D:\Bibliotheken\Eigene Dokumente\Webdesign\Eigene
Webseiten\faks\aktuelle_Version\download_2018_2019\Ausbildung\Dokumentencenter\Basisformulare\Blockpraktika_
GH_HK\02_Konzeption Institutionspraktikum I 18-19.docx
INSTITUTIONSPRAKTIKUM I (80 Stunden)
Es gelten die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe (ausgenommen Institution Regelkindergarten) oder der Bereich Sonderpädagogik / Behindertenhilfe.
Innerhalb der zwei Ausbildungsjahre an der FakS soll entweder das Institutionspraktikum oder das Ferienpraktikum (Grundkurs) oder das Begleitpraktikum (Hauptkurs) ein sonderpädagogisches Arbeitsfeld umfassen. In Absprache mit dem / der Praxisdozent/-in kann auch ein sonderpädagogisches Arbeitsfeld im 2. SPS-Jahr bei der Wahl der Praktikumsstelle berücksichtigt werden.
1. Ziele und Inhalte
Die Studierenden sollen im Institutionspraktikum I
- die pädagogische Konzeption einer sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Sonderpädagogik / Behindertenhilfe erfassen
- die Arbeitsweise der pädagogischen Fachkraft in dem jeweiligen Arbeitsfeld kennen lernen - die Zielgruppe in ihrer Lebenssituation wahrnehmen und geeignete pädagogische
Interventionen erkennen
- die Möglichkeit haben, sich in einem Arbeitsfeld zu erproben und daraus Perspektiven für die spätere Berufswahl zu entwickeln.
2. Rahmenbedingungen
Grundsätzlich kann dieses Praktikum in jeder Einrichtung abgeleistet werden, in der Erzieher/- innen eine Anstellung finden.
Mögliche Praxisfelder:
- Kinderkrippe , Familiengruppen
- Tagesheim, Heilpädagogische Tagesstätte - Freizeitheim, Jugendzentrum
- sonderpädagogische Einrichtungen Förderzentren
integrative Kindertagesstätten heilpädagogische Tagesstätten
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfB), Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Heime mit:
sozialpädagogischen, heilpädagogischen oder therapeutischen Gruppen Wohnheime, Wohngruppen Internate
Förderlehrgang
- Montessori-, Waldorf-Einrichtungen, Waldkindergarten
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche, Erwachsene Dauer
Zwei Wochen im Block Zeitraum
November im Grundkurs Organisation
Die Studierenden suchen sich ihre Praktikumsstelle in Absprache mit dem / der Praxisdozent/-in selbst.
D:\Bibliotheken\Eigene Dokumente\Webdesign\Eigene
Webseiten\faks\aktuelle_Version\download_2018_2019\Ausbildung\Dokumentencenter\Basisformulare\Blockpraktika_
GH_HK\02_Konzeption Institutionspraktikum I 18-19.docx Schriftliche Arbeiten
Über das Institutionspraktikum wird ein Bericht nach vorgegebener Gliederung angefertigt.
Der Bericht gliedert sich in zwei Teile:
- Teil 1 wird dem / der Praxisdozent/-in beim Besuch vorgelegt
- Teil 2 wird nach Beendigung des Praktikums dem / der jeweiligen Praxisdozent/-in abgegeben.
Betreuung durch die FakS
Das Praktikum wird im Rahmen des PMG-Unterrichtes vorher besprochen und im Anschluss an das Praktikum intensiv ausgewertet.
Es erfolgt ein Praxisbesuch. Dieser hat inhaltlich das Gespräch über die Praktikumsstelle und das Erleben der Studierenden zum Schwerpunkt.
Arbeitsauftrag
Die Studierenden sollen alle Aufgaben und Arbeiten kennen lernen und wenn möglich verrichten, welche die zuständige Gruppenleitung ausführt. Die Praxisstelle überträgt in Eigenverantwortung entsprechende Arbeitsaufträge.
Beurteilung / Benotung
Wie in jedem Praktikum ist eine Bescheinigung über die abgeleistete Praktikumszeit erforderlich.
Die Eignung der Praktikantin / des Praktikanten sollte in einer Beurteilung zum Ausdruck kommen.
Die Beurteilung soll Aussagen über die Einsatzbereitschaft, das Interesse, die Kontaktfähigkeit zum Einzelnen und der Gruppe, über die Angemessenheit der Planung und Durchführung von Angeboten, die Art der Zusammenarbeit, das Reflexionsvermögen und über besondere fachliche und persönliche Fähigkeiten enthalten.
Die Gesamtnote setzt sich zusammen aus der Wortbeurteilung der Praxisstelle und der Note des / der Praxisdozent/-in für den Praxisbesuch und den Praktikumsbericht (zu je 50%)
Fehlzeiten
Ab dem 1. Tag müssen die Studierenden ein ärztliches Attest vorlegen und die PraxisdozentInnen darüber informieren. Ähnlich wie im Unterricht sind 20% Fehlzeit grundsätzlich möglich, bei 2 Wochen entspricht dies 2 Tagen. Wenn die Fehlzeit über 20% hinausgeht, müssen diese Fehltage nachgeholt werden. Die Fehlzeiten können auch in den Sommerferien nachgeholt werden, zusätzlich können individuelle Lösungen mit der / dem zuständigen Praxisdozent/-in besprochen werden.