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Die Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier, die an den Sitzungen des FIR teilnehmen, erhalten keine Entschädigungen

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I 214/2007 STA 30. Januar 2008 STA

Interpellation

0094 Astier, Moutier (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.09.2007

Interparlamentarisches Forum der Westschweiz

Die Sorge, ein Demokratiedefizit zu vermeiden, hat einige Kantonsparlamente der Westschweiz 1996 dazu veranlasst, sich im interparlamentarischen Forum der Westschweiz (Forum Interparlementaire Romand, FIR) zusammenzuschliessen. Auch in der Ostschweiz ist vorgesehen, ein solches interparlamentarisches Forum zu schaffen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1) Nimmt der Kanton Bern am interparlamentarischen Forum der Westschweiz teil?

Wenn ja, wer sind die Delegierten und wie werden sie ernannt?

2) Wenn nein: Hat das Büro des Grossen Rates die Absicht, dem Forum beizutreten?

Antwort des Regierungsrates

Das interparlamentarische Forum der Westschweiz (FIR) besteht seit 1996. Es ermöglicht den Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentariern, die Mitglieder sind, Themen zu behandeln, die alle Westschweizer Kantone gemeinsam betreffen. Das FIR ist jedoch kein von den Kantonsparlamenten geschaffenes Organ. Es verfügt über keine formellen Strukturen, und die Kantone können ihm nicht beitreten. Die Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier, die an den Sitzungen des FIR teilnehmen, erhalten keine Entschädigungen. Die finanziellen Mittel des FIR setzen sich aus den bescheidenen Geldbeträgen zusammen, die es von einigen Kantonsparlamenten erhält. Der Regierungsrat kann die beiden Fragen des Interpellanten wie folgt beantworten:

1. Das FIR steht nicht den Kantonen, den Parlamenten oder den parlamentarischen Organen offen, sondern den einzelnen Mitgliedern der Kantonsparlamente.

Kantonsparlamentarierinnen und Kantonsparlamentarier entscheiden somit selbst, ob sie dem FIR beitreten wollen. Sie werden also weder ernannt, noch von irgendeinem Organ delegiert. Zurzeit ist niemand aus dem bernischen Grossen Rat Mitglied des FIR.

2. Parlamentarische Organe können dem FIR aus den dargelegten Gründen nicht beitreten. Es ist vielmehr an jedem einzelnen Mitglied des Grossen Rates, frei über einen allfälligen Beitritt zum FIR zu entscheiden.

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An den Grossen Rat

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