• Keine Ergebnisse gefunden

F ¨unfundzwanzig Jahre “agrarische Operationen“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "F ¨unfundzwanzig Jahre “agrarische Operationen“"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Paper-ID: VGI 191314

F ¨ unfundzwanzig Jahre “agrarische Operationen“

Theodor Marschowsky

1

1

Agrarkommiss ¨ar in Br ¨unn

Osterreichische Zeitschrift f ¨ur Vermessungswesen ¨ 11 (4), S. 120–122 1913

BibTEX:

@ARTICLE{Marschowsky_VGI_191314,

Title = {F{\"u}nfundzwanzig Jahre ‘‘agrarische Operationen‘‘}, Author = {Marschowsky, Theodor},

Journal = {{\"O}sterreichische Zeitschrift f{\"u}r Vermessungswesen}, Pages = {120--122},

Number = {4}, Year = {1913}, Volume = {11}

}

(2)

1 20

Fünfundzwanzig Jahre „agrarische Operationen".

Von Agrarkommissär Theodor Marschowsky in füünn.

lm befriedigten Rückblick auf die geleistete Arbeit und die erzielten wirt­

schaftlichen Erfolge können die unter dem Sammelnamen « agrarische Operationen l'>

vereinten Agrarreformen, speziell i n den Kronländern Niederösterreich und Mähren, ihr fünfundzwanzigjähriges Jubiläum feiern . Die Gültigkeit der einschlägigen Gesetze reicht zwar über diesen Zeitraum zurück, aber die Zeit, seit die er­

lassenen legislatorischen .Maßnahmen in Fleisch und Blut übergegangen, seit sie in den landwirtschaftlichen Kreisen tatsächlich Eingang gefunden haben, fällt in das Jahr 1888. Die « agrarischen Operationen l'> zerfallen in drei gesonderte Gruppen : die Zusammenlegung (Kommassation) landwirtschaftlicher Grundstücke, dann die Teilung gemeinschaftlicher Grundstücke und endlich die Regulierung der Benützungs- und Verwaltungsrechte an Gemeinschaftsgrundstücken.

Mit der Durchführung dieser wirtschaftlichen Reformen sind die Agrar�

behörden betraut. In erster Instanz fungiert ein Lokalkommissär, in der zwei ten die Landeskommission am Sitze der betreffenden Landesregierung und in dritter und letzter Instanz die Ministerialkommission für agrarische Operationen im Acker­

bauministe-rium. In den lan dwirtschaftlich hochstehenden Ländern Niederösterreich und Mähren komm en in erster Linie die Kommassationen in Betracht. Die Kom­

massation, Grundstückezusammenlegung bedingt naturgemäß tief einschneidende Änderungen in der bisherigen Flureinteilung eines Grundbesitzes.

An Stelle der vielen, im ganzen Dorfgebiete versprengten, geringflächigen und unregelmäßig geformten Parzellen ·müssen dem an der Kommassation be­

teiligten Landwirt größere, wirtschaftlich zweckmäßig geformte und von öffent­

lichen Wegen frei zugänglichen Grundflächen ermittelt und zugewiesen werden.

Daß eine so radikale Umwälzung alles zumeist von altersher Bestehenden bei dem konservativen Sinn der Landwirte Mißtrauen begegnet, ist ohneweiters ein­

leuchtend. Der Zwang der Verhältnisse jedoch, die Notwendigkeit zur intensivsten Ausnützung jeder Ackerscholle und insbesondere die sich drückend fühlbar machende Leutenot am flachen Lande lassen allmählich auch in den sonst nicht leicht zugänglichen Ansi;hauungen der Landwirte den Entschlul3 zur Durchführung der gedachten Reform reifen. Der allgemeine Fortschritt auf dem Gebiete der Landeskultur hat schon· lange den Bauer gezwungen, den von seinen Vätern übernommenen Wirtschaftsbetrieb zu ändern und den gesteigerten Bedürfnissen entsprechend auszugestalten . So mußte er die Brachwirtschaft aufgeben, die Fruchtfolge wechseln und hauptsächlich vielfach den maschinellen Betrieb ein- . führen. Auch diese Neuerungen haben sich nur nach und nach entwickeln können.

Fern sei es, den konservativen Sinn der Landwirte rügen zu " ollen. Er wird im Gegenteil zu einer rühmenswerten Eigenschaft, wenn er seinen Träger zur Liebe und Treue zur Heitnat und zur Liebe und· Treue zu seinem Berufe leitet.

Die einschlägigen Bestimmungen der Gesetzgebung, welche die Durch­

führung der • agrarischen Operationen » normieren, wahren mit genauester Sürg­

falt die Interessen aller Beteiligten. Der minutiöse Vorgang bei der Bonitierung

(3)

i 2 1

u n d Bewertung der Grundstü cke verbürgt ein- wei testgehe�d. richtiges Operat, welches in der Folge die Grundlage für die neue Feldeinteilung bildet. Es war aber, wie es m i t derart einschneidenden Maßregeln stets verknüpft ist, anfangs nicht leicht, tiefen Reformen praktisch Eingang zu verschaffen. Vorträge und Belehrungen brachten geringe Erfolge. Es galt, eine Gemeinde als « Musterobjekt » , als « Anschauungsunterrich t » z u statuieren. Dies gelang und die g'ehegten Envar­

tungen sind nicht ausgeblieben. Damit war erst den Landwirten die geeignete Gelegenheit geboten, die aus' der Kommassation erwachsenden Vor

t

eile· d

Ü

rch eigene Wahrnehmung kennen zu lernen und im persönlichen Verkehr mit den Beteiligten der « Mustergemeinde " sich über alle Phasen des Verfahrens eingehend zu. unterrichten. Dieser Vorgang verhalf den agrarischen Operationen zum all-

gemeinen Durchbruch. '

Bis Ende des Jahres l 9 1 1 war in 226 Gemein degebieten mit einer Fläche von etwa 1 70. 000 Hektar das Zusammen legungsverfahren eingelei tet. Hievon

\raren b is zu dem erwähnten Zeitpunkt in 1 5 7 Gemeinden mit einer FHiche von 1 20.000 Hektar die Arbei ten faktisch durchgeführt. Neua:nmeldungen auf die Durchführung der gleichen Arbeiten in neuen· Gebieten li egen reichlich vor.

Da in den meisten Kronländern die Agrar-Landesgesetzgebung in die neuere Zei t tällt, partizipieren an den gedachten Erfolgen naturgemäß vorwiegend Niederösterrei ch und Mähren.

Aus der Kommassation ergeben sich folgende markan te Vorteile :

Die Regulierung der Gemeindegrenzen zum ·zwecke der Gebietsarrondierun g.

Eine rad ikale Beseitigung der wirtschaftlich abträglichen Gemenglage des Grundbesi tzes.

Die neae Flureinteilung mit großflächigen, regelmäßig geform ten Grun d­

stücken.

Die Vermarkung des ganzen Gebietes und aller Eigentumsgrenzen.

Die Herstellung von neuen Wegen, welche die . kürzeste Verbindung zu allen R ieden und Grundstücken zu vermitteln haben. ·

Die Anlage eines zweckmäßigen En twässerungsgrabennetzes.

Die infolge der neuen Flurein teilung geschaffenen Verh:U tn isse ermöglichen ein en vollends freien Wirtschaftsbetrieb ; sie ermöglichen die inten ti ,·ste Aus­

nützung· aller l andwirtschaftlichen Maschinen und damit fühl bare Ersparnisse an menschlicher und tierischer Arbeitsleistung. Der ganze \:Virtschaftsbetriebsplan ist wesentlicht verein facht und der Besitzstan d gesichert.

Einen Vorteil , der die allgem einen In teressen tangiert und von tiicht zu u nterschätzen der v\ ich tigkeit ist, bildet die bei dieser Aktion erzielte volle Über­

einstimmun<Y der Daten des Grundbuches und des Katasters mit dem tatsächlichen t:>

Besi tzstande in der Natur. ·

In den Alpenländ ern hat das Ackerbauministerium i n neuerer Zei t eine großzii!!i<Ye Aktion einCYe)eitet die .._, � , auf die Wiederherstellung und l\'lelioration von . .

Alpwirtschaften abzielt und die Hebung der heim ischen Viehzucht ins Auge faßt.

Die alten « Alpen » sollen den « Älplern » und ihrem Zwecke wiedererrob.ert werden ; D i e legislatorischen Maßnahmen u n d .das tatkräftige, ziel bewußte Vorgehen aller

(4)

i 22

Interessenteti werden unzweifelhaft 1 11 absehbarer Ze�t günstige und grei tbare Erfolge zeitigen .

Eine eindringlichere Erörterung dieses neuen , bedeutsamen Zweiges der

« agrarischen Opera tionen » glaub t der Verfasser dieser Zeilen Beru fenen über­

lassen zu müssen.

Zur Verwendung der Sch reib maschine bei de n k. k. Gerichten.

Von k . k Ohergeometer Johann Beran i n Mödling bei Wien.

In neuerer Zeit wurden bei den k. k. Gerich tsbehörden eigene Masch i n­

schreibabteilungen zur Ausfertigung der Abschriften der Gerichtsbesch lüsse und Formularien aufgestellt, um durch eine rasch ere Herstellung der Abschriften und Versfändigungen i m Sinne der im Zuge befi n dlichen allgemeinen Verwaltungs­

reform auch hier an Hilfsperson al zu sparen. Tatsächlich ist i n dieser Hinsicht auch ein Erfolg erreicht worden, und ist die Erri chtung von Maschinschreib­

abteilungen dermalen \·or einigen Oberlandesgerich tspräsi dien soweit durchgeführt, daß in deren- Sprengel n alle Gerichtshö fe und alle größeren Bezirksgeri ch te mit Schreibabteilungen versehen sind.

Durch Verordnung des k. k. Justizministeriums vom 28. Oktober 1 9 1 1 , verüfl entlicht im J ustizmi nisterialverordnungsblatt Nr. 52, wurde einstweilen eine v o r 1 ii u f i g e G e s c h ii f t s o r d n u n g f ü r d i e M a s c h i n s c h r e i b a b t e i 1 ll n g e n herausgegeben. Die au fgelegte erste Ausgabe war bald vergriffen und h at das Justizministerium daher eine zweite Ausgabe m i t Verordnung vom

l_4.

Juni 1 9 1 2, Justizm inisterialverordnun gsblatt Nr.

3 1,

aufgelegt und bei diesem Anlasse die seither veröffentlich ten Verordnungen und Erlässe an entsprechender Stell e ein­

gerei h t und die Erfahrungen, die sich aus der Entwicklung der neuen Einr i ch tung

·

ergeben haben , zur wei teren Ausgestal tung der GescMiftsordnung verwertet.

Nach letzterer hat jeder Schrei bhilfsbeamte eine vorh er bestimmte Anzahl von Uogenseiten

(20

\ olle Schriftsei ten oder

80

Formulare) täg-l ich mit der Sch reib­

maschi ne herzustellen, außt::r<lem wird fü r jede Mehrleistung per Sei te ein Akkord­

lohn oder Pr�im ie von 16 Heller dem betreffenden Hilfsarbeiter vergü tet. Das Arbeiten i n Überstu nden ist j edoch verboten."')

Dieser Vorgang bi etet an sich gewiß den großen Vorteil, daß bereits i m vorhinein mit einer genau .fi xierten Arbeitsleistung gerechnet werden kann und bei einer vorübergehenden Anschwellung der Amtsgeschäfte, wie sich dies zu gewissen Zeiten periodisch o der fallweise ergibt, m i t den vorhandenen Arbeits­

kr�lften i nsoferne ein Auslangen gefunden werden kann, i ndem eben diese Mehr­

leistungen aus eigenem An triebe i m H inblick auf den guten Nebenverdienst von . den vorhan denen Hiltskr�iften bewältigt wird, wie die Praxis auch zeigt. Diese Methode hat aber auch ihre Schattensei te, nicht fiir das betreffende Amt selbst, sondern für diej enigen Behörden, Ämter u n d Partei en, welche mit derartig i n

*J Die Arbeit ist :iuf die Amtsstunden z u beschränke n .

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

durch!die Agrarbehörde für die Durchführung der Zusammenlegung in der Gemeinde Ober-Thürnau gezeigt und dabei darauf hingewiesen, daß bei allen Arbeiten

Zahlensysteme: nat¨ urliche, ganze, rationale, reelle Zahlen — logische Symbole — In- tervalle 3 — beschr¨ ankte Mengen — Supremum, Infimum — Vollst¨ andigkeit — Induk-

Mathematik Teil 1 f¨ur BI, WI/BI, MaWi, AngGeo, Mathematik I/II

Eventuell wäre es daher sinnvoll, die Handreichung den Studierenden bereits frühzeitig zur Verfügung zu stellen, um so gleich eine Verknüpfung mit dem Deutschunterricht herstellen

Bremsen vorn Innenbelüftete Scheiben, ABS/EBD, Bremsassistent Innenbelüftete Scheiben, ABS/EBD, Bremsassistent. Bremsen hinten Scheiben, ABS/EBD, Bremsassistent Scheiben,

Welches der unteren sechs Bilder stimmt genau mit dem oberen – dick eingerahmten Bild – überein. OD

Zugri trivial, wenn Satz nicht auf eine andere

«Bcr dieRechabiter dafelbstgelobt vnd gerühmet/nichr von wegen jrec enthalmng von grosser Mcssig- keit/als ob sie damit Vergebung der Sünden erworben hetten/sondern vielmehr