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Archiv "OSTEOPOROSE: Gebührenfrage" (07.02.1992)

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zu schließen, so falsch ist die immer noch weit verbreitete Ansicht, ein im Pflegebereich tätiger Arzt ist damit automa- tisch Pfleger. Nur zur Erinne- rung: Krankenschwester/- pfleger ist ein dreijähriger Lehrberuf mit Inhalten, die in der ärztlichen Ausbildung gar nicht vorkommen. Nicht ein- mal die Bezeichnung Kran- kenpflegehelfer ist anwend- bar, denn auch diese einjähri- ge Ausbildung beinhaltet das Medizinstudium nicht. Die weit verbreitete Sichtweise, wir Ärzte übernehmen die Arbeiten des Pflegepersonals auch noch, ist der Personalsi- tuation auf lange Sicht zudem nicht förderlich. Zum einen können Ärzte zwar (gängige Praxis) als OP-Schwestern- Ersatz instrumentieren, die dafür notwendigen Vor- und Nachbereitungsarbeiten blei- ben aber weiterhin beim Pfle- gepersonal. Zum anderen ist dieses überhebliche Herange- hen an die Tätigkeit von Schwestern und Pflegern mit Sicherheit auch ein Grund für die Abwanderung aus dem Beruf und damit für den Pfle- genotstand.

Horst Richert, Kranken- pfleger, Blücherplatz 10, W-2300 Kiel 1

SPRACHLICHES

Zu dem „Seite eins"-Beitrag

„Zum letzten Mal: Ausgabe D" in Heft 51-52/1991:

Ominös

In dem Artikel erscheint im zweitletzten Absatz der Ausdruck Sonderbehandlung in Gänsefüßchen. Was mag diese Gänsefüßchen bewirkt haben? Wohl Unsicherheit, historische Ahnungslosigkeit.

Sonderbehandlung ist wirk- lich mehrdeutig, ominös. Sie hätten besser auf dieses Wort verzichtet, liegt doch hier ein

— hoffentlich unbeabsichtigter

— Griff in das Wörterbuch des Unmenschen vor, der leider heutzutage immer häufiger wird . . .

Dr. med. Arnold Bach- mann, Bayernstraße 39, W-6600 Saarbrücken 3

PRÄVENTION

Zu dem Leserbrief „Gegen den Strom", von Dr. med. Rüdiger Ha- gelberg in Heft 45/1991:

Schlimme Nachrichten

Der Schilderung unseres Zeitgeistes und dem Gleich- nis mit dem Zug kann man aus ostdeutscher Sicht nur zu- stimmen, vielleicht mit dem Unterschied, daß der in die falsche Richtung abfahrende Zug durch drastische wirt- schaftliche Sachzwänge hier- zulande ICE-Geschwin dig- keit hat.

Gigantischer Aufwand wird betrieben, Krankheiten symptomatisch zu kurieren — mit wirtschaftlichen Reser- ven, die die Erzeugung von noch mehr Krankheit bedin- gen . . . Wie lange das noch geht, wird verdrängt.

Dabei gibt es schlimme Nachrichten aus Sachsen:

Geburtenrückgang in zwei Jahren um zwei Drittel (!) mit weiter fallender Tendenz.

Wann klingelt da endlich die Alarmglocke? Eltern sorgen für ihre Kinder mit der Vor- ausschau von Jahrzehnten — und Politiker nur für eine Wahlperiode?

Immer perfektere Repara- tur der Schäden gestrigen Fehlverhaltens — wann end- lich wendet sich auch die me- dizinische Wissenschaft wie- der der Zukunftssicherung zu, ohne die alles andere, mo- mentan wichtig Erscheinende den Sinn verliert und damit zur Nichtigkeit wird? Genera- tionenvertrag (jung für alt) und Solidarvertrag (gesund für krank) geraten völlig aus den Fugen, wenn im Zuge ei- nes kurzsichtigen Effektivi- tätsbegriffes Kinderlosigkeit

„rentabler" ist und (immer weniger) Gesunde für die Zi- vilisationskranken zahlen sol- len.

Kinder und Gesundheit sind langfristig gesehen der wichtigste Wirtschaftsfaktor — und doch unterliegen beide drastischer negativer finan- zieller Selektion. Wann kehrt auch bei der sozialen Verant- wortlichkeit — die für die Ge- sellschaft wichtiger ist als Au-

tos, Medien, fast-food u. v. a.

— marktwirtschaftliche Förde- rung ein? Mit zentraler Lei- tung oder Appellen jedenfalls kann der Bürger auf die Dau- er nicht zu verantwortungs- vollem Handeln motiviert werden, das haben wir hier schmerzhaft lernen müssen.

Dr. H. Günther, Lönsstra- ße 12, 0-8046 Dresden

SCHMERZ

Zu der Stellungnahme des Wis- senschaftlichen Beirates der Bun- desärztekammer „Pränatale und perinatale Schmerzempfindung" in Heft 47/1991:

Problematik vernebelt

Die Bundesärztekammer setzt mit ihrer Expertise eine jahrzehntelange Tradition fort: Vor einigen Jahren er- fand sie den verharmlosen- den Begriff der „Mehrlingsre- duktion " für die Abtötung ge- sunder, aber überzähliger Embryos und machte die Me- thode salonfähig. (Wir warten noch auf den BÄK-Einfall ei- ner „Passagierreduktion" bei Flugzeug- oder anderen Ver- kehrsunfällen.) Jetzt zer- streut die Bundesärztekam- mer noch vorhandene Beden- ken hinsichtlich der Schmerz- empfindung von Feten.

Gekonnt formuliert man:

„Die Art der Schmerzbetäu- bung bei intrauterinen Ein- griffen wird zur Zeit auch da- von beeinflußt, ob zum Bei- spiel ein Schwangerschafts- abbruch ambulant oder sta- tionär vorgenommen wird."

Dieser leger-salomonische Jargon, der die eigentliche Problematik vernebelt und et- wa unruhige ärztliche Geister aufs Banale sedieren möchte, paßt virtuos und nahtlos in die seit den 30er Jahren be- deutsame Historie ärztlicher Begutachtung zum zweckori- entierten Umgang mit Le- bensrechten. Man darf der BÄK und ihrem hochkaräti- gen Skriborium auf das nach- haltigste zu diesem „Wurf"

gratulieren.

Dr. med. Ludger Beyerle, Aktienstraße 277, W-4330 Mülheim/Ruhr

Neue Impulse

Dem Wissenschaftlichen Beirat der BÄK ist zu dan- ken, mit seiner Stellungnah- me neue Impulse in die Dis- kussion um die vorgeburtliche Entwicklung eingebracht zu haben.

Von medizinischer Seite, so wird mit Recht impliziert, hat das noch ungeborene Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand das Recht, bei seiner Tötung ausrei- chend sediert zu werden. Ju- risten werden darüber zu ent- scheiden haben, und sie wer- den dem Fetus ein Recht auf Schmerzbefreiung zuspre- chen. Aber sie werden ihm das Recht nehmen, weiterzu- leben, wenn es dem „Wohl"

der Mutter entgegenläuft. Sie werden es tun, weil es in un- serem Land eine laut schrei- ende Minderheit gibt, die un- ter dem Motto der Humanität Frauen Selbstbefreiung ver- spricht und bereit ist, dafür Hunderttausende von Men- schenleben zu opfern.

Das Ungeborene darf von staatlicher Seite alle Rechte haben: Recht auf Schmerz- freiheit, vielleicht in Zukunft Recht auf Schutz vor Umwelt- schäden, Giftbelastung, ein verbrieftes Recht darauf, an- genommen zu sein. Das Grundrecht auf Leben aber ist der Gnädigkeit der Mutter ausgeliefert. Dämmert da nicht auch den Rechtsexper- ten langsam, daß diese Logik sich selbst entlarvt, ein Un- recht ist?

Dr. med. Hermann Schö- berl, Neufeldstraße 37, W-8037 Olching

OSTEOPOROSE

Zu der Tabelle „Die wichtig- sten Kennzeichen der Osteodensi- tometrie-Verfahren im Vergleichs- test" in Heft 47/1991 (Beitrag: Aus- sagefähigkeit der Osteodensitome- trie in der Osteoporose-Diagnostik, von Dr. med. Gerd Reuther):

Gebührenfrage

In dem Beitrag haben Sie verkündet, daß die Untersu- chung zirka 100 DM kostet. I>

A1-348 (8) Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992

(2)

Widerrufsrecht: Die Bestellung des Loseblattwerkes kann ich schriftlich innerhalb von 10 Tagen durch Mitteilung an die Deut- scher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 400265, 5000 Köln 40, wider- rufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Datum, Unterschrift

Zu allen Fragen bei der

D. Brück

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Bearbeitet von A. Heinzerling und R. Hess 2. Aufl. mit der 1. Ergänzungslieferung, Stand: 1. 10. 1990, 1144 S., Loseblattwerk in 1 Ordner, DM 98,— /Ergänzungslieferungen DM 0,25/Seite ISBN 3-7691-3058-8

Dieser Spezialkommentar zur GOÄ informiert Sie und Ihre Mitarbeiter übersichtlich und zuverlässig über Lei- stungsinhalte und Rechtsfragen bei der Privatliquida- tion. Der „Brück" empfiehlt sich:

• zum Verständnis der Grundbegriffe (z. B. Abdingung, Analoge Bewertung),

• zur Information bei Besonderheiten der Abrechnung nach GOA,

• zur richtigen Bemessung des Gebührenrahmens (Steigerungssatz),

• zur Orientierung bei der Erstellung sachgerechter Privatliquidationen,

• zur Vermeidung von Irrtümern bei der Gebühren- berechnung,

• zur Beantwortung der Rückfragen von Beihilfestellen und Versicherungen.

Die nach Bedarf erscheinenden Ergänzungslieferungen zu diesem Loseblattwerk garantieren Ihnen auch in den kommenden Jahren, jederzeit rechtzeitig und aktuell in- formiert zu sein.

Widerrufsrecht: Die Bestellung des Loseblattwerkes kann ich schriftlich innerhalb von 10 Tagen durch Mitteilung an die Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Postfach 400265, 5000 Köln 40 widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

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Expl. Brück, Kommentar zur GOÄ je DM 98,—

Seitenpreis der Ergänzungslieferungen DM 0,25

Bei Übernahme eines Loseblattwerkes senden wir Ihnen automatisch die Ergänzungslieferungen zu. Der Bezug der Fortsetzungen kann je- derzeit durch Mitteilung an den Verlag gekündigt werden.

Name, Vorname PLZ, Ort

Dies ist nachweislich seit dem 1. Oktober 1991 nicht (mehr) der Fall. Vielmehr wurde zu diesem Stichtag die Leistungsbewertung von 1000 Punkte auf 600 Punkte redu- ziert. Da der Punktwert kaum noch 0,10 DM erreicht, son- dern darunter liegt, wurde die bisherige Vergütung von zir- ka 90 bis 95 DM um 40 Pro- zent auf nunmehr 55 DM re- duziert.

Diese Richtigstellung hal- te ich für erforderlich, weil sonst aufgrund Ihres Artikels in anderen Arztgruppen feh- lerhafte Vorstellungen über die tatsächliche Vergütung dieser Untersuchung entste- hen.

Zudem wird der Hinweis erlaubt sein, daß hier wieder einmal — durch willkürliche Änderung der Bewertungs- maßstäbe — jeglicher betriebs- wirtschaftlichen Kalkulation der Boden entzogen wird:

Der Kollege, der die Gerä- te-Anschaffung im Vertrauen und auf der Grundlage der früheren Vergütung als sinn- volle Investition berechnet hat, erlebt nun dank KBV ein betriebswirtschaftliches Fias- ko, da sich mit der jetzigen Bewertung die hohen An- schaffungs- und Betriebsko- sten kaum noch amortisieren, geschweige denn „großen"

Gewinn abwerfen.

Dr. med. Rainer Bau- mann, Pfinztalstraße 7/Karls- burgstraße, W-7500 Karlsru- he 41

PHARMAINDUSTRIE

Zu dem „leite eins"-Beitrag

„Sponsern" in Heft 49/1991:

Bärendienst

Die Oberflächlichkeit die- ser Glosse ist angesichts der Brisanz des Themas Sponso- ring geradezu grotesk: Wenn nun auch noch die Arzneimit- telindustrie an den Rädern der Weltgeschichte dreht, dann ist nicht die Frage nach gut oder schlecht zu stellen.

Dann ist allerhöchste Wach- samkeit geboten, denn Miß- brauch von Macht und Geld

in der Politik gibt's eh an je- der Ecke.

Fazit: Blamable Glosse fürs Ärzteblatt, Blamage für den Autor, und ein Bären- dienst für die Ärzteschaft.

Dr. med. Bernhard Nübel, Hindenburgstraße 27, W-7410 Reutlingen 1

SACHSPENDEN

Wer hier helfen kann, möge sich mit dem Autor in Verbindung setzen:

Ostpreußen

Im August dieses Jahres besuchte ich das nördliche Ostpreußen und das Kreis- krankenhaus im früheren Heiligenbeil. Das einzige Krankenhaus für den Bezirk südlich Königsberg.

Es war erschütternd zu se- hen, mit welch primitiven Hilfsmitteln hier operiert, ge- pflegt und geheilt wird. Die Arzte stehen mit leeren Hän- den da und versuchen, das Beste zu geben.

Jetzt, da der nördliche Teil Ostpreußens eine Exkla- ve ist, kommt immer weniger Geld und es kommen fast kei- ne Medikamente in diese ländliche, abgeschnittene Re- gion.

Vor allen Dingen benöti- gen die Arzte technische Ge- räte für eine schnelle Diagno- se, um gezielter helfen zu können, zum Beispiel ein tragbares Röntgengerät, Ul- traschallgerät, Endoskop und vieles mehr.

Es muß nicht das neueste Gerät sein, wenn es nur brauchbar ist. Oft wird ein Gerät ausgewechselt, das hier zum Einsatz kommen könnte.

Bitte helfen Sie, wir holen das Gerät ab und überneh- men den Transport ins Kran- kenhaus.

Ihre Hilfe gilt armen, in Not geratenen Menschen und einem Krankenhaus, das in unseren Kinderjahren uns ge- holfen hat.

Fredi Müller, Georg- Friedrich-Händel-Straße 5, W-7033 Herrenberg, Telefon 0 70 32/61 83

Straße Datum, Unterschrift

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten DÄ 6/92 (355 a) • 1

A -350 (10) Dt. Ärztebl. 89, Heft 6, 7. Februar 1992

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