DEUTSCHE S ÄRZTEBLATT
Heft 6 vom 10. Februar 1977
Leserdienst
Hinweise •Anregungen
Wechsel der Steuerklasse prüfen
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung Konsequenzen für Angestellte
Wenn beide Ehepartner verdienen, kann unter Um- ständen ein Wechsel der Steuerklasse ratsam sein.
Der Steuervorteil ist zwar nicht gerade überwälti- gend, aber den geringfügi- gen Aufwand schon wert:
Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung muß le- diglich eine Änderung der Steuerkarte beantragt werden.
Seit 1. Januar 1977 ist die Beitrags- bemessungsgrenze in der gesetzli- chen Rentenversicherung der Ange- stellten von 37 200 DM (im Jahre 1976) auf 40 800 DM angehoben. An diese Beitragsbemessungsgrenze knüpft die in die Lohnsteuertabellen eingearbeitete Vorsorgepauschale an, so daß neue Lohnsteuertabellen erforderlich wurden, die der Bun- desminister der Finanzen inzwi- schen bekanntgemacht hat (Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 201 vom 22. 10. 1976, Bundesanzeiger-Ver- lags-GmbH, Postfach 624, 5300 Bonn 1).
Die neuen Lohnsteuertabellen wei- sen in bestimmten Fällen der Steu- erklassen II, III und IV ab einem Jah- reslohn von rd. 37 400 DM geringfü- gig niedrigere Steuerbeträge aus als bisher. In der Steuerklasse V kann es zu geringfügig höheren Abzugsbe- trägen kommen.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, daß bei Arbeitnehmer- Ehegatten insbesondere bei verän- derten Lohn- und Gehaltsverhältnis- sen eine Überprüfung der Steuer- klassenwahl ratsam ist. Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, soll- ten deshalb bei ihren Lohnsteuer- karten 1977 darauf achten, daß die
„richtigen" Steuerklassen eingetra- gen worden sind.
Arbeitnehmer-Ehegatten können bekanntlich für den Lohnsteuerab- zug zwischen den Steuerklassen- kombinationen IV/IV und III/V wäh- len. Für eine etwaige Änderung der Steuerklasseneintragung ist jeweils diejenige Gemeinde zuständig, die
die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Ein Steuerklassenwechsel kann bis 30. November 1977 bei der Gemein- de beantragt werden.
Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleich- tern, haben das Bundesfinanzmini- sterium und die obersten Finanzbe- hörden der Länder eine Tabelle aus- gearbeitet. Aus ihr können die Ehe- gatten nach der Höhe ihrer monatli- chen Arbeitslöhne die Steuerklas- senkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer ent- richten müssen. Soweit beim Lohn- steuerabzug Freibeträge zu berück- sichtigen sind, sind diese jeweils vor Anwendung der Tabelle vom monat- lichen Bruttoarbeitslohn abzu- ziehen.
Die Tabelle erleichtert die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstig- sten Steuerklassenkombination. Die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer besagt jedoch nichts Abschließendes über die Höhe der Jahressteuerschuld. Die Frage, ob und in welcher Höhe sich nach Ab- lauf des Jahres Steuererstattungen oder Steuernachzahlungen erge- ben, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalles ab; sie läßt sich nicht allgemein beantworten. Als Faustregel kann jedoch gesagt wer- den: Ehepaare in den Steuerklassen IV/IV und mit keinen anderen Ein- künften neben ihrem Arbeitslohn brauchen nicht mit Steuernachzah- lungen zu rechnen, doch führt diese Kombination regelmäßig zu einer Überzahlung von Lohnsteuer, wenn die Arbeitslöhne der Ehegatten un- terschiedlich hoch sind. Berufstäti-
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Leserdienst
Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT
ge Ehepaare, die eine Lohnsteuer- überzahlung vermeiden oder mög- lichst gering halten möchten, sollten prüfen, ob die Wahl der Steuerklas- sen III und V zu einem niedrigeren Lohnsteuerabzug führt.
Die hier auszugsweise veröffent- lichte Tabelle geht vom monatlichen Arbeislohn A des höherverdienen- den Ehegatten aus. Dazu wird je- weils der monatliche Arbeitslohn B des geringerverdienenden Ehegat- ten angegeben, der bei einer Steuer- klassenkombination III (für den Hö- herverdienenden) und V (für den Ge-
Monatl. Arbeitslohn B*)
Monatl. bei bei bei
Arbeits- ohne einem zwei drei
lohn Kinder Kind Kindern Kindern A")
DM DM DM DM DM
1 2 3 4 5
2500 1541 1509 1474 1451
2600 1591 1561 1526 1501
2700 1646 1614 1581 1554
2800 1711 1666 1634 1604
2900 1779 1734 1691 1656
3000 1841 1801 1759 1716
3100 1916 1866 1821 1779
3200 2039 1954 1891 1846
3300 2116 2029 1971 1916
3400 2199 2101 2044 1986
3500 2264 2156 2101 2044
3600 2331 2219 2156 2099
3700 2399 2281 2216 2154
3800 2464 2346 2271 2214
3900 2531 2409 2324 2266
4000 2596 2471 2374 2319
4100 2661 2536 2431 2374
4200 2726 2596 2481 2421
4300 2789 2656 2534 2471
4400 2846 2716 2591 2524
4500 2909 2776 2641 2569
') nach Abzug etwaiger Freibeträge
ringerverdienenden) nicht über- schritten werden darf, wenn der ge- ringste Lohnsteuerabzug erreicht werden soll. Übersteigt der monat- liche Arbeitslohn des geringerver- dienenden Ehegatten den nach den Spalten 2 bis 5 der Tabelle in Be- tracht kommenden Betrag, so führt die Steuerklassenkombination IV/IV für die Ehegatten zu einem geringe- ren oder zumindest nicht höheren Lohnsteuerabzug als die Steuerklas- senkombination III/V. BFB
Nebenverdienstgrenze erhöht
Durch die Anhebung der Beitrags- bemessungsgrenze in der gesetzli- chen Rentenversicherung ab 1. Ja- nuar 1977 von bislang 3100 DM auf 3400 DM erhöht sich auch die Ver- dienstgrenze für Rentner mit flexi- blem Altersruhegeld. Konnte ein Rentner bislang bis 930 DM monat- lich hinzuverdienen, ohne daß er seine Rente gefährdete, so kann er jetzt – darauf weist die KKH hin – 1200 DM hinzuverdienen.
Durch die Anhebung der Beitrags- bemessungsgrenze ändert sich auch die Verdienstgrenze für Schü- ler, Hausfrauen, Alters- und Er- werbsunfähigkeitsrentner, für die Beitragsfreiheit in der Sozialversi- cherung besteht. Sie beträgt seit dem 1. Januar 425 DM monatlich.
(Auf mögliche Änderungen auf der Lohnsteuerkarte, die aus der Erhö- hung der Beitragsbemessungsgren- ze folgen, wird im vorstehenden Bei- trag hingewiesen.) EB
50 Jahre Deutsche Kranken-Versicherung
Anfang Januar 1977 beging die Deutsche Kranken-Versicherungs- AG (DKV), Köln/Berlin, ihr fünfzig- jähriges Firmenjubiläum. Das Unter- nehmen hat sich im Laufe seines Bestehens zur größten privaten Krankenversicherung Europas ent- wickelt.
In der Kölner Hauptverwaltung, in der Berliner Verwaltung sowie in 39 Filialen im gesamten Bundesgebiet sind mehr als 5500 Mitarbeiter im Außen- und Innendienst beschäftigt.
Als Tochtergesellschaft ist die dkv International S. A., Brüssel, auf dem belgischen Markt tätig.
Der Versicherungsbestand umfaßt etwa drei Millionen Versicherungen mit einer Beitragseinnahme von (1975) 1,36 Milliarden DM – das enk- spricht einem Marktanteil von mehr als 20 Prozent. DÄ
—DIE GLOSSE
Doppelt geprellt
Ein Recht auf Altersrente muß man sich durch Beiträge zur Rentenversicherung ver-
dienen. Wer, wie manche Mutter mehrerer Kinder, kein eigenes Einkommen erzielt, kann demnach keinen eige- nen Rentenanspruch erwer- ben: Solche Frauen sind auf den Unterhalt durch ihren Mann angewiesen. Zunächst leben sie von seinem Arbeits- verdienst, später von seiner Rente. Immerhin erhält die Witwe nach dem Tod ihres Mannes eine kleine abgelei- tete Witwenrente, die aber häufig zum Leben und Ster- ben nicht ausreicht. Dafür zahlen dann aber auch ihre Kinder die Renten für diejeni- gen, die selbst keine Kinder aufgezogen haben. Die nur für ihre Familie tätige Mutter mußte bereits auf der Höhe ihres Lebens mit zahllosen Verzichten zahlen, mußte ständig im Vergleich zu sol- chen Frauen, die eigenes Einkommen haben, ihre Wün- sche und Ansprüche zurück- stecken. Sie wartet auch im Alter vergeblich auf die aus-
gleichende Gerechtigkeit.
Wie kann man auch nur so dumm sein, Kinder zu be- kommen! F. Oeter
Interessantes Aktienjahr?
Chancen für Aktien sieht zumindest die Hanseatische Investment-Gesell- schaft für 1977: Nachdem die Ak- tienbörsen dem Anleger 1976 ein kräftiges Wechselbad bescherten, sei gerade bei nüchterner Beurtei- lung der durchaus vorhandenen Be- lastungsfaktoren, in dem niedrigen Kursniveau und in Erwartung eines weiteren, gemäßigten Wirtschafts- aufschwungs eine gute Basis für ein interessantes Aktienjahr 1977. EB
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