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Archiv "Eckpunkte zur anonymen Kindesabgabe: Vertrauliche Geburt statt Babyklappe" (03.09.2012)

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A 1742 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 35–36

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3. September 2012

ECKPUNKTE ZUR ANONYMEN KINDESABGABE

Vertrauliche Geburt statt Babyklappe

Das Familienministerium hat Eckpunkte für ein Verfahren zur vertraulichen Geburt erarbeitet.

Es soll künftig anonyme Geburten und langfristig auch Babyklappen ersetzen.

A

ngebote wie Babyklappen und die Möglichkeit zur anony- men Geburt haben vor allem ein Ziel: Sie sollen verhindern, dass Frauen ihre Neugeborenen ausset- zen oder töten, um ihre Mutterschaft zu verbergen. Rechtlich agieren die Anbieter allerdings in einer Grauzo- ne. Denn bei einer dauerhaft anony- men Kindesabgabe werden zwar die Interessen der Mutter gewahrt, jedoch die des Neugeborenen ver- letzt: Jedes Kind hat das Recht zu erfahren, wer seine Eltern sind.

„Der rechtsfreie Raum bei diesem Thema darf nicht so bleiben“, erklärte die stellvertretende Vorsit- zende der CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Ingrid Fischbach, vor kurzem im Rahmen einer Diskussi- onsrunde des Deutschen Caritasver- bandes und der Katholischen Aka- demie in Berlin. Vor allem anonyme Geburten seien problematisch und könnten auch für die entbindenden Ärzte und Hebammen juristische Folgen haben. „Ärzte, die eine an- onyme Geburt durchführen, ma- chen sich strafbar“, bestätigte Dr.

med. Michael Abou-Dakn, Chefarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe des Berliner St.-Joseph-Kranken-

hauses. „Wir sind verpflichtet, die Daten der Mutter zu erheben.“ Ver- weigere die Mutter die Angaben, müsse der Arzt formaljuristisch nach der Entbindung die Polizei verständigen. „Wir brauchen in die- sem Bereich mehr Rechtssicher- heit“, forderte Abou-Dakn.

Um dieses Dilemma zu lösen, hat das Bundesministerium für Fami- lie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Eckpunkte entwickelt, die eine sogenannte vertrauliche Geburt gesetzlich regeln sollen. Dabei könn-

ten Frauen weitgehend anonym gebä- ren – anonym vor allem der eigenen Familie und dem Staat gegenüber.

Sie dürften unter einem Pseudonym in einer Klinik entbinden und so auch die Geburt beim Standesamt melden.

Um den Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden, müssten Frauen, die eine vertrauliche Geburt wählen, jedoch ihren Namen hinterlegen.

Dieser bliebe sowohl dem Kranken-

haus als auch den Behörden gegen- über unter Verschluss, bis das Kind sein Recht auf Kenntnis der eige- nen Herkunft aktiv einfordern kann – das heißt bis dessen 16. Lebens- jahr vollendet ist.

Eine Schlüsselrolle nehmen bei diesem Verfahren die Schwanger- schaftsberatungsstellen ein: Da seit Anfang 2012 jede Schwangere das Recht auf eine anonyme Beratung hat, geht das BMFSFJ davon aus, dass eine Beratungsstelle der erste Anlaufpunkt für Frauen ist, die eine vertrauliche Kindesabgabe in Be- tracht zieht. Entscheidet sich eine Frau für das Verfahren, sucht sie zu- sammen mit der Beratungsstelle ein Pseudonym aus und hinterlegt dar - unter ihren Namen. Dieser wird in einem versiegelten Umschlag von den Beratern aufbewahrt.

Nach der Geburt würde das Kind in die Obhut des zuständigen Ju- gendamtes übergeben, das sich dann um ein Adoption kümmert.

Die Mutter kann aber einen Weg vereinbaren, über den sie von der Beratungsstelle kontaktiert werden kann. Diese informiert sie rechtzei- tig über die bevorstehende Adopti- on. Bis zu deren Abschluss hat die Mutter dann noch die Möglichkeit, das Kind zu sich zu holen.

Kritik an den Eckpunkten gab es vonseiten des Berliner Senats: „Es gibt Frauen, die ohne ein Angebot zur anonymen Geburt zur Entbin- dung nicht in die Klinik kommen würden“, erklärte Mario Czaja, Berliner Senator für Gesundheit und Soziales. „Die vertrauliche Ge- burt erreicht nicht die Mütter in Krisensituationen, die sicher sein wollen, dass am nächsten Morgen nicht die Staatsanwaltschaft oder die Polizei vor der Tür steht.“ Des- halb müsse die anonyme Geburt er-

halten bleiben.

Dr. rer. nat. Marc Meißner Babyklappe am

Friederikenstift in Hannover – Wird die vertrauliche Ge- burt eingeführt, sol- len solche Klappen evaluiert und gege- benenfalls abge- schafft werden.

Foto: dpa

Der rechtsfreie Raum bei diesem Thema darf nicht so bleiben.

Ingrid Fischbach, stellvertretende Vorsitzende

der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

P O L I T I K

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