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I 244/2003 BVE 21. Januar 2004 49C
Interpellation
0171 Zuber, Moutier (PSA)
Weitere Unterschriften: 2 Eingereicht am: 17.09.2003
Nationalstrasse A16 – ungenutzte Bundeskredite
Die Fristen für den Bau der Nationalstrasse A16 waren im Grossen Rat schon öfters Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Fertigstellung der Transjurane ständig verschoben wird (von 2008 auf 2012, dann von 2015 auf 2018).
An einer Veranstaltung der SVP-Sektion Moutier vom vergangenen 15. September wurde Herr Bundesrat Samuel Schmid gefragt, ob der Bundesrat wirklich die Absicht habe, die Transjurane vor 2012 fertig zu stellen. Seine Antwort lautete (vgl. Le Quotidien Jurassien vom 16.9.03):
«Dieser Wille ist vorhanden. In den vergangenen Jahren haben de betroffenen Kantone aber die freigegebenen Kredite nicht vollständig ausgeschöpft. Die Verwaltung hat diese Kredite somit auf 2008 und auf die folgenden Jahre übertragen. Wenn ich mir einen Rat erlauben darf: Wenn Ihnen ein Kredit zugesprochen wird, dann nutzen Sie ihn!»
Diese Erklärung hat bei den Vertreterinnen und Vertretern der Region, die von diesen ewigen Verzögerungen direkt betroffen ist, zu einigen Fragezeichen geführt.
Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welcher Anteil an den vom Bund bewilligten Mitteln wurde seit Eröffnung der Baustelle bis heute effektiv abgeholt? (Antwort bitte anhand einer Vergleichstabelle)
2. Aus welchen Gründen (Planung, Verfahren, kantonale Finanzlage) wurden diese Kredite nicht vollständig genutzt (Rechtfertigung bitte pro Jahr)?
3. Wozu und wo wurde der Rest der freigegebenen Mittel eingesetzt?
4. Was gedenkt die Regierung künftig zu unternehmen, um dem weisen Rat des bernischen Bundesrats zu folgen und um die Gesamtheit aller bewilligten Gelder abzuholen?
5. Eine geringere Nutzung der bewilligten Bundesgelder führt automatisch zu einem geringeren Betrag des entsprechenden kantonalen Anteils. Beschränkt der Regierungsrat bewusst und aus finanzpolitischen Gründen etwa die Nutzung der zur Verfügung stehenden Bundesmittel?
6. Hat der Kanton daher den von den Bundesbehörden kürzlich gefassten Beschluss, die Kredite zu begrenzen, nicht auch mitzuverantworten?
2
Antwort der Regierungsrates
Zu Frage 1:
Der Interpellant geht bei seiner Eingabe von der Voraussetzung aus, dass der Kanton Bern die in den letzten Jahren vom Bund für die Belange der Nationalstrassen zur Verfü- gung gestellten Kredite nicht vollumfänglich ausgeschöpft habe.
Die unten stehende Aufstellung der Jahre 1993 bis 2003 zeigt jedoch eindeutig das Ge- genteil. Der Kanton Bern hat in diesen elf Jahren auf dem gesamten Nationalstrassennetz total 250 Mio. oder 22.7 Mio. Franken pro Jahr mehr ausgegeben, als ihm der Bund an Krediten zur Verfügung gestellt hatte. Von den vom Bund dem Kanton pro Jahr zugeteilten Beträgen muss der Kanton einen Teil selber übernehmen. Für die A16 beträgt der Anteil des Kantons 16 %. Die in der der Tabelle aufgeführten Beträge umfassen den Bundes- und den Kantonsanteil.
Ausgaben Nationalstrassenbau (inkl. Löhne) in Mio. Franken
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Total Ausgaben
N16 (Bund 84%
Kanton16%
% vom Total Ausgaben Kt.BE für Nationalstr.
Kredit N16 (Bund und Kanton) Differenz
(Bund und Kanton) 66
36%
47 19
80
38%
69 11
69
38%
60 9
70
52%
70 0
45
29%
42 3
37
24%
34 3
39
20%
35 4
63
31%
37 26
49
33%
50 -1
67
49%
54 13
87
63%
74 13 Total Ausgaben
Kt. Bern (Bund und Kanton)
Gesamtkredit Kt. Bern (Bund
und Kanton) Differenz
(Bund und
Kanton)
185
155
30
213
208
5
180
162
18
135
130
5
155
129
26
154
144
10
197
143
54
206
143
63
150
140
10
136
116
20 138
129
9
Diese Mehrausgaben waren nur möglich, weil andere Kantone ihre Kredite in diesen Jah- ren nicht zu 100 % ausgeschöpft haben. Bei den Mehrausgaben ist ebenfalls der Kantonsanteil enthalten.
Zu Frage 2:
Die Kredite für die N16 wurden alle vollständig genutzt.
Zu Frage 3:
In der oben angegebenen Zeitperiode wurde im Jahre 2001 ausnahmsweise der Kredit auf der N16 lediglich zu 98 % ausgeschöpft. In diesem Jahr musste der Bau der N5 von So- lothurn bis Biel unbedingt so weit vorangetrieben werden, dass die Eröffnung im Jahre
3
2002 dann auch wirklich erfolgen konnte. Es handelte sich bei dieser Verschiebung von der N16 auf die N5 um den Betrag von 1 Mio. Franken.
Zu Frage 4:
Es wird das Bestreben der Regierung sein, die Kredite, wie in all den letzten Jahren prak- tisch ausnahmslos gemacht, weiterhin vollständig auszuschöpfen, um so das National- strassennetz im Kanton Bern so rasch wie möglich zu vervollständigen.
Zu Frage 5:
Nein, die Regierung will nicht aus eigenen Stücken auf die vom Bund zur Verfügung ge- stellten Kredite verzichten. Sie hat bis zum heutigen Tag ihren kantonalen Anteil von 16 % an die Kosten der Nationalstrasse immer geleistet. Sie ist weiterhin bestrebt, nach Mög- lichkeit und abgestimmt auf die Sparvorgaben des Grossen Rates die kantonalen Beiträge auch entsprechend den im 7. Langfristigen Bauprogramm stark erhöhten Bundesmitteln zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 6:
Nein. Die Direktorin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat sich sogar beim Bundes- rat für einen Verzicht auf die entsprechenden Kürzungen eingesetzt.
An den Grossen Rat