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Archiv "Graue Märkte im Krankenhaussektor" (02.07.1986)

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Darstellung: Bettenabbau bzw. -zunahme von 1973 bis 1983 nach Krankenhaustypen

BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Mal ta

1

KRANKENHAUSTYP

Akut Psych Tbc Sonst Justiz Rheu Chron Kur Sucht Reha

15000 10000 5000 BETTEN 0

-5000 - - 10000 - - 15000 - -20000

Im planungsgebundenen Bereich der Akut- und psychiatrischen Kliniken war zwi- schen 1973 und 1983 ein deutlicher Bettenabbau zu verzeichnen, wohingegen im planungsfreien Raum (mit Ausnahme der Tbc-Krankenhäuser) die Zahl der vorge- haltenen Betten zunahm

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

THEMEN DER ZEIT

Graue Märkte

im Krankenhaussektor

Eine Theorie bestätigt sich

W

as an marktwirtschaftlich regulierten Märkten bewie- sen ist, daß nämlich ge- schlossene Märkte graue Märkte zur Folge haben, ist auch für den

„Nichtmarkt" Gesundheitswesen nachweisbar.

Mit dem Krankenhausfinanzie- rungsgesetz aus dem Jahr 1972 wurden die Länder verpflichtet, Krankenhausbedarfspläne aufzu- stellen. Der Glaube an die Mög- lichkeiten einer derartigen Pla- nung war, dem Zeitgeist entspre- chend, stark ausgeprägt. Aller- dings wurden zwei Problemkreise der Krankenhausbedarfsplanung bei der herrschenden Planungseu- phorie wohl nicht in voller Schärfe gesehen:

1. Es wurde nur ein Teil der vor- handenen Krankenhäuser, näm- lich etwa 75 Prozent, einer Pla- nung unterworfen (Problemkreis:

Vollständigkeit). Die übrigen 25 Prozent der Krankenhäuser blie- ben planungsfrei. Damit wurde ei- ne Art dualistisches Planungssy- stem (verplante und planungsfreie Krankenhäuser) geschaffen.

sal vieler Planungen. Der dadurch geschaffene abgeschlossene Krankenhausbereich der geförder- ten Krankenhausträger führte zwangsläufig zu einem „grauen Markt" für ambitionierte neue Krankenhausträger, die verständli- cherweise in den Bereich der nicht verplanten Krankenhäuser auswi- chen. Diese Tendenz hat der Bun- desgesetzgeber, der im Jahr 1975, also drei Jahre nach Verabschie- dung des Krankenhausfinanzie- rungsgesetzes, die Behandlung in Kur- und Spezialeinrichtungen als Kannleistung nach § 184 a RVO in die Reichsversicherungsverord- nung aufgenommen hat, noch un-

terstützt. Das gleiche gilt für die Rehabilitationsgesetzgebung Mit- te der siebziger Jahre. Aus der Darstellung ist erkennbar, daß der Bettenzuwachs in den Jahren von 1973 bis 1983 ausschließlich in den nicht der Planung unterlie- genden Kur- und Spezialeinrich- tungen erfolgte.

Zu den Kur- und Spezialeinrich- tungen zählen nach den Kranken- haustypen des Statistischen Bun- desamtes überwiegend Kur-Kran- kenhäuser, Rehabilitationskran- kenhäuser, Rheuma-Krankenhäu- ser und Sucht-Krankenhäuser.

Diese Gruppe verfügte 1983 über 2. Freie Arzt- und Krankenhaus-

wahl schließen eine detaillierte Planung aus (Problemkreis: Frei- zügigkeit).

Fraglich ist überdies, ob der ge- samte derzeit planungsfreie Kran- kenhausbereich aus verfassungs- rechtlichen Gründen überhaupt verplant werden kann. Für die Pla- nung medizinisch-technischer Großgeräte liegen im übrigen weitgehend die gleichen Problem- kreise vor.

Von der staatlichen Krankenhaus- planung erfaßt werden von den Krankenhaustypen - nach den Zu- ordnungskriterien des Statisti- schen Bundesamtes - fast alle Akutkrankenhäuser, der überwie- gende Teil der Psychiatrischen Krankenhäuser und in Einzelfällen die übrigen Krankenhaustypen (Tabelle 1). Die Krankenhauspla- nung ereilte aufgrund der genann- ten Voraussetzungen das Schick-

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 27 vom 2. Juli 1986 (33) 1939

(2)

KH Betten KH Betten

30 5 186 86 16 718

762 11 89 51

191 764 1 700 25 655 3 087

8 926 75,6 300 17 746

0,9 7 469

15,9 49 7 305

1,1 28 2 737

0,8 16 1 971

2,7 40

33 1 738

33 4322

1 069 242 570 Graue Märkte

Tabelle 1: Krankenhäuser und -betten nach Typen und Trägern

Krankenhaustyp Betten

Gesamt

Betten- Ziffer KH

Privat Betten

Freigemeinn. öffentlich

Akut-KH Tuberkulose-KH

KH f. Psychiatrie u. Neurologie KH für Suchtkranke

Rheuma-KH Rehabilitations-KH

463 671 5 235 97 886 6 824

6 1 838 16 2 152

254 161 3 066 64 926 1 000 1 377 5 640 KH f. Chronisch Kranke sowie

Geriatrische Kliniken Kur-KH

KH i. d. Justizvollzugsanstalten Sonstige KH

10 185 70 982

1,7 26 11,6 447

0,3 0

0,7 4

2 953 45 997 0 188

2 672 15 968 1 738 1 337 39 4 560

78 9 017

0 0

17 2 797

1) Quelle: Gesundheitswesen Fachserie 12, Reihe 6: Krankenhäuser 1983 KH

1 868 35 241 89

806 17 103 10 8 30

9 105 33 12 74

630

Summe 3 119 682 747 111,4 917 88 292

126 22 28

Rehabilitations-KH 4 4 307

27 2 2 35 8 010 12 443

54 57 26 6 143

Sucht-KH 4 871 24 2 593 1 877 6 401

Kur-KH 49 9 968 —5071

4 105

3 593 —1307 --25

178 0 877 3

Rheuma-KH 738 583 —23

21 154

Summe 21 645 —386

Tabelle 2: Zunahme der Kur- und Spezialeinrichtungen von 1973 bis 1983 (nach Krankenhaustypen)

Krankenhaus-Typ Insgesamt KH Betten

Freigemeinn. Öffentlich KH Betten KH Betten rivat

KH Betten

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

insgesamt 99 710 Betten. Davon waren von 1973 bis 1983 143 Ein- richtungen mit 21 645 Betten neu geschaffen worden (Tabelle 2), während in dem der Planung der Länder unterliegenden Verantwor- tungsbereich von 1973 bis 1985

rund 36 000 Betten abgebaut wor- den sind.

Die Zunahme der Betten in Kur- und Spezialeinrichtungen er- streckte sich im übrigen fast aus- schließlich, das heißt zu 98 Pro- zent, auf private Träger, während vergleichsweise die öffentlichen

Träger zum Teil gezielt vor allem im Kurbereich Betten abgebaut haben.

Bedauerlich ist, daß bei Analysen im Krankenhausbereich auf Daten zurückgegriffen werden muß, die über zwei Jahre alt sind, da keine aktuelleren zur Verfügung stehen

— vom Problem der Vergleichbar- keit ganz zu schweigen. Nach vier- zehn Jahren KHG-Anwendungs- praxis und einer mehrjährigen vor- dergründigen Diskussion über ei- ne Kostendämpfung durch Betten- abbau ist dies kein Ruhmesblatt.

Es geht bei diesen Ausführungen über den „grauen Markt" im Kran- kenhausbereich nicht gegen einen bestimmten Krankenhaustyp oder eine Krankenhausträgergruppe, ebensowenig enthalten sie Aussa- gen für oder gegen ein bestimm- tes Krankenhaussystem, sie sollen nur Mechanismen bloßlegen, die durch bestimmte widersprüch- liche Planungsvorgaben ausgelöst werden. Daraus wird erkennbar, daß bei der gegenwärtigen Situa- tion nur ein gemeinsames Han- deln aller Beteiligten zum Erfolg führen kann. Dafür ist es aber er- forderlich zu klären, ob das duali- stische Planungssystem (verplan- te und planungsfreie Kranken- hausbereiche) weiterhin aufrecht erhalten werden soll. Ferner: Kann eine klare Abgrenzung der in den beiden Krankenhausbereichen zu erbringenden Leistungen das be- stehende dualistische Planungs- system auf eine verbesserte Grundlage stellen?

Anschrift des Verfassers:

Ministerialrat

Dr. jur. Ernst Bruckenberger Hitzackerweg 1 a

3000 Hannover 61 1940 (34) Heft 27 vom 2. Juli 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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