeschrieben. Man muss sich eines klar machen: Die Wahrung des Arzt- geheimnisses trägt insofern zur Sicherheit bei, als dieses die Grundlage für Vertraulichkeit und somit Vertrauen schafft. Die Schwächung des Arztgeheim- nisses dagegen sorgt für Unsicherheit.

Nun will man der Bevölkerung weismachen, dass man alles im Griff habe und umfassendes Wissen ein erneutes Drama verhindern könne. Damit verkennt man, was das Arztgeheimnis ausmacht. Eine Auf- hebung des Geheimnisses darf es nur in besonderen Ausnahmefällen geben. Kein Arzt wird eine Informa- tion für sich behalten, die eine andere Person in Ge- fahr bringen könnte. Folglich ist es untragbar, wenn Mauro Poggia sagt, die Ärztinnen und Ärzte würden sich hinter dem Arztgeheimnis verstecken (Léman Bleu, «Genève à chaud» vom 19. März 2014).

Die Verantwortung war bei uns allen eine Grundlage unseres Berufes und wichtiger Bestand- teil unserer Aus- und Weiterbildung. Wir sind ver- antwortlich für unser medizinisches Handeln, für unsere therapeutischen Entscheidungen und für jede Wahl, die wir treffen. Voll und ganz zu seinem Handeln zu stehen ist der zentrale Aspekt unseres Berufes. Weder arbeiten wir zum Vergnügen, noch geben wir uns Illusionen hin; wir befinden uns stets in der Realität des Patienten. Daher sind diese Un- terstellungen schlicht nicht der richtige Weg. Die Behörde kann nicht von sich aus in die therapeuti- sche Beziehung eingreifen. Wenn sie dies täte, würde sie nur das System schwächen. Darüber hin- aus obliegt die Handhabung der Freigänge der Straf- täter nicht dem behandelnden Arzt, sondern derje- nigen Fachperson, die beauftragt ist, die Behörde zu informieren.

Rechtliche Grundlage des Arztgeheimnisses ist Artikel 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Dieser ist eindeutig genug und bedarf keinerlei Er- gänzungen oder Änderungen: Der Arzt kann jeder- zeit seinen Patienten oder die zuständige Behörde bitten, ihn von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden, um zu diesem bestimmten Zeitpunkt aufgrund einer vertraulich erhaltenen Information ein ärztliches Urteil abzugeben. Dieses Urteil ist einzig für eine aktuelle Situation und nicht für alle Ewigkeit gültig. Wenn es die Situation erfordert, weiss der Arzt seine Verantwortung wahrzunehmen:

Sein Ziel ist die Sicherheit, nicht der Schutz des Pa- tienten um jeden Preis. Besonders Ärztinnen und Ärzte im Strafvollzug haben nur den Schutz Dritter im Sinn. Ich sage es noch einmal: Die Schwächung des Arztgeheimnisses erhöht die Unsicherheit. Wa- rum also das Rad neu erfinden, warum die thera- peutische Beziehung schwächen wollen?

Auch wenn das furchtbare Drama in La Pâque- rette begreiflicherweise starke Emotionen hervor- gerufen hat, darf das Arztgeheimnis nicht unter dem Deckmantel, dem Wunsch der Bevölkerung zu ent- sprechen, aufgeweicht werden. Es war der Kon- trollverlust der Behörde, der zu dem Drama Adeline geführt hat, nicht das Arztgeheimnis. Und dieses muss unantastbar bleiben.

Michel Matter

Präsident des Ärzteverbandes des Kantons Genf AMG

Korrespondenz:

ma-matter[at]bluewin.ch

Seit Jahren nimmt der Druck auf das Arztgeheimnis zu. Der gewaltsame Tod der Genfer Sozial- therapeutin Adeline M. hat in der Romandie und mittlerweile auch in der ganzen Schweiz den Druck auf das Arztgeheimnis zusätzlich erhöht. Die Regierung in Genf zielt auf das Arztgeheimnis, wohl um von verbesserungswürdigen Verwaltungsabläufen abzulenken. Die FMH unterstützt die Genfer Ärzte im Streit gegen die Aufweichung des Arztgeheimnisses.

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident der FMH

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682

Ta r i f f r a g e n

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18

Tarifdelegierten-Tag 2. April 2014

Tarifrevision – nomen est omen

Der insgesamt 10. Tarifdelegierten-Tag vom 2. April 2014 stiess bei den eingelade- nen Personen auf grosses Interesse. Schwerpunktthema bildete die laufende TARMED-Tarifrevision.

Am 2. April 2014 konnte das Departement Ambu- lante Tarife und Verträge Schweiz in Bern über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Tarifdele- gierten-Tag begrüssen. In einem einleitenden Referat informierte der Vizepräsident der FMH, Dr. med.

Ernst Gähler, über die aktuelle Situation im ambu- lanten Tarifbereich. Im Anschluss daran sprach Nati- onalrat Jean-François Steiert über die Interessen der Versicherten/Patienten bei der Preisgestaltung von Krankenver sicherungsleistungen.

Bevor die Teilnehmenden in einer der drei ange- botenen Parallelveranstaltungen ein spezifisches Thema vertiefen konnten, ging der Präsident der FMH, Dr. med. Jürg Schlup, mit dem Referatstitel

«Divide et impera», auf den bundesrätlichen Tari- feingriff ein.

Parallelveranstaltung 1:

Wirtschaftlichkeitskontrolle

Die Veranstaltung zum Stand der Arbeiten rund um die Themen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) stiess auf grosses Interesse bei den Teilnehmenden. Die Referenten Prof. Dr. iur.

U. Saxer, Dr. med. A. Haefeli und Dr. sc. nat. P. Mo- line führten die Tarifdelegierten in die Themen Recht und Rechtsprechung, Paritätische Vertrauens- kommission und deren Professionalisierung sowie in die statistische Methoden ANOVA und deren Weiter- entwicklung ein. Die Tarifdelegierten konnten im Anschluss an die Referate ihre Fragen zum Thema

WZW stellen und ihrer Meinung betreffend der Ar- beiten rund um die Arbeitsgruppe WZW Ausdruck verleihen.

Parallelveranstaltung 2: Daten – Relevanz und Herausforderungen aus Sicht der SASIS AG Daten werden in der Tarifwelt immer wichtiger. Die Relevanz ärzteeigener Datensammlungen und ent- sprechend Herausforderungen waren Schwerpunkt- themen vergangener Workshops. Nun hatten die Tarifdelgierten die Gelegenheit, sich mit diesem Thema aus Sicht der Krankenversicherer zu befassen.

Hans-Peter Schönenberger, der Geschäftsführer SASIS AG, gab einen umfassenden Einblick in die Tä- tigkeiten seines Unternehmens. Ziele und Herausfor- derungen bei den statistischen Daten der Kranken- versicherer, die Rolle der ZSR- und K-Nummern, Pra- xisbeispiele zum Daten- und Tarifpool, die Qualität der Daten und Aussagefähigkeit durch gemeinsame oder ergänzende Daten waren einige Themenberei- che einer spannenden Präsentation und der nachfol- genden gemeinsamen Diskussion.

Parallelveranstaltung 3: Tarifrevision konkret: Tarifierung von OP-Leistungen Wo ist welcher Arbeitsschritt im komplexen OP- Prozess tarifarisch abgebildet? Nachdem Dr. med.

Charlotte Meier Buenzli die vom Fachteam OP-Anäs- thesieprozess erarbeiteten Prozesse veranschaulicht hatte, versuchten kleinere Teams diese Frage anhand Christian Oeschger,

Kerstin Schutz

FMH, Abteilung Ambulante Tarife und Verträge Schweiz

Korrespondenz:

FMH / Abteilung Ambulante Tarife und Verträge Schweiz Frohburgstrasse 15 CH-4600 Olten Tel. 031 359 12 30 Fax 031 359 12 38 tarife.ambulant[at]fmh.ch

Der Tarifdelegierten-Tag ist auf sehr grosse Resonanz gestossen.

(7)

Ta r i f f r a g e n

F M H

von konkreten Fallbeispielen zu beantworten. Fakt ist, dass die Abläufe nicht überall identisch sind und sich seit der Inkraftsetzung des TARMED auch auf- grund gesetzlicher Vorgaben verändert haben. Umso wichtiger sind die Revisionsarbeiten für sachgerechte Abbildung von Operationsprozessen im TARMED.

Dr. med. Michaël Papaloïzos stellte im zweiten Teil der Veranstaltung den konkreten Revisionsvor- schlag im Bereich Handchirurgie vor und berichtete von der praktischen Arbeit bei der Revision in einem Fachteam.

Von Chancen und Risiken der Tarifrevision … Nach der Mittagspause berichteten Roger Scherrer, Leiter Abteilung Ambulante Tarife und Verträge Schweiz, sowie Christoph Schöni, Projektleiter Revi-

Nationalrat Jean-François Steiert und FMH-Vizepräsident Dr. med. Ernst Gähler.

sion TARMED bei H+ über den Zwischenstand der Ar- beiten bei der Revision des TARMED. Diese laufen auf Hochtouren und werden im Verlaufe des Jahres weiter intensiviert. Unter anderem wurde dafür das Fach- team Bildgebung konstituiert, das in den nächsten Monaten die radiologischen Positionen überarbeiten wird. Über Herausforderungen und Chancen einer Revision aus Sicht der Radiologen sprach Dr. med.

Tarzis Jung, Vorstand und Tarifdelegierter der Schwei- zerischen Gesellschaft für Radiologie SGR-SSR.

… und der Kostenneutralität

Mit Spannung wurde der Vortrag von Oliver Peters, Vizedirektor Bundesamt für Gesundheit BAG, erwar- tet. Peters erörterte in einem ersten Teil die Rolle des Bundes im Tarifbereich und leitete danach über zu den Anforderungen an die Tarifgestaltung sowie die Erwartungen der Bundesverwaltung an die Tarifpart- ner. Vor allem seine Ausführungen zur vom BAG er- warteten Kostenneutralität des revidierten TARMED sorgten bei den Anwesenden für lebendige Diskus- sionen.

Bevor die Teilnehmer den Tarifdelegierten-Tag bei einem Apéro ausklingen liessen, fasste Ernst Gähler in einem Rückblick die wichtigsten Statements des Tages zusammen und unterstrich noch einmal die relevan- ten Punkte im Zusammenhang mit der TARMED-Re- vision – so zum Beispiel die strikte Trennung der Tarif- struktur und der Preisbildung.

Das Departement Ambulante Tarife und Verträge Schweiz bedankt sich bei allen Referenten und Teil- nehmern für die aktive Partizipation und die konst- ruktiven Diskussionen.

Weiterführende Informationen sowie alle ver- fügbaren Folien zu Referaten und Parallelveranstal- tungen finden Sie auf der Webseite der FMH. www.

fmh.ch/ambulante_tarife/tarifdelegierten-tag.html

Die Erwartungen des Bundes an die TARMED-Revision wurden von Oliver Peters, Vizedirektor BAG, präsentiert.

Divide et impera: FMH-Präsident Dr. med. Jürg Schlup zum bundesrätlichen Tarifeingriff.

Jetzt vormerken:

Nächster Tarifdelegierten- Tag am Mittwoch, 12. November 2014, Hotel Ador, Bern

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684

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18

F M H

Personalien

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

BE

Elisabeth Renftle,

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Jurastrasse 37, 4900 Langenthal

SG

Daredschan Semionowna Messengiesser, Praktische Ärztin, Hohlweg 9, 8645 Jona Thomas Franz Georg Winter,

Praktischer Arzt, Feldstrasse 11, 9425 Thal VD

Antoni Juan-Torres,

Médecin praticien, 21, ch. de Chantemerle, 1010 Lausanne

Bertrand François Hue, Spécialiste en ophtalmologie, 5, avenue de Rumine, 1005 Lausanne ZH

Ingo Stenger,

Praktischer Arzt, Bahnhofplatz 15, 8021 Zürich 1 Todesfälle / Décès / Decessi

Lucien Bornand (1922), † 30. 12. 2013, 3063 Ittigen

René Christian Becher (1944), † 24. 3. 2014, Facharzt für Chirurgie, 3073 Gümligen Kaspar Berneis (1968), † 28. 3. 2014, Facharzt für Endokrinologie/Diabetologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8610 Uster

Rita Schär (1925), † 1. 4. 2014,

Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, 3626 Hünibach

Stefan Andreas Brauchli (1963), † 2. 4. 2014, Spécialiste en médecine du travail, 1004 Lausanne

Martin Matter (1924), † 3. 4. 2014, Facharzt für Medizinische Onkologie und Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 8702 Zollikon

Panayotis Vengos (1938), † 4. 4. 2014, Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, 1206 Genève

Aargauischer Ärzteverband

Zur Aufnahme in den Aargauischen Ärztever- band als ordentlich praktizierende Mitglieder haben sich angemeldet

Thierry Carrel, 3006 Bern, Facharzt für Herz- und thorakale Gefässchirurgie, Facharzt für Chirurgie, spez. Gefässchirurgie FMH, Praxis- eröffnung in Praxisgemeinschaft in Aarau per 1. Mai 2014

Heinz Schönhofen, 2502 Biel, Facharzt für Radio- logie FMH, Praxiseröffnung in Praxisgemein- schaft in Baden per 1. August 2014

Norbert Unland, I-20812 Limbiate, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Praxiseröffnung in Praxisgemeinschaft in Aarau per 1. April 2014 Diese Kandidaturen werden in Anwendung von Art. 5 der Statuten des Aargauischen Ärzte- verbandes veröffentlicht. Einsprachen müssen innert 14 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich und begründet der Geschäftsleitung des Aargauischen Ärzteverbandes eingereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist ent- scheidet die Geschäftsleitung über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Nicole Albrecht, Fachärztin für Allgemeine In- nere Medizin FMH, Schwarzenburgstrasse 293, 3098 Köniz

Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen in- nerhalb 14 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio einge- reicht werden. Nach Ablauf der Frist entschei- det der Vorstand über die Aufnahme der Gesu- che und über die allfälligen Einsprachen.

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P e r s o n a l i e n F M H

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft haben sich gemeldet:

Sektion Stadt

Felix Kühn, Facharzt für Innere Medizin und En- dokrinologie/Diabetologie FMH, ab 1. 8. 2014:

Weggisgasse 40, 6004 Luzern

Anja Chatterjee, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Kardiologie FMH, ab 1. 5. 2014: St. Anna-Strasse 32, 6006 Luzern Sektion Gäu

Ruth Draths, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe FMH, ab 12.1.2015: Frauenpraxis Buchenhof, Praxis für Mädchen und Frauen, 6210 Sursee

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu rich- ten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau haben sich gemeldet:

Henning Steen, Fichtenstrasse 4, D-78315 Radolf- zell, Facharzt für Kardiologie

Preise / Prix / Premi

Colorectal Cancer Research Scholar Award 2014

Die Colon Cancer Challenge Foundation hat am diesjährigen 67. Jahreskongress der Society of Surgical Oncology (SSO) die Arbeit des jun- gen Chirurgen Dr. med. Benjamin Weixler «Iso- lated Tumor Cells are a Negative Prognostic Factor for Disease-free and Overall Survival in Stage I & II Colon Cancer Patients: A Propen- sity Score Analysis» (Autoren: Benjamin Weix- ler, René Warschkow, Ueli Güller, Andreas Zettl, Urs von Holzen, Bruno M. Schmied, Carsten T. Viehl und Markus Zuber) mit dem Colorectal Cancer Research Scholar Award 2014 ausgezeichnet. Dieser Preis anerkennt hervorragende Leistungen im Bereich der mo- lekularbiologischen Forschung bei Patienten mit kolorektalen Karzinomen und zeichnet jährlich die beste am SSO Kongress eingege- bene Forschungsarbeit aus. Der Colorectal Cancer Research Scholar Award wurde zum vierten Mal verliehen und geht das erste Mal an eine Forschungsgruppe ausserhalb der USA.

Arthur Steindler Award

Prof. Christian Gerber, Ärztlicher Direktor und Schulterspezialist der Uniklinik Balgrist und Ordinarius für Orthopädie der Universität Zürich, wurde eine ausserordentliche Ehrung zuerkannt: Er durfte im März 2014 an der ge- meinsamen Jahrestagung der Orthopaedic Research Society (ORS) und der American Aca- demy of Orthopaedic Surgeons (AAOS) den Arthur Steindler Award 2014 in New Orleans entgegennehmen. Der Arthur Steindler Award wird nur alle zwei Jahre an einen Wissenschaft- ler und/oder Arzt vergeben, der die Medizin weltweit substantiell beeinflusst und weiter gebracht hat. Prof. Christian Gerber erhielt den Arthur Steindler Award für seine gesammelten wissenschaftlichen und intellektuellen Bei- träge im Bereich der Schulter sowie für sein konsequentes Bestreben, diese Erkenntnisse zum Nutzen der Patienten in der Klinik umzu- setzen.

Aktuelle Forumthemen

Diskutieren Sie mit! Im Forum präsentieren wir regel­

mässig brisante Themen aus Politik, Ökonomie und Wissenschaft, die das Schweizer Gesundheitswesen betreffen. Bringen Sie Ihre Meinung ein oder kom­

mentieren Sie die Äusserungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Forum finden Sie unter:

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K H M

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18

Das KHM als Präventions-Plattform:

zum Bedarf an Massnahmen für die Prävention in der Hausarztmedizin

Das Kollegium für Hausarztmedizin (KHM) hat seine Aufgaben neu definiert im Zusammenhang mit der Neuaufteilung der Rollen unter den an der Hausarzt- medizin beteiligten Instanzen (die Fachgesellschaf- ten SGIM, SGAM und SGP, die 5 medizinischen Fa- kultäten mit ihren Instituten für Hausarztmedizin, die Akademie der Medizinischen Wissenschaften und Hausärzte Schweiz) [1].

Aufgrund der Vielfalt seiner Mitgliedsorganisati- onen bildet das KHM eine ideale Plattform, um die aktuellen Problemstellungen in der Hausarztmedi- zin zu erkennen und Lösungen vorzuschlagen, die dann von den Partnern oder durch das KHM auf Mandat durch seine Mitglieder praktisch umzuset- zen sind.

Das KHM hat also eine aktive Rolle als Plattform sowohl bei der Koordination als auch bei der Durch- führung von Projekten und Bildungsangeboten. In der Prävention tut es dies insbesondere mit seinem Pionierprojekt Gesundheitscoaching KHM. Für die- ses sehr erfolgversprechende Projekt ist die mehrjäh- rige Pilotphase nun abgeschlossen und das KHM be- ginnt mit dessen Verbreitung [2].

Das KHM ist damit ein wichtiges Bindeglied zwi- schen öffentlicher Gesundheit und Individualmedi- zin. Bei seinen Sitzungen im Herbst 2013 hat der KHM Stiftungsrat einen Plattform-Prozess initiiert, mit dem er drei Schwerpunktbereiche als integralen Bestandteil der Hausarztmedizin definiert hat:

1. die Prävention

2. das Patienten-Empowerment (zur Unterstützung eines selbstverantwortlichen Umgangs mit der eigenen Gesundheit oder einer chronischen Er- krankung)

3. die Verbindung zwischen Programmen der öf- fentlichen Gesundheit (Public Health) und den Individuen

Zunächst wird das KHM sein Augenmerk auf die Prä- vention legen und den Bedarf und die notwendigen Massnahmen in den Bereichen ärztliche Berufspra-

xis, Aus- und Weiterbildung, Forschung und Ge- sundheitspolitik definieren.

Ärztliche Praxis

– Die Akteure der Hausarztmedizin müssen die spezifischen Fertigkeiten für die Kommunikation in der Prävention beherrschen.

– Die Akteure der Hausarztmedizin müssen über an- erkannte und validierte Werkzeuge zur Unterstüt- zung der Kommunikation und Zusammenarbeit mit ihren Patienten verfügen (Hilfsmittel wie Dokumente und Illustrationen zur Patientenin- formation, zur Risikoeinschätzung, zur gemeinsa- men Entscheidungsfindung und zur Umsetzung und Begleitung von präventiven Massnahmen).

– Für die Prävention sollten Referenzdokumente, Empfehlungen und Standards für die Schweiz er- arbeitet werden.

– Um die Interprofessionalisierung zu fördern, sollten die Rollen der verschiedenen Partner defi- niert werden.

Aus- und Weiterbildung Für die medizinischen Berufe

– Die berufliche Weiterbildung muss die Schulung die oben genannten kommunikativen Fertigkei- ten und Werkzeuge einbeziehen, welche in der Praxis für die Prävention benötigt werden.

– Empfehlungen und Standards sollen landesweit in allen medizinischen Berufsgruppen einheit- lich vermittelt werden.

– Die Zusammenarbeit mit politischen und sozia- len Instanzen soll gefördert werden.

Bei der Bevölkerung

– Die Bevölkerung muss über die Grundlagen und Massnahmen der Prävention informiert und da- rin geschult werden (Gesundheitsverhalten und gesunde Lebensweise, Impfprogramme, Screen- ing-Programme, Früherkennung und frühzeitige Joel Cuénod a,

Pierre Klauser b, Johanna Sommer-Bühler c Für den Stiftungsrat des KHM a Facharzt für Allgemeine

Innere Medizin, Basel b Facharzt für Kinder- und

Jugendmedizin, Genf c Fachärztin für Allgemeine

Innere Medizin, Vésenaz

Korrespondenz:

Kollegium für Hausarztmedizin Landhausweg 26

CH-3007 Bern Tel. 031 370 06 70 Fax 031 370 06 79 khm[at]hin.ch www.kollegium.ch

«Das KHM hat eine aktive Rolle als Plattform sowohl bei der Koordination

als auch bei der Durchführung von Projekten und Bildungsangeboten.»

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K H M

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Behandlungen usw.); dazu gehört auch die Infor- mation über die jeweiligen Rollen und Aufgaben der verschiedenen Gesundheitsberufe und die Zusammenarbeit mit diesen.

– Diese Massnahmen sollen bereits in der obligato- rischen Schulzeit beginnen.

Forschung

– Die Forschung in der Hausarztmedizin muss nachgewiesene Erkenntnisse hervorbringen im Hinblick auf die Definition

– der schweizerischen Standards

– der schweizerischen Empfehlungen für die Praxis der Prävention

– von effizienten Verbreitungs- und Umsetzungs- methoden (Patienten-Empowerment, motivie- rende Gesprächsführung, Informatik-Tools usw.).

– Es müssen Untersuchungen zum Kosten-Nutzen- Verhältnis der Präventionsmassnahmen durch- geführt werden (zur Untermauerung der klini- schen Argumentation, zur Stärkung der Motiva- tion bei den Akteuren und zur Rechtfertigung der Vergütung).

Gesundheitspolitik

– Da Prävention ein gesellschaftliches Projekt sein muss, muss die Hausarztmedizin ihrerseits die Mitarbeit der Bevölkerung und ihrer Institutio- nen (Gemeinden, Schulen usw.) für die Entwick- lung und Durchführung von Präventionsmass- nahmen erreichen.

– Die Vergütung präventiver Massnahmen muss in den Katalog der Pflichtleistungen aufgenommen werden.

– Der ethische Aspekt der Prävention muss Einzug halten in die politischen Diskussionen und Überlegungen.

Als Plattform erwartet das KHM von seinen verschie- denen Partnern, dass sie sich an der Auswahl, Ent- wicklung und Koordinierung dieser Präventionspro- jekte beteiligen mit dem Ziel, den Gesundheitszu- stand der Bevölkerung in der Schweiz insgesamt zu verbessern.

Literatur

1 Klauser P, Grüninger U. Welche Zukunft für das KHM?

PrimaryCare. 2013;13(12):209.

2 Neuner-Jehle S, Schmid M, Grüninger U. The «Health Coaching» programme: a new patient-centred and visually supported approach for health behaviour change in primary care. BMC Family Practice.

2013;14(100). www.biomedcentral.com/

1471-2296/14/100.

«Die Vergütung präventiver Massnahmen muss in den Katalog der Pflichtleistungen aufgenommen werden.»

Sie lesen gerade eine Zeitschrift des Schweizerischen Ärzteverlags EMH …

Wussten Sie schon,

n dass EMH ein Gemeinschaftsunternehmen der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Schwabe AG ist, dem mit Gründung 1488 ältesten Druck- und Verlagshaus der Welt?

n dass EMH mit insgesamt zehn Fachzeitschriften, einem umfangreichen Online-Angebot sowie einem wachsenden Buchprogramm der führende Verlag für medizinische Zeitschriften in der Schweiz ist?

n dass sämtliche bei EMH erscheinenden Zeitschriften offizielle Publikationsorgane der jeweils zuständigen medizinischen Fachorganisationen sind?

Bei EMH werden Publikationen von Ärztinnen und Ärzten für Ärztinnen und Ärzte herausgegeben.

Die unabhängigen Redaktionen mit namhaften Fachpersonen aus der medizinischen Praxis gewährleisten die hohe Qualität und Relevanz der Beiträge, die das gesamte Spektrum der medizinischen Diskussion abdecken. DieThemenwahl orientiert sich nicht daran, wo Werbegelder der Industrie vorliegen, sondern spiegelt die vielfältigen Interessen der Ärzteschaft sowie der Fachorganisationen wider.

Wenn Sie mehr über EMH wissen möchten, finden Sie unterwww.emh.chweitere Informationen sowie die Online-Ausgaben unserer Zeitschriften mit komfortabler Volltext-Suche.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch persönlich zur Verfügung:

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Marketing und Kommunikation

Farnsburgerstrasse 8 Tel. +41 (0)61 467 85 06 / Fax +41 (0)61 467 85 56

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EMH Schweizerischer Ärzteverlag – Publikationen am Puls der Medizin

www.emh.chverlag@emh.ch

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18

Das Institut für Praxisinformatik (IPI) ist mit Mandat der FMH nun operativ

Die FMH und das Institut für Praxisinformatik (IPI) haben aufgrund des Ärztekammerbeschlusses vom 3. 10. 2013 im Februar 2014 einen Leistungsvertrag unterzeichnet. Damit erhält das IPI von der FMH das Mandat für den Bereich der Praxisinformatik und für die elektronische Dokumentation in den Arztpraxen (e-KG). Im Leistungsvertrag sind kon- krete Projekte vereinbart und mit messbaren Meilen- steinen definiert worden, die von einem gemeinsa- men Lenkungsausschuss überprüft werden. Zuneh- mend soll neben der wichtigen Grundlagenarbeit auch der Dienstleistungsbereich für alle ambulant tätigen FMH-Mitglieder ausgebaut werden. An der Ärztekammersitzung im Herbst 2014 wird ein Rechen- schaftsbericht vorgelegt werden. Seit 1. März 2014 ist das IPI nun operativ und hat dazu einen vollamt- lichen Geschäftsführer angestellt.

eHealth und die elektronische Dokumentation im Gesundheitswesen erhalten eine zunehmende Bedeu- tung. Für die interprofessionelle Zusammen arbeit und den Datenaustausch innerhalb der Ärzteschaft sind arztgerechte und praxistaugliche IT-Systeme unerlässlich. Im Strategieprogramm Gesund heit 2020 des Bundes ist eHealth denn auch bereits an zweiter Stelle der Prioritäten aufgeführt. Leider fehlen zur- zeit noch wesentliche Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Datenaustausch im Gesund- heitswesen. Viele IT-Programme sind entweder iso- lierte, untereinander inkompatible Lösungen oder wurden vorwiegend von Informatikern program- miert, denen das praktische Wissen von unseren Pra- xisabläufen logischerweise fehlt und damit im Alltag nicht optimal funktionieren können. Auch ist der durchschnittliche Arzt im Allgemeinen bei der Eva- luation von sinnvollen IT-Lösungen eher überfor- dert und auf eine neutrale Beratung angewiesen.

Um diese Brücken- und Drehscheibenfunktion zwischen ärztlichem und technischem Wissen aus- üben zu können, wurde im Juni 2012 das Institut für Praxisinformatik (IPI) gegründet [1]. Auch für die FMH ist es wichtig, den Lead im Praxisinformatik- Bereich in ärztlichen Händen zu behalten und das vorhandene Knowhow zu bündeln [2]. Nachdem die Ärztekammer am 3. 10. 2013 diesen Plänen und einem Sonderbeitrag unter Auflagen zugestimmt hatte, konnte nun im Februar 2014 nach konstruk- tiver Zusammenarbeit ein detaillierter Leistungsver- trag zwischen FMH und IPI unterzeichnet werden.

Darin werden die Zuständigkeiten, die Zusammen- arbeit und die Umsetzung von konkreten Projekte geregelt. Das IPI ist nun daran, seine Strukturen aufzubauen, weiter zu professionalisieren und seine bereits bestehenden Kontakte zu allen relevanten

Playern im eHealth-Bereich auszubauen. Am 1. März 2014 konnte mit Dr. med. Christian Peier ein mit dem Metier bestens vertrauter vollamtlicher Ge- schäftsführer angestellt werden (s. folgender Artikel).

Die FMH und das IPI mit seinen Trägergesell- schaften Hausärzte Schweiz (MFE), der Konferenz der kantonalen Ärztegesellschaften (KKA) und dem Institut für Hausarztmedizin der Uni ZH (IHAMZ) sind überzeugt, mit diesem Schritt einen Beitrag zur sinnvollen und praxisgerechten Weiterentwicklung von eHealth zum Wohle sowohl der ganzen Ärzte- schaft als auch der Patienten leisten zu können.

Literatur

1 Schilling G, Bhend H. IPI gegründet. PrimaryCare.

2012;12(13):237.

2 Schilling G, Bhend H. Das Institut für Praxisinformtik (IPI) ist dringend nötig. Schweiz Ärztezeitung.

2013;94(39):1473.

Gerhard Schilling a, Urs Stoffel b

a Präsident IPI b Mitglied des Zentral-

vorstands der FMH, Departement eHealth

Korrespondenz:

Dr. med. Gerhard Schilling Chlini Schanz 42 CH-8260 Stein am Rhein Tel. 052 741 36 26 gerhard.schilling[at]hin.ch

«Auch für die FMH ist es wichtig, den Lead im Praxisinformatik-Bereich

in ärztlichen Händen zu behalten.»

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Braucht es wirklich ein Institut für Praxisinformatik?

Braucht es wirklich ein Institut für Praxisinformatik?

Eine berechtigte Frage! Bevor ich jedoch darauf ein- gehe, möchte ich eine Geschichte erzählen. Sie ist zusammen mit einem guten Freund und Branchen- kenner entstanden, während wir uns Gedanken machten, wie die Softwarehäuser anstelle der Soft- ware (im gleichen Stil) Autos verkaufen würden:

Eine Familie geht in eine Garage und möchte ein neues Auto kaufen. Sie möchten ein zuverlässiges Fahrzeug mit gewissem Komfort – keinen Ferrari;

aber etwas Gehobeneres als ein Dacia. Sicherheit und Qualität sind ihnen wichtig.

Der Fachhändler erfragt ihre Bedürfnisse und Wünsche, um ihnen das optimale Fahrzeug verkau- fen zu können. Er zeigt ihnen verschiedene Bilder und zählt mögliche Funktionalitäten auf. Es fallen u. a. Stichworte wie «Lane Assist», «Bremsassistent mit Notbremsung», «ECO PRO Route» und «Ab- standsregeltempomat». Auch von «Stop & Go-Funk- tion» und «Park Assist», von «Kessy» sowie von «BAS Plus mit Kreuzungsassistent» ist die Rede. Einige Begriffe hat das Paar noch nie gehört oder kennt sie nicht wirklich. Und so stellt sich die Frage, ob sie

denn all die neuen und tollen Funktionen wirklich brauchen. Im Dialog mit dem geduldigen Fachbera- ter werden schliesslich die Kriterien für den neuen Wagen festgelegt.

Gemeinsam begeben sie sich in den Ausstel- lungsbereich und besichtigen ein entsprechendes Objekt. Beim Anblick bemerkt der Vater verunsi- chert: «Grundsätzlich gefällt mir das Auto. Es hat aber keine Räder! Ist es denn fahrtauglich?» «Aber sicher!» entgegnet der Verkäufer, «natürlich werden wir ihnen diese vor der Auslieferung gern als Ex- tras montieren – mit neuen 18-Zoll-Felgen und neuen Pneus.» Der Fachmann führt die Familie zum Heck des Autos, öffnet den Kofferraumdeckel und schwärmt: «Sehen Sie das grosszügige Raumangebot und das ausgeklügelte Gepäckhalterungssystem!» –

«Aber der Kofferraum ist zu klein für unseren Kinder- wagen», meint da die Mutter. Der Verkäufer lächelt und meint gelassen: «Brauchen Sie den wirklich?

Meine Frau und ich brauchen auch keinen. Ansons- ten, verstauen Sie ihn auf dem Rücksitz. Dort hat es Platz und ich bin sicher, Sie werden sich rasch daran gewöhnen. Ich habe bereits viele Kunden, die das so machen.»

Christian Peier Geschäftsführer IPI

Korrespondenz:

Dr. med. Christian Peier IPI – Institut für Praxisinformatik c/o Hausärzte Schweiz Geschäftsstelle Effingerstrasse 54 Postfach 6052 CH-3001 Bern

c.peier[at]praxisinformatik.ch

Unser IPI- Geschäfts führer:

Dr. med. Christian Peier Wie im vorangegangenen Artikel zur Mandatsertei- lung für die Praxisinforma- tik durch die FMH an das Institut für Praxisinformatik (IPI) erwähnt, hat das IPI per 1. 3. 2014 einen voll- amtlichen Geschäftsführer berufen. Wir freuen uns sehr, mit Dr. med. Christian Peier (Jg. 1973) einen äusserst kompetenten, engagierten und mit der Ma- terie bestens vertrauten Experten gefunden zu haben.

Dr. med. Christian Peier ist mit einer Ärztin verheira- tet und hat zwei schulpflichtige Söhne. Er hat nach seinem Medizinstudium an der Universität Bern früh neben dem medizinischen auch sein IT-Interesse entdeckt und dies zu seinem Beruf gemacht. Nach 2-jähriger Tätigkeit in einer medizintechnischen Firma baute er 2003 zusammen mit einem Informatiker eine führende Firma für Softwarelösungen und e-KG in den Arztpraxen auf, wo er während 10 Jahren als

Mitglied der Geschäftsleitung tätig, für das Projekt- management und als Leiter CustomerCare für die Praxis-Beratungen zuständig war.

Als Mitglied der Gruppe eHealth (eCH) bis 2009, Vertreter der IT-Branche im IFAS-Messe Beirat und vor allem als Mitglied des Vorstandes des Verbandes Schweizerischer Fachhäuser für Medizininformatik (VSFM, Verband der Softwarefirmen) bis 2013, kennt er die Branche bestens und ist mit allen wichtigen Playern im eHealth-Bereich vernetzt. Mit dieser selte- nen, aber hervorragenden Kombination von ärztli- chem Fachwissen und gründlichen IT-Kenntnissen ist Christian Peier wahrlich prädestiniert für den Job als Geschäftsführer des IPI. Das Kernteam des IPI hat soeben eine intensive Klausurtagung hinter sich und sich bereits zu einem äusserst engagierten, «ver- schworenen» Team gefunden. Wir wünschen Chris- tian Peier viel Erfolg und grosse Genugtuung in sei- ner spannenden Aufgabe.

Im folgenden Artikel skizziert der Geschäftsführer des IPI seine Vorstellungen und Visionen.

Gerhard Schilling, Präsident IPI

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2014;95: 18

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Der Mann setzt sich ans Steuer. Freudig begut- achtet er die vielen Knöpfe und Anzeigen. Viele davon hat er noch nie gesehen und ihre Funktionen kann er nur erahnen. Nach einiger Zeit fragt die Mutter: «Wo ist der Rückspiegel?» Der Fachmann bestätigt: «Sehr gut erkannt. Wir haben ein neues System entwickelt, das die Situation hinter dem Fahrzeug auf das Display projiziert. Diese Funktion wird Ihnen schon bald zur Verfügung stehen. Im Moment müssen Sie ohne Rückspiegel auskommen.

Das ist jedoch nicht schlimm, da Sie hauptsächlich vorwärts fahren. Zudem werden Sie so nachts nicht von Autos hinter ihnen geblendet.» Er ergänzt, dass neuartige Parksensoren akustisch beim Einparken helfen. Seine Kunden seien von dieser Funktion be- geistert.

Schliesslich kann der Fachmann die Familie überzeugen, sich für diesen Wagen zu entscheiden.

Sie klären die Vertragsformalitäten und die Einfüh- rung der neuen Funktionen, die Auslieferung sowie der obligatorische Serviceplan werden im Detail be- sprochen. Am Ende steht der Vertrag und das Paar unterschreibt glücklich.»

Die vielen herausragenden Funktionen – brauche ich die alle, oder fehlt etwas?

Haben Sie beim Lesen Parallelen zur Praxisinforma- tik erkannt? Haben Sie auch nicht alles begriffen, was Ihnen der Berater wortreich schmackhaft ma- chen wollte und vermissen Sie dafür für Sie wichtige Alltagsfunktionen beim Produkt? Ich möchte mit dieser Geschichte niemanden in ein schlechtes Licht rücken. Im Gegenteil: schon heute sind gute – ja sogar herausragende – Funktionalitäten und Tools vorhanden. Leider stehen diese oft als Insellösungen

alleine da und sind nicht bzw. ungenügend in die bestehende Software integriert. Daneben fehlen Standards und Regeln für einen Austausch von Da- ten. Als Arzt stellt sich mir die Frage nach der Wirk- samkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaft- lichkeit von Funktionen. Wie beim Tarifkatalog sollte diese Fragestellung auch in der eHealth an- gewendet werden. Die Frage nach dem Nutzen für Patienten und Leistungserbringer soll dabei im Vor- dergrund stehen.

Gemeinsam ans Ziel

Meine langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass die Entwicklung neuer Funktionen nur mit dem Ver- ständnis des ärztlichen Schaffens und der Praxispro- zesse möglich ist. Es sind die Ärztinnen und Ärzte, die täglich mit diesen Systemen arbeiten und sie wis- sen am besten, was es braucht.

Es kann nicht sein, dass neue, geniale Tools ent- wickelt werden, die im Alltag weder nützlich noch zweckmässig sind. Und es kann nicht sein, dass über- all aufwendige eigenständige Projekte umgesetzt werden, die dann mangels Nachfrage wieder ver- schwinden. Wir brauchen einen Rahmen – ein ge- meinsames Ziel. Und es braucht ein Miteinander.

Mit meiner Arbeit am Institut für Praxisinforma- tik setze ich mich dafür ein, dass die Arbeit mit IT einfacher und effizienter wird. Die Arbeit soll Spass machen und die Leistungserbringer sollen sich ver- mehrt auf ihre Patienten konzentrieren können. Da- neben sollen sie von genialen Tools unterstützt wer- den und ein besseres Verständnis für die IT haben.

Der Wechsel von Papier- auf elektronische Kranken- geschichten steht vielen noch bevor. Es handelt sich um einen Wechsel, der in keiner Hinsicht unter- schätzt werden darf. Mit dem IPI kann ich aus Erfah- rung wertvolle Hilfestellung leisten.

Einladung zur Mitarbeit

Ich sehe es als meine Aufgabe, Ihre Bedürfnisse strukturiert zu formulieren und sie sowohl der IT- Branche als auch der Politik vorzulegen und zu ver- treten. Das schaffe ich nicht alleine. Ich bin auf Ihre Hilfe angewiesen. Deshalb lade ich Sie ein, sich aktiv an der Gestaltung der Zukunft zu beteiligen. Geben Sie mir Ihr Feedback! Teilen Sie mir Ihre Wünsche und Anregungen, aber auch Ihre Sorgen, Fragen und Ärger mit. Wir vom IPI werden diese Anregungen sichten und bündeln und am runden Tisch mit den Softwarefirmen besprechen. Wenn alle Beteiligten – Ärzte, Patienten, IT-Industrie und die Politik – ge- meinsam am gleichen Strick ziehen, so entwickeln wir eines der besten eHealth-Systeme der Welt.

Sieht das Wunschauto wirklich so aus?

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W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

Zur Beratungstätigkeit 2012 des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrums

Vergiftungen in der Schweiz

Das Tox-Zentrum führte 2012 36 837 Beratungen durch, knapp 33 500 zu Giftexpositionen und etwas weniger als 3400 prophylaktischer Natur. Rund 16 000 Giftexpositi- onen betrafen Kinder, 83 % davon jünger als 5 Jahre. Drei Viertel aller Vergiftungen geschahen mit Medikamenten, Haushaltprodukten oder Pflanzen. Sieben von zehn To- desfällen gingen auf das Konto der Medikamentenvergif- tungen, die restlichen drei auf dasjenige von Drogen und giftigen Gasen. Von den schweren Fällen waren 70 % durch Medikamente und 16% durch Genussmittel und Drogen verursacht.

54,1 % der Expositionen betrafen Kinder, mehrheit- lich im Vorschulalter (83,4 % aller Expositionen bei unter 16-Jährigen traten bei Kindern <5 Jahren auf).

Bei der Geschlechtsverteilung war bei den Kindern ein leichtes Überwiegen der Knaben (51,8 % vs. 47,1 % Mädchen) und bei den Erwachsenen der Frauen (57,8 % vs. 41,9% Männer) zu sehen. 90 % der gut 23 000 unbeabsichtigten (akzidentellen) Vergiftun- gen ereigneten sich im häuslichen Milieu, bei den gut 5000 beabsichtigten Intoxikationen trat die grösste Anzahl (69,9 %) im Rahmen von Suizidversu- chen auf.

Schwere und tödliche Vergiftungen in der Schweiz 2012

Von 238 schweren [1] Vergiftungen mit Medikamen- ten (davon 5 Kinder) ereigneten sich 192 mit Mitteln für das Nervensystem, im wesentlichen Analgetika (v. a. Opioide, Paracetamol), Antiepileptika (am häu- figsten Phenobarbital, Carbamazepin und Lamotri- gin) und Psychopharmaka (Benzodiazepine n = 27, Antidepressiva n = 40, Antipsychotika n = 55, da- von Quetiapin n = 18, Zolpidem und Zopiclon n = 8).

Bei den übrigen schweren Medikamentenintoxika- tionen waren Präparate für den Gastrointestinal- trakt (elektrolytbalancierte Polyethylenglykollösung n = 1, Insulin n = 2, Metformin n = 2, Kalium n = 1), für den Kreislauf (Digoxin n = 1, Mexiletin n = 1, Beta- oder Kalziumkanalblocker n = 5, Statine n = 1), für den Atmungstrakt (Antitussiva vom Opioidtyp n = 3, Diphenhydramin oder Doxylamin n = 5, Pro- methazin n = 1) und für den Bewegungsapparat (Me- fenaminsäure n = 3, Baclofen n = 6, Tizanidin n = 2, Tolperison n = 3) involviert.

Bei den sieben Todesfällen durch Medikamente waren bei fünf in suizidaler Absicht Colchicin, Para- cetamol, Allopurinol, Clomethiazol, Venlafaxin, Topiramat, Nortriptylin, Melitracen, Flupentixol, Metoprolol, Metformin, Spironolacton, Amlodipin,

in unterschiedlicher Kombination eingenommen bzw. injiziert worden. Dazu kam eine unbeabsich- tigte chronische Überdosierung, bei der Methotrexat im Spiel war. In einem weiteren Fall führte eine Überdosierung mit 10 g Mefenaminsäure aus un- bekannten Gründen nach wiederholten Krampf- anfällen und einem komplizierten Verlauf zu einem tödlichen Ausgang.

Genussmittel, Drogen und Alkohol führten zu 55 schweren und einer tödlichen Vergiftung. 18 be- trafen Alkoholvergiftungen (alles Erwachsene), zehn Halluzinogene und Stimulantien (inkl. Ecstasy), wei- tere acht Kokain, und zehn Opiate. Neun (darunter bei einem 15-Jährigen) waren die Folge von Gamma- hydroxybutyrat (GHB), Gammabutyrolacton (GBL) oder 1,4-Butandiol. Bei den Alkoholvergiftungen wurden mit nur drei Ausnahmen auch noch Medi- kamente oder andere Drogen konsumiert.

Ebenfalls mit nur einer Ausnahme waren die zehn schweren Opiatintoxikationen Folge von Misch- konsum mit anderen Drogen oder Medikamenten.

Die sechs Fälle mit Heroin zeigen, dass diese Sub- stanz bei den schweren Opiatintoxikationen immer noch eine wichtige Rolle spielt. Alle Patienten zeig- ten das typische klinische Bild der Opiatintoxikation mit Koma und Atemdepression. Neun Patienten erholten sich; eine junge Frau wurde nach Injektion von Opiaten erst spät gefunden und erlitt eine hypo- xische Hirnschädigung.

Bei den zehn Patienten, die Halluzinogene und Stimulantien (z.B. Amphetamin, Methamphetamin, MDMA [2], MDPV [3], Mescalin), teils zusammen mit weiteren Drogen konsumiert hatten, traten Agitation, Krampfanfälle, Verwirrtheit, Psychose, Aphasie, aber auch Koma auf, dazu Hyperthermie, schwere Rhabdomyolysen mit dialysepflichtigem Nieren versagen und Myokardinfarkt.

Bei acht Patienten, die Kokain allein oder mit Opiaten, anderen Stimulanzien, Alkohol oder Medika- menten (Metformin, Lamotrigin) konsumiert hatten, kam es zu ausgeprägten sympathomimetischen Zei- chen mit Agitation, Krampfanfällen, Rhabdo myo- lyse, und in einem Fall aufgrund einer Mesenteria- lischämie zum Tod.

Neun junge Personen, die GHB oder GBL [4] (teils zusammen mit weiteren Drogen oder Alkohol) kon- sumiert hatten, wurden komatös. Bei einem Mann führte das Rauchen von «Spice» zu rezidivierendem Erbrechen, Agitation und Psychose mit Verwirrung.

Alle erholten sich von ihrem Drogenrausch wieder.

Expositionen mit Pflanzen führten 2012 zu sechs Hugo Kupferschmidt,

Christine Rauber-Lüthy a Dr. med. H. Kupferschmidt,

eMBA-HSG

Direktor Schweizerisches Toxikologisches Informa- tionszentrum (STIZ)

Korrespondenzadresse:

Dr. med. H. Kupferschmidt, MBA-HSG

STIZ Zürich Freiestrasse 16 CH-8032 Zürich Tel. 044 251 66 66 Fax 044 252 88 33

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W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N

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junger Mann entwickelte nach Einnahme von Eisen- hutwurzeln (Aconitum napellus) ausgeprägte Tachy- arrhythmien und eine arterielle Hypotonie, erholte sich aber unter antiarrhythmischer Therapie kompli- kationslos. In zwei Fällen kam es bei Männern mitt- leren Alters zu einem anticholinergen Syndrom mit Delir, massiver Agitation, in einem Fall auch zu Hyperthermie. Einer hatte einen Tee aus Tollkirschen- blättern (Atropa belladonna) getrunken, der andere Engelstrompetenblätter (Datura suaveolens) gekaut.

Beide mussten medikamentös sediert werden, einer erhielt Physostigmin mit guter Wirkung. Beide er- holten sich vollständig. Ein älterer Mann erlitt nach

dem Genuss von Zierkürbissen eine schwere Gastro- enteritis. Ein anderer älterer Mann hatte Kontakt mit dem Milchsaft einer Euphorbiacee und trug ein toxi- sches Erythem an der Kontaktstelle und schwere Korneaerosionen durch Augenspritzer davon. Eine ältere Frau erlitt nach der Einnahme von an sich un- giftigen Trugbeeren (Duchesnea indica) einen ana- phylaktischen Schock, erholte sich aber unter antial- lergischer Behandlung.

Bei den Haushaltprodukten traten fünf schwere Intoxikationen auf, alle bei Erwachsenen. Ein Mann trank ein in eine Getränkeflasche abgefülltes ethylen- glykolhaltiges Frostschutzmittel. Er kam spät in Be- handlung und entwickelte eine dialysepflichtige Oxalat-Nephropathie. Ein anderer Mann trank einige Schlucke eines natronlaugenhaltigen Abfluss- reinigers und erlitt schwere Verätzungen des oberen Gastrointestinaltraktes; er musste ösophagektomiert

werden. Ein junger Mann wurde nach Einnahme von Pinselreiniger komatös und musste vorüberge- hend schutzintubiert werden. Eine Frau mittleren Alters übergoss sich mit Benzin und zog sich durch die stark reizende Wirkung bei langer Einwirkungs- zeit Hautverätzungen zu, die plastisch-chirurgisch versorgt werden mussten. Eine andere Frau reinigte die Toilette gleichzeitig mit Javelwasser und einem säurehaltigen Entkalker. Sie inhalierte das entste- hende Chlorgas, was zu Husten, Dyspnoe und einem Sauerstoffsättigungsabfall unter 90% führte.

Mit Kosmetika und Körperpflegemitteln waren 2012 eine schwere und sechs mittelschwere Vergiftungen

bei drei Kindern und vier Erwachsenen zu verzeich- nen. Der schwere Fall betraf eine ältere Frau, die Köl- nisch Wasser trank und eine schwere Alkoholvergif- tung (5,3 ‰) mit tiefem Koma erlitt.

Mit Nahrungsmitteln und Getränken kam es 2012 zu einer schweren und vier mittelschweren Vergif- tungen. Ein schwerer Verlauf erfolgte bei einem 2-jährigen Knaben, der 2 dl in eine Getränkeflasche umgefüllte sog. Essigessenz (konz. Essigsäure) trank.

Er wurde agitiert, erbrach wiederholt, entwickelte Heiserkeit, Dysphagie, Bauschmerzen und eine zir- kuläre Verätzung Grad II des oberen Gastrointesti- naltraktes mit Stenosebildung, die mit dem Ballon dilatiert werden musste.

Zu 20 schweren Vergiftungen kam es durch tech- nisch-gewerbliche Produkte, vier davon bei Kindern.

Bei den Kinderfällen handelt es sich viermal um ak- zidentelle Expositionen mit korrosiven Melkmaschi- Tabelle 1

Häufigkeit der Vergiftungen beim Menschen nach Noxengruppen (STIZ 2012).

Noxengruppen/Altersgruppen Erwachsene Kinder Alter undefiniert Total

Medikamente 5805 4835 10 10 650 36,1%

Haushaltprodukte 2483 5482 3 7968 27,0%

Pflanzen 487 1969 1 2457 8,3%

Technische und gewerbliche Produkte 1471 359 2 1832 6,2%

Körperpflegemittel und Kosmetika 254 1408 – 1662 5,6%

Nahrungsmittel und Getränke 702 487 2 1191 4,0%

Genussmittel, Drogen und Alkohol 648 391 3 1042 3,5%

Produkte in Landwirtschaft und Gartenbau 412 368 – 780 2,6%

Pilze 309 220 1 530 1,8%

(Gift-)Tiere 218 97 2 317 1,1%

Tierarzneimittel 49 50 – 99 0,3%

Andere oder unbekannte Noxen 686 281 3 970 3,3%

Total 13 524 15 947 27 29 498 100%

Kann vor allem bei Kokainabhängigen vorkommen: eine versehentliche

Einnahme von stark stechend riechendem Ammoniakwasser.

Referenzen

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