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Academic year: 2022

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Im besten Alter. Immer.

Themenjahr 2012

Im besten Alter. Immer.

Unsere Gesellschaft wird älter. Eigentlich ist das eine gute Nachricht. Noch nie war die

Lebenserwartung so hoch, noch nie war die Quote der Erwerbstätigen über 60 so hoch wie heute.

Auch die Jugendarbeitslosigkeit ist in Deutschland im Vergleich mit den meisten E_U-Ländern erfreulich niedrig. Trotzdem haben Sie diese Aussage sicher schon einmal gehört: Jemand sei für irgendetwas „zu jung“ oder „zu alt“. Dahinter stecken oft Vorurteile, wie etwa, dass junge Menschen wenig Erfahrung hätten oder ältere nicht mehr flexibel seien. Doch die Altersbilder wandeln sich:

Jung sein kann man mittlerweile auch mit Anfang dreißig, und für die aktive Lebensgestaltung gibt es keine Grenzen nach oben. Umso wichtiger ist es, dass Menschen in jeder Lebensphase die gleichen Chancen erhalten.

Jeder fünfte Mensch in Deutschland hat bereits Situationen erlebt, in denen er wegen seines Alters benachteiligt wurde. Auffallend ist: Viele halten sie für normal. Das liegt auch daran, dass

Ungleichbehandlungen wegen des Alters allzu oft hingenommen werden. Umso wichtiger ist es, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wissen: Willkürliche Benachteiligungen wegen des

Lebensalters verstoßen gegen geltendes Recht.

Deshalb hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2012 zum Themenjahr gegen

Altersdiskriminierung erklärt. Mit Informationen und Aktionen wollen wir Menschen ihre Rechte näherbringen und zeigen, wo Altersvielfalt bereits beispielhaft gelebt wird.

Mehr Informationen zum Themenjahr finden Sie unter

w_w_w_Punkt_im_Minus_besten_Minus_alter_Minus_immer_Punkt_d_e.

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Was ist Altersdiskriminierung?

Eine Person wird diskriminiert, wenn sie wegen ihres Alters nachteilig behandelt wird, ohne dass es einen sachlichen Grund dafür gibt. So schließt zum Beispiel eine Stellenausschreibung mit der

Formulierung „Mitarbeiterinnen und.Mitarbeiter.zwischen 25 und 45 Jahren für Teamleitung gesucht“

ältere Arbeitsuchende von vornherein aus. Warum aber sollte jemand ab 46 Jahren nicht fähig sein, Kunden zu betreuen oder Beschäftigte zu führen? Auch ist meist kein sachlicher Grund für Altersgrenzen bei Ausbildungen erkennbar. Warum jemand nur bis zum Alter von 28 Jahren mit einer Ausbildung beginnen kann, ab 29 aber nicht mehr, dafür gibt es oft genug keinen nachvollziehbaren Grund. Nicht immer sind Altersvorgaben offen erkennbar, sie können auch informell oder in Wörtern wie „jung“

oder „erfahren“ versteckt sein.

Grundsätzlich kann Altersdiskriminierung unterschiedlich ausgeprägt sein, etwa als beleidigender Kommentar oder in Form altersbegrenzender Regeln, Vorschriften oder Kriterien. Zum Beispiel, wenn Beförderungen und Fortbildungen erst ab oder nur bis zu einem bestimmten Alter vergeben werden.

Auch behandeln manche Versicherungen und Banken ihre Kunden je nach Alter unterschiedlich. Hier gilt es zu prüfen, ob die Ungleichbehandlungen sachlich gerechtfertigt sind.

Wen betrifft Altersdiskriminierung?

Altersdiskriminierung kann jede und jeder erleben – egal in welchem Alter. Jedoch werden ältere und jüngere Menschen besonders häufig damit konfrontiert. Dabei ist es nicht ganz einfach zu definieren, wer „älter“ und wer „jünger" ist.

Umfragen belegen, dass sich viele Menschen auf dem Arbeitsmarkt schon ab 45 Jahren als „nicht mehr vermittelbar“ fühlen. Altersdiskriminierung und die damit zusammenhängende

Perspektivlosigkeit könnten ein Grund sein, warum Menschen früher in Rente gehen, obwohl sie Abschläge in ihrem Rentenanspruch hinnehmen müssen. Zwar ist der Anteil der Erwerbstätigen unter den 60- bis 64-Jährigen in den vergangenen zehn Jahrengestiegen, er liegt aber noch immer weit unter 50 Prozent.

Gleichzeitig erleben auch junge Menschen Altersdiskriminierung. Jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufserfahrung erhalten zuweilen weniger Gehalt oder Urlaubstage als ältere Beschäftigte mit gleicher Qualifikation, werden unterschätzt oder bei Beförderungen nicht berücksichtigt, weil „ihre Zeit noch kommt“.

Was sagt das Gesetz?

Altersdiskriminierung ist in Deutschland verboten. Festgeschrieben ist das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Neben Diskriminierung aufgrund des Alters werden hier auch Diskriminierungen wegen der ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuellen Identität, dem Geschlecht oder einer Behinderung untersagt. Häufig gründen Benachteiligungen ohnehin auf einer Kombination aus Merkmalen, zum Beispiel wenn jüngere Frauen in Bewerbungen wegen einer denkbaren Schwangerschaft benachteiligt werden.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt im Arbeitsleben und Zivilrecht.

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Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen und während des Bewerbungsprozesses das Benachteiligungsverbot beachten. Aber auch in bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Sie Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen.

Im Zivilrecht gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beim Abschluss privatrechtlicher Versicherungen und bei sogenannten Massengeschäften. Zu Massengeschäften zählen Alltagsgeschäfte, wie Einkaufen oder Essengehen. Die Vergabe von Bankkrediten dagegen ist in der Regel kein Massengeschäft, da hier Kunden einzeln geprüft werden, bevor das

Geschäft zustande kommt.

Bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz können Sie Entschädigung und Schadensersatz verlangen.

Was kann ich tun?

Viele Menschen wissen nicht, wie sie darauf angemessen reagieren sollen oder wohin sie sich wenden können, wenn sie wegen ihres Alters benachteiligt wurden. Als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen am Arbeitsplatz die betriebliche Beschwerdestelle und der Betriebs- oder Personalrat zur Verfügung. Oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen gern! Unsere Beraterinnen und Berater geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung und informieren Sie über Ihre Rechte und Ansprüche.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Telefonische Beratung: 0_3_0_1_8_5_5_5_1_8_6_5 (Montag bis Freitag 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr)

Per E-Mail: beratung_et_a_d_s_Punkt_bund_Punkt_d_e Sie suchen Anlaufstellen vor Ort? Unter

w_w_w_Punkt_antidiskriminierungsstelle_Punkt_d_e_Schrägstrich_Beratungsstellen finden Sie eine Umkreissuche für qualifizierte Beratung in Ihrer Nähe.

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